Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juni 2010 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / EBER Manfred E EICHBERGER Klaus / ENNEMOSER Verena Mag.a / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAGENAUER Peter / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOFMANN-WELLENHOF Bernhard Dipl.-Ing. Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina E KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a E PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr. / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EDLINGER Elke / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / KAHR Elke / RIEDLER Wolfgang Mag. Dr. / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR. Stefan SCHNEIDER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 20.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 24. Juni 2010 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. MD-IM 21860/2010-1 Einführung von Aktentracking; Informationsbericht Berichterstatter/in: GR. Mayr (Seite 66-67) 2. MD-17436/2010 Maßnahmen gegen Zwangsehen; Informationsbericht Berichterstatter/in: GRin Binder (Seite 88-92) 3. Präs. 22005/2010 Präs. 10432/2003-34 Zu Punkt II. Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 55 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; (Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates) abgesetzt! I. Richtlinien für VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH II. Änderung der Geschäftsordnung f.d. Magistrat Berichterstatter/in: 4. Präs. 11211/2003-82 Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 92-105) 5. Präs. 21744/2010-1 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Genehmigung gem. § 25 Abs 3 Stmk. Landesfeuerwehrgesetz Berichterstatter/in:GR Koroschetz (Seite 67) 6. A 8 – 24699/2006-17 FH Standort Graz GmbH; 1. Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 - Umlaufbeschluss 2. Finanzierungsvertrag Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 67-68) 7. A 8 – 18026/06-44 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Titz (Seite 68-69) 8. A 8 – 30034/06-06-21 HLH Hallenverwaltung GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 89) 9. A 8 – 18561/06-26 Kunsthaus Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 70) 10. A 8 – 31806/06-20 Stadion Graz Liebenau Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 70-71) 11. A 8 – 22996/2006-26 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 28“, Darlehensaufnahme in der Höhe von € 972.512,- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 105-106) 12. A 8 – 41291/2009-14 Abt. für Grünraum und Gewässer, Parkpflegewerk Grazer Stadtpark – Planungstätigkeiten 1. Projektgenehmigung über € 100.000,-- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 80.000,-- und Ausgabeneinsparung über € 20.000,- in der AOG 2010 Berichterstatter/in:GR Kolar (Seite 71-72) 13. A 8 – 41290/2009-49 Amt f. Jugend und Familie; Nachtragskredit über € 55.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 72-73) 14. A 8 – 41290/2009-51 Straßenamt Nachtragskredit über € 3.500,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 73) 15. A 8 – 41291/2009-21 Umweltamt Grazer Feinstaub – Förderungspaket; 1. Projektgenehmigung über € 6,130.000,-- in der OG 2010-2012 2. Nachtragskredit über € 44.000,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: Bgm.-Stvin. Rücker (Seite 107-111) 16. A 8 – 41293/2009-5 I. Mittelfristige Finanzplanung und Eckwertvorgaben Budget 2011 II. Budgetvorschau 2011/2012 (Maastrichtmeldung) Berichterstatter/in: StR Univ.Doz DI Dr. Rüsch (Seite 111-123) 17. A 8 – 41291/2009-15 Gesundheitsamt Funkärztlicher Bereitschaftsdienst –ÄrztInnennotdienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen Projektgenehmigung über € 570.000,-- in der OG 2011-2013 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 73-74) 18. A 7- 555/01-39 Projektgenehmigung in der Höhe von € 570.000,--: “Funkärztlicher Bereitschaftsdienst-ÄrztInnennotdienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen” für den Zeitraum 1.1.2011 – 31.12.2013 Berichterstatter/in:GRin Mag. Ennemoser (Seite 74-75) 19. A 8 – 41291/2009-17 Kanalbauamt Kanalinselprogramm 01, BA 150 1. Projektgenehmigung über € 410.000,-- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 250.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 75-76) 20. A 10/2-011879 / 2010 Bauabschnitt 150 „Kanalinselprogramm 01“ Projektgenehmigung über € 410.000,-- excl. Mwst., FiPos. 5.85100.004010 Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 76) 21. A 8 - 41291/2009-18 Kanalbauamt, Kanalsanierungsprogramm 02, BA 105 1. Projektgenehmigung über € 790.000,-- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 450.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 77) 22. A 10/2-015788 / 2010 Bauabschnitt 105 „Kanalsanierungsprogramm 02“ Projektgenehmigung über € 790.000,-- excl. Mwst.; FiPos. 5.85100.004010 Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 78) 23. A 8 – 41291/2009-16 Stadtschulamt Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen, Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 121.000,-- in der OG 2010-2011 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 78) 24. SSA – 13057/2009 - 5 Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen; Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 121.000,-- für die Jahre 2010 bis 2011; FiPos. 1.21100.728010 Berichterstatter/in:GR Mag. Spath (Seite 79) 25. A 8 – 41291-2009-19 SSA-K-68602-2004 – 10 Ausbau der VS Baiern; Projektgenehmigung über netto € 1.250.000,-- inkl. Einrichtung; Projektjahre 2010 und 2011; Realisierung durch die Grazer Bau- u. Grünlandsicherungs-GesmbH Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 79) 26. A 8 – 41291/2009-13 Feuerwehr Ankauf von 4 Hilfeleistungslöschfahrzeugen Projektgenehmigung über € 1.800.000,-- in der AOG 2010/2011 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 80) 27. F-9359/2010-1 Ankauf von vier Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) zu einem Einzelpreis von € 450.000,-- (Förderung Land Steiermark € 121.000,--) Projektgenehmigung über € 1,800.000,-- Förderung insgesamt € 484.000,--, FiPos.: 5.16200.040000 Berichterstatter/in: GR Koroschetz (Seite 80) 28. A 8/4 – 88660/2005 Städt. Gdst. Nr. 147/8, KG Liebenau gelegen an der Raiffeisenstraße Einräumung einer grundbücherlichen Dienst- barkeit der Verlegung und des Betriebes eines Abwasserkanals ab 01.07.2010 auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 81) 29. A 8/4 – 15330/2007 abgesetzt Plüddemanngasse Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst. Nr. 2067, EZ 50000, KG St. Leonhard, mit einer Fläche von 318 m² Berichterstatter/in: GR Mag. Spath 30. A 8/4 – 23102/2008 Neuholdaugasse 32/V/18, Liegenschaft EZ 423, KG 63106 Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung Berichterstatter/in: GR Kolar (Seite 250-251) 31. A 10/8 – 14637/2010-3 abgesetzt Verkehrspolitische Leitlinie Graz 2020 Berichterstatter/in: 32. A 14_038816_2009_14 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 31 Abs 1 i.V. m. § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.10 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz 10. Änderung 2010 Beschluss Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 251-252) 33. A 14_038811_2009_31 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 31 Abs 1 i.V. m. § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.16 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 16. Änderung 2010 Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 253-257) 34. A 14_006371_2010_10 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 31 Abs 1 i.V. m. § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.17 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 17. Änderung 2010 Beschluss Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 257-258) 35. A 14_K-902_2005-22 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 27 Abs 1 und § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 07.12.0 BBPL Herbert-Böckl-Gasse – Esserweg VII. Bez., KG Engelsdorf Beschluss Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 258-259) 36. A 14_043010_2008 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 27 Abs 1 und § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 08.11.0 BBPL Teil B Sternäckerweg – Johann-Weitzer-Weg VIII. Bez., KG St. Peter Beschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 259-261) 37. A 21 EA 20118/2010-2 Senken der Maklerprovisionen, Petition an den zuständigen Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 81) 38. A 21/8 EA 11453/2010 Förderung des Lifteinbaus in Sozialbauten bei Bedarf von Menschen mit Behinderung; Petition Berichterstatter/in:GRin Mag. Dr. Sprachmann (Seite 82) 39. A 23-23047/2009-10 Kommunales Energie- u. Klimaschutzkonzept – KEK 2020, Förderung von Radabstellanlagen, Förderung von Fahrrad-Serviceboxen Berichterstatter/in: Bgm.Stvin Rücker (Seite 107-111) 40. A 23-18922/2004-25 Grazer Feinstaub-Förderungspaket; Aktualisierung der Richtlinien Berichterstatter/in: Bgm.-Stvin. Rücker (Seite 107-111) 41. WB-MS 2844/2010-5 Investition Abfall-Sammelfahrzeuge Berichterstatter/in:GR DI Linhart (Seite 261) Graz, 24. Juni 2010 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. N a c h t r a g 42. A 5 Res. 1570/04-76 Rezeptgebührenbefreiung für in Pflegeheimen untergebrachte Personen; Petition an den Bundesgesetzgeber Berichterstatter/in:GRin Mag. Sprachmann (Seite 262-264) 43. A 8 – 41290/2009-55 Katastrophenschutz und Feuerwehr, Katastrophen-Schutzgeräte, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 275.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 264-265) 44. A 8 – 21777/2006-145 Verkehrsverbund Steiermark; Genehmigung einer Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung über die Studienkarte für den Zeitraum von 1.7.2010 bis 30.6.2011 in Höhe von € 351.400,--- Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 82) 45. A 8 – 22283/06-26 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 87 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Grazer Parkraummanagement GmbH; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 1. Änderung des Firmenwortlautes 2. Änderung des Gesellschaftsvertrages Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 265-266) 46. A 8 – 18345/06-37 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung am 10.8.2010 gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GRin Mag. Titz (Seite 83-84) 47. A 8 – 41290/2009-31 Eckwertbudgets 2010, Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 84-87) 48. A 8 – 20081/06-40 GRAZ AG Stadtwerke für kommunale Dienste; Richtlinien für die 50. ordentliche Hauptversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 267-269) 49. A 8 – 022283/2010-1 MD – 23025/2009-13 abgesetzt Neuorganisation „Haus Graz“ Steuerungsrichtlinie Berichterstatter/in: 50. A 8 – 37134/2006-7 A 8/4 – 916/2001-119 abgesetzt Thalia Graz – Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich 51. A 8 –18090/06-56 A 15 -22706/2006 Verlängerung des Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 87) 52. StRH – 19038/2009 Stellungnahme Teil 2 betreffend die Prüfung von Soll- und Folgekostenberechnungen für das Projekt Neuerrichtung einer fünfgruppigen Kinderkrippe in der Schönbrunngasse und einer viergruppigen Kinderkrippe in der Prochaskagasse einschließlich der Stellungnahme Teil 3 über die vertiefte Prüfung zum Thema „Betriebsführung/Folgekosten“ Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 242-243) 53. StRH – 30398/2009 Bericht betreffend die Prüfung Sachprogramm Grazer Bäche 2009-2013 Projektkontrolle (§ 6 GO-StRH) Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 243-244) 54. StRH – 11222/2010 Bericht betreffend die Prüfung „Asset One“ Reininghaus – Entwurf für einen Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 245-247) 55. StRH – 13538/2009 Bericht über die Prüfung betreffend Beschaffung und Einsatz von 45 Niederflurstraßenbahnen für den Fuhrpark der Grazer Verkehrsbetriebe Berichterstatter/in: GR Korschelt (Seite 247-248) 56. StRH – 37685/2009 Bericht über die Prüfung betreffend Bestellvorgang im Magistrat Graz Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 249-250) 57. A 8 – 21795/06-42 abgesetzt MCG Graz e.gen. o Generalversammlung; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: Graz, 24. Juni 2010 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung 2) Festsetzung der Termine der ordentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahre 2011 und der ersten ordentlichen Sitzung im Jahre 2012 3) Änderung des Statutes der Landeshauptstadt Graz, nach der der Vergebungs- und Schlussabrechnungs-Ausschuss entfallen 4) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen 5) steirischer herbst festival gmbh; Generalversammlung am 9.6.2010; Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 6) Musikalische Jugend Österreichs - Jeunesse 22 22-32 33 33 34 34-35 Fragestunde des Gemeinderates 1) Schlechtwetterrabatt (GR. Schröck, BZÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 2) Ausgliederung Kinderbetreuung (GR. Kolar, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 3) Barrierefreier Zugang zum Shopping-Nord (GR. Mag. Kowald, ÖVP an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 4) Verhaltenskodex der Stadt Graz – Meldungen von AufsichtsrätInnen (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Raumnot in den Schulen im Bezirk Lend (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an StRin. Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 6) Frauen zur Berufsfeuerwehr (GR. Mag. Korschelt, FPÖ an StRin. Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 7) Informatiolnspolitik der GVB (GR. Mag. Mariacher, BZÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 8) SMS-Hochwasser-Informationsservice (GR. Martiner, SPÖ an StRin. Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 9) Koordinationsstelle für Gemeinwesenarbeit (GR. Baumann, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 10) Baustellenförderung (GR. Hötzl, FPÖ an StRin. Mag.a (FH) Grabner, ÖVP) 36-40 40-42 42-44 45-46 46-49 49-51 51-55 55-59 59-62 62-65 Tagesordnung 66-123 Dringlichkeitsanträge 1) Defibrillatoren in Gebäuden des Magistrates bzw. Defibrillatorenplan der Stadt Graz (GRin. Mag.a Ennemoser, GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Ferialermächtigung (GR. Mag. Frölich, ÖVP) 3) EuGH-Urteil (Gemeindeübergreifende Kooperationen (GRin. Mag.a Bauer, SPÖ) 4) Sonderprüfung von Bestandsverträgen durch den Stadtrechnungshof (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 5) Mehr Akutbetten für den Drogenentzug in der Steiermark (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Einheitliche fachliche Qualitätsstandards für alle Kinderbetreuungseinrichtungen (GRin. Benedik, FPÖ) 7) Anstieg der Jugendkriminalität (GR. Sippel, FPÖ) 8) Initiative zur Errichtung einer „Schulden-Uhr“ zur Veranschaulichung der konsolidierten Schulden der Landeshauptstadt Graz samt Schuldenentwicklung (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 9) Dringendes Ersuchen, in exponierten und gefährlichen Hochwasserschutzgebieten in der Stadt Graz integrierte Zivilschutzübungen – unter Einbindung sämtlicher Blaulichtorganisationen, Stellen der Stadt Graz und möglichst auch stellen der Stmk. Landesregierung, die sich jeweils nützlich einzubringen haben, sowie insbesondere der örtlichen Bürgerinnen und Bürger – bis auf Weiteres regelmäßig abzuhalten (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) Angelobung von GR. Karl-Heinz Herper zum neuen Stadtrat 124-127 128 129-132 132-136 136-141 141-148 149-152 158-163 163-167 167-176 153-157 Anfragen an den Bürgermeister 1) Geschoßwohnbauförderungsprogramm 2011 und 2012 des Landes Steiermark (GRin. Mag.a Bauer, SPÖ) 2) Gemeinderatsantrag vom 24.4.2009/Oberflächenwasser Moosbrunnweg (GR. Martiner, SPÖ) 3) Beantwortung mündlicher Anfragen vom 5. Juni 2008 in Sachen Regenwasserkanal Arnikaweg/St. Peter (GR. Martiner, SPÖ) 4) BIG/Ausgabe 2010 Blattlinie (GR. Herper, SPÖ) 5) Schließung des Traditionscafés Erzherzog Johann (GR. Schneider, Grüne) 6) Videowall vor der neuen Messehalle (GRin. Bergmann, KPÖ) 7) Sozialpass – Nägel mit Köpfen machen (GRin. Bergmann, KPÖ) 8) Hangsicherung Mantscha-Waldweg (GR. Sikora, KPÖ) 9) Rettung des Objektes Kolpinggasse 12/14/Jakob-Redtenbachergasse (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 10) Postbriefkästen in der Triestersiedlung (GRin. Schloffer, KPÖ) 11) Schwimmkurse für SeniorInnen (GRin. Schloffer, KPÖ) 12) Betreuungseinrichtungen für Jugendliche (GRin. Benedik, FPÖ) 13) Pädagogisch geschultes Personal an Kinderspielplätzen (GRin. Benedik, FPÖ) 14) Grundstück Eggenberger Gürtel/Kärntner Straße/Stand der Dinge (GR. Hötzl, FPÖ) 15) Missstände im Universitätsviertel, unbeantwortete Bürgereingaben (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 16) Weltkulturerbe Eggenberg/Bauvorhaben Grundstück Nr. 191 KG Algersdorf (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 177-178 178-179 179-180 180-181 182-183 183-184 184-186 186-188 188-189 189-190 190-191 191-192 192-194 194-195 195-199 199-200 Anträge 1) Audit Familienfreunde Gemeinde – Teilnahme der Stadt Graz (GRin. Potzinger, ÖVP) 2) Graffiti – Erzherzog-Johann-Brücke (GR. Mag. Molnar, ÖVP) 3) Kürzung der Bäume auf der Liegenschaft des Schülerhortes Kloiberweg – (im Bereich der Straße „Am Mühlgraben“) in Graz-Liebenau (GR. Mag. Kvas, ÖVP) 4) Fortbestand des Behindertenbeirates (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 5) Evaluierung der Fahrplanintervalle und Auslastung bei sämtlichen Tangentiallinien (GR. de Montmorency, GR. Hohensinner, ÖVP) 6) Gesundheitsvorsorge MigrantInnen (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP) 7) Erstellung einer Statistikplattform (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP) 8) Hundewiesen (GR. Eichberger, SPÖ) 9) Raschere Bestellung einer Sachwalterschaft (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 10) Einführung von Einwegpfand zur Reduzierung von Abfällen im öffentlichen Raum – Petition an den Bundesgesetzgeber (GRin. Mag.a Grabe, Grüne) 11) Kunst von Frauen im öffentlichen Raum – Kunst am Bau von Frauen (GRin. Mag.a Grabe, Grüne) 12) Interkulturelle Öffnung des Hauses Graz (GRin. Binder, Grüne) 13) Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Eckertstraße/Kreuzung Absengerstraße (GRin. Bergmann, KPÖ) 14) Keine weiteren Verkäufe von Gemeindewohnungen (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 15) Subvention für den Verein „Die Schwalbe“ (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 16) Areal der Hummelkaserne nicht teilen (GR. Sikora, KPÖ) 17) Ferienticket – Sofortige Rücknahme der Tariferhöhung (GR. Sikora, KPÖ) 18) Fixe Errichtung einer digitalen Geschwindigkeitsmessanlage bei der Waldorfschule in der St.-Peter-Hauptstraße (GR. Hötzl, FPÖ) 19) Verlegung der Beginnzeit für die Straßenreinigung (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 20) Müllkübel bzw. Müllbehälter in der Elisabethstraße (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 21) Freifahrten der öffentlichen Grazer Verkehrsmittel vor und nach Veranstaltungen (GR. Schröck, BZÖ) 22) Behebung einer eklatanten Gefahrerhöhung für Radfahrer am Murradweg (GR. Schröck, BZÖ) 23) Errichtung eines StVO-konformen zumindest einseitigen Geh- und Radweges in der Alten Poststraße zur Sanierung einer gegebenen Gefahrenstelle (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 201-202 203 204-205 205-207 207-208 208-210 210-211 211-212 212-214 214-217 217-219 220-222 223-224 224-226 226-227 228-229 230-231 231-232 233-234 234-235 236-237 237-239 239-241 Tagesordnung 242-269 Absetzung der Tagesordnungspunkte 3) Präs. 22005/2010, Präs. 10432/2003-34, I. Richtlinien für VertreterInnen der Stadt Graz in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH; II. Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat 29) A 8/4-15330/2007, Plüddemanngasse, Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst.Nr. 2067, EZ 50000, KG St. Leonhard, mit einer Fläche von 318 m2 31) A 10/8 – 14637/2010-3, Verkehrspolitische Leitlinie Graz 2020 NT 49) A 8-022283/2010-1, MD – 23025/2009-13, Neuorganisation „Haus Graz“, Steuerungsrichtlinie NT 50) A 8-37134/2006-7, A 8/4-916/2001-119, Thalia Graz – Grundsatzbeschluss NT 57) A 8-21795/06-42, MC Graz e.gen. o. Generalversammlung; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte ab den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen im Präsidialamt-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Werte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzter Herr Magistratsdirektor und hohe Beamtenschaft! Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich zur Gemeinderatssitzung begrüßen, begrüße auch im Speziellen wieder unsere lieben Gäste auf der ZuhörerInnengalerie und eröffne die heutige Gemeinderatssitzung. Ich stelle fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Für heute sind folgende Personen entschuldigt, Frau Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner ist dienstlich verhindert, Frau Gemeinderätin Jahn ist auf Urlaub, Herr Gemeinderat Eber ist erkrankt und Frau Stadträtin Edlinger wird etwas später zu uns stoßen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25. März heurigen Jahres wurde von Herrn Gemeinderat Schneider überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen werden den Klubs zur Verfügung gestellt werden. 2) Festsetzung der Termine der ordentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahre 2011 und der ersten ordentlichen Sitzung im Jahre 2012 Bgm. Mag. Nagl: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine klare Regelung, die den Bürgermeister veranlasst, auch immer eine Sitzung nach der Sommerpause die Gemeinderatstermine des nächsten Jahres wieder festzulegen und sie im Gemeinderat vorzuschlagen. Es sind einige Gemeinderatsmitglieder auf mich zugekommen und haben gebeten, ob wir das nicht jetzt schon vor der Sommerpause tun könnten, weil auch berufliche Verpflichtungen manchmal über fast ein Jahr hinausgehen und deswegen möchte ich Ihnen heute schon einen Terminvorschlag machen. Die Termine für die ordentlichen Gemeinderatssitzungen für das Jahr 2011 sowie den Termin der ersten ordentlichen Sitzung für das Jahr 2012 wie folgt zu planen, Sie kriegen es natürlich auch schriftlich: Donnerstag, 20. Jänner 2011, 12.00 Uhr, Donnerstag, 17. Februar 2011, es ist immer 12.00 Uhr bitte, wenn ich nichts mehr dazusage. Donnerstag, 17. März 2011, 14. April, 12. Mai, 9. Juni, 7. Juli, dann den 22. September, den 20. Oktober, den 17. November, den 12. Dezember, das ist allerdings dann kein Donnerstag, sondern ein Montag, und da soll wieder um 9.00 Uhr der Beginn unserer Budget-Gemeinderatssitzung sein. Darüber hinaus beschließen wir dann auch immer den Jänner-Termin, das wäre dann der 19. Jänner 2012. Das sind dann 11 Gemeinderatssitzungen, im heurigen Jahr sind es 10, also um eine mehr. GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Fabisch wird heute noch einen Antrag stellen, bei dem wir mitgehen werden, weil er durchaus berechtigte Kritik übt am heutigen Sitzungsterminspiegel. Ich glaube, es ist durchaus berechtigt zu sagen, wir sollten uns nicht der Arbeitsverweigerung stellen, sondern wir sollten wirklich konstruktiv und positiv arbeiten und drei Monate jetzt Sommerpause ist einfach viel zu lange. Vor allem heute eine Tagesordnung mit 57 Tagesordnungspunkten ist eine Überhäufung, das hätten wir durchaus korrekterweise mit zwei Gemeinderatssitzungen erledigen können, um es intensiver, konkreter, in die Tiefe gehender zu behandeln, weil es gibt darunter wichtige Stücke, die wir uns vorzunehmen haben. Also eine Sitzung im Juli hätte durchaus gepasst heuer. Zum Zweiten ist es immer üblich gewesen, nicht alles in den Budgetgemeinderat zu schieben, sondern doch immer wieder eine Gemeinderatssitzung dazuzulegen, um die reguläre Arbeit in der Gemeindestube zu vollziehen und sich zu konzentrieren auf den Budgetentwurf und auf die Budgetreden. Also ich hätte mir gewünscht heuer im Dezember eine zusätzliche Gemeinderatssitzung verständlicherweise. Ich sehe, dass es zumindest Bereitschaft gibt bei dir, Herr Bürgermeister, eine Sitzung mehr anzuberaumen, aber wir sollten uns notfalls auch vorbehalten, einfach inhaltlich und weil es geboten ist, dass wir arbeitsam tätig sind als gewählte Mandatarinnen und Mandatare zwischendurch auch noch eine Sitzung einschieben zu können und flexibel zu sein, weil das gehört einfach zu unserem Arbeitsethos und wir sollten uns die Sitzungen so zusammenstellen lassen in der Tagesordnung, dass wir uns wirklich konzentrieren auf die Tagesordnungspunkte und nicht einfach nur dann wieder en bloc 95 % abfertigen. Ich glaube, das gehört zu unserem Selbstverständnis und ich bitte, Herr Bürgermeister, darauf auch einzugehen, weil wir sind bereit zu arbeiten, du bist bereit zu arbeiten und wir sollten es gemeinsam tun (Applaus SPÖ). GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns und nehmen zur Kenntnis, dass unserer Forderung Rechnung getragen wurde, eine Gemeinderatssitzung im Juli abzuführen. Das mit der terminlichen Übereinkunft, das stimmt so nicht ganz, wir haben es für heuer erst im Jänner präsentiert bekommen und nicht einige Monate früher, wie jetzt angekündigt wurde. Die Dezember-Sitzung ist nur eine Budgetsitzung, vielleicht sollte man sich auch noch in Zukunft überlegen, auch hier noch eine normale Tagesordnung an einem anderen Tag abzuführen, es gibt ja auch noch Donnerstage im Dezember, die zur Verfügung stehen. Wir freuen uns aber, dass unser Vorschlag wieder zur Kenntnis genommen wurde und eingebracht wurde und werden diesem nun zustimmen. Erbitten aber, in Zukunft sich auch eine terminliche Überlegung bezüglich einer Dezember-Sitzung einfallen zu lassen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Rajakovics: Gerald, das Wort abschneiden, das wollte ich jetzt nicht, Entschuldigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich gibt es überhaupt kein Problem mit mehr Sitzungen, es geht mir aber ein bisschen um das Selbstverständnis, das wir selber von unserem Berufsfeld Gemeinderat entwickelt haben. Wenn manche glauben, dass die Gemeinderatssitzungen an einem Donnerstag und Anfragen und Anträge en masse, wie wir sie ja kennen, die Arbeit eines Gemeinderates in erster Linie ausmachen, glaube ich, liegen wir allesamt ein bisschen falsch. Die Aufgabe des Gemeinderates ist es, das eine ist, die Arbeit vorzubereiten in Ausschüssen, viele sind sehr engagiert, aber vor allem sich auch den Grazerinnen und Grazern zu widmen, dort unterwegs zu sein, wo Menschen zusammenkommen, dort zu hören, wie es ihnen geht, dort Fragen zu stellen, was man für sie machen kann und auch nicht nur abzuholen, was sie für Fragen haben und dann da hier einen Antrag oder eine Anfrage zu stellen, sondern zu versuchen, auch selbst Lösungen herbeizuführen, den Menschen zu helfen, ihnen beizustehen und gemeinsam mit ihnen einen Weg zu gehen. Also wer der Meinung ist, wenn der Gemeinderat jetzt zwei Monate oder drei Monate keine Plenarsitzung hat, er hat nichts zu tun, das finde ich eigentlich erschreckend und blamabel, weil das Selbstverständnis als Politiker und als Politikerin von uns selber sollte sein, dass genau die Zeit die wichtigste ist, weil da von Sommerfesten, von Schulabschlussfesten, von diversen Veranstaltungen, die im ganzen Sommer sind, genug Möglichkeit als Gemeinderat, als Vertreter dieser Stadt und als Vereidigte, die den Menschen auch helfen wollen, entsprechend auch etwas zu unternehmen, also bitte Gemeinderatssitzungen sind nicht unwichtig, sie sind sehr wichtig, meist auch sehr gut vorbereitet, deshalb kommt es zu En-bloc Abstimmungen auch, weil die Ausschüsse sehr gut arbeiten, aber bitte in der Öffentlichkeit darzustellen, dass die Gemeinderatstätigkeit vor allem sich in Sitzungen erstreckt da hier im Gemeinderat, das würde sehr viel zu kurz greifen und ich hoffe, dass dieses Verständnis sich bei uns auch, dass das nicht das Verständnis ist, das die Mehrheit von uns teilt. Danke (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Dass die Forderung nach mehr Arbeit im Grazer Gemeinderat, in der Stadtregierung, die wir im Übrigen unterstützen, gerade von der sozialdemokratischen Fraktion kommt, verlangt eine gewisse Perfidie durchaus ab, denn es ist die sozialdemokratische Fraktion, die diese Stadt und die Arbeit für diese Stadt seit zwei Monaten auf Regimentskosten, auf Steuerkosten lähmt, indem sie eigene Streitigkeiten, interne Debatten, Meucheleien, Neid, Intrige, Zwietracht an die Öffentlichkeit trägt, sehr geehrte Damen und Herren, Genossinnen und Genossen der SPÖ. Es ist zwar pietätlos, heute an dieser Stelle über den Zustand der SPÖ zu sprechen, aber es gibt Gelegenheit, die Arbeit der Gemeinderäte, aber die Arbeit auch der Stadtregierung jetzt näher unter die Lupe zu nehmen. Selbstverständlich bekennen wir uns dazu, dass eine gut funktionierende Stadtregierung, und damit komme ich auch dem inhaltlichen Anlass entsprechend des Vorsitzenden nach, eine gut organisiert Stadtregierung über die Sommermonate arbeitet als auch ein Gemeinderat. Nur, sehr geehrte Damen und Herren, allein dieser Gemeinderat hatte am Dienstag dieser Woche das Problem, dass wir mündliche Anfragen bis Dienstag 10.00 Uhr gemäß der Geschäftsordnung einzubringen haben und keine einzige Fraktion dieses Hauses, und Sie werden es auf dem Anfragespiegel sehen, noch eine mündliche Anfrage an den Herrn Stadtrat, designierten Altstadtrat oder was auch immer, Wolfgang Riedler, richten konnte, weil wir alle nicht damit gerechnet haben, dass er heute nach wie vor seine Funktion hier ausübt. Das heißt, es wird natürlich auch die Arbeit des Gemeinderates, unabhängig davon, ob jetzt Sitzungen stattfinden oder nicht, gelähmt und das finde ich schade und da würde ich mir durchaus erwarten, dass es auch Stellungnahmen der Fraktionen gibt, denn uns liegt etwas daran, dass gerade in dem Bereich Gesundheit, aber auch im Bereich Soziales ein wesentlicher Bereich am Höhepunkt der Wirtschaftskrise ordentlich gearbeitet wird und auch der Gemeinderat sich durchaus in einer zusätzlichen Sitzung noch in diesem Jahr im Juli mit wesentlichen Themen in diesen Bereichen auch beschäftigt. Das setzt aber durchaus voraus, sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeinderat, dass selbstverständlich die Stadtregierung arbeitet, was sie nicht tut. Das, was wir jetzt erleben seitens einer Fraktion des Gemeinderates, die heute hier einen Antrag auf mehr Sitzungen einbringt, ist volkstümlich gesagt die Gurgel gegenseitig durchschneiden, sich selbst offenbar auflösen, Masseverwalter rufen und das Requiem aeternam zu singen auf alle ewigen Zeiten. Mir tut das leid, ich wollte mich auch schon beim Kondolenzbuch irgendwo eintragen, was da passiert, weil das hat ja alles nichts mehr mit Vernunft zu tun. Aber ich appelliere durchaus an die vernunftbegabten Menschen auch innerhalb der Sozialdemokratie, wieder die Stadt Graz im Mittelpunkt zu sehen, das ist das Wesentliche. Wir haben eine hohe Aufgabe für Grazerinnen und Grazer hier zu erledigen, sei es im Juli, sei es im September, ich unterstelle keinem Gemeinderat, dass er über den Sommer nur baden geht, es hat jeder von uns eine Aufgabe, auch die Stadtregierung mit Ferialverfügungen. Aber da ersuche ich gerade die, die jetzt diese Diskussion angezettelt haben, in Zukunft sich nicht über ihre eigenen parteipolitischen Ausdruckstrukturierungen zu unterhalten, Stadträte zu ernennen, die gar keine Stadträte sind, Stadträte abzulösen, die im Amt bleiben, Lebensberater und Sozialberater neu zu engagieren, die dann nicht kommen oder vielleicht noch Dreifachgagenbesitzer wie einen Herrn Schwarz in die Stadtregierung zu entsenden, das ist für mich nicht verantwortungsvoll, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, und ich ersuche Sie, durchaus wieder zurückzukehren auf den Boden der Arbeit. Ich habe Ihnen, sehr geehrter Herr Klubobmann Herper und sehr geehrter Herr Stadtrat Riedler etwas mitgebracht auch zu dieser Debatte, der Kasten ist vom 20. März 2001, Alfred Gusenbauer, Ihr ehemaliger Genosse Vorsitzender, den Sie auch ordnungsgemäß gemeuchelt haben, der hat das damals während einer Plenarsitzung, das ist ein bekannter Kasten, dem Herbert Haupt dem Sozialminister übergeben. Sie wissen, ich war sein Mitarbeiter, ich habe das damals in Empfang genommen, er war leer. Ich habe das jetzt in meinem Fundus ausgegraben, es ist eigentlich Eigentum der Sozialdemokratie, es ist jetzt mittlerweile voll, ich habe auch mir erlaubt, Ihnen Mullbinden hineinzugeben und Pflasterl für ihre Gurgelabschneiderein für Ihre parteiinternen und personellen, es ist nicht witzig, man kann eigentlich wirklich nicht lachen und ich kann auch das Kopfschütteln des Bürgermeister durchaus nachvollziehen, aber vielleicht erinnert Sie dieser Aktionismus daran, dass Sie rasch und möglichst vielleicht die nächsten Stunden und Tage ihre eigenen Probleme endlich erledigen und wieder Arbeit für die Stadt machen. Im Sinne jener, die Hochwasseropfer in diesem Sommer wieder werden, im Sinne jener 33.000 Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, und im Sinne jener Menschen, die am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise unter Arbeitslosigkeit leiden, das will ich von Ihnen, da appelliere ich an Sie, dass Sie auch Ihrem Gehalt, Ihren Gehältern und Ihren Aufgaben, aber vor allen Ihrem Eid wieder gerecht werden. In diesem Sinne ein herzliches Freundschaft (Applaus BZÖ). GR. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Über parteiinterne Schwierigkeiten einer Grazer Sozialdemokratie mag ich auch an dieser Stelle gar nicht eingehen, ich glaube, das spricht für sich selbst. Wir sind da in der Tat, um zu arbeiten und ich glaube, da ist es natürlich wichtig und es unterstützt die freiheitliche Partei selbstverständlich, dass es hier auch gewisses Angebot und eine Bereitschaft dazu gibt, dementsprechend Sitzungen abzuhalten. Ein Blick, und das ist ja interessant, auf die Historie dieses Gemeinderates zeigt, dass es Zeiten gegeben hat, da hat dieser Gemeinderat 30-/40-Mal im Jahr getagt und das ist etwas, was sukzessive eingeschränkt worden ist. Mittlerweile befinden wir uns nur mehr bei neun Sitzungen im Jahr und das ist traurig, weil das zeigt in Wirklichkeit nur, dass man wichtige Gegenstände in Husch-Pfusch-Aktionen hier abhandelt und eigentlich keine Zeit mehr für qualitative Arbeit hat. Und das entspricht aber auch nur in Wirklichkeit einer Tendenz, die ebenfalls festzustellen ist, nämlich jener, dass immer mehr auch Kompetenzen des Gemeinderates ausgelagert werden und auch über das sollten wir hier einmal sprechen. Also, die Freiheitlichen sprechen sich hier ganz dezidiert und klar dafür aus, zusätzliche Sitzungen, und da wird es wahrscheinlich mit einer nicht getan sein, sondern die eine oder mehr, wäre auch noch wünschenswert, zusätzliche Sitzungen im Gemeinderat das Jahr über hinweg abzuhalten. Danke (Applaus FPÖ). GR. Hagenauer: Ich möchte für die Grünen zwei Anmerkungen treffen, aber zuerst kurz eine Reaktion auf den Herrn Kollegen Grosz. Herr Kollege Grosz, natürlich sind Sie der richtige Mensch, wenn es darum geht, das Thema parteiinterne Konflikte zu behandeln. Daher war Ihnen natürlich auch zu Ihrer Ausführung nur zu gratulieren, weil dem Experten gebührt natürlich da hier das Wort, keine Frage. Und alles das, was Sie gesagt haben, trifft natürlich 1 : 1 zu, nämlich auf das einschlägige Lager, wenn Sie wissen, was ich meine. Das, was Sie und Ihre Kameraden aufgeführt haben zum Schaden der Republik in den letzten Jahren, da ist ja das, was Sie hier apostrophiert haben, wirklich, wie die Steirer sagen, ein Lapperl dagegen (Applaus Grüne, ÖVP, SPÖ und KPÖ). Ich habe das schon einmal erwähnt, die Psychologen nennen das Projektion. Es ist kein Wunder, dass Sie so oft von Kriminalität, von Machenschaften und von derlei Dingen reden, Meischberger lässt grüßen, täglich grüßt Ihr Lager im Zusammenhang mit irgendeinem neuen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Und jetzt zur Sache. Herr Kollege Herper, Herr Kollege Fabisch, wenn ich ausrücke im Namen der Demokratie und im Namen des Ansehens des Gemeinderates, dann darf ich eines nicht machen, und Sie wissen das, dass Sie genau diese Posaune des Populismus wieder zur Hand nehmen oder die Tröte, um bei der Weltmeisterschaft, bei der laufenden zu bleiben, dann darf ich genau das nicht machen, was Sie gemacht haben und mich hinten anstellen hinter alle Populisten und so tun, als ob der Gemeinderat nur an Gemeinderatssitzungstagen arbeiten würde. Sie wissen es besser, Sie sind der Versuchung leider erlegen, mehr habe ich dem nicht hinzuzufügen, alles andere ist schon gesagt worden und ohnehin klar ist, es ist nur schade. Eine zweite Anmerkungen, das gilt für andere Parlamente, Gemeinderäte und Gremien dieser Art auch, wenn an einem Tag die Tagesordnung zu lang ist und zu voll ist und die heutige ist eine lange, dann ist es sinnvoll, dass man einen zweiten Sitzungstag anhängt zum Beispiel, dann bleibt das aber in dem Rahmen und man geht nicht her und führt eine Scheindebatte über die drei Monate angeblichen Ferien. Schade (Applaus Grüne) GRin. Bergmann: Lieber Kollege Hagenauer! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber unsere Fraktion unterstellt keinem einzigen Gemeinderat, dass er den Sommer über Däumchen dreht, um das geht es nicht. Warum wir zusätzliche Sitzungen einfordern, ist ganz einfach darum, dass wir in den letzten Jahren, seitdem diese Sommersitzung gekürzt wurde, erstens sehr viele Stücke im letzten Moment am Tisch kriegen, wichtige Stücke, dass auch die Beamtenschaft zum Teil auf Hochtouren arbeitet und dass es angebracht wäre eben gerade vor dem Sommer, und das begrüße ich auch sehr, Herr Bürgermeister, dass Sie hier eine Sitzung zusätzlich im Juli eingeschoben haben, die wird vielen, auch den Beamten, sehr viel helfen. Also es geht, und ich glaube, uns kann auch keiner unterstellen, dass wir nicht bei den Bürgern draußen sind, sondern dass wir die Arbeit nur begrenzt sehen auf Gemeinderatssitzungen. Also das möchte ich eigentlich schon auf das Schärfste zurückweisen und es geht hier wirklich darum, dass hier die Stücke ordentlich und mit genügend Zeit abgearbeitet werden können. Danke (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auf beide Punkte, die da angeführt wurden, einzugehen. Das Erste ist, es gibt zur Zeit genügend Probleme auf der Welt, es gibt genügend Probleme in unserem Land und auch genügend Probleme in unserer Stadt. Es gibt aber leider in schwierigen Zeiten nicht das, was es vielleicht früher auch in der Politik oder in unserem Land gegeben hat, nämlich ein Zusammenhalten, um diese Probleme auch wirklich zu lösen. Manche sprechen von einer Demokratiekrise, andere von Politkrisen, ich rede von einer Verantwortungskrise. Ich habe erst kürzlich in den Medien mitbekommen, dass zwei Persönlichkeiten, die sich übrigens in Graz eingefunden haben und ich auch hier kennenlernen durfte, nämlich den deutschen Bundespräsidenten und auch Hessens Ministerpräsidenten, der sich eingetragen hat ins Goldene Buch, aus den Medien zu erfahren, dass diese Persönlichkeiten ihre Verantwortung nicht weitertragen. Und wenn Politik so weitermacht, wie wir sie jetzt betreiben, wenn die Medienlandschaft auch das alles transportiert, was populistischerweise von uns gegeben wird, dann werden wir in eine noch größere Krise hineingehen, weil sich langsam aber sicher bald niemand mehr finden wird, der ernsten Willens ist, sich das alles anzutun. Und deswegen freut mich auch eine Wortmeldung, wie sie vorhin gefallen ist, nicht. Es gibt immer wieder Grund, wo man auch etwas sagen möchte, aber manchmal ist es besser, auch in Respekt vor Persönlichkeiten, aber auch in Respekt vor Parteien, da nicht noch einmal draufzuhupfen und eins nachzulegen. Es entstehen Wunden, die anscheinend auch längere Zeit dann nicht mehr heilen und dann hört Politik auch nicht mehr auf, sich gegenseitig so auszutauschen und das Bild in der Öffentlichkeit wird dann so, wie wir es im Moment haben. Ich würde mir sehr, sehr wünschen, dass wir die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, wieder verändern, dass wir uns auch wieder mehr vertrauen, ich darf das sagen, weil ich jetzt das 13. Jahr dabei bin und andere Zeiten der Politik auch erlebt habe, wo man durchaus auch mit unterschiedlichen Meinungen, aber dann auch noch menschlich miteinander umgegangen ist. Das möchte ich zum ersten Punkt sagen und zum zweiten Punkt, ich schlage ja nur vor, der Gemeinderat beschließt die Termine, ich habe zu Beginn heurigen Jahres oder vergangenen Jahres vorgeschlagen, wie die Sitzungen ausschauen, da weiß ich, dass der Kollege Fabisch, soweit ich das noch in Erinnerung habe, nicht damit einverstanden ist, dass wir demokratiepolitisch so entschieden haben und so ist es nun. Ich habe nicht das nur zum Anlass genommen, sondern wir müssen ja eines immer schauen, wir sollten ja, wenn möglich, dann auch alle da sein. Ich habe überhaupt kein Problem, auch nach draußen zu gehen und zu sagen, die Politik schläft nicht, weil ich auch davon überzeugt bin, dass wir jetzt das ganze Jahr über durcharbeiten, vor zehn Jahren war das noch ein anderer Zustand, auch mit einer sogenannten Sommerpause. Wer in den letzten Jahren mit dabei war, weiß, es geht fast das ganze Jahre mit dem gleichen Stress und mit den gleichen Terminfluten weiter, das war früher nicht der Fall. Wir können auch gerne drüber reden, ob wir überhaupt eine Pause weglassen und einfach jeden Monat eine Gemeinderatssitzung machen, das würde bedeuten, dass nach dem 7. Juli auch der 11. August dazukommt und dass man auch den Donnerstag der Gemeinderats-Woche vom Budget noch einmal dazunimmt und den 15. Dezember dazutut, dann haben wir 13 Gemeinderatssitzungen, wenn das alle so wollen, schlage ich das dann liebend gerne vor, dann geht es das ganze Jahr durch. Auch das ist möglich, dann ist das ein Beweis auch gerne nach draußen…. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: An manchen Tagen, wenn ich dir zuhöre, ist es so. Jetzt möchte ich einmal vorschlagen, dein Einwand ist berechtigt, nämlich der, dass es heißt, wenn im August dann zuwenig da sind, dann ist es demokratiepolitisch wieder schwierig, weil dann werden unter Umständen Mehrheiten zustande kommen, die nicht passen, aber dann würde ich vorschlagen, dass zu den von mir genannten Terminen der 15. Dezember auch noch dazukommt, dann haben wir nach dem Budgetgemeinderat am Montag auch noch am Donnerstag eine Gemeinderatssitzung, wo man Stücke auch noch beschließen lassen kann (Applaus ÖVP). Wenn alle einverstanden sind, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Diese Termine, die ich vorgetragen habe, inklusive dem 15. Dezember… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Den habe ich wieder weggelassen, weil es demokratiepolitisch, wenn manche auf Urlaub sind, vielleicht zu Mehrheiten kommt, die dem nicht entsprechen. Einer im Juli und einer wieder im September, so wie es immer war. Also im August kein, wer dafür ist, dass wir den Vorschlag 20. Jänner, 17. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai, 9. Juni, 7. Juli, 22. September, 20. Oktober, 17. November, 12. Dezember, 15. Dezember und im darauffolgenden Jahr 2012 der 19. Jänner. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 3) Änderung des Statutes der Landeshauptstadt Graz, nach der der Vergebungs- und der Schlussabrechnungsausschuss entfallen Bgm. Mag. Nagl: Mit dem Landesgesetzblatt Nummer 42 vom 15. 6. wurde das Gesetz vom 22. 3. heurigen Jahres, mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz geändert wird, kundgemacht. Unter anderem sind damit die den Vergebungsausschuss und den Schlussabrechnungsausschuss betreffenden Paragraphen des Statutes entfallen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 16. Juni sind die genannten Ausschüsse daher obsolet geworden. Ich bedanke mich bei allen, die diese Ausschüsse geführt, geleitet, gelenkt haben, auch bei denen, die mitgearbeitet haben und ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Diese beiden Ausschüsse sind somit abgeschafft. 4) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen Bgm. Mag. Nagl: Im Rechnungsjahr 2009 gab es wieder diverse Kreditansatzüberschreitungen. Zur Verbuchung einer Rücklagenzuführung war die folgende Überschreitung notwendig: Rücklagenzuführung, Ausgleichsrücklage 6.615.455,87 Euro und für eine korrekte Übernahme der Personalkosten ins SAP war eine buchhalterische Überschreitung einer Finanzposition im Sammelnachweis 1 um 1.540.000 Euro freizugeben. Diese Überschreitung wäre nach erfolgter Übernahme wieder zu stornieren gewesen, was allerdings aus EDV-technischen Gründen nicht mehr möglich war. Tatsächlich weist der Sammelnachweis 1 nach Abschluss aller Buchungen einen Kreditrest über 1.574.182, 48 aus. Auch hier ersuche ich alle Mitglieder des Gemeinderates, diese notwendigen Buchungen zur Kenntnis zu nehmen. 5) steirischer herbst festival gmbh; Generalversammlung am 9.6.2010, Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Bgm. Mag. Nagl: Daneben gab es am 9. Juni die ordentliche Generalversammlung der steirischen herbst festival gmbh, wir hatten acht Tagesordnungspunkte. Ich wurde ermächtigt, den Tagesordnungspunkten zuzustimmen. Diese Tagesordnungspunkte waren: Genehmigung der Tagesordnung, Beschlussfassung des Jahresabschlussprüfers 2010, Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses vergangenen Jahres, die Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates und die Bestellung des Aufsichtsrates, weil es hier eine Änderung gegeben hat von Seiten des Landes; anstelle von Dipl.-Ing. Hermann Eisenköck wurde Alexia Schrempf-Getzinger von Seiten des Landes nominiert. Auch hier ersuche ich Sie, die Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenats vom 28. Mai, die war dafür notwendig, auch zur Kenntnis zu nehmen. 6) Musikalische Jugend Österreichs – Jeunesse Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren! Eine Mitteilung betreffend musikalische Jugend Österreichs – Jeunesse. Bekanntlich hat der Gemeinderat auf Initiative von Dr. Wolfgang Riedler in seiner Sitzung am 10. Dezember 2008 mehrjährige Förderungsvereinbarungen beschlossen. Mit der „Musikalischen Jugend Österreichs – Jeunesse“ Geschäftsstelle Graz, Mariahilferpaltz, wurde eine Fördervereinbarung als Mitfinanzierungsbetrag in Form einer Subvention in Höhe von 20.600,- für die Jahre bis 2011 abgeschlossen. Nunmehr teilte die Generalsekretärin, Frau Mag.a Angelika Möser, dem Kulturressort mit, dass die Geschäftsstelle Graz mit dem Sitz im Kulturzentrum bei den Minoriten mit 30.6. heurigen Jahres aufgelöst wurde. Das Vertragsverhältnis mit der bisherigen Geschäftsführerin wird beendet. In Hinkunft wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Grazer Spielstätten GmbH und der Jeunesse Österreich wirksam. Nach der Neustrukturierung von Jeunesse werden alle bisherigen Aktivitäten über das Wiener Generalsekretariat in der Lothringerstraße 20 in Wien weitergeführt werden. Da der Gegenstand der Förderung und somit das Interesse der Mitfinanzierung durch Graz gleich bleibt, wird die Fördervereinbarung mit Jeunesse, Generalsekretariat, weitergeführt. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, dieser Vorgangsweise bitte auch wieder die Zustimmung zu geben. Bgm. Mag. Nagl: Dann haben Sie heute auf Ihren Plätzen vom Reisebüro Springer Unterlagen vorgefunden. Hier möchte ich Sie auf eine gemeinsame Reise nach Pécs Anfang September aufmerksam machen. Unsere Schwesterstadt Pécs ist heuer Kulturhauptstadt, sie ist seit 1989 unsere Partnerstadt und es verbindet uns mit Pécs eine aktive Partnerschaft und ich habe Herrn Bürgermeister Dr. Páva versprochen, Pécs als Kulturhauptstadt zu bewerben. In der Vorbereitung sind ja auch die zwei tragischen Schicksale der jeweils amtierenden Bürgermeister mitzuverfolgen gewesen und beide auch verstorben. Das war in den Vorbereitungen für Pécs schwierig. So war Pécs bereits im Herbst vorigen Jahres dann aber auch beim „Aufsteirern“ in Graz vertreten, wir haben einen Artikel in der BIG der Stadt Pécs gewidmet und nun hat der Herr Gemeinderat Mag. Andreas Molnar eine gemeinsame Reise im Herbst vor, er hat sich da organisatorisch ins Zeug gelegt und die Idee habe ich aufgegriffen; um Pécs als Partnerstadt persönlich die Ehre zu erweisen, werde ich auch an der Reise teilnehmen. Sie finden dieses Besuchsprogramm vom 3. bis 5. September vor. Ich darf nun alle einladen, Mitglieder des Stadtsenates, des Gemeinderates, Klubs, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier dabei zu sein. Unterlagen, wie gesagt, sind auf Ihren Plätze und Mag. Molnar gibt auch gerne noch weitere Auskünfte und ich würde mich freuen, wenn wir Pécs einen gemeinsamen Besuch, einen möglichst zahlreichen, abstatten könnten. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.47 Uhr Ende: 14.50 Uhr 1) Schlechtwetterrabatt GR. Schröck stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Schröck: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, hoher Gemeinderat, verehrte Mitglieder auf der Stadtsenatsbank, Frau Vizebürgermeisterin! Einige Grazer Innenstadtwirte haben unlängst in Anbetracht der Tatsache, dass der bisherige Sommerverlauf dem Betrieb in ihren Gastgärten nicht gerade förderlich war, einen sogenannten “Schlechtwetter-Tarif“ gefordert. In der Tat ist diese Forderung durchaus verständlich, wenn man bedenkt, dass die Stadt Graz im Österreichvergleich das teuerste Nutzungsentgelt für öffentliche Flächen verlangt und dabei zusätzlich den Wirten und Gästen eine strikte und im Österreichvergleich wiederum sehr frühe Sperrstunde verordnet. Es war dann auch zu vernehmen, dass Sie, Frau Vizebürgermeisterin, diesen Frust durchaus verstehen und, so ferne die Wirte tatsächlich „mehr oder weniger um die ganze Saison umfallen“, wie Sie sagten, diesen einen Rabatt gewähren wollen. Zu diesem Behufe werden Sie sich am Ende dieses Sommers mit Experten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Verbindung setzen. Diese Vorgangsweise erscheint, bei allem Respekt, nicht nur auf den ersten Blick etwas dilettantisch und unüberlegt, sondern es stellt sich natürlich auch die Frage der Umsetzung und tatsächlichen fairen Messung des aus dem überteuerten Nutzungsentgelt für die Stadt Graz ungerechtfertigt erwachsenen Verlustes für die Grazer Gastwirte. Vor diesem Hintergrund stelle ich nun an Sie, Frau Vizebürgermeisterin, folgende F r a g e : • In welcher Form werden Sie den Gastwirten der Stadt Graz einen sogenannten „Schlechtwetterrabatt“ gewähren und nach welchen Parametern werden Sie diesen berechnen? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke, Herr Gemeinderat, für diese Anfrage. Die Idee und auch die Praxis dazu ist nicht ganz neu, das gab es auch schon in früheren Jahren, also gibt es dazu auch schon erprobte Vorgangsweisen, aber es ist augenscheinlich, dass eben die heurige Gastgartensituation vom Start her zumindest große Sorge auch für die Gewerbetreibenden, die im Bereich der Gastgewerbebetriebe aktiv sind, Befürchtungen groß werden hat lassen, wir haben dann die Diskussion aufgenommen. Mir ist es natürlich dann auch ganz bewusst, dass im Sommer, in den Sommermonaten, ein großer Teil des Umsatzes im Garten gemacht wird. Wir haben dann den Vorschlag gemacht, wenn wir am Ende des Sommers, und dazu kann ich Ihnen jetzt genau erklären, wie das gemessen wird, es ist nämlich keine Hexerei und dazu braucht es keine wissenschaftliche Studie, am Ende des Sommers feststellen, dass (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) wir im genannten Zeitraum durchschnittlich mehr Regentage als in den letzten Jahren hatten, dass wir dann dieses Entgegenkommen auch umsetzen können. Wie schaut es aus, selbstverständlich habe ich natürlich mit der Zentralanstalt für Meteorologie Kontakt aufgenommen bezüglich der Messbarkeit, es ist so, dass man eine ganz klare Regentagdefinition hat, das ist eine 24-stündige gemessene Regenhöhe ab einem Millimeter, das heißt 0,1 Liter pro Quadratmeter, aufwärts, das gilt als Regentag. Wenn das in einem 24-stündigen Messraum liegt. Wir haben in Graz zwei automatische Messstationen dazu und dementsprechend auch profundes Datenmaterial, das heißt, das wird ein einfacher Anruf sein, herauszufinden im Vergleich zu den letzten Jahren, wie es sich abspielt. Ich möchte aber trotzdem noch etwas anmerken, das ist ein Entgegenkommen nicht deswegen, weil das Nutzungsentgelt hoch ist, das Nutzungsentgelt ist angemessen für den Wert, den wir im öffentlichen Raum haben, wir sehen ja auch, dass er offensichtlich sehr begehrt ist, sonst hätten wir nicht die höchste Schanigärtendichte in Österreich. Also ich denke, das scheint Markt und Nachfrage zusammenzupassen. Was mich aber immer wieder wundert ist, und da greift niemand hin, worunter die Wirte tatsächlich leiden, da sind die hohen Mieten, die in den Lokalen von ihnen verlangt werden. Wenn man so anschaut, unter welchen Mietbedingungen teilweise Kleingewerbetreibende, egal ob sie jetzt Handels- oder Gastgewerbebetriebe haben, leiden, weil sozusagen die Erdgeschoßmieten eigentlich nicht reguliert sind, dann ist das der Ansatzpunkt, wo ich eine Interessensvertretung vermisse, dass man Wirte dabei oder auch kleine Gewerbetreibende dabei unterstützt bei Hausbesitzern und auch bei einem Mietenreglement endlich da auch die Rahmenbedingungen in der Stadt zu verbessern. Ich versuche mit einem kleinen Ansatz, etwas zu unterstützen für eine nicht selbstverschuldete Situation, ich bringe damit auch nicht ein für ein gewerbliches Risiko das da ist, sondern es ist heuer ein besonders schwieriger Sommer in der Beginnphase, vielleicht wird er auch noch besser und dann erübrigt sich dieser Ansatz. Aber generell müsste man einmal woanders hinschauen und das erwarte ich mir eigentlich auch, wenn man immer wieder sich sozusagen hinstellt und für kleine Gewerbetreibende hinstellt, da ist wirklich der Ansatz und ich weiß zufällig, welche Mieten in unterschiedlichen Gegenden in der Stadt verlangt werden. GR. Schröck: Frau Vizebürgermeisterin, danke für diese Antwort, es lässt sich, glaube ich, doch nicht weg diskutieren, dass die Nutzungsentgelte in Graz trotzdem im Österreichvergleich überdurchschnittlich hoch sind und deswegen auch meine Frage: Halten Sie es nicht für sinnvoller, von vorneherein eine angemessene und dem Österreichschnitt vor allem angepasste und faire Lösung zu finden in der Berechnung dieses Entgeltes, sodass eine solche Diskussion erst gar nicht entsteht, als später dann mit Ausnahmen und Rabatten zu kommen, und wie hoch stellen Sie sich diese Rabatte eigentlich vor, in welcher Euro-Preisklasse wird das passieren? Bgm.-Stvin. Rücker: So wie angekündigt, dass ich dann einen Monat der Gesamtmiete, die für den Gastgarten in dem Jahr zu berappen ist, erlasse, das ist die Form des Rabattes. Es gibt unterschiedlich lange Mietdauern, manche Mieten inklusive Oktober, manche exklusive Oktober, das hängt dann immer davon ab, was die Gesamtdauer ist. Wir haben in Graz eine differenzierte Form des Nutzungsentgeltes, übrigens im Gemeinderat beschlossen, wir haben für alle Aktivitäten auf öffentlichem Grund unterschiedliche Mietpreise, aber auch je nach dem, wie die Gegend ist, unterschiedliche Mietpreise. Es gibt Gegenden, wo wir wissen, wo ein höherer Personendurchsatz ist, weil einfach viel mehr los ist, wenn man Innenstadt vergleicht mit Randbezirken; in Graz zahlt man für einen Gastgarten pro Quadratmeter zwischen im A-Sektor, also im teuersten Sektor, 11,46 Euro pro Quadratmeter bis zur Kategorie, also es gibt B1 noch, B2 und dann C, und in Kategorie C zahlt man 2.87 pro Quadratmeter. Ich denke, das ist ein angemessener Tarif und es ist, dass wir eben genau daran sehen, dass er ja auch sehr stark nachgefragt wird der öffentliche Grund, auch eine Form zu regulieren, dass der öffentliche Grund nicht vollkommen zugepflastert ist durch Schanigärten, denn es sollte im öffentlichen Bereich nicht nur Konsumation stattfinden, sondern auch noch viele andere Aktivitäten. Also von dem her denke ich mir, da sind wir durchaus in einem fairen Bereich und bewerten deswegen auch unterschiedliche Grundstücke unterschiedlich in dieser Stadt und das ist im Gemeinderat auch so beschlossen worden. Bgm. Mag. Nagl: Ein bisschen ein Widerspruch scheint es schon zu sein, das wir gerade vorhin von uns gegeben haben, dass es uns so wichtig ist, dass Gemeinderatssitzungen stattfinden und wir uns austauschen können und dem Geräuschpegel, den wir da jedem Redner und jeder Rednerin widmen. Die zweite Frage kann nicht gestellt werden, weil die Frau Stadträtin noch nicht da ist. 2) Ausgliederung Kinderbetreuung GR. Kolar stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Kolar: Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich darf namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion folgende F r a g e an dich stellen und zwar deswegen an dich, weil es ja doch ein paar Hundert Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer betrifft. Welche Überlegungen gibt es betreffend die bereits in den Medien kolportierte Neuorganisationen, Umstrukturierungen oder Ausgliederung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Jugendamt? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat, lieber Willi! An und für sich, denke ich, hätte diese Frage beinahe geeigneter an den Kollegen Detlev Eisel-Eiselsberg gestellt werden sollen. Ich kann aber gerne in Abstimmung auch mit ihm eine Antwort geben. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung auch vereinbart, dass wir in dieser Gemeinderatsperiode einen Schwerpunkt im Bereich der Kinderbetreuung setzen, und trotz schwieriger Budgetsituation ist der Kinderbetreuungsbereich einer jener Bereiche, in dem es jährlich eine Wachstumssteigerung gibt, eine Ausgabensteigerung, und zwar in der Größenordnung zwischen 5 und 10 %. Wir haben vor allem im Bereich der Kinderkrippen einen Nachholbedarf, übrigens alle Städte in Österreich, weniger bei den Kindergärten, und die Frage ist eben, wie setzen wir die Mittel, die wir durchaus mit einem Wachstum angesetzt haben, möglichst gut ein, um eine möglichst gute Verbesserung des Versorgungsgrades zu erwirken. Aus Anlass der letzten Gemeinderatssitzung für die Prochaskagasse sind wir deshalb übereingekommen, eine Projektgruppe einzusetzen, die sich alle möglichen Organisationsformen der Kinderbetreuung genau ansehen soll, analysieren soll und dann einen Vorschlag machen soll. Klar ist, dass diese Projekt kein Einsparungsprojekt ist zum Unterschied der anderen Projekte im Rahmen der Reorganisation vom Haus Graz neu ordnen und klar ist aber auch und das ist so vereinbart, dass die möglichen Organisationsformen komplett offen sind. Es geht nicht ausschließlich darum, ob es gescheit ist, die Kinderbetreuung einer GesmbH zu organisieren oder nicht, sondern es sind an Organisationsformen zu nennen städtische, wie jetzt ebenfalls schon ungefähr die Hälfte der Kindergärten, allenfalls im Rahmen eines Eigenbetriebes, weiterhin Vergabe an private Rechtsträger Caritas, Kirchen Organisationen und Sozialorganisationen oder auch Mischformen. Alle diese Formen werden einander gegenübergestellt, bewertet und dann eben muss es eine Entscheidung geben, wie wir die Mittel, die wir haben und die wir bereitgestellt haben für die Kinderbetreuung, wie wir die am besten einsetzen (Applaus ÖVP). GR. Kolar: Lieber Gerhard, weil es dann um kein ganz kleines Projekt geht, wollte ich dich noch fragen, in welchem Zeitrahmen soll das abgewickelt werden? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zeitrahmen ist wie immer ein Problem. Zunächst zum Projektteam; das Projektteam wird unter der Leitung vom Kollegen Eisel-Eiselsberg arbeiten. Selbstverständlich alle betroffenen Abteilungen bis auch zur Finanzdirektion, Personalabteilung, dabei auch das Reformteam. Der Terminwunsch von meiner Seite war Mitte September, um rechtzeitig für die Budgetverhandlungen Ergebnisse zu haben. Ich weiß inzwischen, dass das eine sehr, sehr große Herausforderung und ein sehr großer Anspruch ist. Jedenfalls muss es halt soweit sein, dass wir rechtzeitig auch reagieren können. Ich nehme an, dass wir zumindest dann bis Jahresende. Kann den Termin da durchaus offenlassen, vielleicht kann man auch die Ergebnisse so teilen, dass einige wichtige Ergebnisse schon für die Budgetverhandlungen fertig sind. 3) Barrierefreier Zugang zum Shopping-Nord GR. Mag. Kowald stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mag. Kowald: Geschätzte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! Ich stellte am 21. Jänner dieses Jahres einen Antrag betreffend die barrierefreie Zugänglichkeit vom Shopping-Nord. Ich habe eine Antwort von unserem Bürgermeister zeitgerecht zugestellt bekommen, darin wurde der Status quo aufgezeigt, der mir aber klarerweise bekannt war, bevor ich den Antrag gestellt habe. Die Straßen, die das Einkaufszentrum tangieren, sind Landesstraßen. Eine barrierefreie Ausgestaltung würde heißen, dass man die Gehsteigkanten senkt, dass man ein Leitsystem herstellt, dass man Summton-Ampeln errichtet und, und, und, das ist alles sehr kostenintensiv und müsste vom Land bezahlt werden. Das wird logischerweise vor einer Landtagswahl nicht der Fall sein. Das Einkaufszentrum Graz-Nord wollte schauen, dass die Buslinie 52 wieder im Einkaufszentrum hält. Die Bereitschaft war lange da (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), unsere Stadt hat da nicht einlenken können, weil die GVB logischerweise auch dagegen war, weil keine eigene Busspur vorhanden ist, weil parkende Autos das Ein- und Ausfahren blockieren oder zumindest sehr zeitintensiv gestalten würden. Also es besteht ein Tauziehen zwischen Stadt und dem Betreiber des Einkaufszentrums Nord. Worin das Tauziehen genau besteht, kann man nicht so genau sagen, darüber wird nicht offen gesprochen. Ich habe deswegen, weil ich diese Umstände kannte, beim Antrag eingefordert, dass ein Arbeitskreis gebildet wird, wo GVB dabei sein soll, das Land Steiermark und Vertreter des Einkaufszentrums (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und deswegen stelle ich namens unsrer Fraktion die, im Jänner beantragte ich, Vertreter des Landes Steiermark, des Shopping-Nord und Vertreter der GVB in einen Arbeitskreis einzuladen, um eine Lösung für einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, F r a g e an Sie, geschätzte Frau Bürgermeisterstellvertreterin: Wann wird es zur ersten Sitzung des Arbeitskreises kommen und sind auch Behindertensprecher dazu eingeladen? Danke (Applaus ÖVP). Bgm.-Stvin. Rücker: Danke für diese in der Tat wirklich meiner Meinung nach zu Recht gestellte Anfrage, auch die Ungeduld versehe ich zu Recht. Beim Einkaufscenter Nord, ohne jetzt Werbung zu machen, handelt es sich um eines der wenigen Einkaufscenter, wie Sie es schon richtig berichtet haben, das wirklich barrierefrei ausgestattet ist und deswegen verstehe ich ganz besonders den Wunsch von Vertretern/Vertreterinnen von Behindertenorganisationen und selbst Betroffenen dort auch barrierefrei hinzukommen. Jetzt gibt es die zwei Probleme, die Sie beschrieben haben, einerseits handelt es sich bei den Straßen um Landesstraßen, da ist genau die Verantwortung beim Land festzumachen, da tut sich momentan noch immer wenig, es gibt andererseits von der Verkehrsplanung schon seit Mitte letzten Jahres gemeinsam mit dem Referat für barrierefreies Bauen eine entwickelte Maßnahme, die haben Sie sicher auch damals in der Beantwortung bekommen, der Verlegung der Haltestelle in den Bereich des Shopping-Centers, was ja auch dann dazu führen würde, dass eine noch nähere Erreichbarkeit gegeben ist. Wir hören momentan vom Shopping-Center, also es gibt bis jetzt taube Ohren, da gibt es viele Begründungen, auch dass handelnde Personen inzwischen nicht mehr verantwortlich sind, aber ich kann Ihnen berichten, dass wir nun erneut und zwar genau in dem Sinne Ihres Antrages vom letzten Mal beauftragt haben und dass Mitte Juli die erste Arbeitsgruppe stattfinden wird, bei der alle Vertreter/Vertreterinnen, die hier eine Entscheidungsmacht haben, an einen Tisch geholt werden und da werden natürlich, also das wird einberufen von Frau Koch-Schmuckerschlag, die Sie ja kennen als zuständige Referentin für barrierefreies Bauen. Also wir werden einen weiteren Anlauf machen und hoffen, dass wir den Druck damit erhöhen können, bis jetzt kenne ich noch keine Absagen zu dem Termin. 4) Verhaltenskodex der Stadt Graz - Meldungen von AufsichtsrätInnen GR. Dr. Wohlfahrt stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Gerhard! Wir haben im Februar in diesem Gemeinderat einen Verhaltenskodex beschlossen und wir Grünen haben uns ja stark dafür gemacht, dass der auch für AufsichtsrätInnen gilt aus gutem Grund. Bei diesem Verhaltenskodex geht es ja nicht nur gegen Korruption, sondern es geht natürlich auch im Vorfeld um mehr Transparenz, um Aufzeigen eventueller Befangenheit, aber vor allem um Sichtbarmachen dieser Befangenheit, weil in einer eng verflochtenen Stadt wie Graz ist es ja nie ganz so einfach, und hier gibt es immer wieder Überschneidungen, die vielleicht doch nicht so problematisch sind, wenn man sie zumindest kennt. In diesem Sinne haben wir uns gedacht, dass es hier einige Meldungen geben wird über mögliche Befangenheit, über Naheverhältnisse, über mehrfache Tätigkeiten, die zumindest dokumentiert werden sollte und in diesem Sinn die Frage: Wurden bis dato Meldungen von AufsichtsrätInnen der Beteiligungen der Stadt Graz übermittelt, die sich auf den Verhaltenskodex beziehen und wenn ja, in welchen Bereichen gibt es hier Meldungen, wo gibt es hier Überschneidungen, Mehrfachbeschäftigung und dergleichen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat, ich warte schon gespannt auf die Zusatzfrage, denn mit meiner Antwort wirst du wahrscheinlich nicht sehr zufrieden sein. Sie lautet schlicht und ergreifend: nein. GR. Dr. Wohlfahrt: Es gibt schon eine Zusatzfrage in dem Sinn, was kann man tun, dass das stärker vermittelt wird, ich habe inzwischen erfahren, dass die Aufsichtsratsvorsitzenden zwar angeschrieben worden sind, aber werden eigentlich die Betroffenen hier abgefragt, was könnten wir tun, damit diese Richtlinie auch stärker kommuniziert wird, damit die Leute das wissen und auch diese Meldungen abgeben? Weil einen Verhaltenskodex zu beschließen, ohne nachher ernsthaft darauf schauen, dass es die Meldungen gibt, dass es transparent wird, das ist uns Grünen sicherlich zu wenig. Deswegen ist die Zusatzfrage: Was gedenkst du zu tun, damit dieser Verhaltenskodex ernster genommen wird und diese notwendige Transparenz hier Einzug nehmen kann (Applaus Grüne)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das Interesse ist sicherlich ein gemeinsames. Ich habe jetzt, nachdem ich über dieser Frage informiert worden bin, stichprobenartig einmal herumgefragt. Erstens ist das überhaupt weitergegeben worden, es ist in sehr vielen Gesellschaften weitergegeben worden, es ist nicht weitergegeben worden etwa in der Graz AG. Allerdings hat der Vorstand mit den Abteilungsleitern in sehr vielen Managementgesprächen, jedenfalls nach Aussage der beiden Vorstände, dazu Stellung genommen und auch diskutiert darüber und aufmerksam gemacht, dass, nachdem in der Graz AG, dann eben GmbH, jedenfalls eine neue Aufsichtsratsperiode inhaltlicher Art jedenfalls beginnt, dass das ebenfalls als Anlass genommen wird, darüber zu sprechen und ich denke, dass wir im Herbst, vor dem Sommer wird des nicht viel Zweck haben, aber im Herbst jedenfalls noch einmal einen Anlauf machen und vielleicht mit einer Zusammenführung, Zusammenkommen der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Beteiligungsgesellschaften noch einmal auf die Wichtigkeit von diesem Verhaltenskodex aufmerksam machen (Applaus ÖVP). 5) Raumnot an den Schulen im Bezirk Lend GR. Mag. Fabisch stellt an StRin. Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Sehr geehrte Frau Stadträtin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bezirk Lend ist wahrscheinlich einer der kinderreichsten Bezirke von Graz. Als Lehrer sage ich auch: Gott sei Dank. Die Raumnot an den dortigen Schulen steigt von Jahr zu Jahr. Von Ihrer Vorgängerin, Frau Mag. Fluch, wurde auch schon der Neubau einer Volksschule im Lend angekündigt. Inzwischen wurde es um dieses Thema wieder etwas ruhiger, Fragen bleiben offen. Ein Ballungszentrum - wenn auch nicht das einzige - ist sicherlich die Verbindung Volksschule Gabelsbergerstraße und Hauptschule Kepler. Das nächste Schuljahr steht vor der Tür, die Probleme werden steigen. Man kann nicht behaupten, dass es im Schulbau, dass da nichts passiert. Das haben wir gerade in dieser Tagesordnung auch wieder, wir freuen uns über den Ausbau der Volksschule Baiernstraße, trotzdem glauben wir, dass gerade für die rechte Murhälfte einfach noch viel getan werden muss und daher stelle ich auch namens der KPÖ folgende   F r a g e , die auch sehr viele Bezirkspolitiker und Pädagogen und Pädagoginnen interessiert. Wie gedenken Sie konkret die akute Raumnot an den beiden genannten Schulen alsbald zu lösen (Applaus KPÖ)? StRin. Mag.a Grabner: Vielen Dank, Herr Gemeinderat. Vorweg was tun, schnell tun, und das nächste Schuljahr steht vor der Tür, Sie haben vollkommen Recht. Das Einzige, was uns hemmt, ist natürlich dass wir unter Anführungszeichen auch „nur“ Stadtschulerhalter sein dürfen und viele Dinge von Bund und Land auch uns aufoktruiert werden und das leider nicht aus einer Hand kommt und deswegen auch nicht so schnell teilweise tun können. Konkret zu Ihrer Frage. Verantwortlich zu sein für Schulen, insgesamt 38 Volksschulen linkes und rechtes Murufer glücklicherweise, 18 Hauptschulen, eine polytechnische, sechs Sonderschulen, wir sprechen von einer Gesamtschüleranzahl von 13.795 Kindern, entspricht 687 Klassen, und haben alle letzten Endes alleine diese Monate in diesem Jahr rund, ich kann es Ihnen dann auch noch genau sagen, über 12 Millionen investiert, dass Schulraum geschaffen wird für unsere Kinder, für linkes und rechtes Murufer. Zu Ihrer konkreten Frage, Gabelsberger, Sie haben vollkommen Recht, aber hier herrscht nicht die absolute Raumnot, sondern es war, und auch das haben wir gelöst, vorweg Afritsch in diesem Bezirk. Afritsch bekommt jetzt laut Zusage auch Klassen in der Marschallgasse gestellt und wenn wir jetzt zu Gabelsberger kommen, ja selbstverständlich werden wir auch hier Maßnahmen treffen. Die Pläne werden im Sommer erstellt, sind bis Herbst dann auf dem Tisch, es geht um das ehemalige Bad, das wir ausbauen wollen und einen zusätzlichen Raum schaffen wollen, dass auch hier unsere Kinder nicht nur gut pädagogisch betreut sind, sondern auch Raum haben, um lernen zu können. Kepler, wenn sie das jetzt ansprechen in den nächsten Jahren da gebe ich Ihnen ein klares Nein, wir haben auch um rund 20 Millionen weniger an Gelder aufzuwenden und man muss auch schauen, wo es nicht nur sinnvoll ist, wo Prioritäten zu setzen sind, es ist eine große Herausforderung, aber im nächsten Jahr und in den nächsten eineinhalb Jahren ist es nicht am Programm auch auf Grund einer Prioritätenliste, aber ansonsten sind wir im Bezirk Lend sehr, sehr gut aufgestellt für die nächsten Jahre bis 2015 und haben genügend Platz auf Grund des Ausbaus dieser beiden Volksschulen, wo Raumnot herrschte, jetzt nicht, dass wir alles abgedeckt haben. GR. Mag. Fabisch: Aber was das Bad betrifft, soll das der Volksschule dienen dann, verstehe ich das richtig und wann werden konkrete Umbauarbeiten dann in Angriff genommen, kann man das jetzt schon sagen? StRin. Mag.a Grabner: Sehr gerne, das ehemalige Volksbad; in der Kooperation mit der GBG wird eine Erweiterung angedacht und dass eben da die Schule auf zwölf geführte Klassen plus Nebenräume möglich sind und dieser Zeitrahmen, diese Zeitplanung wird eben bis zum Sommer beziehungsweise Herbst abgeschlossen sein, und im November darf ich dann Sie als Gemeinderat fragen, ob das für Sie in Ordnung geht, dass wir diese Schule auch erweitern. GR. Mag. Fabisch: Vielleicht darf ich mir das auch bei der Dezember-Sitzung dann noch überlegen. StRin. Mag.a Grabner: Mach ich das auch im Dezember bitte. 6) Frauen zur Berufsfeuerwehr GR. Mag. Korschelt stellt an StRin. Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrte Frau Stadtrat! In der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Graz haben bereits zahlreiche Frauen erfolgreich ihren Dienst aufgenommen. Die weiblichen Mitglieder haben sich hierbei in ihren Funktionen bestens bewährt. Dieses Modell kann daher auch für die Grazer Berufsfeuerwehr beispielgebend sein. Ich richte daher an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, nachstehende F r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass Frauen in die Berufsfeuerwehr der Stadt Graz aufgenommen werden und werden Sie die notwendigen Voraussetzungen hierfür schaffen (Applaus FPÖ)? StRin. Mag.a Grabner: Herr Gemeinderat! Vielen Dank für die Anfrage. Die konkrete Antwort dazu. Der Herr Bürgermeister zuständig für die Feuerwehr vor mir, hat sich bereits dafür eingesetzt vor zwei Jahren und auch aktiv Frauen angesprochen. Vor zwei Jahren war die letzte Aufnahmeprüfung und es hat sich keine einzige Frau gemeldet. Die Ausschreibungen wurden auch gegendert damals schon, das heißt, wir waren nicht nur unserer Zeit voraus, sondern der Herr Bürgermeister hat damals auch schon alles getan, um auch Frauen die Chance zu geben, nur wenn sich niemand meldet, dann wird es schwer möglich sein. Wenn jetzt wieder Aufnahmeprüfungen kommen, freuen wir uns natürlich sehr und alle Damen sind auch herzlich willkommen, und vorgesorgt haben wir selbstverständlich auch schon, denn in der Wache Süd sind bereits die baulichen Adaptierungen der Toiletten, auch Nassräume, erfolgt und auch bei der Zentralfeuerwehr werden diese geschehen. Es steht dem nichts im Wege und wir freuen uns, wenn sie sich melden und dann auch die Aufnahmeprüfung bestehen. GR. Mag. Korschelt: Frau Stadträtin, glauben Sie nicht, dass die Aufnahmekriterien dann zu hart sind, aber immerhin stellen bei der Freiwilligen Feuerwehr schon fast 25 % Damen der Freiwilligen Feuerwehr an, also wenn man das übertragt auf die Berufsfeuerwehr, ist es schon natürlich sehr verwunderlich, dass sich da niemand meldet und sollte man nicht die Aufnahmebedingungen dann überdenken aus Ihrer Sicht? StRin. Mag.a Grabner: Wissen Sie, Herr Gemeinderat, wir sind doch mitten im Leben drinnen und wir sagen auch immer, dass gleichgeschlechtlichspezifische Behandlung herrschen soll und da bin ich ganz der Meinung, dass auch die Aufnahmetests für beide Geschlechter gleich bleiben sollten. Wenn Frauen sich anmelden, und da geht es um Leistung, das ist ein großer Unterschied in vielerlei Bereichen, auch der Einsatz von Berufsfeuerwehren und Freiwilliger Feuerwehr und wenn ich von einer Aufnahmeprüfung spreche, wo 50 Meter ein Dummy zu schleppen ist mit Hindernissen von maximal 30 Sekunden, eine Laufstrecke von 2,8 Kilometer in 12 Minuten, Drei-Meter-Turm-Springen, dem sicheren Leitersteigen, zumindest fünf, besser noch 15 Klimmzügen zu machen etc. das sind Voraussetzungen, die Sicherheit unserer Bevölkerung zu stärken, nicht nur zu stärken, sondern zu sichern und da würde sich in keinstem Fall das ändern, denn es muss auch eine Sicherheit gewährleistet sein und das sind die Kriterien, die nicht mehr landesweit, nur bundesweit, vorgeschrieben sind und da werde ich keinen Vorschlag machen, um diese zu ändern (Applaus ÖVP). 7) Informationspolitik der GVB GR. Mag. Mariacher stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Wenn GVB-Fahrgäste sich aus den diversen Richtungen dem Jakominiplatz nähern, erhalten sie in jeder Linie die Information, dass es sich um den „central point of traffic“ in Graz handelt. Steigt ein Fahrgast jedoch bei der Grazer Messe ein und will mit der Linie 13 Richtung Krenngasse fahren, so ist am Jakominiplatz dann Schluss. Ohne Ankündigung, warum man hier aussteigen soll, warum hier sozusagen Endstation ist und kein einziger Hinweis wird verlautet über die Lautsprecher mit welchem Verkehrsmittel, mit welcher Straßenbahn oder Bus man in Richtung Krenngasse weiterfährt. Auch bei den Anzeigetafeln am Jakominiplatz findet sich Krenngasse dann auf einmal nicht mehr, als wenn es von der Landkarte gelöscht wäre und nur durch Zufall, wenn man bei den Autobussen vorbeigeht, dann findet man einen ergänzenden Hinweis, dass die Linie 60 über den Lustbühel auch in der Krenngasse stehen bleibt. Meine F r a g e diesbezüglich dazu: Sind Sie bereit, als die für den Verkehr zuständige Stadtsenatsreferentin mit der GVB dahingehend zielgerichtet Kontakt aufzunehmen (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), um hinkünftig Fahrgästen der GVB dringende und wichtige Informationen über gesperrte Streckenabschnitte, zum Beispiel selbst bei wochenlang dauernden Gleiserneuerungen, wie es hier der Fall ist und sich daraus ergebende Hinweise für den Umstieg auf eine andere Linie der GVB bei den Durchsagen und auf den Anschlägen an den Haltestellen der GVB nicht weiter vorzuenthalten? Bgm.-Stvin. Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Sie werden mir sicher zustimmen insoferne, wir heuer keine unwesentliche Anzahl an Baustellen und Umleitungsverkehre zu bewältigen haben, dass das auch die GVB vor eine ziemlich logistische Informationstechnische Herausforderung stellt, zumal ich natürlich bestätige, dass eben genau auf dieser Grundlage immer wieder auch Verwirrung beziehungsweise nicht alles ganz optimal läuft. Aber heuer ist gerade ein ganz speziell schwieriges Jahr, das möchte ich schon einmal dazusagen. Aber genau zu dieser angesprochenen Frage. An und für sich wird in der Linie 1 und Linie 13 beim Einfahren am Jakominiplatz folgende Durchsage eingespielt und ich mache das jetzt im Wortlaut, aber nicht im zweisprachigen Wortlaut, das erspare ich Ihnen, auch wenn wir wissen, dass er zweisprachig erfolgt: „Jakominiplatz zentraler Umsteigepunkt. Zur Weiterfahrt steigen Sie bitte in den Schienenersatzverkehr um, Endstation.“ Das heißt, es wird ein Hinweis darauf gegeben auf einen Schienenersatzverkehr umzusteigen. Um unsere Fahrgäste, AnrainerInnen, Betroffene zeitgemäß über unsere diesjährigen Baustellen zu informieren und darauf vorzubereiten, hat die GVB sehr viele verschiedene Werbeträger benutzt. Es wurde eine eigene Homepage eingerichtet, wo alle Umleitungsverkehre und Ferien- und Übersichtspläne dargestellt werden, es wurde eine umfassende Presseinformation an alle bekannten Medien, aber auch Info-Flyer per Postwurf im gesamten Einzugsgebiet an alle Haushalte ausgesendet. Weiters wurden Infobroschüren in den Fahrzeug- Dispensern im Rondeau sowie im Mobilitätszentrum zur freien Entnahme auch laufend zur Verfügung gestellt. Dann gibt es A3-Plakate in den Bussen und Straßenbahnen und ein A1-Plakat im Mobilitätszentrum. Dann gibt es Informationsständer an den verlegten Haltestellen, die über die Verschiebung, die Einstellungen einer Haltestelle Auskunft geben und bekannt geben, wo sich die nächste Ersatzhaltestelle befindet. Außerdem gibt es eben die Informationsdurchsagen in den Fahrzeugen und Baustellenhinweise. Zu den zentrale Umstiegsplätzen Jakominiplatz und Hauptplatz wurden auch heuer wieder große Blumenkistenständer angebracht, auf denen alle relevanten Informationen zu finden sind, neu dieses Jahr sind die Netzvinyle, die wir großflächig an den aufgelassenen Haltestellen montiert haben. Ein Netzvinyl, würde ich denken, ist eine Darstellung, wie das Netz dargestellt wird, sodass schon von weitem erkennbar ist, dass diese Haltestelle eben nicht bedient wird. Also Netzvinyl, jetzt weiß ich es, wurde verhängt. Ich habe diesen Begriff noch nicht gekannt. Zur Umleitung der Linie 1 hat es dieses Jahr zudem eine Schaltung in der Eggenberger Bezirkszeitung gegeben und direkte Übergabe der Informationsbroschüren an alle betroffenen Institutionen, die vor Ort sind. An den ASKÖ, an die Krankenhäuser, an die Schulen. Das heißt, es wird sehr viel unternommen. Ich werde aber hier jetzt nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass es immer und überall funktioniert, ob jetzt technische Fehler sind, wir kennen das, das ist immer wieder auch der Fall und wir versuchen, auch laufend an einer Verbesserung zu arbeiten und es ist ein laufendes Thema in den entsprechenden Gremien, das kann ich Ihnen versichern. GR. Mag. Mariacher: Danke einmal für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage geht dahingehend: Frau Vizebürgermeister, was werden Sie hinkünftig unternehmen, dass nicht in ähnlichen Fällen, wo es andere Linien betrifft, wo auch wochenlange Gleisbauarbeiten sind, dass diese Information besser drankommt? Sie haben viele Informationen aufgelistet, die gemacht werden, aber anscheinend sind es Informationen, die nicht unmittelbar den Passagier oder den Fahrgast erreichten, der es wirklich benötigt. Früher war es zum Beispiel in der alten Zeit üblich, dass bei Sondersituationen der Fahrzeuglenker, der Straßenbahnfahrer die Information in sein Mikro reingesprochen hat als Notlösung. Man kann es sicher besser machen, aber welche Möglichkeiten werden gemacht, noch dazu wo die Lautsprecheranlagen in den Fahrzeugen oft durch den Verkehrslärm kaum hörbar sind für die Fahrgäste. Bgm.-Stvin. Rücker: Einerseits denke ich mir, muss man immer wieder schauen, was gibt es auch für neue Möglichkeiten, auf der anderen Seite, denke ich mir, sind wir alle miteinander Gewohnheitstiere. Wenn wir gewohnt sind, auf einer Strecke regelmäßig zu fahren, dann hören wir nicht mehr auf Lautsprecheransagen und sind geneigt, nicht immer auf Neues zu reagieren, weil wenn man eine Strecke regelmäßig benutzt das ja auch relativ automatisiert macht. Das heißt, es ist natürlich eine Umstellungsphase. Was wir versucht haben, ist wirklich direkt an die betroffenen Haushalte, an die Einzugsgebiete heranzutreten, was für Menschen, die jetzt nicht auf dieser Strecke gewohnt sind unterwegs zu sein, natürlich eine besondere Erschwernis ist, wenn einmal eine Anlage ausfällt, dass sie weder mit einem Info-Flyer ausgestattet waren noch prinzipiell die Streckenführung kennen und dann sehr massiv auf Information angewiesen sind. Aber hier muss es weitere Verbesserungen geben, da unterstütze ich Ihre Anfrage, das wird eines der wichtigsten Kriterien auch in Zukunft sein. Der öffentliche Verkehr zeichnet sich nicht nur durch Sicherheit und durch Pünktlichkeit aus, sondern sollte eben auch durch Information ausgezeichnet sein und da werden wir auch weiter daran arbeiten und das höre ich auch, dass es bei den GVB ein wichtiges Thema ist. 8) SMS-Hochwasser-Informationsservice GR. Martiner stellt an StRin. Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Martiner: Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Stadträtin! Der Sommer ist ins Land gezogen und naturgemäß begleiten uns auch wieder starke Regenfälle, und die Hochwassergefahr in den Grazer Bächen steigt wieder. Natürlich auch bei den Betroffenen entsteht jetzt wieder Angstgefühl in der ganzen Stadt an den besagten Bächen natürlich bei den Andritzern und Andritzerinnen, weil ich glaube, gerade im Jahr seit 2005 und 2009, glaube ich, teilt ein jeder hier im Raum mit mir, haben sie viel durchgemacht mit dem Hochwasserereignissen. Gott sei Dank haben wir in den vergangenen Jahren mit Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Schöckelbaches beginnen können und sind fast schon bei der Umsetzung. Natürlich muss jetzt mit Nachdruck noch gearbeitet werden, um die linearen Ausbau weiter zu fördern und natürlich unaufhaltsam ist es notwendig, Rückhaltebecken in diesem Bereich zu bekommen. Aber zum Alarmierungssystem auf starkes Bestreben hin auch der Bürgerinitiative in Andritz wurde ja so ein Alarmierungssystem, gefordert und nach langen Gesprächen konnte endlich so etwas umgesetzt werden. Betroffene können sich eben über die Homepage der Stadt Graz per SMS Hochwasserinformationsservice anmelden, das haben ja in Graz, nicht nur in Andritz, sehr viele genutzt. Bei der Bürgerinformation am 8.6. in Andritz wurden einige Fragen gestellt bezüglich dieses Alarmierungsplans, doch wurden sie nicht dezidiert beantwortet. Am 16.6., also vergangenen Mittwoch, waren ja starke Regenfälle und es war Hochwasseralarm, und der Schöckelbach trat auch im Norden von Graz auch aus den Ufern und Teile wurden auch überschwemmt. Zum Glück nicht in diesem Bereich, wo die Schutzmaßnahmen jetzt schon installiert sind. Sehr geehrte Frau Stadträtin, die angekündigte Warnung SMS Stufe 1 und Stufe 2 vom Katastrophenschutzreferenten wurden ja angepriesen, aber sie blieben aus. Meine F r a g e : Wann, was ist der Zeitfaktor für solch eine Auslösung der Stufe 1 und 2 und warum wurde am 16. 6. diese Warnung nicht gesendet (Applaus SPÖ)? Warum wurde diese SMS-Warnung Stufe 1 und 2 nicht gesendet? Stein. Mag.a Grabner: Herr Gemeinderat! Ich danke Ihnen für diese Frage, denn ich glaube, das ist genau, wir sind mitten drinnen und es regnet. Meine Frage, warum, das beantworte ich Ihnen gerne, denn wenn Sie die Frage gestellt hätten, wie es angedacht war, warum funktioniert diese nicht, wie es laut Anfrage ist, dann hätte ich Sie gefragt, wie Sie auf diese Idee kommen, denn sie funktioniert und bezüglich des SMS funktioniert das in folgender Reihenfolge: Die ZAMG erhält eine Wetterprognose für vier Tage im Voraus. Von dieser Wetterprognose her wird anhand der zugeschnittenen Wetterprognosen auch ersichtlich, ob es mit erhöhten Niederschlägen oder mit einem Niederschlag wahrscheinlich zu rechnen ist oder nicht und auch gibt es diese zugeteilte Prognose, ist eine Wahrscheinlichkeitsvoraussage, ohne aber Garantie auf den tatsächlichen Eintritt des vorhergesagten Ereignisses zuzurechnen. Die Brandmeldezentrale hat bis dato 268 gemeldete Personen, nur 268 gemeldete Personen, die sich einverstanden erklärten, diese SMS-Vorhersage oder diese SMS-Verständigung zu bekommen. Alle anderen, die sich natürlich nicht anmelden, können wir auf Grund des Datenschutzes nicht informieren, denn das wäre dann wieder eine umgekehrte Reihenfolge, das heißt, ich denke einmal vielleicht ist das nicht bewusst, dass viele nicht unterschrieben haben und deswegen es nicht geschickt werden darf. Und zu Ihrer Frage: Am 16.6. war es seitens der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr in den vorliegenden Alarmierungsplänen genau definiert, wann und unter welchen Voraussetzungen eine SMS-Information auch vorgenommen werden sollte und in Andritz ist auch festzuhalten, dass es laut ZAMG, und das ist das Wichtige, denn wir gehen auch von diesen Wetterprognosen aus, keine Veranlassung bestand, eine Warnstufe auszusenden, um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen und am 16.6. ist in Andritz laut auch Niederschrift unserer Katastrophenschutzreferenten gab es an dem Tag keine einzige Wohnungs-, Keller- oder Garagenüberflutung im Bezirk Andritz. GR. Martiner: Zuerst gab es keine, aber jetzt gibt es eine. 268 Personen haben Sie gesagt, ich habe das so empfunden, dass es aus Ihrer Sicht auch sehr wenig sind, ich hätte auch geglaubt, dass es mehr sind. Gut, es wäre da vielleicht auch eine Möglichkeit, der Gemeinderat hat sich ja beziehungsweise einige Fraktionen bei den Grazer Bäche-Programm diese 120.000 Euro auch genehmigen lassen, eben um Bürger zu informieren, vielleicht könnte man auch noch einmal die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Bereichen da noch einmal informieren, weil vielleicht schauen nicht sehr viele in diese Homepage. Es ist nur eine Anregung, aber wenn Sie sagen, es war nicht notwendig, an diesem 16.6. diese Warnung auszugeben, natürlich stellen sich dann, aber ich habe wahrscheinlich schon mit Betroffenen gesprochen, die sich schon angemeldet haben, das wäre ein Zufall, dass ich mit allen spreche, die erklären mir das System, aber sie sind nicht angemeldet. Also die Zufälle könnten manchmal so spielen, aber ich habe mich schon bemüht, auch die Menschen zu treffen, die sich auch angemeldet haben. Und die haben mir dezidiert gesagt, und ich muss ihnen natürlich auch glauben, ich kann das natürlich nicht nachkontrollieren, die haben gesagt, und das waren mehrere, dass diese SMS-Warnung nicht kommt. Gut, das war zu wenig Hochwassergefahr, natürlich im Norden von Graz, wo der Bach übergegangen ist, wo auch Feuerwehreinsätze gegeben hat und dementsprechende weitere Schäden abhalten zu können, also wann Wetterprognose. Die Bürger wissen nicht, wie können sie, man weiß schon, es wird regnerisch, aber wie können sie sich einstellen, wann diese Warnung kommt, wann wird es wirklich für mein Hab und Gut gefährlich? StRin. Mag.a Grabner: Vorweg versehe ich das auch vollkommen, und ich würde Sie bitten, Herr Gemeinderat, dass Sie mir diese Adressen geben von jenen Personen, die nicht nur betroffen waren, aber die keine Meldung in dem Fall bekommen; an diesem Tag gab es tatsächlich keine Meldungen, weil das ZAMG diese Vorausschau nicht als bedrohlich und gefährlich gesehen hat und es wird ja hier nicht straßenweise ein SMS geschickt, wo es gefährlich ist, sondern es wird ja für ganz Graz und für die Bezirke ausgeschickt. Bezüglich der SMS-Vorwarnung bin ich oder ist vielleicht gut einmal, die Information zu geben: Es gibt Informationsveranstaltungen jetzt im Bezirk. Ich bin aber auch ganz bei Ihnen, dass wir eventuell eine Informations- und Kommunikationskampagne noch zusätzlich starten können, um auch das eine oder andere Plakat speziell in diesen Bezirken zu affichieren, wo man sich anmelden kann und dann auch die Information bekommt oder die Anmeldung leisten kann, wo man auch die SMS-Information zu bekommen, sprich in dem Fall ist glücklicherweise den Betroffenen nichts passiert und man wird schauen, dass in Zukunft auch sich alle anmelden und weitere Maßnahmen setzen, damit es keine Missverständnisse auch gibt in diesem Rahmen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.40 Uhr den Vorsitz. 9) Koordinationsstelle für Gemeinwesenarbeit GR. Baumann stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Baumann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Gemeinsam haben wir diese Stelle, eine Koordinationsstelle für Gemeinwesenarbeit in der Stadtbaudirektion geschaffen. Jetzt sind schon einige Monate vergangen, die Kollegin hat ihre Arbeit begonnen, ich möchte Sie fragen, Herr Bürgermeister, welche Projekte laufen derzeit und welche Projekte werden derzeit im Rahmen der Gemeinwesenarbeit von der dafür geschaffenen Koordinationsstelle betreut und in welcher Weise werden sie betreut? Bgm. Mag. Nagl: Die neu geschaffene Koordinationsstelle in der Stadtbaudirektion ist keine Koordination für Gemeinwesenarbeit, sondern für die integrative Stadtteilentwicklung. Das Konzept, das am 18. Dezember den beteiligten Abteilungen und StadtsenatsreferentInnen vorgestellt wurde, ist angelehnt an die Gebietsbetreuung/Stadterneuerung aus Wien. Diese hat einen eigenen Ausschreibungstext, damit will ich jetzt aber nicht langweilen. Für das Projekt Neugestaltung der Annenstraße wurden hier Beteiligungsworkshops mit lokalen Zielgruppen, mit Vereinen, Initiativen, Institutionen, Wirtschaft, Hauseigentümern, MitgrantInnen, Kindern und Bürgern organisiert. Ebenso wurde der Stadtteiltreff Annenviertel im Mai 2010 eingerichtet, dieser findet in Zusammenarbeit mit der Caritas Steiermark jeden Donnerstag Nachmittag von 14.00 bis 19.00 Uhr im Voksgartenpavillion statt. Der Stadtteiltreff Annenviertel soll einerseits eine Informationsanlaufstelle für alle lokalen AkteurInnen sein, andererseits werden auch Programmpunkte zur Möglichkeit der Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern und Vernetzung von Projekten und Initiativen in diesem Stadtteil durchgeführt. Bisherige Programmpunkte waren am 20. Mai Umfeldmaßnahmen Marschall-/Orpheumgasse, am 27. Mai Familie und Kinder mit Fratz Graz und Stadt-Wohnzimmer, am 10. Juni war es orientalisches Kochworkshop, am 1. Juli Coffe to help, kostenloser Kaffeenachmittag für BewohnerInnen, ebenso Netzwerktreffen der lokalen Caritaseinrichtungen. Am 8. Juli ist vorgesehen Wohnstraße Sigmundstadl, Weißeneggergasse, Mühlgasse, Josefigasse, Sperre von 18.30 bis 21.00 Uhr für eine Vor-Ort-Begehung. Derzeit werden die nächsten Termine geplant. Hier sind die weiteren Vorhaben: am 29. Juli der Vereinstag, da sollen alle Vereine und Initiativen eingeladen werden aus dem Migrationsbereich, Ziel ist die Vernetzung ihrer Projekte, mit dem Wohnungsamt sollen Treffen mit BewohnerInnen von städtischen Wohnhäusern veranstaltet werden, da geht es vor allem um Prankergasse, Afritschgasse und Dominikanergasse. Für den 2. September ist voraussichtlich ein Abschluss-Sommerfest für AnrainerInnen geplant, ebenso geplant sind Spielnachmittage mit Juli mit Schwerpunkt Schach, da muss ich auch noch dazusagen, dass jeden Donnerstag Verein Fratz Graz mit dem Spielbus jetzt im Volksgarten ist und zwar im Auftrag des Jugendamtes. Dafür bin ich dankbar und hier besteht ein sehr guter und enger Kontakt und eine gute Kooperation, und im Herbst möchten wir auch noch eine Art Tauschbörse veranstalten. Weitere Projekte zur Förderung der Begegnung und der Identität mit dem Stadtteil sind in Ausarbeitung und werden immer wieder angepasst. Hängt natürlich auch vom Einbringen von Ideen ab und die Caritas hat für das kommende Jahr, und das ist, glaube ich, ganz wichtig, unser Projekt für eine EU-Förderung eingereicht, sofern dieses positiv beurteilt wird, könnte das Veranstaltungsprogramm noch zusätzlich ausgebaut werden, weil ja auch meine budgetären Mittel, die ich habe, eher beschränkt sind. Versuchen wir es auch, auf diesem Wege zu Geld zu kommen, das ist, wenn ich so sagen darf, das erste ein neues Projekt, das also hier auch mit unserer Frau Simone Reis ausgearbeitet worden ist und an dem sollte man nicht nur vor Ort weiterarbeiten, sondern natürlich auch irgendwann einmal auf andere Stadtteile ausdehnen. GR. Baumann: Herr Bürgermeister, danke für die sehr genaue Beschreibung der Arbeit im Bereich der Gemeinwesenarbeit. Ich habe ganz bewusst die Koordinationsstelle für Gemeinwesenarbeit so tituliert, weil die Methode, um die es geht, die Gemeinwesenarbeit ist. Es gibt aber drei weitere Projekte in Graz, die Gemeinwesenarbeit betreiben, also ein Projekt in der Triester Siedlung (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) vom Verein Illusion, vom Büro für Frieden und Entwicklung das Hasif-Projekt und von SMZ-Liebenau das Sta-ges-Projekt. Eine konkrete Zusatzfrage: Gibt es schon Überlegungen für den Verein Illusion, dem Koordinationsbüro für sozial-kulturelle Projekte und Initiativen, die von Seiten der Stadt intensiv zu unterstützen? Bgm. Mag. Nagl: Also mir ist einmal wichtig, dass wir auch hier nicht jetzt nur mit der städtischen Stelle ein Gebiet und ein Modell erarbeiten, sondern dass wir da ein bisschen auch, ich würde einmal sagen, von Wien und anderen Städten was abschauen können, aber es gibt sehr, sehr viele unterschiedliche Modelle und Projekte und auch neue Ansätze. Wir werden, so gut es uns möglich ist, auch finanziell all diese Projekte unterstützen und dann auch schauen, welche Projekte erzielen welche Effekte und welche Verbesserungen. Also ein bisschen sind wir schon noch bei learning by doing, auch beim Büro für Frieden und Entwicklung war es ja ein Wunsch einmal zu sagen, wir starten da, da werden wir Erfahrungen sammeln und ich denke mir, dass die Frau Simone Reis das dann durchaus koordinieren wird, sich anschauen wird und dann müssen wir schauen, wie wir das einmal professionalisieren. So wie es ausschaut, werden wir wahrscheinlich noch viele solcher sozial integrativen Ansätze brauchen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.45 Uhr den Vorsitz. 10) Baustellenförderung GR. Hötzl stellt an StRin. Mag.a (FH) Grabner folgende Frage: GR. Hötzl: Sehr geehrte Frau Stadträtin Grabner! Die Baustellen in der St.-Peter-Hauptstraße und in der Annenstraße befinden sich mittlerweile in einem fortgeschrittenen Stadium. Angesichts leerer Töpfe für die Baustellenförderung haben Sie vor wenigen Wochen angekündigt, in dieser Angelegenheit ein neues faires System erarbeiten zu wollen. Mit steigender Lärmentwicklung allerdings auf den angesprochenen Baustellen wurde es allerdings ruhig um Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, was nun den Eindruck hinterlässt, dass ihre Ankündigungen zu diesem Thema wohldosierte rhetorische Beruhigungspillen für die betroffenen Gewerbetreibenden waren, während konkrete Taten aber ausgeblieben sind. Ich richte daher an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, nachstehende F r a g e : Bis zu welchem Zeitpunkt dürfen die anspruchsberechtigten Personen die konkrete Umsetzung des von Ihnen medial angekündigten neuen Baustellenförderungsmodells erwarten (Applaus FPÖ)? StRin. Mag.a Grabner: Herr Gemeinderat Hötzl! Ich finde es immer sehr positiv, wenn es um einen Menschen medial auch ruhig wird in Angelegenheiten, denn dann wissen auch die Medien, dass man an neuen Konzepten arbeitet und diese ausarbeitet. Und das geschieht halt nicht einmal innerhalb von zwei/drei Wochen. Zwischenruf GR. Mag. Korschelt: Witz des Tages. StRin. Mag.a Grabner: Zwei Dinge, ich stehe zu meiner Aussage nach wie vor, dass mit der Gießkanne nicht für Beruhigung gesorgt werden kann. Anspruchsberechtigte Personen, wie im Gemeinderat 2008 auch beschlossen, es gibt keine definierten anspruchsberechtigten Personen, die werden einzeln auch geprüft und genau an diesem Konzept, einem neuen Konzept für Baustellen für den Gesamtraum Graz, nicht nur für die St.-Peter-Hauptstraße, denn das ist eine Landesstraße, wie Sie wissen, denke ich doch, werden wir auch für Annenstraße, und andere Baustellen arbeiten gemeinsam mit der Baudirektion, mit dem Bürgermeisteramt, mit der Frau Rücker, denn es sind nicht ein paar hundert Euro, die dann gut sind, um sie auszuschütten und wir werden es Ihnen zeitgerecht vorlegen. GR. Hötzl: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich weiß, Sie sind noch nicht sehr lange im Amt, aber die Baustellenförderung ist nicht daran gebunden, um welche Straße es sich handelt, sondern wer der Auftraggeber der Baustelle ist (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und da ist der Auftraggeber bei der St.-Peter-Hauptstraße auch die Stadt Graz. Sonst hätten wir es da herinnen nicht beschließen können, aber egal. Sie sagen Konzepte sind in Ausarbeitung, Gießkanne ist nicht gut, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, nur momentan sind halt diese zwei Baustellen die größten Baustellen, die wir zur Zeit haben. Wenn Ihre angekündigten Förderungen erst später kommen, wenn die Baustellen vorbei sind, dann gehen die natürlich an den Leuten, die sie wirklich brauchen, vorbei. Deshalb noch einmal meine Frage, ich kann sie noch einmal stellen, bis wann werden Sie da was haben, können diese Betriebe, die dort angesiedelt sind noch innerhalb dieser Baustelle damit rechnen oder ist es für die schon gelaufen (Applaus FPÖ)? StRin. Mag.a Grabner: Herr Gemeinderat, anspruchsberechtigte Personen, wie Sie sie nennen, die von Baustellen mit Lärm oder auch etwaigen anderen Dingen, die natürlich nicht angenehm sind, betroffen sind, ich denke, Sie sprechen die Wirtschaftstreibenden nur an oder sprechen Sie die gesamte Bevölkerung an? Denn wenn Sie alle Grazerinnen und Grazer ansprechen, dann werden Sie wissen, dass allein in der Annenstraße zahlreiche Maßnahmen bis dato getroffen wurden. Es gibt wöchentliche Sitzungen, es gibt Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, es gibt Veranstaltungen von der Stadtbaudirektion (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und ich weiß oder ich denke und das wissen Sie auch, dass das nicht in meinen Bereich hineinfällt. Jedoch wir als Stadt, wo wir uns gesamtverantwortlich fühlen für alle Bereiche, genau jetzt in diesem Prozess drinnen sind, weil wir sehr, sehr viele glücklicherweise, sehr, sehr viele Baustellen haben und das bedeutet, dass eine Stadt wächst, diese vernetzen und koordinieren, damit wir sowohl Wirtschaftstreibende als auch die Bevölkerung, als auch Anrainer, als auch Zurainer, als auch Tagestouristen, das heißt, die verschiedensten Zielgruppen inklusive der Investoren, die Sie vergessen haben, eventuell nicht nur zufriedenstellen, sondern mit ihnen am Tisch sitzen und Lösungen gemeinsam anstreben und eine Baustelle, die jetzt in St. Peter ist oder in der Annenstraße ist, soll in Zukunft nicht immer anders ausschauen. Es geht in unserer Stadt auch um Kommunikation und Information, die teilweise, wie wir gemeinsam in den Gruppen draufgekommen sind, fehlt und genau jenes Konzept ist es, über die gesamte Stadt ganzheitlich unternehmerisch und auch im ganzheitlichen Sinne durchzuführen und durchzusetzen. Und das ist nicht nur wirtschaftlich gesehen, denn dieses Gemeinderatsstück, das Sie nun ansprechen, ist rein seit 1999 geht es, es wurden 680.000 Euro allein ausgeschüttet, um Wirtschaftstreibende, aber nicht individuell, sondern gießkannenprinzipmäßig zu unterstützen und wir sind jetzt dran, sie noch besser zu unterstützen und zwar individuell vor Ort und jeder, wie er es braucht (Applaus ÖVP). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Frau Dr. Zwanzger gibt mir die Tagesordnung und ich darf Sie bitten, diese zur Hand zu nehmen. Auch heute haben unsere Klubobleute wieder jene Stücke zusammengetragen, die jetzt als beschlossen gelten. Das ist einmal das Stück Nummer 1) Aktentracking, es ist das Stück Nummer 5), Stück Nummer 6), Nummer 7), 8), 9) ist ebenso beschlossen gegen die Stimmen des BZÖ, 10), 12) gegen die Stimmen des BZÖ, 13), 14), die Stücke 17) bis 22), mit der Unterhaltsreinigung zusammenhängend 23) und 24), allerdings gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ und FPÖ, die Stücke 25) bis 28), das Stück 29) ist abgesetzt, das Stück 31) ist abgesetzt, Stücke 37) und 38). Vom Nachtrag das Stück Nummer 44), das ist Verkehrsverbund Steiermark, die Genehmigung einer Verlängerung der Finanzierung für die Studienkarte, das Stück 46) Universalmuseum Joanneum gegen die Stimmen des BZÖ, Eckwertbudget, das ist das Stück Nummer 47) gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ, das Stück Nummer 49) ist abgesetzt, ebenso das Stück Nummer 50, als beschlossen gilt das Stück Nummer 51) und ebenso abgesetzt wurde das Stück Nummer 57) MCG Graz. 1) MD-IM 21860/2010-1 Einführung von Aktentracking; Anfrage von Gemeinderat Dominic Neumann, MBA; Informationsbericht Der Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr stellt gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idgF den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Informationsbericht zur Kenntnis nehmen. 5) Präs. 21744/2010-1 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Genehmigung gemäß § 25 Abs. 3 Steiermärkisches Landesfeuerwehrgesetz Der Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr hat das vorliegende Geschäftsstück vorberaten und stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz gemäß § 25 Ab. 3 Steiermärkisches Landesfeuerwehrgesetz LGBl.Nr. 73/1979 idgF LGBl.Nr. 52/2006 die Genehmigung erteilen. 6) A 8 – 024699/2006/0017 GH Standort Graz GmbH 1. Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss 2. Finanzierungsvertrag Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 iVm § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 41/2008 beschließen: • Der Vertreter der Stadt Graz in der FH Standort Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufsbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. 2. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009. • Der Abschluss eines Finanzierungsvertrages nach dem beiliegenden Muster zwischen der Stadt Graz und der FH Standort Graz GmbH zur Abdeckung vorherrschender Verluste der Gesellschaft in Höhe von € 150.000,00 wird genehmigt. Die Auszahlung erfolgt mit 30.6.2010. Die Bedeckung des für das Jahr 2010 vorgesehenen Betrages in Höhe von € 150.000,- erfolgt auf der Fipos 1.28010.755000 „Lfd. Transfers an Unternehmungen“ der OG 2010. 7) A 8 – 18026/06-44 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 41/2008, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der KIMUS-Kindermuseum Graz GmbH, Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009. 8) A 8 – 30034/06-21 HLH Hallenverwaltung GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der HLH Hallenverwaltung GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008 ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Abstimmung im Wege eines Umlaufbeschlusses gemäß § 34 GmbHG 2. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 3. Verwendung des Bilanzergebnisses 2009 4. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 9) A 8 – 18561/06-26 Kunsthaus Graz GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 41/2008 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Kunsthaus Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung im schriftlichem Weg gem. § 34 GmbHG 2. Feststellung des Jahrsabschlusses per 31.12.2009 3. Verwendung des Bilanzergebnisses per 31.12.2009. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses wird die Auflösung von nicht gebundenen Kapitalrücklagen i.H. von € 110.470,24 genehmigt. 4. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009. 10) A 8 – 31806/06-20 Stadion Graz – Liebenau Vermögens-verwertungs- und Verwaltungs GmbH, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschatsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen. 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 3. Beschlussfassung über die Auflösung der nicht gebundenen Kapitalrücklagen in der Höhe von € 561.248,77 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2009 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009 6. Allfälliges 12) A 8 – 41291/2009-14 Abteilung für Grünraum und Gewässer, Parkpflegewerk Grazer Stadtpark – Planungstätigkeiten 1. Projektgenehmigung über € 100.000,- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 80.000,- und Ausgabeneinsparung über € 20.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/67 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der AOG 2010-2011 wird die Projektgenehmigung „Parkpflegewerk Grazer Stadtpark“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 100.000,- im Rahmen des AOG-Programms 2006-2010 Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 100.000 2010-2011 80.000 20.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2010 wird die Fipos 5.81500.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen, Parkpflegewerk Stadtpark“ (AOB: 1005; DR: 10520) mit € 80.000,- geschaffen und die Fipos 5.81500.050300 „Sonderanlagen“ um € 100.000,- 6.85100.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 20.000,- gekürzt. 13) A 8 – 41290/2009-49 Amt für Jugend und Familie; Nachtragskredit über € 55.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 5.43980.040000 „Fahrzeuge“ 6.43980.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 55.000,- erhöht. 14) A 8 – 41290/2009-51 Straßenamt; Nachtragskredit über € 3.500,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 5.03400.040000 „Fahrzeuge“ und 6.03400.040000 „Fahrzeuge“ um je € 3.500,- erhöht. 17) A 8 – 41291/2009-15 Gesundheitsamt, Funkärztlicher Bereitschaftsdienst – ÄrztInnennotdienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen Projektgenehmigung über € 75.000,- in der OG 2011-2013 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 32/2005 beschließen: In der OG 2011-2013 wird die Projektgenehmigung „Funkärztlicher Bereitschaftsdienst – ÄrztInnennotdienst/Transport“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 570.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 Funkärztlicher Bereitschaftsdienst – ÄrztInnennotdienst/Transport 570.000 2011-2013 185.000 190.000 195.000 beschlossen. Diese Kosten sind über die Eckwerte 2011-2013 des Gesundheitsamtes zu finanzieren. 18) A 7 – 555/01-39 Projektgenehmigung; Funkärztlicher Bereitschaftsdienst – ÄrztInnennotdienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen. 1.1.2011 – 31.12.2013 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird für den Transport der diensthabenden ÄrztInnen des ÄrztInnennotdienstes eine Projektgenehmigung für die Dauer des Zeitraumes vom 1.1.2011 – 31.12.2013 erteilt. Die anzunehmenden Maximalkosten betragen für den Zeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013 brutto € 570.000,-. Jährliche Gliederung: 2011 € 185.000,- 2012 € 190.000,- 2013 € 195.000,- 19) A 8 – 41291/2009-17 Kanalbauamt, Kanalinselprogramm 01, BA 150 1. Projektgenehmigung über € 410.000,- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 250.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der AOG 2010-2011 wird die Projektgenehmigung „Kanalinselprogramm 01, BA 150“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 410.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 Kanalinselprogramm 01 410.000 2010-2011 250.000 160.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 5.85100.004170 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalinselprogramm 01, BA 150“ (AOB 1002) 6.85100.298332 „Rücklagen, BA 150“ (AOB 0800) mit je € 250.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004010 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalnetzsanierungen und -erweiterungen“ 6.85100.298432 „Rücklagen, Netzanpassungen BA 100“ um je € 250.000,- gekürzt. 20) A 10/2 – 011879/2010 Bauabschnitt 150 „Kanalinselprogramm 01“ Projektgenehmigung über € 410.000,- exkl. Mwst. VASt. 5.85100.004010 Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 150 „Kanalinselprogramm 01“ über € 410.000,- exkl. MWSt. auf der VASt. 5.85100.004010 wird erteilt. 21) A 8 – 41291/2009-18 Kanalbauamt, Kanalisierungsprogramm 02, BA 105 1. Projektgenehmigung über € 790.000,- in der AOG 2010-2011 2. Kreditansatzverschiebung über € 450.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der AOG 2010-2011 wird die Projektgenehmigung „Kanalsanierungsprogramm 02; BA 105“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 790.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 Kanalsanierungsprogramm 02 790.000 2010-2011 450.000 430.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 5.85100.004180 „Wasser-und Kanalisationsbauten, Kanalsanierungsprogramm 02, BA 105“ (AOB 1002) 6.85100.29312 „Rücklagen, BA 105“ (AOB 0800) mit je € 450.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004010 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalnetzsanierungen und -erweiterungen“ 6.85100.298432 „Rücklagen, Netzanpassungen BA 100“ um je € 450.000,- gekürzt. 22) A 10/2 – 015788/2010 Bauabschnitt 105 „Kanalisanierungs-programm 02“ Projektgenehmigung über € 790.000,- exkl. Mwst. VASt. 5.85100.004010 Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 105 „Kanalsanierungsprogramm 02“ über € 790.000,- exkl. MWSt auf der VASt. 5.85100.004010 wird erteilt. 23) A 8 – 41291/2009-16 Stadtschulamt Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen, Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 121.000,- in der OG 2010-2011 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der OG 2010-2011 wird die Projektgenehmigung „Reinigung städtischer Pflichtschulen - Fremdvergabe“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 121.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 Reinigung städtischer Pflicht-schulen - Fremdvergabe 121.000 2010-2011 57.000 64.000 beschlossen. Die Kosten für 2011 sind über den Eckwert des Stadtschulamtes zu finanzieren. 24) SSA – 13057/2009-5 Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen; Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 121.000,- für die Jahre 2010 bis 2011; Fipos 1.21100.728010: € 121.000,- Der Bildungsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Projektgenehmigung für die Fremdvergabe der Unterhaltsreinigung an städtischen Pflichtschulen in der Höhe von € 121.000,- für die Jahre 2010 und 2011 erteilen. 25) A 8 – 41291/2009-19 SSA – K- 68602/2004-10 Ausbau der VS Baiern; Projektgenehmigung über € 1.250.000,- Inkl. Einrichtung; Projektjahre 2010 und 2011; Realisierung durch die Grazer Bau- und Grünlandsicherungs-GesmbH Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Zur Realisierung des Ausbaus der Volksschule Baiern wird die Projektgenehmigung in der Höhe von € 1.250.000,- netto erteilt. 2. Die Mittel sind dem AOG-Proramm für die Jahre 2010 bis 2015 (Referentinsumme Stadträtin Mag.a FH Sonja Grabner) zu entnehmen. 3. Mit der Durchführung des Projektes wird die Grazer Bau- und Grünlandsicherungs-GesmbH beauftragt. 26) A 8 – 41291/2009-13 Feuerwehr, Ankauf von 4 Hilfeleistungslösch-fahrzeugen Projektgenehmigung über € 1.800.000,- in der AOG 2010/2011 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG 2010/2011 wird die Projektgenehmigung „4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge“ mit Gesamtkosten über € 1.800.000,- im Rahmen des AOG – Programme 2011-2015 Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 4 Hilfeleistungs-löschfahrzeuge Landeseinnahmen Nettobelastung für die Stadt 1.800.000 484.000 1.316.000 2010-2011 0 0 0 1.800.000 484.000 1.316.000 beschlossen. 27) F – 9359/2010-1 Ankauf von vier Hilfeleistungslösch-fahrzeugen (HLF) zu einem Einzelpreis von € 450.000,- (Förderung Land Steiermark € 121.000,-) Projektgenehmigung insgesamt über € 1.800.000,- Förderung insgesamt € 484.000,-; Fipos: 5.16300.040000 Der Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr stellt den Antrag, der Projektgenehmigung über einen Betrag von € 1.800.000,- zuzustimmen. 28) A 8/4 – 8860/2005 Städt. Gdst.Nr. 147/8, KG Liebenau gelegen an der Raiffeisenstraße Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes eines Abwasserkanals ab 1.7.2010 auf immer währende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der BE WOHN Projekt GmbH, Mondscheingasse 21, 78010 Graz, wird die grundbücherliche Dienstbarkeit der Duldung zur Verlegung des Bestandes und Betriebes eines Abwasserkanals auf dem städtischen Grundstück Nr. 147/8, KG Liebenau gelegen an der Raiffeisenstraße, im beiliegenden Plan rot eingezeichnet, ab 1.7.2010 auf immer währende Zeit im Sinne des angeschlossenen Vertragsentwurfes eingeräumt. 37) A 21 – EA 020118/2010/0002 Senken der Maklerprovisionen, Petition an den zuständigen Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner Der gemeinderätliche Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, folgende Petition an den zuständigen Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner zu richten: Die Immobilienmaklerverordnung möge in der nächsten Novelle dergestalt abgeändert werden, dass die höchstzulässigen Provisionen für die Vermittlung von Mietwohnungen mit dem zweifachen monatlichen Nettomietzins (plus Umsatzsteuer) begrenzt werden. 38) A 21/8-EA011453/2010 Förderung des Lifteinbaues in Sozialbauten bei Bedarf von Menschen mit Behinderung; Petition an den Landesgesetzgeber Der Wohnungsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle folgende Petition an das Land Steiermark beschließen: Der Steiermärkische Landtag bzw. die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, die nötigen Maßnahmen zu setzen, damit im Rahmen der Wohnbauförderung der Einbau eines Liftes und/oder einer Zugangsrampe – zumindest in Mietwohnhäusern von Genossenschaften und Gemeinden – in Form eines höheren nicht rückzahlbaren Annuitäten-Zuschusses als bisher gefördert wird. NT 44) A 8 – 021777/2006/0145 Verkehrsverbund Steiermark; Genehmigung einer Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung über die Studienkarte für den Zeitraum vom 1.7.2010 bis 30.6.2011 in Höhe von € 351.400,00 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 wird die Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Steiermark und der Landeshauptstadt Graz über die Finanzierung einer Studienkarte im Verkehrsverbund Steiermark für die Zeit vom 1.7.2010 bis 30.6.2011 auf Basis der mit Stadtsenatsbeschluss vom26.7.1996, GZ. A 8-K 94/1992-89, beschlossenen Vereinbarung genehmigt. Der Finanzierungsmittelbedarf für das Studienjahr 2010/11 beträgt max. € 351.400,- und ist im Voranschlag 2011 entsprechend sicherzustellen. Der Anteil, der dabei den Grazer Verkehrsbetrieben zugeschrieben wird (ca. 58 % bzw. rund € 203.812,-), ist von jenem Gesamtabgeltungsbetrag mitumfasst, der im abgeschlossenen Verkehrsfinanzierungsvertrag zwischen der Stadt Graz und der GRAZ AG, in Kraft seit 1.1.2008, vorgesehen ist. NT 46) A 8 – 18345/06-37 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalver-sammlung am 10.8.2010 gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 41/2008 beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH (bis 31.12.2009 Landesmuseum Joanneum GmbH), StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, vertreten durch StR. Mag. Dr. Wolfgang Riedler, und StR. Mag. Dr. Wolfgang Riedler werden ermächtigt, in der am 10. August 2010 stattfindenden Generalversammlung der Gesellschaft, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Tagesordnung 2. Genehmigung des Jahresabschlusses 2009 3. Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates 4. Bestellung der Abschlussprüfen 2010 – 2012 aufgrund des Vorschlages laut Aufsichtsratssitzung vom 21.6.2010. NT 47) A 8 – 41290/2009-31 Eckwertbudgets 2010, Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der OG 2010 werden folgende Fiposse geschaffen bzw. erhöht: 1.42610.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 001 – Verschiedene“ um € 12.500,- 1.42610.728300 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 4.000,- 1.42610.723300 „Amtspauschalien und Repräsentations- ausgaben“ um € 1.000,- 1.43940.617000 „Instandh. von Fahrzeugen“ um € 4.000,- 1.28900.500000 „Geldbezüge der Beamten der Vewaltung“ (AOB: 1600, DR: SN001) mit € 5.100,- 1.27300.043020 „Betriebsausstattung, PG RFID“ um € 35.000,- 1.27300.457020 „Druckwerke, PG RFID“ um € 15.000,- 1.30000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 020 – „Verschiedene“ um € 20.000,- 1.32200.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 019 – „Verschiedene“ um € 30.000,- 1.32400.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“ SK 002 – „Verschiedene“ um € 35.000,- 1.33000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 006 – „Verschiedene“ um € 10.000,- 1.32400.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 017 – „Verschiedene Tanztheater“ um € 34.800,- 1.85300.614000 „Instandh. von Gebäuden“ um € 20.000,- 1.02400.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 100.000,- 1.21100.728010 „Entgelte für sonstige Leistungen, Reinigung“ um € 80.000,- 1.21200.728010 „Entgelte für sonstige Leistungen, Reinigung“ um € 70.000,- 1.21100.728880 „Entgelte für sonstige Leistungen, Freie Dienstverträge“ um € 25.000,- 1.20000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 005 – „Verschiedene“ um € 30.000,- 1.07000.729300 „Sonstige Ausgaben, Bezirksbudget“ um € 44.600,- 1.01050.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen“ (AOB. MD00, DR: GMD00), mit € 106.700,- 1.24000.510000 „Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung“ um € 82.100,- 1.24010.510000 „Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung“ um € 261.500,- 1.25000.510000 „Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung“ um € 13.400,- 1.46900.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 015 – „Verschiedene“ um € 20.000,- 1.46900.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 30.000,- 1.01900.723000 „Amtspauschalien und Repräsentations- ausgaben“ um € 20.000,- 1.01900.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 65.000,- 1.77100.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 042 – „Verschiedene“ um € 35.000,- 1.26900.700500 „Mietzinse, Sonderveranstaltungen“ um € 30.000,- 1.06100.757200 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ SK 007 – „Verschiedene“ um € 14.000,- Zur Bedeckung wird die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um € 1.253.700,- gekürzt. 2. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert alt Wert neu Magistratsdirektion (+ 106.700,- von Finanzdirektion) 3.153.70 3.277.900 Kulturamt – Ressort Grabner 2.428.000 2.478.000 Kulturamt – Ressort Riedler 9-659-1ßß 8.787.900 Kulturamt – Ressort Nagl 1.263.700 1.268.800 Amt für Wohnungsangelegenheiten 1.888.000 1.908.000 Amt für Jugend und Familie 47.485.300 47.846.300 BürgerInnenamt – Ressort Eisel-Eiselsberg (100.000 vom Amt für Jugend und Familie) 3.460.300 3.560.300 Stadtschulamt 14.381.200 14.586.200 Frauenreferat 835.800 885.800 Bürgermeisteramt (+ 74.000 vom Kanalbauamt 1.813.800 1.947.800 Sportamt (30.000 vom Kanalbauamt) 2.991.300 3.021.300 3. Basis für die Eckwertverhandlungen 2011 stellen jedenfalls die Eckwerte vor diesen angeführten Erhöhungen dar. NT 51) A 8 – 18090/06-56 A 15 – 22706/2006 Verlängerung des Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH für den Zeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013 Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Wissenschaft sowie der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967, idF LGBl.Nr. 41/2008 beschließen: Der beiliegende Finanzierungsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses bildet, wird für den Zeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2013, genehmigt. Die Tagesordnungspunkte 1), 5), 6), 7), 8), 10), 13), 14), 17), 18), 19), 20), 21), 22), 25), 26), 27), 28), 37), 38), NT 44) und NT 51) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 9), 12), 23), 24), NT 46) und NT) 47), wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Binder 2) MD – 017436/2010 Maßnahmen gegen Zwangsehen Informationsbericht GRin. Binder: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Stück vor vom Integrationsreferat, auch in Abwesenheit von Brigitte Köksal möchte ich mich bei ihr recht herzlich bedanken für die umfangreichen Recherchen, die sie durchgeführt hat. Sie wissen, wir hatten damals eine Diskussion im Gemeinderat bezüglich effizienter Maßnahmen gegen Zwangsehe, Entschuldigung, Brigitte Köksal ist ja doch da, habe ich nicht gesehen. Wie Sie auch wissen, verstößt eine Zwangsehe beziehungsweise die Nötigung zu einer Ehe sowohl der Menschenrechtskonvention, Artikel 16, als auch der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frauen. Zweitens wird im Bericht festgehalten, dass die Zwangsverheiratung nicht nur im islamischen Kulturkreis Frauen betrifft, sondern auch in anderen religiösen Gemeinschaften und das nicht nur Frauen Betroffene sind, sondern auch Burschen betroffen sind von diesen Zwangsehen. Drittens steht sehr ausführlich die Herangehensweise im Bericht an den Gemeinderat, dass ganz wesentlich Präventions- und Interventionsangebote und Arbeit sein wird, Beratungs- und Unterstützungsangebote überlegt werden müssen und dass es hier eine enge Zusammenarbeit geben wird müssen auch mit Vereinen, mit Eltern, mit allen Religionsgemeinschaften, mit NGOs und mit Schulen und, was auch ein sehr wesentlicher Punkt ist, für notwendige Sicherheits- und Schutzeinrichtungen für Betroffene ist es wichtig, hier anonyme Schutzorte zu schaffen und dafür überregionale Vernetzungen ins Leben zu rufen, bundes- und landesweit. Daher stehen zwei Punkte im Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Dass dieser Informationsbericht, der Ihnen allen zugegangen ist, zur Kenntnis genommen wird und zweitens, dass das Integrationsreferat beauftragt wird, ein erstes Netzwerktreffen mit den relevanten AkteurInnen zu organisieren, bei dem geeignete Instrumentarien zur Überwindung von Zwangsverheiratungen und zur Unterstützung von Betroffenen ausgearbeitet werden. Ich bitte um Annahme dieses Stückes. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Integration, Menschenrechte und Internationale Beziehungen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Informationsbericht inklusive Beilage wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Integrationsreferat wird beauftragt, ein erstes Netzwerktreffen mit den relevanten AkteurInnen zu organisieren, bei dem geeignete Instrumentarien zur Überwindung von Zwangsverheiratungen und zur Unterstützung von Betroffenen ausgearbeitet werden. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.55 Uhr den Vorsitz. GR. Sippel: Herr Vorsitzender! Zu diesem Informationsbericht, es ist positiv festzustellen, dass dieses Problem, das sich mittlerweile auch in unseren Breiten abspielt, erkannt worden ist. Sie haben das Problem erkannt und das ist gut so und das ist wichtig so. Leider fehlt uns noch das eindeutige Bekenntnis, dass es sich hier wirklich um ein rein importiertes Problem handelt. Ich glaube, die letzte Zwangsverheiratung in unserem Kulturkreis, in unseren Breiten, ist über zwei Jahre her und dass es sich hier ausschließlich um Moslems handelt, ich glaube, diesen Mut sollte man hier (Applaus FPÖ) auch wirklich bringen, weil Sie weichen damit ja in Wirklichkeit nur Ihre Argumentation, die im Grund genommen richtig ist, auf und das ist wirklich gerade bei so einem wichtigen Thema etwas, was sich nicht unbedingt vorteilhaft auswirkt. Auch sind die geforderten Maßnahmen, die Sie in diesem Bericht einfordern, ja nur ein Reagieren und kein präventives Handeln. Reagieren, wenn ich Opferschutzeinrichtungen mache, dann reagiere ich auf ein Problem. Es ist natürlich etwas, was genauso dazu gehört und was natürlich nicht vergessen werden sollte. Aber wir Freiheitlichen würden uns wünschen insgesamt ein restriktiveres Vorgehen, dort ist, glaube ich, präventiv anzusetzen, das bedeutet Sozialleistungen, hier muss man Mittel in die Hand nehmen, um das auch zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass Leute, die diese, und Sie haben es völlig richtig angesprochen, die gegen Gesetze, gegen Menschenrechte verstoßen, hier auch noch Sozialleistungen des Steuerzahlers bekommen, da muss besondere Achtung darauf gelegt werden und natürlich ist in weiterer Folge die Staatsbürgerschaft an das anzupassen beziehungsweise die Verleihung der Staatsbürgerschaft, weil es gibt Fälle, und die sind auch dokumentiert, dass Zwangsehen auch bei österreichischen Staatsbürgern stattfinden und da frage ich mich wirklich, wie das sein kann. Also das zeigt uns, dass hier Handlungsbedarf ist, da haben Sie völlig Recht, wir Freiheitlichen würden uns in dieser Frage noch restriktivere Maßnahmen wünschen. Dennoch ist es der richtige Weg und deswegen gibt es für diesen Bericht auch unsere Zustimmung. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht erscheint mir eher als eine Literaturarbeit, die für jede andere Kommune, Region, Bundesland Österreich entworfen sein könnte. Sie fängt mit dem Rechtlichen an, wir brauchen uns nur die Überschrift durchlesen, Ausgangslage allgemein, es geht im Wesentlichen um die rechtliche Situation, Präventions-, Interventionsarbeit etc., was man theoretisch tun könnte. Der Bericht bleibt leider Gottes einigen, meines Erachtens, wichtigen Fragen Antworten schuldig, die genau für die Stadt Graz heißen, wie groß ist eigentlich das Problem? Wir kennen es aus anderen europäischen Städten, wo es wirklich virulent ist, wo es laut Medienberichten virulent erscheint, wo auch entsprechende Gegenmaßnahmen, ob es einem passt oder nicht, eingeleitet worden sind, wie groß ist das Problem für die Stadt Graz, ich finde in dem gesamten Bericht keine einzige Antwort. Weil wenn es definiert wäre, dann wäre die nächste Frage, wer hat das Problem erhoben, auf welche Art und Weise wurde es erhoben und die konkrete Frage auch, die auch meines Erachtens unbefriedigend beantwortet ist, was kann man wirklich an Taten setzen, um entsprechend sich dagegen zu wenden, und ich bin durchaus auch der Meinung, dass wir in unserer modernen Zivilgesellschaft, in unserer modernen Freiheitsgesellschaft es einfach nicht tolerieren können, ich glaube, da sind wir weitestgehend einer Meinung, ich verfolge nicht unbedingt oder nicht diesen Ansatz, sofort nach Restriktion zu rufen, wie es Kollege Sippel von der FPÖ gerade gemacht hat, ich denke, dass zuvor ein ganz klares Halt gerufen werden sollte seitens der Politik und seitens der Stadt Graz, um einfach allen Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren, wir wollen das nicht, diese Zwangsehen, diese Zwangsverheiratung und wir werden dies auch nicht tolerieren. Wenn das alles vorangestellt wäre, würden wir uns noch leichter tun, diesem Bericht zuzustimmen. Die Zielrichtung ist richtig und deswegen werden wir diesen als ersten Schritt einmal unsere Zustimmung geben, dem Bericht. Danke. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 15.00 Uhr den Vorsitz. GRin. Binder: Nur ganz kurz. Herr Sippel, das Problem lässt sich nicht lösen, indem man ständig ruft nach noch mehr Restriktion, es gibt sie. Sie haben vielleicht den Bericht nicht gelesen, nicht gut genug gelesen, denn auf Seite 2 ist ganz klar festgehalten, was in unserem Strafgesetzbuch dafür vorgesehen ist, nämlich § 193 Abs. 2 Strafgesetzbuch, erstens ist die Ehenötigung strafbar, zweitens weitere Paragraphen Offizialdelikte, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, also hier gilt es, diese Paragraphen auch einmal zur Kenntnis zu nehmen Ihrerseits. Das Zweite, das ist keine Literaturarbeit, sondern es sind umfangreiche Recherchen notwendig, um ein Stück, das Hand und Fuß hat und das eine hohe Qualität hat, die müssen durchgeführt werden und es gibt österreichweit, Herr Mariacher, leider keine Erhebung, wie groß das Problem von Zwangsverheiratung ist, es gibt auch österreichweit keine, es gibt überhaupt keine Erhebung, nur wissen wir, dass es diese Zwangsheiraten oder Nötigungen gibt und es würde das Problem nicht größer und nicht kleiner machen, wenn wir sagen würden, es gibt in Graz im Jahr 10 oder es gibt in Graz im Jahr 2 oder 120, das macht das Problem nicht kleiner, weil wir ja, und das nehme ich an, hier einen Grundkonsens haben, dass jede einzelne, und wenn es nur eine ist, jede einzelne Zwangsverheiratung verboten sein muss und das ist auch in unserem Gesetzbuch festgelegt. Gut, danke für das Schlusswort (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. de Montmorency 4) Präs. 11211/2003-82 Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung GR. de Montmorency: Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Ich darf den Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung referieren. Es wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.6.2002 in Anlehnung an das Steiermärkische Pensionsreformgesetz der demographischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung und der somit steigenden Bezugsdauer der Pensionen Rechnung tragend auch für die BeamtInnen der Stadt Graz umfassende Reformmaßnahmen beschlossen. Die wesentlichen Bestimmungen dieser Novelle beinhalten: Anhebung des Pensionsantrittsalters, sukzessive Einführung eines Durchrechnungszeitraumes, lineare altersabhängige Absenkung des Pensionsbeitrages, lineare Absenkung des Beitrages der BeamtInnen des Ruhestandes und deren Hinterbliebenen, Einführung eines Solidarbeitrages für BeamtInnen des Ruhestandes und für BeamtInnen im Aktivstand, Einführung einer Pensionskasse, aliquoter Entfall der Jubiläumszuwendung, Anfall des Todesfallbeitrages nur nach im Dienststand verstorbenen BeamtInnen und Neuregelung der Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses. Es hat der Stadtsenat dieses Stück, das ist etwas umfangreicher noch, vorberaten, es hat sehr viele Gespräche gegeben. Ich darf daher den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 3 iVm Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Der in der Beilage angeschlossene und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz seit 1956 geändert wird, wird genehmigt. Der Novellierungsentwurf ist dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Ersuchen vorzulegen, für deren ehestbaldige Gesetzwerdung Sorge zu tragen. Bei Beamtinnen, die in den in der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, tritt eine Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 7.7.1977 und vom 13.6.2002 für den Anspruch auf Ruhestandsversetzung bei voller Dienstzeit der jeweils in der rechten Tabellenspalte angeführten Lebensmonat ein. Für BeamtInnen, die bis einschließlich 31.12.1955 geboren sind, ist im Falle ihres längeren Verbleibens im Aktivstand, also über die Vollendung des 738. Lebensmonats hinausgehend, keine Verschlechterung hinsichtlich der Abschlagsregelung vorzunehmen. Ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat möge dieses Stück beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 3 iVm Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Der in der Beilage angeschlossene und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird, wir genehmigt. 2. Der Novellierungsentwurf ist dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Ersuchen vorzulegen, für deren ehestbaldige Gesetzwerdung Sorge zu tragen. 3. Bei Beamtinnen, die in den in der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträumen geboren sind, tritt in Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 7.7.1977 und vom 13.6.2002 für den Anspruch auf Ruhestandsversetzung bei voller Dienstzeit der jeweils in der rechten Tabellenspalte angeführte Lebensmonat: Bis einschließlich 31.12.1949 660. Lebensmonat 1.1.1950 – 31.12.1950 678. Lebensmonat 1.1.1951 – 30.6.1951 684. Lebensmonat 7.1951 – 31.12.1951 690. Lebensmonat 1.1.1952 – 30.6.1952 696. Lebensmonat 1.7.1952 – 31.12.1952 702. Lebensmonat 1.1.1953 – 30.6.1953 708. Lebensmonat 1.7.1953 – 31.12.1953 714. Lebensmonat 1.1.1954 – 30.6.1954 720. Lebensmonat 1.7.1954 – 31.12.1954 726. Lebensmonat 1.1.1955 – 30.6.1955 732. Lebensmonat 1.7.1955 – 31.12.1955 738. Lebensmonat 1.1.1956 – 30.6.1956 741. Lebensmonat 1.7.1956 – 31.12.1956 744. Lebensmonat 1.1.1957 – 30.6.1957 747. Lebensmonat 1.7.1957 – 31.12.1957 751. Lebensmonat 1.1.1958 – 30.6.1958 754. Lebensmonat 1.7.1958 – 31.12.1958 758. Lebensmonat 1.1.1959 – 30.6.1959 762. Lebensmonat 1.7.1959 – 31.12.1959 766. Lebensmonat 1.1.1960 – 30.6.1960 770. Lebensmonat 1.7.1960 – 31.12.1960 774. Lebensmonat Ab 1.1.1961 780. Lebensmonat 4. Für BeamtInnen, die bis einschließlich 31.12.1955 geboren sind, ist im Falle ihres längeren Verbleibens im Aktivstand, also über die Vollendung des 738. Lebensmonats hinausgehend, keine Verschlechterung hinsichtlich der Abschlagsregelung vorzunehmen. StRin. Kahr: Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Antrag, Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung, werden verschiedene Punkte angesprochen. Ich möchte mich aber auf einen Punkt konkret vor allem beziehen und zwar auf den Punkt, wo es um die Einforderung der Solidarität der städtischen Bediensteten geht. Der Begriff, wie Sie wissen, Solidarität hat in der Geschichte der Menschheit vor allem für fortschrittliche Menschen einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Solidarität bedeutet zumindest in einem politisch-ethischen Sinn Verbundenheit, Zusammenhalt und den Einsatz für gemeinsame Werte. Haben Sie, meine Damen und Herren, aber wirklich den Eindruck, dass sich die Politik immer solidarisch mit den städtischen Bediensteten in den letzten Jahren gezeigt hat? Heute will man die Solidarität der städtischen Bediensteten einfordern. Welche Solidarität hat die Politik aber in den letzten Jahren gezeigt, wenn es um die Einsparungen bei uns selber gegangen ist? Welche Solidarität und welche Enthaltsamkeit, auch beim Geld, hat es gegeben, wenn es um die Besetzung von politischen Büros gegangen ist? Solidarität ist auch das Prinzip der gegenseitigen Hilfe und des Eintretens für einander. Wo bleibt aber die Hilfe und die Unterstützung der Politik sehr oft, wenn es um die Besetzung von dringend notwendigen Dienstposten in vielen Magistratsabteilungen geht und ich möchte nur erinnern in der letzten Gemeinderatssitzung, wenn man immer von den Privilegien der städtischen Bediensteten spricht, weil das halte ich schlichtweg für einen Witz, in der letzten Gemeinderatssitzung haben wir einen Kollegen in den Ruhestand versetzt, fast einstimmig, und dieser Kollege ist mit einer Bruttopension, und ich sage Bruttopension, von 1.100,- Euro in Pension, also in den Ruhestand geschickt worden, obwohl dieser Kollege noch gerne länger gearbeitet hätte. Privilegien leisten sich leider sehr oft noch immer gerade Politiker und Politikerinnen und ich würde mir wünschen, wenn man viel öfter die Solidarität von Großkonzernen, von Immobilienspekulanten, von Banken und auch den unzähligen Beratungsfirmen, die in Land und in den Kommunen die Politik beraten noch, wie sich die Kommunen noch das letzte öffentliche Eigentum am besten verkaufen. Ich weiß, dass meine KollegInnen und ich dieses Stück heute wahrscheinlich nicht verhindern können. Wir wissen aber, dass es unsere einzige Chance ist, heute, und deshalb werden wir gegen das Stück auch stimmen, unsere Solidarität mit den städtischen Bediensteten zu zeigen (Applaus KPÖ). GR. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Ohne jetzt detailliert oder genau oder überhaupt auf die Gehalts- und Dienstordnung einzugehen, es ist breit diskutiert worden, auch wir haben, nachdem wir das letzte Mal, in der letzten Sitzung das Stück von der Tagesordnung haben nehmen lassen, uns da sehr eingehend damit befasst und auch darüber diskutiert. Und im Großen und Ganzen ist es durchaus etwas, was ja in dieser Stadt, nachdem sie ja angepasst ist an die Pensionsordnung des Landes, angebracht erscheint. Uns ist es aber wichtig zu betonen, dass diese „Einnahmen“ unter Anführungszeichen oder diese „Gewinne“, die von der Stadt lukriert werden, vor allem der von Ihnen angesprochene Solidarbeitrag jetzt nicht irgendwo im Budget verschwinden und versickern und dann vielleicht für irgendwelche Fantasieprojekte wieder verwendet werden, sondern uns ist es wichtig, dass es hier eine Zweckgebundenheit in diesem Bereich gibt und zwar wieder im Personalbereich, obwohl das etwas ist, wo man drüber diskutieren kann, also da habe ich schon mit dem Kollegen Kolar vorher gesprochen, also wir versteifen uns da jetzt nicht unbedingt auf diese Sache, es ist einmal eine Anregung von uns, dass dieses Geld und wir reden da von 1,3 Millionen per anno, nicht einfach im Budget verschwindet und unser Ansatz geht in diese Richtung, hier auch beizutragen zur Schaffung von geschützten Arbeitsplätzen und zum Ausbau des Angebotes von Lehr- und Ausbildungsstellen im Magistrat und in diese Richtung geht auch mein Zusatzantrag, den ich damit einbringen möchte (Applaus FPÖ). GR. Kolar: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte positiv beginnen, ich möchte mich beim zuständigen Personalstadtrat dafür bedanken, dass es eine sehr konstruktive und sozialpartnerschaftliche Möglichkeit gegeben hat, hier im Hause zu verhandeln. Es wurde lang verhandelt, es waren ja nicht einfache Dinge, es wurden auch einige positive Dinge letztendlich miteingebracht. Ich darf hier besonders anführen, dass die Kindererziehungszeiten und die Zeiten für Pflege naher Angehöriger beim Durchrechnungszeitraum mitangerechnet werden und das bis zu einem Höchstausmaß von sechs Jahren. Ich denke mir, das ist auch ein sozial gutes Zeichen, dass wir das machen. Es gibt aber logischerweise hier in dieser Pensionsreform auch viele Dinge, die weh tun und für mich als Gewerkschafter ist es natürlich auch immer wieder eine harte Sache, bei solchen Dingen mit dabei zu sein, zuzustimmen, wenn es darum geht, dass Menschen, die in ein System ein Vertrauen gesetzt haben, die letztendlich davon ausgegangen sind, dass sie das, was ihnen letztendlich zugesagt wurde, auch eingehalten wird, wenn das abgeändert werden muss. Ich will jetzt nicht auf diese ganzen demographischen Entwicklungen und alles, was mit der Finanzierung zu tun hat, miteingehen, aber ich möchte das nur grundsätzlich mitanmerken. Ein nächster Punkt, den ich mitanmerken will ist, dass diese rechtliche Grundlage des heutigen Beschlusses aus unserer Sicht nicht präzise genug ist. Wir haben die Probleme, dass wir im Bereich der Vergleichsrechnung der Pensionen für die Beamten und für das allgemeine Pensionsrecht hier rechtlich noch nicht festgelegt haben und verstehen Sie oder versteht ihr das nicht als Provokation, aber wir beschließen heute hier eine Grundlage, die wir keinem von unseren Beschäftigen noch erklären können, ich sage das auch sehr bewusst, es geht zur Zeit noch nicht, wir wissen noch nicht, wie wir es machen sollen, das ist der eine Bereich, und der zweite Bereich, den der Kollege Sippel angesprochen hat, nämlich wie gehen wir den mit unseren Pensionszahlungen um und jetzt weiß ich schon, dass diese Regierung nicht daran schuld ist, sondern dass es in diesem Haus eine Tradition gibt seit vielen, vielen Jahren, und ich habe die Möglichkeit, seit einigen Jahren hier mit dabei zu sein, dass wir diese Pensionszahlungen, diese Pensionsleistungen immer 1 : 1 ins Budget fließen haben lassen. Es wurde nie eine Rücklage gebildet und somit natürlich auch hier die Problematik, dass wir eigentlich immer nur aus dem Budget finanzieren müssen und wenn es natürlich enger wird und wir brauchen, glaube ich, nicht allzu sehr über die öffentlichen Haushalte hier reden, das könnten wir auch lange, aber wenn wir alle wissen, am Städtetag 2013 sind 50 % der Gemeinden negativ und 50 % können gerade noch ausgeglichen bilanzieren, dann wissen wir, in welch schwieriger Lage wir uns befinden. Also dass es hier dann immer wieder auch Zugriffe genau auf diese Dinge gibt, das ist klar. Das heißt, wir würden uns auch sehr, sehr wünschen, nämlich nicht wie der Kollege Sippel jetzt alleine gesagt hat, dieses Geld in andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen innerhalb des Hauses zu stecken, sondern im Grundsatz auch den Bediensteten ein Zeichen zu setzen, um zu sagen, eure Leistungen, eure Zahlungen werden dafür verwendet. Wir haben ein gutes Modell, das betrifft die steirischen Gemeindebediensteten, wir haben im Jahre 1985 im Landesgesetz eine Verankerung getroffen, einen Pensionsfonds eingerichtet, wo wir diese Zahlungen im Land letztendlich machen und wir haben dort letztendlich bis jetzt noch keine größeren Probleme, das darf ich auch dazusagen. Also das wollte ich von meiner Seite her zum Inhalt mitanmerken und wenn ich gleich auch was zur Abstimmung sagen darf, dann bitte ich für die sozialdemokratische Fraktion, den Punkt 9, Einführung der Parallelrechnung, und den Punkt 11, Anhebung des Solidarbeitrages für aktive BeamtInnen des Ruhestandes, dass wir diese beiden Punkte extra abstimmen, weil wir hier diesen Punkten nicht die Zustimmung erteilen können. Danke (Applaus SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, der wichtige Begriff Solidarität ist gefallen und ich glaube, um genau das geht es bei dieser Pensionsreform. Aber es ist immer die Frage Solidarität von wem und mit wem und es muss uns klar sein, dass hier Solidarität von Alt und Jung verlangt wird zum Beispiel, auch das ist etwas Wichtiges. Dass Solidarität verlangt wird von Leuten, die in sehr goldenen Zeiten in Pension gegangen sind, zum Beispiel vor 2003. Also es geht hier schon darum, Dinge auszugleichen, die vielleicht nicht ganz gepasst haben und es geht hier auch darum, bei den Pensionen notwendige Reformen zu vollziehen. Sie wissen alle (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), dass auf Bundesebene und auf Landesebene diese Reformen schon beschlossen worden sind und es war einfach auch Zeit und Notwendigkeit, hier auf Stadtebene nachzuziehen. Das sind Vorgaben, es sind hier Dinge versprochen worden, die nicht im vollen Umfang zu halten sind. Niemand stellt die städtischen Pensionen in Frage, aber über die Höhe wird man diskutieren können, dürfen und müssen und es ist natürlich auch klar, dass jene Kollegen, die jetzt schon im Dienst sind, teilweise mit höheren Pensionen gerechnet haben und aufgrund der Parallelrechnung etwas weniger bekommen werden. Aber hier ist es auch die Frage von Solidarität mit anderen, und keine dieser Pensionskürzungen verschwindet irgendwo, sondern all diese Pensionskürzungen und Einsparungen dienen auch dazu, um weiterhin Leute beschäftigen zu können, die wichtige Arbeiten für uns alle verrichten. Also es geht hier um Budgets in Ordnung zu halten, um langfristig gut abgesichert wirtschaften zu können und notwendige Anpassungen zu vollziehen. Das ist der eine Punkt, und wenn wir schon auf die Solidarität genauer hinschauen und das sollten wir tun, dann gibt es hier erstmalig, und darauf sind wir Grünen besonders stolz, auch einige spezielle Bestimmungen, wo wir wirklich mehr Solidarität von jenen einfordern, die es sich leisten können. Es gibt hier, die Wiener Methode wird übernommen und es gibt hier Solidarität von jenen, die doch sehr hohe Pensionen haben, sie mögen gerechtfertigt sein oder wie auch immer, aber es ist klar, dass hier auch Solidarität notwendig ist. Bei Pensionen, die hinaufgehen bis 8.000 Euro, ist ein kleiner Beitrag möglich und mich wundert es sehr, dass die Sozialdemokratie hier unter Umständen nicht zustimmen will, auch bei den Kommunisten wundert es mich. Ich weiß nicht, ob das so einfach ist, wie man das jemandem erklärt, der vielleicht um 20 Euro Sondersozialhilfe sich anstellt, wie man sonst von den Kommunisten immer hören. Zwischenruf StRin. Kahr: Es geht um die Solidarität der Politiker. GR. Dr. Wohlfahrt: Aha gut, hier geht es ernsthaft um Geld, wir können über die Gehälter der Politiker gerne reden, das ist überhaupt nicht das Problem, wir sind hier gerne dabei, aber Solidarität muss auch weiter greifen und ich glaube, es ist Pensionisten und Pensionistinnen, es sind eh mehr Männer wahrscheinlich, zumutbar, die Pensionen von 5.000 und mehr Euro sind, hier ein paar Euro dafür zu leisten, dass gewisse absolut notwendige Maßnahmen weiterhin finanziert werden können. Wir hören andernorts immer, das Budget bricht zusammen, wir schauen nicht aufs Budget und dergleichen, hier schauen wir sehr wohl darauf, dass wir das Budget langfristig sanieren können, langfristig geht es hier um sehr, sehr viel Geld, es ist ganz ein wichtiger Beitrag für die Budgetkonsolidierung dauerhaft, einer der größten überhaupt, und er wird so verteilt, dass es einige gering trifft und einige, die durchaus hier höhere Pensionen haben, etwas stärker trifft, ich glaube, dazu muss man stehen können, Politik ist nicht nur immer das Verteilen von Geschenken, Politik ist auch manchmal auch das Verkünden von unangenehmen Maßnahmen. Selbstverständlich ist es für die Betroffenen unangenehm, braucht man nicht reden drüber, niemand freut sich. Aber hier muss man einfach so ehrlich sein und sagen, ok, hier sind Zusagen getroffen worden, die nicht in voller Länge dauerhaft realisierbar sind, hier bedarf es einer Korrektur und ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir diesen Schritt jetzt setzen in einem Ausmaß, der absolut vertretbar ist, rechnen Sie das bitte nach, wer wie viel hier verliert und dann sehen Sie, dass es hier einfach um sachte Korrekturen geht, die notwendig sind, um andere Leistungen aufrecht zu erhalten. Wir wissen, dass sich Leute derzeit für 20 Euro oder 50 Euro Extraleistung stundenlang anstellen und vor diesem Hintergrund sollten wir so eine Diskussion auch führen. Danke (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Einige Bemerkungen zu den einzelnen Wortmeldungen. Zunächst einmal zum Willi Kolar, ich kann das nur bestätigen, es hat sehr intensive Gespräche mit der Personalvertretung gegeben und ich denke, dass diese Gespräche durchaus auf einem guten Niveau insoferne stattgefunden haben, dass beiden Seiten klar war, dass auch von Seiten der Pensionisten, also im Bereich der Pensionen, ein Beitrag zu leisten ist und wir uns auf der anderen Seite bemüht haben, durchaus auch die berechtigten Belastungen und sehr hohen Belastungen, die daraus entstehen, irgendwie zu glätten und jedenfalls in anderen Bereichen wie zum Beispiel bei der Anrechnung der Pflegezeit, bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Wünsche der Arbeit der Personalvertretung einzugehen. Übrigens auch ein Grazer Spezifikum, das meines Wissens einmalig ist in ganz Österreich, wir haben, nachdem ja das Pensionsantrittsalter auch bei den Frauen jetzt mit dieser Reform auf 65 angehoben wird, bei Männern und Frauen gleich auf 65 Jahre, eine gute Tradition in der Stadt Graz weitergeführt, nämlich dass es in den Übergangsbestimmungen, bis diese 65 Lebensjahre als Pensionsantrittsalter erreicht werden, für die Frauen Vorteile eingebaut, die zumindest eben ein bisschen diese Anpassungszeit nicht so dramatisch, nicht so stark zu Belastungen führen. Ich denke, es soll einfach an dieser Stelle schon auch einmal hervorgehoben werden, was ist das Pensionssystem. Das Pensionssystem in Österreich, das öffentliche Pensionssystem ist ein Umlageverfahren, das Umlageverfahren bedeutet, dass die derzeit arbeitende Generation, die Pensionsleistungen, die Pensionsbeiträge erbringt, die den Menschen, die in Pension sind, dann eben als Pensionsbeitrag ausbezahlt werden. Und klar ist es auch, dass ein derartiges System nur funktionieren kann, wenn der Beitrag der derzeit Arbeitenden die Leistungen, die die Pensionistinnen und Pensionisten bekommen, deckt. Das ist in Österreich, ganz egal, ob das bei den Beamtinnen und Beamten ist oder in der ASVG, beträchtlich ins Wanken gekommen. Wir arbeiten weniger als früher, also noch vor zehn Jahren etwa, wir haben eine höhere Lebenserwartung als vor zehn Jahren und die Pensionsbeiträge sind zwar ein bisschen angepasst worden, aber nicht in dem entsprechenden Ausmaß. Jetzt kann man natürlich sagen, was ist Solidarität und das auch sehr populistisch formulieren: Wir sollen wahrscheinlich auf die Hälfte unseres Gehaltes verzichten, um dann das Pensionssystem zu retten, ich denke, das ist aus meiner Sicht eine sehr naive Vorstellung. Ich glaube auch nicht, dass Solidarität der einzige Wert ist, der in einer Gesellschaft zählt, abgesehen von der Frage, die der Gerhard Wohlfahrt gestellt hat, was ist das Solidarität? Es gibt auch eine Solidarität und eine notwendige Solidarität zwischen den Generationen, die ebenfalls gesichert werden muss. Aber es gibt auch andere Werte, die in der Gesellschaft wichtig sind, das ist auch Verantwortung für Finanzierungssysteme und ich denke, es ist in Österreich landauf, landab über alle Parteien unbestritten, dass ein verantwortungsvolles Vorgehen bei der Sicherung der Pensionsbeiträge einfach Reformen nach sich ziehen muss. Das haben wir gemacht, ich denke, dass damit aus meiner Äußerung auch klar ist, dass wir dem Vorschlag der FPÖ nicht viel abgewinnen können. Die Pensionen werden aus dem Budget bezahlt, wir bezahlen derzeit über 110 Millionen Euro für die Pensionen unserer städtischen Bediensteten und das wäre eigentlich auch nur Augenauswischerei, würden wir jetzt die zusätzlichen 1,3 Millionen nehmen und in irgendeinen anderen Topf füllen, wir müssten dann erst wieder für die Finanzierung der 111 Millionen Euro sorgen. Also ich denke, dass dieser Schritt sicherlich mit Belastungen verbunden ist, aber dass er notwendig ist und dass er ein wesentlicher Beitrag ist zu Pensionssicherung und wenn wir alle realistisch sein wollen, dann wissen wir, es kann durchaus sein, dass selbst die Schritte, die durchaus auch hart sind, in der Zukunft nicht genügen werden, sondern dass wir uns weitere Überlegungen machen müssen, wie das Pensionssystem auch für die Beamtinnen und für die Beamten einzuhalten ist und auch tatsächlich auf Dauer finanzierbar sein muss. Ich denke, dass es ein wichtiger Schritt ist, wir sind übrigens in der Stadt Graz eine der ersten Städte überhaupt in Österreich, die die Bundesreform bei den Pensionen und auch die Landesreformen umgesetzt haben und insofern freue ich mich sehr über die Annahme dieses Gesetzes, dass es selbstverständlich mit Schwierigkeiten und mit zusätzlichen Belastungen verbunden sind, ist klar, die sind immer hart, das ist selbstverständlich, aber ich denke, für das Budget und für die Budgetkonsolidierung ist es ein wichtiger Beitrag (Applaus ÖVP und Grüne). GR. de Montmorency: Als persönlich Betroffener werde ich dazu nichts sagen. Bgm.-Stvin. Rücker: Danke, ein persönliches Schlusswort. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es gibt drei Antragspunkte, und im Punkt 2 sind die 13 Punkte enthalten, denen zwei die SPÖ nicht zustimmt. Das heißt, wir fangen an mit dem ersten Punkt im Antragstext, das ist „Der in der Beilage angeschlossene und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird, wird genehmigt.“ Der Punkt 1. des Antragstextes wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Dann kommen wir zum Punkt 2. Hier gibt es Gegenstimmen gegen den Punkt 9 und 11 der SPÖ; ansonsten mit dieser Ausnahme, gibt es Pro-Stimmen für den Punkt 2? Der Punkt 2. des Antragestextes wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Damit auch gegen BZÖ und KPÖ, Punkt 2 so beschlossen und gegen die zwei Punkte 9 und 11, das ist so aufgenommen. Und jetzt kommen wir zum Punkt 3. Der Punkt 3 des Antragstextes wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Gegen die Stimmen KPÖ und BZÖ so angenommen und der Punkt 4. Der Punkt 4 des Antragstextes wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Damit ist dieser Antrag in allen Punkten mehrheitlich angenommen. Es gibt einen Zusatzantrag, eingebracht vom Herrn Klubobmann Sippel und zwar lautet der so: Der Gemeinderat wolle beschließen: Der dem Land Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegende Novellierungsentwurf zur Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz wird an geeigneter Stelle um folgende Bestimmung ergänzt: Die aus dem Solidarbeitrag und seiner Anhebung lukrierten Gewinne sind ausschließlich zweckgebunden zur weiteren positiven Personalentwicklung, insbesondere zur Schaffung von geschützten Arbeitsplätzen und zum Ausbau des Angebotes von Lehr- und Ausbildungsstellen im Magistrat Graz, zu verwenden. Der Zusatzantrag von GR. Sippel wurde mit Mehrheit abgelehnt. Berichterstatterin: GRin. Bergmann 11) A 8 – 22996/2006-26 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 28“; Darlehensaufnahme in der Höhe von € 972.512,00 beim Land Steiermark GRin. Bergmann: Es geht in diesem Stück um die umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Auf der Tändelwiese 28. Dazu wird ein Darlehen unter Inanspruchnahme der Wohnbaufördermittel des Landes Steiermark aufgenommen in der Höhe von 972.512,- Euro. Zur Sicherstellung dieses Betrages zuzüglich Zinsen und Verzugszinseszinsen und der Kaution muss die Stadt ein Veräußerungsverbot einräumen. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1697, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 2/2008, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 972.512,000 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteil dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 972.512,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 97.251,20 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurecht-) EZ 1508, KG Gries, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbotes. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (45 : 0). Bgm.-Stvin. Rücker: Ich schlage jetzt vor, beim Punkt 15), das ist das Finanzstück zum Grazer Feinstaub-Förderungspaket, gleich die Fachstücke dazuzunehmen, das sind die Stücke 39) und 40), das in einem zu behandeln. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 15.30 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: Bgm.-Stvin. Rücker 15) A 8 – 41291/2009-21 Umweltamt, Grazer Feinstaub - Förderungspaket; 1. Projektgenehmigung über € 6.130.000,- in der OG 2010-2012 2. Nachtragskredit über € 44.000,- in der OG 2010 39) A 23-023047/2009/0010 Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept – KEK 2020; Förderung von Radabstellanlagen, Förderung von Fahrrad-Serviceboxen 40) A 23-018922/2004/0025 Grazer Feinstaub-Förderungspaket; Aktualisierung der Richtlinien Bgm.-Stvin. Rücker: In diesen zwei Stücken, es sind eigentlich drei Stücke, wobei das erste Stück das Finanzstück ist, geht es um die Aktualisierung von einerseits Förderrichtlinien aus dem Bereich der Heizungsumstellungen, dem Bereich der Förderungen von Solaranlagen, die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten, die Förderung von Wärmepumpen und die dazugehörige Mittelbereitstellung. Weiters geht es um eine Förderung neu im Bereich der Fahrradabstellplätze. Gehen tut es darum, dass aus den Mitteln des Feinstaubfonds Maßnahmen umgesetzt werden insbesondere das große Geld, da geht es nicht um wenig, wird weiterhin in einen forcierten Ausbau der Fernwärme fließen in den nächsten drei Jahren. Was in diesem Stück oder was in der Vorarbeit zu diesem Stück gelungen ist, das war ganz notwendige Aneinanderkoppelung der unterschiedlichen Förderrichtlinien, Förderbestimmungen, die es gibt beim Land, bei der Stadt Graz, aber auch bei der Energie Graz zum Thema Fernwärmeförderung und hier wird jetzt endlich ein umfassendes, aber auch ein wie noch nie gut dotiertes Förderpaket angeboten für alle jene Grazer und Grazerinnen, auch sozial gestaffelt, die umstellen wollen, direkt von der Leitung bis ins Haus hinein und in dem Sinne danke ich auch allen Beteiligten, die es ausgearbeitet haben, denn da war einiges an Koordinationsarbeit notwendig. Bei der Förderung der Solaranlagen ändert sich etwas, und zwar nicht mehr die Größe wird relevant sein, sondern die Leistung, die aus der Anlage kommt, weil wir hier sehr unterschiedliche Qualitätsstandards kennen inzwischen und nicht die Quadratmeteranzahl eine Aussage darüber trifft, was dann auch für eine Energieleistung kommt. Bei der Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten geht es um eine Erweiterung, bisher haben wir die Anschaffung von emissionsarmen bis emissionslosen Fahrzeugen im Bereich der Taxiflotten gefördert, diese Förderung wird ausgeweitet auf weitere Fahrzeugflotten, hier werden jetzt Essenszustelldienste, soziale Dienste, Fahrschulflotten und auch Lieferdienste im Stadtgebiet einbezogen, damit auch diese eine Unterstützung erhalten, wenn sie einen Teil ihres Fuhrparks umrüsten. Weiters wird die Förderung von Wärmepumpen vorerst ausgesetzt, weil sie erst in Koppelung mit einem Fernwärmeanschlussplan, der ja bis im Herbst in Ausarbeitung ist, dann wieder neu definiert werden könnte, sollte sie auch wieder aufgenommen werden, das ist auch eine fachliche Frage, die noch zu klären ist. Zur Radabstellanlagenförderung, es gibt inzwischen Unmengen an Fördermöglichkeiten für Menschen, die auf das Elektrofahrrad umsteigen, wir haben uns bewusst dagegen entschieden, auch hier noch einmal einen Fördertopf aufzumachen, ich denke hier wird schon sehr viel mit Fördermitteln nachgeholfen. Was wir allerdings als notwendig erachten ist, dass wir Betriebe, Vereine, Organisationen dabei unterstützen wollen, die auf ihrem Gelände einen Fahrradständer errichten wollen, einen überdachten Fahrradständer, es wird eine Förderung dafür geben, die gekoppelt ist mit einer Landesförderung, die aber auch erweiterbar ist, wenn dafür ein Parkplatz zum Beispiel reduziert wird, gibt es einen Bonus oder wenn eine Elektroanschlussstelle oder eine Fahrradservicestelle eingerichtet wird, dann wird jeweils die Fördersumme erhöht. Das sind ein paar der Ergebnisse, der ersten Ergebnisse aus dem Kommunalen Energiekonzept, an dem ja laufend gearbeitet wird. Im Ausschuss auch ausführlich berichtet wurde, und ich denke ein wichtiger Schritt zu weiteren Maßnahmen, um im Bereich Feinstaub weitere Schritte zu kommen, gerade im Bereich Fernwärmeausbau denke ich mir, gibt es hier forcierte Anstrengungen und ist das Geld auch dann gut eingesetzt. In dem Sinn stelle ich diese zwei oder diese drei Stücke damit zur Abstimmung (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nochmals zur Klärung. Es geht um insgesamt drei Stücke, nämlich das Stück Nummer 15), das Stück Nummer 39) und das Stück Nummer 40). Das sind die drei Stücke, die jetzt zur Diskussion stehen. Zu Punkt 15): Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der OG 2010-2012 wird die Projektgenehmigung „Grazer Feinstaub-Förderungspaket“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 5.000.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 MB 2012 Grazer Feinstaub-Förderungspaket 6.130.000 2010-2012 2.044.000 2.086.000 2.000.000 beschlossen. Die Bedeckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Feinstaubfonds-Rücklage. 2. In der OG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 1.52200.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen“ 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahme Feinstaubrücklage“ um je € 44.000,- erhöht. Zu Punkt 39): Die Berichterstatterin stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 32/2005 beschließen: • Förderung zur Errichtung von Radabstellanlagen und die • Förderung zur Anschaffung von Fahrrad-Serviceboxen gemäß den Ergebnissen des Kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzept – KEK 2020, in der Fassung vom 24.6.2010 werden genehmigt. Die beiden Richtlinien gelten ab dem 1.7.2010 bis zum 30.6.2011. Zu Punkt 40): Die Berichterstatterin stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 32/2005 beschließen: Das Grazer Feinstaub-Förderungspaket, Richtlinien zur Förderungen von Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub und anderen Luftschadstoffen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz in der Fassung vom 24.6.2010 wird genehmigt. Die Richtlinien gelten ab dem 1.7.2010 bis zum 31.12.2012, ausgenommen die Richtlinie „Förderung für Wärmepumpen“, die unverändert bis 30.9.2010 läuft. Die Tagesordnungspunkte 15), 39) und 40) wurden einstimmig angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 15.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 16) A 8 – 41293/2009-5 I. Mittelfristige Finanzplanung und Eckwertvorgaben Budget 2011 II. Budgetvorschau 2011/2012 (Maastrichtmeldung) StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Wie immer im Juni eines laufenden Jahres wird nach Wien berichtet bezüglich der Maastrichtmeldung im Rahmen des Stabilitätspaktes und es ist Tradition in der Stadt, dass dieser Termin auch genutzt wird, um die mittelfristige Finanzplanung zu aktualisieren und für die nächsten fünf Jahre darzulegen. Es wird im Übrigen dies heuer zum letzten Mal zu diesem Zeitpunkt sein mit der Umstellung auf eine Berichterstattung und auch wie die Steuerung im Rahmen des Hauses Graz wird dieser Termin, wird die mittelfristige Finanzplanung im Hinkunft im Dezembertermin stattfinden, das heißt, gemeinsam mit dem Budgetbeschluss wird dann auch der Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung kommen. Wir haben im Jahr 2009 insgesamt, das ist sehr erfreulich, besser abgeschnitten als geplant, wir hatten in der laufenden Gebarung einen Abgang von 22 Millionen geplant, tatsächlich sind es 17 Millionen Euro geworden, also um fünf Millionen besser als geplant, aber wir haben heuer 2010 zum ersten Mal auch ganz gewaltig mit der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg zu kämpfen. Das schlägt sich bei der Stadt Graz derart nieder, dass wir heuer zum ersten Mal weniger Einnahmen erzielen aus dem Finanzausgleich als im Jahr zuvor und zwar in der Größenordnung von zirka zehn Millionen Euro. Diese Mindereinnahmen müssen wir verkraften und wir haben, einen Vorschlag vorgelegt, dass wir diese Mindereinnahmen verkraften können, ohne auf die Budgetschwerpunkte, die wir in der Koalition ausgemacht haben zu verzichten. Ich darf das wiederholen, dass wir im Bereich des Sozialen, im Bereich der Kinderbetreuung, der Integration und auch der Ordnungswache Schwerpunkte setzen wollen und es ist unbestritten, dass diese Ausgabenbereiche nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in Zukunft Jahr für Jahr um zirka fünf bis zehn Prozent steigen werden. Um unseren mittelfristigen Konsolidierungspfad einhalten zu können, ist es deshalb notwendig, dass wir in allen anderen Abteilungen, in denen diese Budgetschwerpunkte nicht vorkommen, dass wir dort Einsparungen vornehmen müssen oder jedenfalls Ergebnisverbesserungen. Ich darf noch einmal ganz kurz die Budgetziele, die mittelfristigen Budgetziele zusammenfassen: Wir möchten gerne im Jahresbereich zwischen 2012 und 2015 die laufende Gebarung, in der wir nach wie vor einen Abgang haben, zumindest ausgeglichen abschließen. Was heißt das? Das heißt, dass wir, von den Investitionen abgesehen, ab diesem Zeitraum nicht mehr ausgeben wollen, als wir tatsächlich einnehmen. Das ist das eine Budgetziel, das zweite Budgetziel ist, dass wir den Investitionsrahmen, den wir vereinbart haben, das sind die 200 Millionen Euro von 2011 bis 2015, sehr, sehr strikt und sehr, sehr diszipliniert einhalten. Wir bekennen uns zu diesem Investitionsrahmen gerade in der jetzigen Zeit, in der die Wirtschaftskrise nach wie vor vorhanden ist; eine Stadt wie Graz kann nicht mehr und nicht weniger dazu beitragen, dass diese Krise möglichst rasch überwunden wird, indem die Investitionstätigkeit jedenfalls nicht zurückgenommen wird. Investitionen in bauliche Anlagen bedeuten Arbeitsplatzsicherheit, bedeutet auch die Schaffung von Arbeitsplätzen durchaus in einem eng begrenzten Rahmen, keine Frage, aber es ist eben das, was die Stadt tun kann. Also das sind die zwei Budgetziele: ausgeglichene laufende Gebarung zwischen 2012 und 2015 und disziplinierte Einhaltung des Investitionsrahmens. Ich habe schon gesagt, dass es erforderlich ist, in den Abteilungen ohne Budgetschwerpunkt einzusparen. Unser Vorschlag, der in diesem Stück auch enthalten ist, lautet, dass diese Abteilungen in Summe um 5 % weniger ausgeben dürfen in Summe als im Jahr 2010. Zwei Bemerkungen dazu: Die erste Bemerkung ist, dass es im Rahmen der politischen Diskussion, die dann im Sommer und im Herbst stattfinden wird, durchaus möglich ist zwischen den Abteilungen hier umzuschichten. Aus der Sicht des Budgets ist es wichtig, dass die Gesamtsumme, also minus 5 % gegenüber 2010, eingehalten wird. Eine zweite Bemerkung, wenn Sie heute einen Überblick haben oder einen Durchblick machen bei den anderen Gebietskörperschaften, dann hören Sie immer wieder, etwa beim Land, dass im nächsten Jahr in allen Bereichen minus 20, minus 25 % eingespart werden muss. Frage: Weshalb genügt in der Stadt, von den Budgetschwerpunkten abgesehen minus 5 %, es ist einfach ein erster und durchaus aufmunternder Erfolg der Budgetbemühung der Konsolidierungsbemühung der letzten Jahre, wir haben einiges hier geleistet und aus diesem Grunde können wir mit viel mehr Maß diesen Budgetkonsolidierungskurs weiterverfolgen und ich denke, wenn wir da hart draufbleiben, dann werden wir das auch sehr gut schaffen. Unter diesen Aspekten, die ich so genannt habe, gelingt es, wie gesagt, diese Budgetziele zu erfüllen. Es soll aber auch aufmerksam werden, dass dieser mittelfristige Finanzplan schon auch die Minus 5 % gegenüber 2010, das man übrigens beibehalten muss bis zum Jahr 2015, einige harte Maßnahmen umfasst. Etwa wird dieses Ziel nicht zu erreichen sein, wenn es nicht gelingt, den Personalaufwand vom Jahr 2011 bis zum Jahr 2015 nominell auf dem Niveau von 2010 zu halten. Das heißt, der Personalaufwand von 2010 darf sich auch nominell nicht erhöhen. Nachdem es selbstverständlich Biennalsprünge gibt, ist klar, dass hier durch andere Maßnahmen kompensiert werden muss. Eine zweite Maßnahme, die zu nennen ist, das ist, dass wir bei den Einnahmen insgesamt um 22,5 Millionen Mehreinnahmen eingestellt haben ab dem Jahr 2013, diese Mehreinnahmen sind nicht zu erwarten oder jedenfalls nicht hauptsächlich zu erwarten durch neue Steuern. Der Gemeinderat hat bereits die Petition an das Land gerichtet, um mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer, mit der rechnen wir, und wir hoffen auch, dass diese Einführung gelingt. Der Hauptanteil ist aus Verbesserungen im Finanzausgleich zu bekommen. Die Stadt Graz hat seit einigen fast Jahrzehnten inzwischen klare strukturelle Benachteiligungen im Finanzausgleich, einige dieser Benachteiligungen konnten beseitigt werden. Im Jahr 2009, indem die Volkszahlen nach dem zentralen Melderegister eingesetzt werden für die Verteilung der Mittel, das hat uns große Vorteile gebracht, aber wir haben etwa, das müssen Sie sich vorstellen, wir haben etwa immer noch um zirka 200 Euro weniger pro Kopf der Grazer Bevölkerung als die Stadt Innsbruck, 200 Euro pro Kopf, wenn Sie das mit unseren 250.000 Einwohnern multiplizieren, sind das 50 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt ist völlig klar, dass es jedenfalls nicht in einem Zug gelingen kann, diese Benachteiligung zu beseitigen, aber wir müssen uns auf diese Diskussionen sehr gut vorbereiten, auch unter Einbindung von Instituten, um hier sehr gut zu argumentieren. Ein letzter grundsätzlicher Kommentar zu der mittelfristigen Finanzplanung: Wir sind in einem Bereich auf der sicheren Seite geblieben. Wir haben prognostiziert, dass durch die Reformprojekte, die derzeit im Gange sind, wir bis zum Jahr 2015 zwischen acht und zehn Millionen Euro Ergebnisverbesserung bekommen, diese acht bis zehn Millionen Euro sind in der jetzigen mittelfristigen Finanzplanung noch nicht enthalten. Ich darf Sie vielleicht auf Seite 2 des Stückes auf ein Datum hinweisen, wir werden im Jahr 2015 nach der Darstellung hier in dem Stück noch einen Abgang in der laufenden Gebarung von minus sieben Millionen haben, wenn wir diese acht bis zehn Millionen tatsächlich realisieren, und das ist ganz, ganz wichtig für die Projekte Haus Graz neu ordnen, dann sind wir eben im Jahr 2015 im positiven Bereich. Die konsolidierte Verschuldung wird bis zum Jahr 2015 von derzeit 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden ansteigen, im Wesentlichen, wie gesagt, durch die Ausweitung der Investitionstätigkeit. Über diesen Anstieg der Verschuldung können wir sehr lange diskutieren, zunächst einmal der Hinweis, dass dieser Anstieg nach allen mittelfristigen Finanzplanungen geringer ausfällt als im Durchschnitt aller österreichischen Haushalte. Ich denke auch, dass ein derartiger Finanzschuldenstand von 1,4 Milliarden Euro für die Stadt Graz durchaus bewältigbar ist, wenn man im Durchschnitt mit 5 % Zinsen rechnet sind, das 70 Millionen Euro Zinsen pro Jahr, das Budgetvolumen ist derzeit zirka eine Milliarde pro Jahr, das heißt, wir müssen ungefähr sieben Prozent dann im Jahr 2015 für Zinsen für den Schuldendienst aufwenden und ich denke, das ist durchaus bewältigbar, das ist jedenfalls keine Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraumes derart, dass wir sagen, wir können Aufgaben nicht erfüllen, im Gegenteil, wir können selbstverständlich durch die erzielten Investitionen bei der Verschuldung einige Aufgaben, wie etwa im Bereich der Kinderbetreuung, wie im Bereich der Schulen sehr, sehr viel besser erfüllen als derzeit. Das sind die wichtigsten Daten aus der mittelfristigen Finanzplanung. In dem Stück ist dann ebenfalls noch dabei die Budgetvorschau im Sinne der Maastrichtmeldung, die hier dabei ist und die auch genehmigt werden soll vom Gemeinderat, ich darf um Annahme des Stückes bitten. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den vorstehenden Informationsbericht betreffend Finanzplanung zur Kenntnis nehmen und die Eckwertvorgaben 2011 für die einzelnen Ämter beschließen; 2. unter Hinweis auf die oben genannten Inhalte des Artikels 7 Stabilitätspakt den vorstehenden Informationsbericht betreffend Maastrichtvorschau zur Kenntnis nehmen und als Berichtsgrundlage an die Koordinationskomitees freigeben. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Ihren Ausführungen folgend gibt es zuerst einmal ein Kompliment an die Fachabteilung, die die Unterlagen ausgearbeitet hat. Die Zahlen sind transparent dargestellt, ich komme nur zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Herr Stadtrat, wenn Sie sagen, die von Ihnen genannten, auch wenn es tatsächlich andere Zahlen sein werden im Jahr 2015, die dann zu bezahlenden Schulden belasten Sie nicht und macht ja nur einen, aus Ihrer Sicht, kleinen Anteil des laufenden, ordentlichen Budgets aus zur Schuldentilgung, so sage ich Ihnen, jedes Ausmaß an Schulden verbraucht Ressourcen, erarbeitete, von den Grazerinnen und Grazern erarbeitete Ressourcen, die es einfach in dem jeweiligen Jahr dann nicht mehr zu verteilen gilt. Es sei denn, man hat neue Schulden, um die alten Schulden abzuzahlen. Dies ist ein Ansatz, dem ich keinesfalls folgen kann und wenn Sie das als Erfolg verkörpern, dass Sie gemäß Ihren eigenen Zahlen, also keine Zahlen des BZÖ, innerhalb von sechs Jahren schon planen und heute davon ausgehen im Jahr 2010, dass sich das Schuldenausmaß um rund 40 % erhöhen werden, nämlich von 1,034 Milliarden Euro auf 1.419 Millionen, so sage ich Ihnen, ist das ein weiterer Schritt, der uns dem Abgrund nahe bringt oder in den Abgrund führt. Das ist ein Zugang, dem wir absolut nicht folgen können, den wir auch sehr scharf kritisieren und vor diesem Weg wir auch warnen. Noch dazu, wo die Stadt Graz selbst (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) auch heute Ressourcen hat, die sie nicht hinreichend nützt. Es gibt laut Medienberichten zufolge hunderte Dienstposten, die sozusagen freistehen, die intern keine Verwendung haben und das sowohl für Mitarbeiter nicht gut ist, weil sie nicht entsprechend eingesetzt werden, weil sie auch wahrscheinlich dann logischerweise auch nicht entsprechend weiter- und fortgebildet werden, auch in Richtung Personalentwicklung, Herr Stadtrat Eustacchio, sondern auch für den Dienstgeber, weil er für diese Mitarbeiter ungeheure Kosten hat, denen kein Ertrag, kein Nutzen für die Grazerinnen und Grazer gegenübersteht. Ich sage daher, wenn es dann auf den anderen Bereich innerhalb der Stadt Graz gehen, ob das jetzt Parkraumbewirtschaftung oder andere Bereiche sind, Berufsfeuerwehr wurde angeschnitten, wo Leute gesucht werden und man greift nicht auf diesen internen Arbeitsmarkt zu oder sucht darüber hinaus Möglichkeiten auch, diese Personen einem nutzbringenden, für die Mitarbeiter und für die Stadt Graz nutzbringenden externen Arbeitsmarkt zuzuführen, es zumindest zu versuchen, das heißt ja nicht, dass es in jedem einzelnen Fall gelingen möge, so sage ich, hier werden Ressourcen vergeudet und schon heute Schulden gemacht, die einfach nicht notwendig sind. Wir werden daher dieser mittelfristigen Finanzplanung, die vorgelegt wird, nicht unsere Zustimmung seitens des BZÖ erteilen. Danke (Applaus BZÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.50 Uhr den Vorsitz. StR. Mag. Eustacchio: Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren! Ja, es ist der Abteilung gelungen, natürlich mit politischer Vorgabe eine Katastrophe in ein einigermaßen ansehnliches Konzept zu gießen, das sollte uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ganze Geschichte katastrophal ist, die Schuldenlast in Graz enorm groß ist und man hier immer wieder Schönwetterpolitik betreibt und argumentiert. Im Bericht wird so vor allem schön ausgeführt, die negativen Auswirkungen der Krise können nach dieser Vorschau von der Stadt Graz somit im Zaum gehalten werden. Ist also so, dass ihr nichts dafür konntet, wie diese Entwicklung sich zugetragen hat, also das könnt ihr euch nicht auf die Fahnen heften. Im gleichen Atemzug sagt ihr dann aber, gleichzeitig wird erwähnt, durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise konnten in den ersten Monaten 2010 die monatlichen Budgetwerte bei weitem nicht erreicht werden. Ist für mich schon einmal so ein kleiner Widerspruch in sich, aber lassen wir es dahingestellt. Ja und dann geht es natürlich wie üblich um die Eckwerte, fünf Prozent müssen jetzt jährlich gesenkt werden, fünf Prozent von Eckwerten von Abteilungen, die notwendig sind für die Stadt Graz, die den Betrieb aufrecht erhalten und die schon am Limit dahinmarschieren. Wie das gehen soll, ist mir schleierhaft, ihr wisst es auch selbst, weil die Abteilungen euch das sagen. Zum anderen wollt ihr aber natürlich Geld ausgeben für verschiedenste Bereiche, logisch für die Jugend, logisch im Sozialbereich, aber wie ich gehört habe, ist im Ausschuss jetzt sofort auch wieder die Integration hineingeschrieben worden. Ja meine Herrschaften, dafür werden wir das Geld nicht aufbringen, weil das Geld sollte noch immer unseren Leuten zur Verfügung stehen (Applaus FPÖ) und die Grundabsicherung in unserer Stadt gewährleisten. Das besondere Schmankerl, das gefällt mir immer sehr gut, ist, das Auslaufen durch den erwarteten Effekt, dass im Haus Graz neu ordnen ausgeglichen werden müssen. 33 Millionen Euro werden in weiterer Folge ab 2013 notwendig sein, weil ihr ja aus der Graz AG die Vorsorge für die Pensionen abgezogen habt, die ja damals für die Pensionen zurückgestellt worden sind, die habt ihr nämlich in irgendwelchen anderen Projekten verschleudert. Aber genau darum geht es, Pensionsvorsorgen sind dazu da, angelegt, damit man die Pensionen abdecken kann. Ihr habt es verschleudert, jetzt müssen wir aus dem normalen Budget diese Pensionen decken, eine Sauerei (Applaus FPÖ). Dann sagt ihr, ihr rechnet mit Mehreinnahmen, Grundsteuerreform, Zweitwohnsitzabgaben ja hallo, darauf habt ihr überhaupt keinen Einfluss, ihr könnt weder eine Grundsteuerreform durchführen noch habt ihr irgendeine Ahnung, wie sich die entwickeln wird, noch gibt es eine Zweitwohnsitzabgabe. Also das sind so Fantasiezahlen, die da im Raum stehen, die möglicherweise irgendwann eintreten oder auch nicht. Nicht sehr seriös, wie ich meine. Und dann, was ich immer gerne anfüge, weil es auch in meinen Bereich natürlich geht, ist es so, dass ihr 110 Millionen beziehungsweise 22 Millionen pro anno als Kapital beziehungsweise Gewinnentnahmen wieder aus den städtischen Bereichen herausziehen wollt, das wird natürlich wieder die Graz AG sein und das wird vor allem meine GGZ sein, wo ihr sukzessive versucht, das Eigenkapital zu reduzieren, ja das ist so, Frau Kollegin, und wir dieses Geld dringend für unsere alten Menschen brauchen, dringend neue Pflegeheime bauen müssen und da gibt es auch nur ein klares Nein dazu. Viel mehr nehmt ihr Geld in die Hand, um eure AO-Budgets zu bedienen, irgendwelche Fantasieprojekterln zu machen, Frau Vizebürgermeisterin ist nicht da, ich erwähne so gerne den Shared-Space-Platz, sie hat damit eine besondere Freude, also diese Fantastereien haben keinen Platz und wenn man seriös an die Sache herangeht, dann ist meine Aufforderung Geldverwendung mit Hausverstand, bitte das hinter die Ohren schreiben (Applaus FPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Stück ist vieles gesagt, da gibt es nicht viel zu ergänzen, aber ich glaube, meine zwei VorrednerInnen haben manch eine Richtigstellung und Korrektur in Anmerkung verdient. Zum Kollegen Mariacher, ja der Unterschied bei Zahlen ist schon ein gewaltiger, die Zahl, die Stadtrat Rüsch vorlegt, bezieht sich in erster Linie auf den Gesamtschuldenstand, wir haben heute im Ausschuss drüber geredet, offensichtlich nicht ganz ausreichend. Wenn das mit andern Schuldenzahlen verglichen wird, wo die Hälfte fehlt, schaut es natürlich viel aus, wir haben ausgiebig darüber geredet, dass hier alle Schulden drinnen sind, die Schulden unserer Beteiligungen, die Gesamtschulden des Hauses Graz, und die Zahlen haben noch eine Eigenart, die vielleicht in den anderen Bundesländern nicht so üblich ist, die Zahlen stimmen auch in der Zukunft. Das heißt, die Zahlen stimmen nicht nur heute, sondern die Zahlen stimmen auch morgen und übermorgen, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, da waren die Budgetprognosen ausgesprochen gut. Kleine Abweichungen sind natürlich möglich, aber hier gibt es keine versteckten Sachen. In anderen Bundesländern erfährst im Nachhinein, wo alles was wie versteckt ist, das sparen wir uns zum Glück in Graz; wir weisen alle unsere Schulden aus mit allen Beteiligungen und natürlich machen wir Schulden, das ist nicht optimal unter Umständen, aber warum soll die jetzige Generation all das finanzieren, was für die Zukunft geschaffen wird? Wir schaffen Straßenbahnen für die Zukunft, wir schaffen Schulen für die Zukunft, das ist einerseits wichtig, dass wir die Dinge haben, es ist wichtig als Arbeitsmarktüberlegung, das ist eine absolut sinnvolle Politik und selbstverständlich wird ein Teil davon mit Schulden finanziert, oder kennen Sie irgendein Unternehmen oder irgendeine Gebietskörperschaft, die das nicht macht? Die würde ja die Gegenwart viel zu stark belasten. Es ist ja nicht zu verantworten, dass die Leute heute all das bezahlen, was in Zukunft nachher hier ist. Das Wichtige bei den Schulden ist, dass sie in einem sinnvollen Ausmaß gemacht werden und dass sie natürlich in erster Linie für eine Generation gemacht werden und nicht für den laufenden Betrieb, wie Stadtrat Rüsch öfters anmerkt. Also hier muss man schon genauer hinschauen und das sieht man dann schon klarer. Besonders spannend ist zum Beispiel, wenn das BZÖ über die Schulen redet und gegen eine Pensionsreform stimmt. Wenn Sie schauen, was die Pensionsreform uns bringen wird, das sind gewaltige Dinge, da stimmen wir natürlich dagegen, aber die Schulen sind böse, also mit der Politik, glaube ich, kommen Sie nicht weit. Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja sicher ist ein großer Unterschied, das ist schon klar. Das Nächste, was spannend ist, dass der Kollege Mariacher sich auf Zeitungsmeldungen bezieht, hunderte Personen sind in der Stadt Graz, die eigentlich keinen wichtigen Job haben. Bitte, wo sind diese Personen, wir arbeiten daran, es gibt diese Posten für einzelne selbstverständlich. Hier schauen wir auch beim Haus Graz, wo die Unterstützung auch endenwollend ist, dass wir hier bessere Möglichkeiten für diese Leute finden, wenn es diese Fälle gibt und die gibt es vereinzelt, dann werden wir ja hinschauen, aber das wird nicht besser, wenn wir drüber sudern, da muss man handeln und schauen, dass man Lösungen findet. Eine Anmerkung noch zum Stadtrat Eustacchio. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist an Ihnen leider ganz vorbeigegangen beim Integrationsbudget. Also wer das noch nicht verstanden hat, dass Integration die wichtigste Investition in die Zukunft ist, dann wird es in Zukunft schwer werden. Wenn wir hier heute nicht schauen, dass wir hier schon die Probleme von morgen heute lösen, dann haben wir hier morgen ganz große Probleme und wir hier noch immer auf unsere Leute und andere Leute und mit derartigen Wortwahlen, das wird in Zukunft schief gehen, das wird die Grazer Bevölkerung nicht wollen und das wird auch sonst schief gehen oder wir enden in Zeiten, die ich nicht näher beschreiben will, also ich glaube, uns muss klar sein, dass die Integration heute ein ganz wichtiges Zukunftsprojekt ist, weil die fehlende Integration heute fällt uns morgen ganz gewaltig auf den Kopf, nicht nur politisch, nicht nur in Stimmungslage, sondern auch finanziell. Wenn wir das nicht schaffen, all unsere MitbürgerInnen hier in die Gesellschaft besser zu integrieren, ihnen Möglichkeiten zu schaffen, sich zu verwirklichen, Möglichkeiten zu schaffen, an dieser Gesellschaft einzunehmen, dann geht hier einiges schief und die Aussagen unsere Leute, andere Leute usw., die sind hier eindeutig kontraproduktiv und ich hoffe, dass die diesen Raum nicht verlassen. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte nur anfügen, dass es selbstverständlich bei Budgetplanungen vor allem bei Mittelfristplanungen auch in gewisser Weise große Unsicherheitsfaktoren gibt. Wer uns vor drei Jahren gesagt hätte, wie die Bundesertragsanteile ausschauen werden, wäre ein Wahrsager gewesen, wir haben zumindest all jene Ideen zusammengetragen, die in den nächsten Jahren auf unterschiedlichen Ebenen, also sprich auch im Finanzausgleich, beim Land Steiermark usw. von uns weiterverhandelt werden, ob uns das gelingen wird, kann man noch nicht sagen. Für den Fall, dass es uns nicht gelingt, heißt es halt ganz einfach weitere und verschärfte Einschnitte ins Budget. Also im Grunde genommen hast du in der Darstellung recht, es ist manches, was man nicht hundertprozentig heute schon voraussagen kann, es ist uns nur, das ist das Positive jetzt dran, auch gelungen, in den letzten Jahren ziemliche Punktlandungen mit all diesen Überlegungen zu haben. Also es war auch einmal nicht klar, dass man die Volkszählung nicht mehr haben, ich habe dann darauf hingearbeitet und es konnte erreicht werden, wir wissen, dass in der, wir haben auch gestern Regionalversammlung gehabt und haben ein neues Verkehrskonzept für Graz und Graz-Umgebung beschlossen, auch da wissen mittlerweile auch alle Landtagsabgeordneten, alle Bürgermeister, alle Nationalräte, die dabei waren, dass die Verkehrsüberlegungen nach einer neuen Finanzierung schreien. Im Moment traut sich noch niemand wirklich drüber, aber es wird auch in den nächsten Jahren eine Entscheidung zu fallen sein, sonst wird das in der Form alles nicht funktionieren. Also ich bin manchmal durchaus auch am Zweifeln, ob das immer alles gelingen mag, weil jedes Jahr kommen neue Überraschungen dazu. Auf der anderen Seite haben wir das zusammengetragen und versucht, auch so seriös einzusetzen, wir hätten auch noch mehr Ideen, die haben aber vom Betrag nicht hineingenommen und werden das versuchen umzusetzen. Das ist quasi gleichzeitig auch ein Auftrag, aber vieles, wer jetzt wirklich sagen kann, auch im Bankenbereich, im Wirtschaftsbereich, wie schauen wir in fünf Jahren aus, der würde fast als Wahrsager bezeichnet werden können. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst habe ich mich sehr gefreut über die Diskussion, denn ich denke, es ist eine Bestätigung dafür, und das wurde vorhin ja auch schon als Kompliment genannt, dass wir die Dinge sehr transparent und sehr offen darstellen, was auch wichtig ist, um eine derartige Diskussion zu ermöglichen. Ich möchte gerne nochmals auf die Schulden zurückkommen. Ich habe nie gesagt, ich weiß nicht, wer das gesagt hat, Herr Kollege Eustacchio oder Mariacher, ich habe nie gesagt, dass uns Schulden nicht belasten. Aber ich verfalle natürlich nicht in die sehr populistische und zum Teil auch etwas polemische Diskussion, hier 1,1 Milliarden Schulden, oh Gott, das ist eine Katastrophe. Das ist überhaupt nicht hilfreich für eine Finanzpolitik, die gerade jetzt und hier sehr stark gefordert ist, sondern ich glaube, die Aufgabe, die man lösen muss, das ist, gibt es Verschuldungsgrenzen, wo liegen diese Verschuldungsgrenzen und wie soll man das bewerten. Und ich denke, es gibt zwei Größen, womit man eine Verschuldungshöhe bewerten muss. Die erste ist, wie belastet der Schuldendienst unsere laufenden Ausgaben. Ich habe ausgeführt, derzeit sind es übrigens zwischen fünf und sechs Prozent und es werden 2015 nach dieser Planung sieben Prozent sein. Das ist auch im österreichischen Vergleich ein sehr, sehr niedriger Wert und es wird niemand behaupten können, solange wir diesen Wert nicht überschreiten, solange er deutlich unter zehn Prozent liegt, dass das für die laufenden Ausgaben ein Problem darstellt, das ist die eine Geschichte. Die zweite Geschichte ist ganz klar, wir müssen selbstverständlich die Verschuldung finanzieren können, wir haben derzeit wieder eine Fremdmittelkapitalaufnahme und wir haben festgestellt, dass die Banken nach wie vor vergleichsweise uns zu sehr, sehr günstigen Bedingungen Kredite vergeben. Es gibt Gebietskörperschaften, die derzeit oder die im Laufe der letzten Jahre für ihre Verschuldung kein Geld mehr bekommen. Diese Gebietskörperschaften liegen gar nicht weit weg von uns, auch das ein Zeichen, dass wir durchaus im Rahmen sind. Aber, und das ist mir natürlich wichtig, zum Abschluss zu sagen, wir dürfen nicht nachlassen, wir dürfen bei keinem einzigen Prozent der Einsparungen nachlassen und wir dürfen uns von diesem Pfad nicht wegbewegen, das ist ganz entscheidend, um die Situation immer für die Stadt Graz und für alle Grazerinnen und Grazer sehr, sehr gut unter Kontrolle zu haben. Noch ein Wort möchte ich zum Abschluss sagen. Wenn jemand davon ausgeht, dass es sehr gut ist, wenn eine Gebietskörperschaft überhaupt keine Schulden hat, dem würde ich entgegenhalten, dass man sagt, eine Gemeinde, die keine Schulden hat, tut zu wenig für die Zukunft, denn wir brauchen Einrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, wir brauchen öffentliche Verkehrsmittel, die über die nächsten 40 bis 50 Jahre ihren Dienst für die Grazerinnen und Grazer tun und das, wie gesagt, ausschließlich über die Steuerleistung der jetzigen Steuerzahlerinnen und -zahler zu finanzieren, das ist durchaus problematisch und im Sinne auch einer Generationengerechtigkeit sehr, sehr zu hinterfragen. Also nochmals, ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, auf einem guten Pfad, aber wir dürfen um keinen Cent und um keinen Prozentpunkt nachlassen. Danke (Applaus ÖVP und Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Unterbrechung des Gemeinderates von 16.05 bis 17.10 Uhr. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Defibrillatoren in Gebäuden des Magistrates bzw. Defibrillatorenplan der Stadt Graz GRin. Mag.a Ennemoser und GR. Hohensinner stellen folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Bei der Reanimation gibt es nur wenige Maßnahmen, welche wirksam helfen. Die Defibrillation ist eine davon. Die moderne Technik der Ersthelferdefibrillation erhöht die Überlebenschance. Je länger es dauert, bis die Defibrillation erfolgt, desto geringer sind die Erfolgsaussichten des Betroffenen. Rund 10.000 Menschen sterben in Österreich jedes Jahr am plötzlichen Herztod. In ca. 70% dieser Fälle ist der Grund für einen Herzstillstand das „Kammerflimmern“, das nur durch einen Defibrillator unterbrochen werden kann. Bei Kammerflimmern ist jede Minute, bis ein Defibrillator zur Anwendung kommt, kostbar – die Überlebenschancen bei Kammerflimmern sinken von anfänglich in etwa 70 % mit jeder Minute um 10 %, sodass selbst bei durchschnittlicher Einsatzzeit eines Notarztes von 10 Minuten nur mehr ein einstelliger Prozentsatz aller Patienten erfolgreich reanimiert werden kann. Obwohl durch den Einsatz von halbautomatischen Defibrillatoren inzwischen unzählige Menschenleben gerettet werden konnten, sind dennoch an vielen Orten noch keine Defis verfügbar. Hier im Rathaus gibt es einen Defi, jedoch ist dieser beim Rathausportier. Wenn man sich nun vorstellt, man will einem Menschen im dritten Stock helfen oder im zweiten, wo wir sitzen, vergehen wertvolle Minuten, bis man den Defi bereit hat und wenn der Portier gerade seine Überprüfungsrunde macht, verringert sich die Chance zu helfen immer mehr. Bitte um Aufmerksamkeit, es ist ein wirklich wichtiges Thema. Daher wäre es ratsam, in jedem Stock der Amtsgebäude einen Defi zu installieren beziehungsweise strategisch günstige Punkte auszuloten, wo man die Defi schnell erreicht. Dieses Problem hat das Rote Kreuz aber nicht nur hier im Rathaus, sondern ist dem Roten Kreuz kaum bekannt, wo sich ein Defi sonst in Graz befindet. Viele Firmen und öffentliche Institutionen haben bereits einen Defi. Ein Defibrillatorenplan für die Stadt Graz wäre eine wesentliche Erleichterung für das Rote Kreuz und mitunter auch lebensrettend. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g , und das vor allem gemeinsam mit meiner Kollegin Verena Ennemoser, die den Antragt auch ausgearbeitet hat: 1) Das Gesundheitsamt wird beauftragt, in allen Magistratsgebäuden Stellen zu ermitteln, an welchen – zusätzliche – Defis gut erreichbar angebracht werden können und bis zum Herbst 2010 dem Gemeinderat einen Kostenplan für die Anschaffung der Geräte vorzulegen; 2) weiters wird die Magistratsdirektion beauftragt auszuloten, inwieweit Abteilungen der Stadt Graz, zum Beispiel Gesundheitsamt, Baudirektion, Bau- und Anlagenbehörde, Wirtschaftsabteilung und andere, das Rote Kreuz bei der Erstellung eines Grazer Defiplanes unterstützen können. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 17.10 Uhr den Vorsitz. GR. Mag. Mariacher zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kurt! Das Thema der Defibrillation ist natürlich in den letzten Jahren ein aktuelles geworden, da gebe ich dir durchaus Recht. Größer als die technische Ausstattung in Räumlichkeiten, in Amtsgebäuden, in Bürogebäuden mit diesem Gerät und auch mit Verbandsmaterial und all diesen Dingen, die man für die akute Schmerz- oder akute Wundenversorgung braucht, ist allerdings, dass sich Menschen dort befinden, die wirklich im Ernstfall helfend eingreifen können. Der Mensch steht also auch in diesem Punkt im Mittelpunkt und wir möchten daher diesen Antrag der ÖVP um einen Zusatzantrag ergänzen, nämlich dahingehend unter Punkt 3), das Gesundheitsamt wird beauftragt in allen Bereichen des Magistrates, in denen Defibrillatoren angebracht werden sollen, zu prüfen, ob eine genügende Anzahl an Mitarbeitern in die richtige und gewissenhafte Handhabe der Defibrillation sowie zur weiteren Ersthilfemaßnahmen vorhanden ist und im Ernstfall zur Verfügung stehen. Alles Weitere macht keinen Sinn, weil man sich wissentlich mit diesem Gerät nicht nur sich selber, sondern den Patienten auch verletzen kann, wenn die Handhabe nicht ordnungsgemäß gemacht wird. Diesen Zusatzantrag bringen wir ein. Dankesehr. GRin. Haas-Wippel: Wir von der sozialdemokratischen Fraktion stimmen sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antrag zu. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GRin. Mag.a Ennemoser zum Antrag: Ihr habt alle auch heute ein kleines Sackerl, nicht alle, es ist nicht ganz ausgegangen, auf euren Plätzen gehabt und es war nicht, wie vom Kollegen Gerald Grosz jetzt eine Anspielung mit dem Verbandskasten, sondern das war eine Spende vom Kollegen Gemeinderat René Schönberger. Dort drinnen ist ein Ersthilfetücherl, das man auch bei der Ersthilfe braucht, und die ÖVP, wir haben alle miteinander einen Rot-Kreuz-Kurs gemacht und haben bereits Defibrillatoren ausprobiert, das ist ein ganz einfaches Mittel, das anzuwenden ist und es wird auch eine (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) Adresse zur Verfügung gestellt, es ist ganz, ganz wichtig für das Rote Kreuz zum Beispiel, wenn ein Ersthelfer anruft beim Roten Kreuz und sagt, ein Herzinfarkt, das ist ein ganz ein wichtiges Mittel, dass man genau weiß, das Rote Kreuz, wo ein Defribillator ist, weil es um Minuten geht und daher stellen wir auch in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz eine Adresse zur Verfügung, wo alle Defribillatoren genannt werden können. Ich danke (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Der Zusatzantrag, der jetzt zur Abstimmung kommt, ist der vom Herrn Gemeinderat Mariacher eingebrachte. Ich versuche ihn zusammenzufassen, es geht darum, dass auch sichergestellt wird an den Dienststellen, wo ein Defibrillator angebracht wird, dass dort die entsprechende Anzahl von Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auch geschult ist, damit umzugehen. Der Zusatzantrag von GR. Mag. Mariacher wurde einstimmig angenommen. 3) Ferialverfügung 2010 GR. Mag. Frölich stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Frölich: Im Zusammenhang mit der Ferialermächtigung 2010 darf ich namens der im Stadtsenat vertretenen Fraktionen folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g stellen. Der Gemeinderat wolle beschließen: Da vom 25. Juni bis 22. September 2010 keine Sitzungen des Gemeinderates stattfinden, wird der Stadtsenat gemäß § 45 Abs. 5 des Statutes für diese Zeit zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die dem Gemeinderat gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1, 4 bis 10, 15 und 16 vorbehalten sind und deren Erledigung ohne Nachteil für die Stadt oder für einen Beteiligten keinen Aufschub duldet, ohne Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen gegen nachträgliche Mitteilung an den Gemeinderat ermächtigt. Unter gleichen Voraussetzungen wird gemäß § 5 Abs. 3 des Organisationsstatutes für die Geriatrischen Gesundheitszentren, der Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren sowie gemäß § 5 Abs. 3 des Organisationsstatutes für die Wirtschaftsbe5riwebe der Stadt Graz und gemäß § 5 Abs. 4 des Organisationsstatutes für das Grazer Parkraumservice der Verwaltungsausschuss für die Wirtschaftsbetriebe und das Grazer Parkraumservice zur Beschlussfassung über Angelegenheiten ermächtigt, die dem Gemeinderat gemäß dem jeweiligen Organisationsstatut vorbehalten sind. Ich bitte um Annahme. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 3) EuGH-Urteil/gemeindeübergreifende Kooperationen GRin. Mag.a Bauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Mag.a Bauer: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein jüngstes EuGH-Urteil zum Anlass genommen, um heute einen dringlichen Antrag hier einzubringen. Wie Sie ja alle wissen, ist es ja nicht sehr einfach für Kommunen, Leistungen selbst zu erbringen beziehungsweise es ist auch schwierig, in Kooperation mit anderen Gemeinden Leistungen zu erbringen, weil hier die Vergaberichtlinien strikte Regelungen vorsehen. Nunmehr, vor etwa drei/vier Wochen ist ein EuGH-Urteil ergangen und hier wurde klargestellt, dass es Kommunen demnach leichter sein soll, Dienstleistungen kooperativ zu erbringen und damit die Organisation öffentlicher Aufgaben gemeinsam für ihre Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Diese Kooperationen unterliegen nicht dem Vergaberecht und ich möchte hier im dringlichen Antrag den Bereich der Abfallwirtschaft herausgreifen und die zuständige Stadträtin Vizebürgermeisterin ersuchen, die Leistungen, die in Kooperation mit Nachbargemeinden oder anderen Abfallwirtschaftsverbänden erbracht werden können, ausfindig zu machen und uns dazu einen Bericht zu erstatten. Im Konkreten, es steht natürlich auch dahinter, dass die Abfallentsorgung eine wesentliche Leistung der öffentlichen Hand ist, dass wir natürlich unsere Anlagenkapazitäten bestens auslasten sollen, um nicht zuletzt die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger niedrig zu halten. Es geht somit darum und hier stelle ich seitens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die für die städtischen Entsorgungsleistungen zuständige Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker wird beauftragt, in Konsequenz aus dem im Motivenbericht angesprochenen EuGH-Erkenntniss prüfen zu lassen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Abfallentsorgungsleistungen abfallverbandsübergreifend beziehungsweise gemeindeübergreifend kooperativ erbracht werden können und darüber hinaus uns bis Ende des Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen beziehungsweise dann einen im Zuge der Reform auch den Beteiligungsausschuss Bericht zu erstatten. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 17.25 Uhr den Vorsitz. Bgm.-Stvin. Rücker zur Dringlichkeit: Wir stimmen (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) der Dringlichkeit und auch dem Antrag zu, es ist so, dass im Zuge der Reform ja eine Zusammenführung aller Agenden der Abfallwirtschaft stattgefunden hat. Ein erster Blick innerhalb der Reform war natürlich ganz stark, was die inneren Synergien sind, ein zweiter Blick, der notwendig sein wird ist, was im Rahmen der neuen Organisation der Abfallwirtschaft in Graz auch möglich ist, in der Region zu heben an Möglichkeiten, und in dem Sinn geht der Antrag in die richtige Richtung und wird auch Thema in den nächsten Reformschritten sein, und ein Bericht bis Ende des Jahres kann dadurch auch vorgelegt werden. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 17.26 Uhr den Vorsitz. GR. Dipl.-Ing. Topf: Werte Frau Kollegin Bauer, liebe Susi, danke für den Antrag, die ÖVP wird sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt zustimmen. Es ist eigentlich ein erfreulicher Antrag, sage ich jetzt einmal für die Kommunen oder darüber hinaus für zukünftige Verbände wie auch die Form der Abfallwirtschaft, die in Zukunft auch auf Kooperationsweise erfolgen kann und zwar deshalb, weil wir auf der anderen Seite natürlich auch durchaus Interessen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) vernehmen können aus dem Bereich der Privatwirtschaft, wo also doch die Andienungspflicht sehr stark in Frage gestellt wird und wir derzeit, glaube ich, soweit in der Stadt Graz sind, dass wir auf höchstgerichtliche Urteile warten, so könnte man sagen, wäre das wieder ein durchaus erfreuliches Argument, die Abfallwirtschaft insbesondere, die du angesprochen hast, wieder im Bereich der Kommune oder der Abfallwirtschaftsverbände, wenn es über die Grenzen hinausgehen sollte, zu behalten. Also danke für den Antrag. In beiden Fällen, also sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt, stimmen wir seitens der ÖVP-Fraktion zu (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben uns seitens des BZÖ erfreut gezeigt über diesen dringlichen Antrag. Wir haben nur uns dahingehend beraten und es auch analysiert, dass Kooperation an sich als Methode die richtige ist, wir wissen alle, dass man, wenn man größere Skaleneffekte erzielen kann, wenn man größere Mengen hat, wenn man mehr logistische Möglichkeiten gemeinsam hat, dass man das eine oder andere besser und erfolgreich machen kann. Die kooperative Funktion ist drin in dem Antrag. Was fehlt ist, dass wirklich aus dieser Kooperation eine wirtschaftlich messbarer Erfolg auch erwartet werden soll, weil es kann durchaus sein, dass auch eine Kooperation, wenn der nicht so wirtschaftliche Erfolgreiche eigentlich der Tonangeber ist und der andere, der Bessere, orientiert sich am Schlechteren, was theoretisch auch passieren könnte, dass dann der Gesamteffekt oder zumindest der, den wir betrachten für die Stadt Graz, nicht der entsprechende wäre. Ich bitte also, ersuche, stelle keinen Abänderungsantrag, aber ich hoffe, dass wir es auch in diesem Sinne einfach verstehen, dass Kooperation dann wirklich erfolgreich ist und zielführend ist, wenn wirklich auch wirtschaftlich messbar ein Erfolg daraus lukriert werden soll und ich denke bei allfälligen Kooperationsbeispielen, die wir angehen, sollten wir das auch dahingehend darstellen, dass man wirklich nachher sagen kann, so haben wir es bisher einzelwirtschaftlich gemacht und das bietet uns die Kooperation, dass man wirklich diesen Erfolg darstellen kann, dann ist uns allen geholfen. Danke. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Sonderprüfung von Bestandsverträgen durch den Stadtrechnungshof GR. Dr. Wohlfahrt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Sonderprüfung von Bestandsverträgen durch den Stadtrechnungshof. In Österreich und auch in Graz war und ist es üblich, öffentliche Aufgaben, zum Beispiel Kinderbetreuung, Betrieb von Lehrlings- und Studierendenheimen, auch durch parteinahe Organisationen durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang gab und gibt es nicht nur Subventionen für den laufenden Betrieb dieser Einrichtungen, sondern auch die kostenlose oder nicht marktkonforme Überlassung von Liegenschaften. Außerdem gibt es in Graz sogar die Besonderheit, dass es extra Parteisubventionen für den Betrieb derartiger Einrichtungen gibt. Über diese Parteiförderung möchte ich hier nicht reden, das kennen wir alle, das müssen wir auch einmal klären, aber es gibt vier Töpfe mit unterschiedlichen Bestimmungen und ich glaube auch, die Parteienförderung könnte hier etwas transparenter und klarer werden, aber hier geht es in diesem dringlichen Antrag um die Bestandsverträge zwischen der Stadt und diesen Vereinigungen. Einige dieser nicht transparenten Subventionen haben uns in letzter Zeit im Gemeinderat beschäftigt und/oder wurden öffentlich diskutiert, wie beispielsweise die nicht ordnungsgemäße Verwendung von Grundstücken durch politische Parteien oder diese Überlegungen in diesem Zusammenhang, es geht durch die Zeitungen, hier muss man einfach genauer einmal hinschauen und das ist eben dieser Inhalt dieses Antrages. Moderne und transparente Politik muss dieses Beziehungsgeflecht entwirren und für eine klare Aufgabentrennung sorgen. Natürlich sollen parteinahe Organisationen auch weiterhin in diesen Bereichen tätig sein können, aber nur bei Einhaltung voller Transparenz und zu gleichen Bedingungen wie andere Organisationen. Dass es hier noch einige dieser Verbindungen gibt, hat meine Anfrage gezeigt, die ich vor rund drei Monaten Stadtrat Rüsch gestellt habe und danke hier auch für die Antwort, die ich darauf bekommen habe. Es gibt eben noch einige dieser Bestandsverträge und die Idee ist jetzt natürlich, wer soll schauen, ob diese Bestandsverträge passen oder nicht, und zur Entwirrung dieses Beziehungsgeflechts erscheint es uns unbedingt notwendig zu sein, alle bestehenden Bestandsverträge systematisch darzustellen und auch eine Übersicht über die Übertragungen zu erarbeiten. Und wer ist dazu besser geeignet als unser Rechnungshof, diese Übersicht einerseits zu erarbeiten, wo es schon Vorleistungen gibt und natürlich auch zu beurteilen, weil es ist nicht gut, wenn eine Partei hier über andere Parteien urteilt und dergleichen. Also in diesem Sinne, glaube ich, dass der Rechnungshof genau dieses Institut ist, das uns hier eine schöne Übersicht machen kann und auch eine erste Bewertung darstellen kann, was davon ist marktkonform, was ist hier eher nicht marktkonform und wie ist das einzuschätzen. Deswegen stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Rechnungshof möge in einer umfassenden Sonderprüfung alle Bestandsverträge (Miet-, Pacht- und sonstige Verträge) und Übertragungen von Grundstücken zwischen der Stadt Graz und ihren Beteiligungen einerseits und den politischen Parteien und den ihnen nahe stehenden Organisationen andererseits überprüfen und darüber dem Kontrollausschuss berichten (Applaus Grüne). GR. Mag. Korschelt zur Dringlichkeit: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, aber nicht auf Grund des Inhaltes, sondern weil wir glauben, dass es hier der falsche Ort ist, weil Sie haben in Ihrer Fraktion ja jederzeit die Möglichkeit, auf Grund Ihrer Stärke eine Prüfung des Rechnungshofes zu beantragen und wir glauben, dass hier diese Vermischung mit einem dringlichen Antrag nicht das ist, was eigentlich dem Statut entspricht, sondern Sie haben ja jederzeit die Möglichkeit, eine Prüfung durch den Rechnungshof mit sieben Mandataren zu verlangen. Das geht ja jederzeit und wir glauben nicht, dass es dieser entspricht dem Sinn eines dringlichen Antrages. Aber wir wollen natürlich nicht dann irgendwie einen Schatten auf irgendjemanden fallen lassen, wir werden dem Inhalt zustimmen, aber wir werden aus diesem Grund der Dringlichkeit nicht zustimmen, weil wir glauben, dass der dringliche Antrag nicht das richtige Instrument für Ihre Intention ist (Applaus FPÖ). GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Zuseherinnen und Zuseher! Gemeinderat Dr. Wohlfahrt, wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen und wir danken auch für diese Initiative, weil wir auch der Meinung sind, dass hier endlich in diesen Bereich Transparenz einkehren muss, ist eine gute Initiative, wir erleben da ständig durch Zeitungen, wo da Beziehungsgeflechte, wie Sie das auch im Antrag nennen, auch zu Fraktionen dieses Hauses im höflichen Fall zu einer unschönen Optik, nennt man das, führt, wie zum Beispiel auch der freiheitlichen Partei Grundstücke etc., aber auch der Sozialdemokratie und deren Nutzen und ich sage ihnen ganz einfach, der Steuerzahler ist nicht dafür da illegale Parteifinanzierung über Umwege durchzuführen und wir haben alles auch in diesem Bereich, im Gemeinderat, daran zu setzen, dass diese Verluderung der Sitten, die offenbar vor 10/20 Jahren hier in der Stadt dazu geführt hat, dass überhaupt solche Bestandsverträge möglich waren, endlich ein Ende finden. Wie ich auch persönlich der Meinung bin, dass solche Politpensionäre wie Götz und Co auch nichts mehr in einer Zeit verloren haben, wo wir die höchste Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben und im öffentlichen Bereich überall sparen müssen auf dem Rücken der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Das ist für niemanden mehr erklärbar. In dem Sinn danke ich dem Antragsteller, weil er durchaus die Nehmerqualitäten der einen oder anderen Fraktion auch offenlegt und darlegt und gemeinsam mit dem Rechnungshof wir in Zukunft aber auch mit der Grünen Fraktion diesem einen Riegel vorschieben. Wir stehen zwar nicht am Antrag drauf, aber betrachten sie es ideell, dass wir Mitantragsteller sind selbstverständlich, um das mit voller Härte unterstützen, dass wir hier Licht ins Dunkle, in diesen blauen Sumpf hineinbringen. GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Nach dem Auftritt vom Kollegen Grosz werde ich mich bemühen, wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. Ich glaube, Transparenz ist etwas, was uns allen am Herzen liegen muss und deshalb werden wir sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antrag zustimmen, das wäre es in aller Kürze. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Dr. Wohlfahrt: Ich glaube, das ist ganz gut, der Antrag ist von der richtigen Fraktion gestellt, wir stehen dazu, dass wir diesen Antrag gestellt haben. Wir stellen ihn auch ganz gerne alleine, aber wir freuen uns über die breite Zustimmung und Unterstützung von allen Seiten, das möchte ich schon auch klarstellen. Danke. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Mehr Akutbetten für den Drogenentzug in der Steiermark GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einer Drogensucht loszukommen, ist sehr schwer. Eine vollständige Überwindung der Drogenabhängigkeit dauert mehrere Monate. Am Beginn der Therapie steht aber immer der körperliche Entzug, der zwar nur wenige Tage dauert, an den menschlichen Organismus jedoch höchste Anforderungen stellt. Da es zu Komplikationen kommen kann, sollte der körperliche Entzug stets unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Erst anschließend kann die längere Phase der sogenannten „Entwöhnung“ mit einer entsprechenden psychotherapeutischen Nachbetreuung beginnen. Drogenabhängige Grazerinnen und Grazer, die ernsthaft bestrebt sind, im Rahmen eines stationären Entzugs von den Drogen wegzukommen, stehen allerdings vor einer riesigen Hürde: Um ein Bett zu bekommen, muss man mehrere Monate warten (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). In der gesamten Steiermark gibt es laut Auskunft des Grazer Kontaktladens der Caritas mit „Walkabout“ nur eine einzige Einrichtung, die auf den stationären Entzug von Drogenkranken spezialisiert ist. Diese verfügt jedoch mit nur 10 Betten über viel zu geringe Kapazitäten. Derzeit dauert die Wartezeit auf ein Entzugsbett bei Walkabout zwischen vier und sechs Monate. Die Warteliste umfasst dauerhaft zwischen 40 und 80 Personen. Wir dürfen Drogenkranke, die von ihrer Abhängigkeit loskommen möchten, nicht im Stich lassen, sondern sollten ihnen eine sichere Möglichkeit bieten, den körperlichen Entzug durchzuführen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert das Land Steiermark auf dem Petitionswege auf, die Anzahl der Akutbetten für den Drogenentzug entsprechend aufzustocken und an den tatsächlichen Bedarf in unserem Bundesland anzupassen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GRin. Mag.a Ennemoser zur Dringlichkeit: Also bei diesem Antrag steht hier im Vordergrund die Bewältigung der akuten Krise und die Sicherung des Überlebens, um nach dem Drogenexzess dann mit klarem Kopf dann die weitere Therapie zu entscheiden. Witzig finde ich das nur, dass ich einen ähnlichen oder fast den gleichen Antrag mit gleichem Inhalt gemacht habe im November 2008, und die KPÖ hat zwar der Dringlichkeit zugestimmt, aber nicht dem Inhalt. Uns aber geht es um die Sache und daher stimmen wir diesem Antrag der Dringlichkeit (Die Vorsitzende läutet mit der Odnungsglocke) und dem Inhalt zu (Applaus ÖVP). GRin. Haas-Wippel: Wir stimmen diesem Antrag natürlich zu, weil wirklich ein eklatanter Mangel an Betten besteht. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass es ganz wesentlich ist, auch präventive Maßnahmen zu setzen. Wir stimmen der Dringlichkeit und dem Antrag zu. Danke (Applaus SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Kollege Andreas Fabisch! Wie du dir vorstellen kannst, finden wir diesen Antrag sehr gut, weil wir dieses Thema ja auch in vergangenen Anträgen mit anderen Themen zum Thema Drogen sehr wohl auch thematisiert haben und zum gleichen inhaltlichen Schwerpunkt gemacht haben. Ich möchte nur vielleicht den Antragstext dahingehend etwas präzisiert wissen, dass es uns um den Bedarf Grazer Patientinnen und Patienten geht und wir hier als Grazer Gemeinderat nicht für die gesamte Steiermark sprechen können. Dennoch wissen wir, dass gerade therapeutische Einrichtungen wie im Walkabout nicht sich im Gemeindegebiet von Graz befinden. Also somit natürlich ein Steiermarkbezug ist und wir wissen aber auch, dass gerade im LSF eine bedeutende ambulante Einrichtung besteht, die Drogenabhängigen behilflich sein kann, den richtigen Weg zu finden, um eine Drogenentwöhnung wirklich einzuleiten. Und es ist wirklich so, dass dieser gesellschaftliche Auftrag und damit auch ein politischer Auftrag besteht, Menschen, die in diese Situation durch widrigste Umstände möglicherweise gekommen sind, die an Suchtmitteln leiden, die wirklich körperlich abhängig machen, dass man ihnen wirklich behilflich ist, wenn sie es wünschen und wenn sie diesen Weg auch beschreiten möchten, der mit viel Schmerz und Leid ja auch verbunden ist, diesen Entzug für sich einzuleiten, dass man ihnen hilft. Aber auch (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) sage ich darüber hinaus, dass über die Entzugsphase hinaus es ganz, ganz wichtig ist, diese Menschen sozial und auch wirtschaftlich wieder in Richtung eines normalen gesellschaftlichen Lebens zu führen. Alleine der Entzug wird nicht reichen, hier muss wirklich interdisziplinär auch weiter nachbetreut und nachbearbeitet werden und die Menschen sukzessive in die, nicht nur körperliche, sondern auch Freiheit im weitestgehenden Sinne wieder zu entlassen. Danke sehr (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Baumann zum Antrag: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sucht hat viele Ursachen, der Ausweg oder die Handhabung der Sucht braucht viele unterschiedliche Maßnahmen. Eine der Maßnahmen, um auszusteigen aus der Sucht, sind Akutbetten, die bei Bedarf entweder sofort oder auch für manche Klienten und Klientinnen mittels einer Warteliste zu erreichen sind. Walkabout wird ja demnächst eine Ambulanz in der Stadt Graz eröffnen, um dadurch auch den Kontakt der Suchtkranken, der Drogenkonsumenten und -konsumentinnen bis zum körperlichen Entzug halten zu können. Eine weitere wichtige Maßnahme in der Bekämpfung der Sucht wäre natürlich auch ein Drogenkonsumraum in Graz. Diese Forderung fehlt bei dir, Andreas und wir finden, dass dieser Diskurs über notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Sucht und zu jeder Förderung vom Ausstieg beziehungsweise zum menschlichen Umgang mit Sucht von Nöten ist. Wir werden jedenfalls diesem Antrag zustimmen, da wir auch sehen, dass es in Graz zu wenig Akutbetten gibt. Wir werden aber die Aufgabe auch weiter betreiben, dass es in Graz für Konsumenten und Konsumentinnen anstatt der öffentlichen Toiletten, die auch ein öffentlicher Konsumraum sind, auch eine Einrichtung geben wird, wo Drogenkonsumenten und -konsumentinnen ihren Konsum in geschützter Form vollziehen können. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Fabisch: Lieber Kollege Baumann, der Drogenkonsum fehlt in diesem Antrag nicht, denn diese Diskussion ist eine andere, auch wenn sie engstens damit verbunden ist und du weißt und ihr wisst, ihr habt unsere Unterstützung selbstverständlich. Wir waren auch bei der Drogenenquete in diesem Punkt und wir wissen, dieses Thema ist leider noch nicht abgehandelt, aber ich glaube, wir ziehen in diesem Punkt am gleichen Strang. Zur Frau Kollegin Ennemoser, es war nicht ganz der gleiche Antrag vor eineinhalb Jahren. Außerdem im Land, glaube ich, hättet ihr auch die Möglichkeit, mit anderen Fraktionen dafür zu sorgen, dass es eine klare Mehrheit in diesem Punkt gibt, es war nicht der gleiche Antrag hier im Gemeinderat. Vielleicht wäre auch sonst dem mehr Erfolg beschieden gewesen. Zum Kollegen Mariacher. Die Trennung von Stadt und Land hier aufzuführen, finde ich nicht sehr gescheit, ehrlich gesagt, wir brauchen für beide Bereiche viel mehr Betten, für die Grazer und Grazerinnen und für die restliche Bevölkerung von der Steiermark. Der Bedarf ist skandalös hoch. Vier bis sechs Monate Wartezeit, das bedeutet mit einem Wort, dass viele der Patienten, die diese Betten jetzt benötigen, in wenigen Monaten wahrscheinlich keinen Bedarf mehr haben werden diesbezüglich, muss man auch sagen. Also jeder, der ein Bett braucht, muss es sofort bekommen können, es geht um diese Menschen, es geht um Gesundheit, es geht um Leben, es geht nicht nur um diese Menschen, es geht auch um ihre Familienangehörigen, um ihre Freunde, die alle mitleiden. Ja, ich bedanke mich trotzdem für diese starke, große Zustimmung und ich hoffe, dass wir bald für jeden, der es braucht, auf der Stelle ein Bett zuweisen können. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 6) Einheitliche fachliche Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen GRin. Benedik stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Benedik: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aufgerüttelt durch den im April 2010 vom Stadtrechnungshof veröffentlichten Bericht zum Kostenvergleich von Kinderbetreuung und durch den Bericht an den Gemeinderat durch das zuständige Fachamt, wonach einheitliche städtische Qualitätsstandards bei privaten Trägern nicht eingefordert werden beziehungsweise durch die Stadt gar nicht durchsetzbar sind, scheint mir ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Die unterschiedlichen Kinderbetreuungsmodelle in unserer Stadt, die bislang nur schwer vergleichbar sind, sollen zumindest im Hinblick auf eine fachliche Qualitätssicherung sowie hinsichtlich der Qualitätsstandards und -kriterien auf eine gemeinsame Basis gestellt werden. Folgende Fakten sind hiezu anzuführen: In Graz werden 13, ab Herbst 2010 sogar 15 Kinderkrippen städtisch geführt. Dieser Zahl stehen 30 private im städtischen System und zwei nicht im System befindliche Einrichtungen gegenüber. Bei den Kindergärten werden 49 Betreuungseinrichtungen städtisch geleitet. Hinzu kommen 49 private Betreiber im städtischen Tarif sowie 24 private Betreiber außerhalb desselben. Es ist wohl unbestritten, dass wir allen Kindern in Graz, ungeachtet des Umstandes, ob sie in städtischen oder privat geführten Betreuungsstätten angemeldet sind, eine qualitativ hochwertige Betreuung angedeihen lassen wollen. Alle Kinder sollten ein Recht auf die gleichen – wohlgemerkt hohen – Qualitätsstandards haben. Das derzeitige Qualitätshandbuch der städtischen Kindergärten könnte hier als geeignete Grundlage dienen, allerdings müssten noch wesentliche Faktoren ergänzt werden, da manches mehr als unklar abgefasst ist. Ich beabsichtige mit meiner Initiative die Einführung eines ausgewogenen fachlichen Regelwerkes, das in der Folge für alle Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtungen verbindlich ist und dessen Einhaltung regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen sind. Bei der Erstellung dieses Konzeptes sollen nachfolgende Punkte besondere Beachtung finden: Die Implementierung eines sinnvollen Personalschlüssels, besonders bei Betreuungseinrichtungen mit hohem Migrantenanteil. Die Aufnahme assistierender Sprachlehrer zusätzlich zur Kindergartenpädagogin in Gruppen mit besonders hohem Migrantenanteil. Die regelmäßige Überprüfung der jeweiligen pädagogischen Konzepte und der Hygienevorschriften sowie die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmale. Die Fragen der Ausstattung bei Betreuungseinrichtungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, etwa körpergerechte Sessel, um Haltungsschäden vorzubeugen. Selbstverständlich ist auch, dass sich Betreuungseinrichtungen, die aufgrund dieses Regelwerkes Förderungen durch die Stadt erhalten, auch Kontrollen in diesem Sinne unterziehen müssen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Ämter werden beauftragt, im Rahmen der eigenen fachlichen Zuständigkeit Qualitätsstandards für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Graz zu entwickeln, deren Einhaltung auch entsprechenden Kontrollen zu unterziehen sind (Applaus FPÖ). StR. Eisel-Eiselsberg zum Antrag: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Vieles, was Sie in Ihrem Motivenbericht anführen, vieles davon kann ich auch inhaltlich mittragen. Ich möchte dennoch einige Passagen ins richtige Licht rücken beziehungsweise einiges klarstellen. Grundsätzlich ist es so, dass sich die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, egal ob sie städtisch geführt werden oder privat oder privat im Tarifsystem sich nicht im luftleeren Raum bewegen, sondern grundsätzlichen gesetzlichen Standards unterliegen. Zum Beispiel ist im Steiermärkischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ganz klar geregelt, wie die Standards für die pädagogischen Aufgaben sind, die Bildungsinhalte, die Betriebsformen, Öffnungszeiten, Kinderanzahl, Personalschlüssel, Erfordernisse an Raum im Inneren so wie auch im Freien, auch die Tagesmütterbetreuung ist geregelt. Es gibt darüber hinaus ein detailliertes Raumprogramm der für Kinderbildung- und -betreuung zuständigen Fachabteilung des Landes, das regelt sogar die Möblierung bis hin zur Qualität der Räume und Freiräume, auch die Fragen der Ausstattung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind in diesem Gesetz geregelt. Und das Heilpädagogische Statut des Landes Steiermark regelt auch den gesamten heilpädagogischen Bereich. Das heißt, das möchte ich einfach nur vorweg sagen, so unterschiedlich sind die Qualitätsstandards nicht, denn bei Nichteinhaltung dieser Standards würde die zuständige Fachabteilung des Landes die Einrichtung schließen oder eben gewisse Vorkehrungen treffen, damit die Standards eingehalten werden. Und es ist mir auch wichtig an dieser Stelle zu sagen, die Stadt Graz ist ein Träger wie viele andere, natürlich ein großer, ein öffentlicher, mit einer besonderen Verantwortung, aber wir als Stadt Graz werden genauso vom Land Steiermark kontrolliert mit der gleichen Intensität und Hartnäckigkeit und ich glaube, es ist auch gut, aber ich möchte damit sagen, wir als Stadt können beispielsweise einen Privaten oder ein privates Tarifsystem natürlich nicht kontrollieren, wir sind nicht die Aufsichtsbehörde. Das heißt, wenn man von unterschiedlichen Kinderbetreuungsmodellen spricht, so stimmt das eben nur bedingt. Wie Sie richtig schreiben, Frau Gemeinderätin, ja auch wir wollen, dass alle Kinder in Graz ungeachtet in welcher Betreuungseinrichtung sie untergebracht sind, die gleichen Qualitätsstandards vorfinden und das sind Qualitätsstandards, die aus unsere Sicht durchaus über die derzeitige gesetzliche Lage hinausreichen müssen. Das städtische Qualitätshandbuch kann ein Teil der noch zu erarbeitenden weiteren Qualitätsstandards sein, aber eben nur ein Teil. Wir haben Ende des vergangenen Monats, Anfang dieses Monats, uns auch in der Koalition geeinigt einen Projektauftrag einzuleiten, eine Arbeitsgruppe und mehrere Arbeitsgruppen, Untergruppen zu gründen, die sich eben mit diesen einheitlichen Qualitätsstandards für ganz Graz befassen. Und das ist eigentlich unser vorrangiges Ziel; uns ist aber auch völlig klar, dass wenn wir gewisse Standards auch von den privaten Einrichtungen verlangen, die über das Gesetz hinausgehen, die Privaten natürlich auch sagen werden, gut wir machen gerne dies und das, aber wir können das, wenn es über das Gesetz hinausgeht, nicht gratis machen, das heißt, es würde wieder was Zusätzliches kosten. Wir sind uns aber, nicht nur wir beide, ich denke alle hier im Haus, sind uns einig darüber, dass wir in Einrichtungen, die besondere Herausforderungen haben, sei es jetzt, weil eben viele Kinder mit Migrationshintergrund da sind oder Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben, auch der Personalschlüssel ein anderer sein müsste, das sieht das Gesetz ja leider nicht vor. Hier muss die Stadt Graz mit dem Budget der Stadt Graz da und dort einfach in die Bresche springe, Stichwort Integrationsassistenz, die wir jetzt zumindest jetzt einmal für drei Monate in Kindergärten etablieren konnten mit einem hohen Migrantenanteil. Stichwort Sprachförderung, wo wir ebenfalls in Kindergärten, insbesondere jene Kinder erreichen wollen, die im Herbst in die Schule gehen. Aber das sind im Moment noch Fakten, die wir, oder Tatsachen, die wir selbst finanzieren müssen, wir tun es, weil wir überzeugt sind davon, dass es wichtig und richtig ist, um den Kindern eine Chance zu geben, in der Schule auch adäquat mitzukommen. Hier müsste sich am gesetzlichen Standard was ändern so wie auch im heilpädagogischen Bereich, so auch bei Kindern mit einem besonderen Förderbedarf, hier sieht das Gesetz ja entsprechende höhere Personalschlüssel und höhere Unterstützungen vor. In dem vorhin genannten Bereich leider noch nicht. Wir möchten also, und diesen Projektauftrag haben wir gestartet, als Ziel formulieren, dass die gesamtstädtische Qualität auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Vernetzung bei gleichzeitiger Wahrung der pädagogischen Vielfalt in dieser Stadt den Eltern eine echte Wahlfreiheit geboten wird in Zukunft, auch im Hinblick auf die Kosten, auf die Tarife und die Qualität der einzelnen Einrichtungen. Es ist unser Ziel, dass jedem Grazer Kind in Zukunft trägerunabhängig klar definierte Qualitätsstandards in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen. Und nachdem wir inhaltlich in vielen Punkten durchaus einer Meinung sind, auf der anderen Seite dieser Projektauftrag aber bereits gestartet wurde, wir haben ein erstes Trägertreffen bereits am 30. Juni dieses Jahres, wo alle Träger eingeladen wurden, denke ich, dass wir inhaltlich in vielen Punkten konform gehen werden auch in Zukunft, aber die Dringlichkeit auf Grund der bereits eingeleiteten Schritte seitens der ÖVP nicht erkannt wird (Applaus ÖVP). GRin. Meißlitzer: (Begibt sich nicht zum Rednerpult) SPÖ stimmt nicht zu. GR. Baumann: Den Handlungsbedarf und auch die Stoßrichtung hat der Herr Stadtrat skizziert, die Vorgaben auch im Rahmen der Koalition sind gegeben, der Prüfauftrag ist noch viel weitergehend als die Punkte, die du aufgeführt hast in deinem dringlichen Antrag. Es sind ein paar Sachen, die sind zu tun selbstverständlich, da bin ich ganz auch bei dir, auch was die Zuweisung oder was den Eintritt, was die Auswahl an den unterschiedlichsten Betreuungseinrichtungen in Graz gibt, da haben wir noch quasi Defizite, da spielen die sogenannten Privaten noch nicht im Einklang mit den Magistratskindergärten, da ist noch etwas zu machen. Aber diese Reform, diese Zusammenschau von privaten und öffentlichen Kindergärten ist auf Schiene, vielleicht noch nicht so lange, aber im Herbst wird es da die ersten Ergebnisse geben und wenn man von Kinderbetreuung redet, da reden wir von der Krabbelstube, also von den Kinderkrippen, Krabbelstubenkindern, von den Krippenkindern, von den Kindergartenkindern und natürlich auch von den Kindern, die in den städtischen und vielleicht in dem einen oder anderen privaten Hort auch sind. Wir werden der Dringlichkeit deswegen auch nicht zustimmen, weil die Sache im Laufen ist und inhaltlich Schwarz/Grün da einen weiteren Entwurf vorhat (Applaus Grüne). GRin. Mag.a Taberhofer: Liebe Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl der Herr Stadtrat jetzt genauer ausgeführt hat die nächsten Vorhaben und eine Optimierung in Bezug auf Qualitätsstandards und Vereinheitlichung, möchte ich trotzdem sagen, dass der vorliegende Antrag vom Inhalt her in diese Richtung von unserer Seite her durchaus befürwortet wird, weil er einfach auch deutlich macht, dass städtische Kindereinrichtungen eine andere Garantie für Qualität irgendwie sicherstellen für unsere Kinder als es die privaten Einrichtungen tun. Es ist einfach mal so, dass die uneinheitlichen Gegebenheiten in den Kindereinrichtungen sehr wohl damit zu tun haben, dass der Einfluss auf städtische Kindereinrichtungen und die Umsetzung von Qualitätsstandards möglich ist, während private Einrichtungen nach Profitlogik ihre Kindereinrichtungen auch gestalten und da im Personalschlüssel Probleme sind, es gibt also Probleme bei der Entlohnung der Beschäftigen, also es gibt eine Vielzahl an Problemstellungen in privaten Einrichtungen, die die Beschäftigten und letztendlich dann insbesondere also die Kinder irgendwie betreffen. Und weil diese Situation so ist und weil wir nur auf städtische Einrichtungen in dem Ausmaß Forderungen formulieren können, um Qualitätsstandards sicherzustellen, ist das ein Problem und es hat sich in den letzten Jahren durchaus auch gezeigt, dass es zwar Kontrollen gibt, aber Kontrollen erfassen nicht immer alle Probleme und es hat auch schwarze Schafe gegeben, also ich weiß, dass man dann natürlich eingegriffen hat und versucht hat, zu Lösungen zu kommen, aber es ist schwieriger und der Einfluss und Gestaltungsspielraum, den wir haben, können wir nicht auf die privaten Einrichtungen umlegen. Und prinzipiell haben alle Kinder in unserer Stadt, die in Kinderbetreuungseinrichtungen sind, einen Anspruch auf möglichst hohe Qualität und auch die Beschäftigen haben das. Und deshalb widerspiegelt der Antrag das, was wir auch sagen, städtischen Einrichtungen und der Einfluss, den wir setzen können, ist für uns der Vorzug zu geben gegenüber privaten Einrichtungen und wenn die Stadt mehr Geld in die Hand nehmen muss, um quasi bei privaten Einrichtungen die Standards zu heben, dann halte ich das nicht für unproblematisch, weil eigentlich muss es Aufgabe auch der privaten Einrichtungen sein, das zu garantieren. Wir stimmen trotzdem der Dringlichkeit und dem Inhalt zu, auch wenn wir natürlich sehen, dass da Qualitätsstandards und Ausarbeitung, aber trotz alledem kann man ja etwas nochmals bestätigen und die Notwendigkeit nochmals deutlich machen, deshalb werden wir beiden zustimmen. Danke (Applaus KPÖ). GRin. Benedik: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es freut mich, dass einer meiner vielen Anträge, Kinderbetreuungseinrichtungen qualitätsvoller zu machen, Gehör findet und Sie doch überlegen, dass Sie Qualität und Qualitätsstandards doch einführen müssen. Ich habe hier vor mir allerdings den Vertrag zum städtischen Tarifsystem liegen und da steht zum Beispiel vorhandenes pädagogisches Konzept. Jetzt frage ich Sie wirklich, wer überprüft denn die Richtigkeit beziehungsweise die Einhaltung und zu welchem Zweck? Es wird auch im Qualitätshandbuch, das würde ich auch sehr, sehr dringend überarbeiten, hier kommen also häufig Worthülsen vor wie zum Beispiel vielfältige Materialien, ja welche denn? Und wenn man zum Beispiel zum Personalschlüssel geht, da haben Sie vor ein paar Monaten gesagt beziehungsweise auch Medien haben davon berichtet, es brauchen nur Eltern zu Ihnen kommen, die keinen Kindergartenplatz haben und diese bekommen von Ihnen einen Platz. Ja, wenn die Kindergärten voll sind, frage ich Sie, dann müssen Sie sie ja überbelegen und das ist wieder keine Qualität. Ich würde dazu sagen, setzen Sie sich endlich mit Stadt und Land einmal an einen Tisch und machen Sie wirklich sinnvolle Konzepte, die Sie gemeinsam erarbeiten, weil Sie immer wieder auf das steirische Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hinweisen. Wenn wir Freiheitlichen, jetzt muss ich zur sozialdemokratischen Partei kommen, wenn wir Freiheitlichen einen Antrag stellen, die Qualität in Kindergärten zu verbessern, ja da sind natürlich die Sozialdemokraten dagegen. Liebe Sozialdemokraten, Ihnen ist wirklich nicht zu helfen. Ich möchte nur zu meinem Schlusswort kommen und sagen, Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und verdienen qualitätsvolle Betreuung (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.10 Uhr den Vorsitz. 7) Anstieg der Jugendkriminalität GR. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Mein dringlicher Antrag behandelt das akute Problem des Anstiegs der Jugendkriminalität in Graz. Es ist ein Sicherheitsthema, das momentan sehr viele Menschen auch in Graz bewegt. Wir kennen die Situation: Jugendbanden, Jugendgangs verunsichern Bürger, machen Plätze und Straßen in dieser Stadt unsicher und das ist ein Zustand, der leider Gottes, muss man sagen, in den letzten Monaten vehement zugenommen hat und hier ist ganz einfach auch seitens der Kommunalpolitik unbedingt Handeln auch gefragt. Es ist ein wiederholter Anlauf von uns Freiheitlichen, in Sicherheitsfragen in dieser Stadt für Verbesserungen zu sorgen. Anlässlich der Drogenproblematik, auch ein virulentes Sicherheitsthema in dieser Stadt, hat ja auch die ÖVP und der Koalitionspartner, die Grünen, hier immer davon gesprochen, dass sie als konstruktive, ich zitiere da den Kollegen Schneider, als konstruktive Parteien in dieser Frage sich um dieses Thema kümmern, bis jetzt ist das eher eine Vorgabe, es ist nicht wirklich was passiert, die Sicherheitssituation in dieser Stadt ist eher schlechter geworden. Beispiel nur auch das Universitätsviertel, passiert ja in dieser Frage auch viel zu wenig. Es liegt jetzt wieder einmal an uns Freiheitlichen, hier eine Initiative zu starten und deshalb bringen wird auch den d r i n g l i c h e n A n t r a g ein, der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl wird ersucht, im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft der Stadt Graz mit dem Bundesministerium für Inneres eine Sicherheitsenquete auszurichten, in deren Rahmen Lösungsvorschläge der oben skizzierten Problemstellungen erarbeitet werden. Zu gegenständlicher Enquete sollen neben den zuständigen Ämtern auch die Vertreter der lokalen Sicherheitsbehörden sowie die zuständige Frau Bundesminister persönlich eingeladen werden. Dankeschön. GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, lieber Armin! Der Antrag ist wichtig, der Motivenbericht dient der Sache nicht, sage ich einmal wie du ihn beschrieben hast. Das Thema Jugend sollte ständig unser Thema hier im Grazer Gemeinderat sein, überhaupt auch der präventive Ansatz, dass junge Menschen gar nicht dazu kommen, Straftaten zu machen. Genauso großen Wert, lieber Herr Korschelt, lege ich darauf, dass es die Jugend nicht gibt, die Jugend und der Großteil der jungen Menschen in Graz sich wirklich extrem engagiert in die Gesellschaft einbringt. Wir haben uns sehr viel damit auseinandergesetzt, wir haben mit der Landessicherheitsdirektion Kontakt gehabt, haben uns die Zahlen angeschaut, und die Zahlen sind wirklich erschreckend, zwar in der Steiermark geht die Jugendkriminalität leicht zurück, in Graz steigt sie leicht an. Nicht in allen Bereichen, aber trotzdem überall dort, wo es einen Anstieg gibt, sollte uns das als Kommunalpolitiker zu denken geben und das habe ich mit „erschreckt“ gemeint. Zwischenruf GR. Baumann: Nicht erschreckend. GHR. Hohensinner: Deshalb setzen wir uns als Koalition Schwarz/Grün auch alle zwei Wochen zusammen. Schauen, dass wir Strategien entwickeln gemeinsam mit den Landessicherheits- und den städtischen Sicherheitsbehörden, aber auch mit den NGOs und NP, und der Antrag der FPÖ ist ja gut, ich habe gesagt, der Motivenbericht ist entbehrlich, weil eben es aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist, auf Kosten dieser Gruppe hier parteipolitisches Kleingeld zu wechseln. Eine Enquete zu organisieren, erscheint uns aus diesem Grund als sinnvoll. Wir möchten nur, dass wir alle ins Boot holen, es hat keinen Sinn, dass man eben diese Gruppen nur nimmt, die im Antrag angeführt sind, deswegen wollen wir das Ganze auf breitere Beine stellen und vor allem junge Menschen selbst auf den Tisch bitten, dass sie auch ihre Meinung einbringen, wie man am besten vorgeht, dass wir weniger Jugendkriminalität haben. Deshalb haben wir uns geeinigt, nämlich eine ziemlich breite Einigung auf einen Abänderungsantrag, der wie folgt lautet: Der Sicherheitsbeauftragte der Stadt Graz, Mag. Wolfgang Hübel, wird ersucht, eine Enquete zum Thema Kinder- und Jugendkriminalität zu organisieren. Zur gegenständlichen Enquete sollen neben den zuständigen Ämtern auch die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Fraktionen im Gemeinderat, die Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Sicherheitsbehörden, eine oder ein Vertreter des Innenministeriums, die in diesem Bereich tätigen NP und NGOs, VertreterInnen der BerufsschülerInnen und Hochschülervertretung eingeladen werden. Ich bitte hier um eine breite Zustimmung, das Thema ist wichtig und wir sollten noch viel öfter über das Thema Jugend in diesem Haus reden (Applaus ÖVP und Grüne). GRin. Dr. Richter-Kanik: Thema ist extrem wichtig und wir sehen auch in letzter Zeit in Medien gibt es ständig neue Enqueten, neue Forschungsergebnisse. Aber mit diesem Antrag, wenn man nur dieses Thema anschaut, dann wir kriminalisieren die Jugendlichen. Ich vermisse die präventive Arbeit, warum sind die Jugendlichen kriminell, man muss das auch schauen und man muss auch in diese Richtung Maßnahmen treffen und Inhalt, ich kann leider nicht zustimmen, weil ich sehe die Jugendlichen nicht in dieser Perspektive, sie sind unsere Zukunft und wir müssen sie anders unterstützen. Wir müssen schauen, warum sie kriminell geworden, warum sie gewalttätig sind und warum wollen sie Interesse haben. Wenn man Literatur schaut, mit der Strafe kann man das Verhalten nicht ändern, sondern dieses Verhalten wird noch stärker sein, deswegen Thema ist dringlich, das akzeptieren wir, aber mit dem Inhalt gehen wir nicht mit, wir unterstützen den Abänderungsantrag (Applaus SPÖ, ÖVP und Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich ersuche jetzt alle Gemeinderatsmitglieder, die sich auch schon zu Wort gemeldet haben, um ein wenig Geduld. Ich würde gerne auf die aktuelle Situation eingehen, die uns heute, glaube ich, alle sehr beschäftigt und würde gerne diesen dringlichen Antrag erst später abstimmen lassen und erst später wieder fortsetzen. Ich beginne vielleicht damit, dass vor wenigen Minuten unser Stadtsenatskollege Dr. Wolfgang Riedler bei uns war und mir seine Rücktrittsurkunde überreicht hat, weil es ist ein Moment gewesen, den Sie wahrscheinlich mitbekommen haben, der uns alle nicht unberührt lässt, weil eine Persönlichkeit, die viele Jahre in diesen Räumen mit uns gemeinsam Politik gemacht hat, sehr still heute hier hinausgegangen ist. Deswegen möchte ich, bevor wir dann zur Angelobung eines neuen Stadtsenatsreferenten kommen, ein paar Worte auch hier kundtun. Wolfgang Riedler ist ein hochpolitischer Mensch und ich glaube, so wie es ihm auch am heutigen Tage geht, können sich viele von uns gar nicht vorstellen. Er beendet eine Karriere, die ihn an viele Stationen geführt hat, die ihn aber hier in Graz ganz stark haben wirken lassen. In der Politik gibt es solche Momente und mit denen muss man in der Gemeinschaft fertig werden, mit denen muss er auch persönlich fertig werden. Aber ich habe einfach heute das Gefühl, ich muss ein paar Worte sagen, weil einfach jemanden hinausgehen lassen, der stolzen Hauptes hier immer wieder hereingekommen ist, mit uns so manchen Strauß ausgefochten hat, aber seine Ideen für die Landeshauptstadt eingebracht hat, möchte ich einfach hier noch einmal sagen und ich wünsche ihm von dieser Stelle aus, dass er jetzt einmal die Kraft hat, damit fertig zu werden, was ihn im Moment beschäftigt und ich wünsche ihm von ganzem Herzen, dass er auch ein politischer Mensch bleibt, der sich für die Gemeinschaft auch weiterhin einbringen möge. Er wird mir auf alle Fälle, ich glaube nicht nur mir, sondern vielen von uns auch fehlen, wir kennen ihn, weil er so viele Jahre bei uns war mit all seinen Eigenschaften und ich wollte das heute, auch als Bürgermeister, zum Ausdruck bringen, einfach bei der Türe hinausgehen, es war auch sein Wunsch, er wollte keine Worte mehr im Moment auch hören, das verstehe ich, aber mir war es wichtig, heute zu sagen, dass eine hochpolitische Persönlichkeit, die auch viel für Graz mitgekämpft hat, heute diese politische Bühne verlassen hat (allgemeiner Applaus). Gemäß § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 lit d des Statutes der Landeshauptstadt Graz endet die Funktionsperiode eines Stadtrates oder einer Stadträtin, wenn er oder sie durch eine an mich gerichtete schriftliche Erklärung seine oder ihre Funktion zurücklegt. Herr Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler hat mir mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, dass er seine Funktion als Stadtrat der Landeshauptstadt Graz mit dieser Gemeinderatssitzung zurücklegt. Mit Schreiben des SPÖ-Gemeinderatsklubs von heute wurde mir mitgeteilt, dass anstelle von Herrn Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler für den gemäß § 27 des Statutes von der SPÖ zu beanspruchenden Stadtsenatssitz nunmehr Herr Klubobmann und Gemeinderat Karl-Heinz Herper für die Wahl zum Stadtrat vorgeschlagen wird. Gemäß § 27 Abs. 5 des Statutes hat die Wahl jedes Stadtsenatsmitgliedes durch den Gemeinderat in einem gesonderten Wahlakt durch Erheben der Hand oder über Beschluss des Gemeinderates mittels Stimmzettel zu erfolgen. Stimmen, die den Vorschlägen der Wahlparteien nicht entsprechen, sind ungültig. Da der Gemeinderat einen Beschluss, wonach die Wahl mittels Stimmzettel zu erfolgen hat, nicht gefasst hat und mir auch kein solcher Wunsch bekannt ist, hat die Wahl durch Erheben der Hand zu erfolgen. Ich bringe nunmehr den Vorschlag der Wahlpartei der SPÖ, Herrn Karl-Heinz Herper zum Stadtrat zu wählen, zur Abstimmung und ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Dieser Vorschlag wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Ich stelle fest, dass Herr Klubobmann Gemeinderat Karl-Heinz Herper mit 46 : 7 Stimmen zum Stadtrat gewählt ist. Ich wünsche dir für deine Zeit als Stadtsenatsmitglied eine ähnlich gute Hand, wie du sie auch als Klubobmann immer schon bewiesen hast, ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dir und darf dich nun bitten, gemäß § 29 Abs. 1 des Statutes mir mit der Gelöbnisformel, ich gelobe, dein Gelöbnis zu leisten. Mit der Angelobung gilt dann die Funktion als übernommen. Ich darf Sie nun bitten, sich von den Sitzen zu erheben und darf den Herrn Magistratsdirektor ersuchen, die vorgeschriebene Gelöbnisformel zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe, als Stadtrat der Landeshauptstadt Graz die Bundes- und die Landesverfassung, das Statut und die Verordnungen der Stadt Graz sowie die sonstigen Gesetzte und Verordnungen des Bundes und des Landes Stiermark unverbrüchlich zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und das Wohl der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ (Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Magistratsdirektor leistet der neue gewählte Stadtrat dem Bürgermeister das Gelöbnis mit den Worten “Ich gelobe“ und unterfertigt das Angelobungsprotokoll). StR. Herper: Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr versteht, dass ich sehr aufgewühlt bin in den letzten Tagen und Stunden und vor allem auch in den letzten Minuten. Mit Demut nehme ich diese Entscheidung entgegen im Interesse nämlich des überwältigenden Votums für meine Person und ich bedanke mich vor allem bei der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion für ihre Unterstützung. Danke auch wie bisher für Solidarität und Hilfeleistung meiner Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, reiche die Hand aber allen so wie bisher für Gespräche, für Zusammenarbeit und für das gemeinsame Wohl der Grazerinnen und Grazer, alles Gute (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf dich ersuchen auf der Stadtregierungsbank Platz zu nehmen. StR. Herper: (Begibt sich nicht zum Rednerpult) Bitte um Verständnis, dass ich das nicht sofort tun kann, weil …. Bgm. Mag. Nagl: Dann darf ich dich noch um eine Minute ersuchen, hier zu bleiben. Der Gemeinderat hat gemäß § 62 Abs. 3 des Statutes unserer Landeshauptstadt jedem Mitglied des Stadtsenates bestimmte Gruppen von Geschäften zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zuzuweisen, die sogenannte Referatseinteilung. Aufgrund der Wahl von Herrn Karl-Heinz Herper zum Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz ist eine Änderung der Referatseinteilung erforderlich. Die Referatseinteilung folgt dabei der Geschäftseinteilung für den Magistrat. Gemäß § 62 Abs. 3 unseres Statutes hat der Gemeinderat die Referatseinteilung über Vorschlag des Bürgermeisters zu beschließen. Ich schlage daher vor, die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. April 2009 geänderte und beschlossene und im Amtsblatt Nummer 4/2009 vom 6. Mai 2009 kundgemachte Referatseinteilung dahingehend zu ändern, dass dem neuen Stadtsenatsreferenten jene Geschäfte zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen werden, die bisher Dr. Wolfgang Riedler zugewiesen waren. Dies unter Zugrundelegung der Geschäftseinteilung für den Magistrat, zuletzt kundgemacht im Amtsblatt Nummer 1/2010 vom 3. Februar heurigen Jahres. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, wiederum um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde mit Mehrheit angenommen (46 : 7). D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals für Ihr Verständnis, dass auch die Frau Stadträtin Edlinger und der Herr Stadtrat Karl-Heinz Herper jetzt zu einem Pressetermin müssen. Ich darf Herrn Gemeinderat Mariacher nun ersuchen, seine Wortmeldung zur Dringlichkeit wieder abzugeben. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind noch einmal beim Antrag vom Kollegen Sippel zum Thema Anstieg der Jugendkriminalität. Liebe Kollegen seitens der ÖVP, natürlich kann man alle Leute, die im weiteren Umfeld mit diesem Thema betraut oder sich befugt nennen, zu diesem Thema Stellung zu beziehen, miteinbeziehen zu einer Enquete. Ich glaube auch nicht, so wie ich den Armin Sippel kenne, dass das so restriktiv formuliert war, dass niemand zusätzlich noch kommen kann. Dennoch bin ich der Auffassung, dass man den Schneeball nicht so groß machen sollte, dass man gänzlich das Thema, um das es geht, Jugendkriminalität, aus dem Auge verliert. Wenn man alle Bedingungen mit einbezieht, die zur Kriminalität führen, gerade vom sozialen Bereich her, die sozialen Verhältnisse, die Bedingungen im Elternhaus, die Wohnungssituation und die Probleme der Eltern in partnerschaftlichen Bereichen, Arbeitslosigkeit und, und, und hat man sämtliche Probleme der Stadt Graz, die man mit diesem Thema in eine Bedingung bringen kann. Ich denke, das würde der Sache nicht dienlich sein, weil das Ziel der Enquete sollte klar definiert sein, Maßnahmen zu ergreifen, wirklich tatsächliche Maßnahmen zu ergreifen, die entweder Jugendliche abhalten, kriminell zu werden in dem Sinne von Prävention, da bin ich durchaus auch bei der SPÖ-Fraktion oder eben restriktiv einzuschreiten, um diese Jugendkriminalität, die stattfindet, erstens nicht nur zu erkennen, sondern die entsprechenden Jugendlichen wirklich ausfindig zu machen und gemäß unseren österreichischen Gesetzen Sanktionen wirklich greifen zu lassen. Altersgemäß greifen zu lassen, um dieses Problem in den Griff zu kriegen. Weil eines sage ich schon auch, aufgrund der demografischen Entwicklung, die wir in Österreich und in Graz haben, aufgrund des Ungleichgewichtes, das wir in Zukunft haben, mit immer älter werdenden Bevölkerungsanteilen und immer weniger Jugend, wird gerade dieses Phänomen ein besonders sensibles sein, das wir zu betrachten haben und da dürfen… Zwischenruf GRin. Potzinger: Wir haben steigende Geburtenzahlen in Graz. GR. Mag. Mariacher: …da dürfen wir kriminelle Akte gegenüber der älteren Bevölkerung, die besonders hilflos und wehrlos sind, dürfen wir nicht Platz greifen lassen, das muss auch ein Signal gegenüber der Bevölkerung sein. In diesem Sinne finde ich es richtig, diese Enquete abzuhalten, durchaus auch zu erweitern, wie es von anderen gemeint war, aber wirklich den Fokus darauf zu legen, die Kriminalität im Auge zu behalten. Wenn manche was anderes nachher wollen, dann sollte man wirklich in der Diskussion moderierend eingreifen und einschreiten, dass man da keine Auswüchse macht, wenn man sich um soziale Belange sich kümmert, dann soll man das in einer Extra-Enquete machen, was genauso wohl wichtig wäre. In diesem Sinne werden wir dem Antrag der Dringlichkeit nach und auch dem Antrag selbst unterstützen (Applaus BZÖ). GRin. Binder: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es Probleme gibt, muss man hinschauen, das ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker. Aber das Hinschauen allein genügt natürlich nicht, man muss auch sachlich analysieren, eine Strategie entwickeln und schauen, was ist notwendig, um ein Problem in den Griff zu bekommen. Manchmal habe ich den Eindruck, nein nicht manchmal, oft habe ich den Eindruck, dass die FPÖ Dinge schon auch sehr überspitzt und damit der Sache nicht sehr dient. Heute in der Kleinen Zeitung lese ich, und das hat mich ja wieder bestätigt in dieser meiner Meinung über die FPÖ, dass diese Kinder- und Jugendkriminalität, ja die es gibt, das bezweifelt niemand und ist auch nicht kleinzureden, aber der Richter Raimund Frei vom Straflandesgericht sagt in einem Interview, es ist nur eine kleine Gruppe Jugendlicher… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Das reicht eh. GRin. Binder: …und ein Großteil der Jugend ist in Ordnung, Hut ab vor dieser Äußerung. Nicht schlechtreden die Jugend, wie das auch andere Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, die Dinge beim Namen nennen und sie richtig gewichten. Diese Aussage des Richters Raimund Frei wird auch noch bestätigt von Susanne Dekla, der Leiterin des Vereines Neustart. Trotzdem ist es wichtig, dass wir etwas tun, denn diese Jugendliche brauchen auch die Unterstützung, und wie Nuray Richter-Kanik auch gesagt hat, es geht ja nicht nur um Restriktionen, sondern es geht auch um präventive Arbeit und es geht auch darum, das auch gesellschaftlich richtig einzuordnen, warum Jugendliche, warum auch Kinder, also noch nicht wirklich Strafmündige, auf diese Ebene geraten und da müssen wir schon sagen, wir müssen das auch sehr systemisch anschauen. Es gibt auch aufgrund der vielen Veränderungen, der drastischen Veränderungen im Wirtschaftsbereich natürlich auch Veränderungen im sozialen Bereich und die Armut, das wissen wir, nimmt immer mehr zu, ist aber keine Entschuldigung. Ich möchte Sie aber noch auf Folgendes ansprechen, Herr Sippel. Dieses Parlament hier ist ein Parlament, wo wir uns politisch auseinandersetzen sollen, wo wir politische Statements abgeben sollen, die können durchaus zugespitzt sein, die können in gewisser Weise mit Ironie verbunden sein, die können verbunden sein mit einer gewissen sympathischen Polemik, aber was ich schon sehr zurückweisen möchte ist, wenn in einem Motivenbericht ein Kollege schlechtgemacht wird. Wenn in einem Motivenbericht, den Sie, Herr Sippel, einen Motivenbericht dafür benützen, jemand mit Häme zu überschütten oder verächtlich machen zu wollen oder lächerlich machen zu wollen, das kann doch nicht der Stil hier in diesem Parlament sein und ich bin auch froh, dass der Großteil hier das auch nicht so handhabt, dass der Großteil hier auch wirklich auf einer sehr sachlichen Ebene bleibt. Das weise ich entschieden bei Ihnen zurück und mit Sorge, muss ich sagen, beobachte ich, dass von Ihrer Fraktion immer wieder, wenn es um einzelne Menschen hier geht, sehr tief gegriffen wird und ich würde Sie schon sehr bitten, diesen Stil abzulegen und zurückzukehren zu einem sachlichen Stil. Soweit Kritik kann natürlich auch sehr konstruktiv sein und das würde ich mir sehr wünschen von Ihnen. Der Dringlichkeit geben wir unsere Zustimmung und auch im Sinne des Abänderungsantrages unseres Kollegen Kurt Hohensinner. Danke (Applaus Grüne). GR. Sikora: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Klubobmann! Aber die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages liegt auf der Hand, ich glaube, da haben wir eh ausgiebig diskutiert. Der Dringlichkeit wird die KPÖ auch zustimmen. Wie die Frau Kollegin Binder gesagt hat, also der Zeitungsbericht heute in der Kleinen Zeitung der spricht Bände, handelt es sich wieder um eine kleine steigende Gruppe in Graz, die anscheinend kriminell erscheint, und die Problematik ist hier sicher in sozial gesellschaftlichen Problematik anzufinden und wir werden auf alle Fälle der Dringlichkeit zustimmen und auch dem Abänderungsantrag. Wir wollen zuerst einen eigenen stellen, aber ich sehe, dass es sinnvoll ist, dem gemeinsamen Abänderungsantrag die Zustimmung zu erteilen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Sippel: Herr Bürgermeister, ich denke, das Thema ist wirklich zu wichtig, um politisches Kleingeld zu wechseln. Ganz versehe ich natürlich diese Empfindlichkeit der Grünen nicht, das war jetzt nicht tief oder irgendwie besonders hämisch, es war einfach nur ein Zitat, das was der Herr Kollege da im Gemeinderat gesagt hat und nicht mehr und nicht weniger. Und natürlich selbstverständlich ist es ein Thema, das sehr komplex ist, das ist mir bewusst und ich glaube, es wäre auch zuviel von mir verlangt, alle diese Dinge, die damit im Zusammenhang stehen mit dieser Problematik sozialpolitischer Natur, Erziehungspolitik spielt da natürlich hinein, es ist eine Frage der Sicherheit usw., dieses komplexe Paket da auch wirklich in einen Antrag zu fassen, das wäre natürlich auch schon dem Ansinnen des Antrages vorweg genommen, nämlich einer Enquete, wo Experten und auch Beteiligte und wie es im Abänderungsantrag, dem wir natürlich selbstverständlich zustimmen, es ist keine Frage beziehungsweise die Abänderung gerne annehmen, weil, wie vorhin erwähnt, so restriktiv war das nicht gedacht, da sind wir sehr dankbar auch dafür und in diesem Sinne ist eigentlich nur zu hoffen, dass jetzt wirklich da der Anstoß jetzt gegeben ist in dieser wichtigen Problematik, dass jetzt etwas passiert und zwar bald passiert und ich glaube, dann ist wirklich seitens der Gemeindevertretung hier einmal wirklich das getan, was die Bürger von uns in dieser Stadt erwarten. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Wünscht jemand zum Antrag das Wort? Ist nicht der Fall, dann stimmen wir über den Antrag ab, zuerst haben wir einen Abänderungsantrag, dieser wurde eingebracht namens ÖVP, SPÖ und Grüne und KPÖ. Zuerst stimmen wir über diesen Abänderungsantrag ab. Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 18.45 Uhr den Vorsitz. 8) Initiative zur Errichtung einer „Schulden-Uhr“ zur Veranschaulichung der konsolidierten Schulden der Landeshauptstadt Graz samt Schuldenentwicklung GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Gemeinden aber auch Regionen und Staaten haben sich eines besonderen Instruments bedient, das den Zustand des Verschuldungsgrades ihrer Gebietskörperschaft oder Kommune deutlich anzeigt. Begonnen hat und als Erster war es im Jahr 1989 die Stadt New York, die drastisch vor Augen geführt hat, wie hoch die Stadt verschuldet ist und vor allem, mit welchem Wachstum, mit welcher Geschwindigkeit, mit welcher Schnelligkeit die Verschuldung der Stadt emporgeschnellt ist, sodass nach wenigen Jahren bereits die Anzeigentafel nicht mehr ausgereicht hat, um den Schuldenstand wirklich darzustellen. Wir brauchen nicht so weit zu greifen, wir brauchen nur in unser Nachbarbundesland nach Deutschland schauen, wo große Gebietskörperschaften, die in der Klasse von Graz oder darüber hinaus sind, ob das Wiesbaden ist, ob das München ist, ob das Düsseldorf ist, die ungefähr die doppelte Bevölkerung von Graz haben, sich dazu bekannt haben, ja die Schuldenuhr ist ein besonderes Zeichen der Veranschaulichung des Schuldenausmaßes der Kommune, ja wir wollen dem Bürger zeigen, dass wirklich Handlungsbedarf ist, ja wir bekennen uns zur der Verantwortung, die wir übernommen haben, um nicht über Gebühr eben die kommenden Generationen zu belasten durch Schuldentilgungen und Zinseszinszahlungen, von denen die nächste und übernächste Generation in keiner Weise etwas hat. Und in der Stadt Graz mit der Entwicklung, die wir in den letzten Jahren gemacht haben mit 1,1 Milliarden Euro Verschuldung und somit rund 4.300 Euro pro Kopf und Nase ist es höchst an der Zeit, wenn wir heute diese mittelfristige Finanzplanung auch angeschaut haben, dass wir diese Transparenz den Bürgern einerseits zumuten müssen, der Bürger auch das Recht hat, visualisiert diesen Schuldenstand zu erfahren und auch die Regierenden, gleich welcher Fraktion, in die entsprechende Verantwortung zu nehmen, wirklich nur das zu verbrauchen, was zur Verfügung gestellt wird. Es reicht nicht aus, entsprechende Publikationen zu veröffentlichen oder gar Videoclips, die Schuldenuhr gehört an jenem Punkt errichtet, wo die Entscheidungen getroffen werden, also ich sage einmal ans Rathaus oder im Rathaus angebracht. Dort ist auch die entsprechende Frequenz der Grazer Bevölkerung, um hier entsprechend Auskunft zu erlangen, um zu sehen die Tendenz, wie sich die Schulden entwickeln werden. Die Schuldenuhr dient ganz klar zur Veranschaulichung über den Zustand des Ausmaßes der Verschuldung, über das Ausmaß, wie weit die Stadt in der Kreide steht und sie dient auch dazu, als Maßnahmen gesetzt zu werden, um zukünftige Steuern, Gebühren, Abgabenerhöhungen, sofern sie in die Kompetenz der Stadt Graz fallen, wirklich hintanzuhalten. Wir denken, dass es wirklich Zeit ist, diese Maßnahmen sehr rechtzeitig zu setzen, es gibt Erfolgsstorys, wie es so schön heißt, Erfolgsgeschichten, die zeigen, dass so eine Maßnahme wirklich die positive Wirkung bringen kann, die man sich von ihr erhofft oder erwartet. In der sozialdemokratisch regierten Stadt Düsseldorf wurde 2003 die Schuldenuhr eingeführt, es war ein Bekenntnis dazu über die Fraktionen hinweg, die Schulden runterzufahren, im Jahre 2007 erklärte sich Düsseldorf als schuldenfrei und zeigt ab diesem Zeitpunkt an, wie viel Tage hinweg die Stadt bereits schuldenfrei ist. Das sehen wir wirklich als Benchmark-Vergleich für Graz und glauben, dass dieses Instrument des Finanzmanagements, des Monitorings, gegenüber den Bürgern, der Transparenz, der Darstellung der Politik, die den Bürger wirklich hautnah betrifft, dass dieses Instrument auch in Graz eingesetzt wird und diese Errichtung der Schuldenuhr in Erwägung gezogen wird. Das BZÖ bringt daher diesen d r i n g l i c h e n A n t r a g im Grazer Gemeinderat ein, der wie folgt lautet: Der Bürgermeister der Stadt Graz, Mag. Siegfried Nagl, und der Stadtrat für Finanzen, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, werden ersucht, Erfahrungen in Städten, die eine Schuldenuhr über längere Zeit bereits betreiben, einzuholen und diese unter Einbindung des Stadtrechnungshofdirektors Dr. Günter Riegler zu beraten, um sodann über den Inhalt der Gespräche dem Gemeinderat zeitnah zu berichten. Es ist Zeit, die Zeit ist reif, die Schuldenuhr zeigt uns den Weg. Danke. GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: In aller Kürze. Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät? Ich glaube, der Vorschlag geht ganz eindeutig in die falsche Richtung, weil die Überbetonung dieses einen wichtigen Ziels, Verschuldung, würde natürlich in eine völlig falsche Politikrichtung weisen. Es würden dann vielleicht manche versucht sein, öffentliches Eigentum, was uns gut und wichtig ist, zu verkaufen, damit man die Schuldenuhr wieder zurückdrehen kann, vor zwölf, nach zwölf. Also ich glaube, einfach nur auf die Schulden zu schauen, das andere zu übersehen, ist einfach eine sehr populistische Geschichte, das macht so keinen Sinn und ich glaube, uns fällt da eindeutig was Besseres ein und wir haben wichtigere Dinge, über die man informieren sollte, als über den aktuellen Schuldenstand, der so unkommentiert und so einfach eben nicht darzustellen ist. Danke. GR. Mag. Mariacher: Die Aussagen vom Kollegen Wohlfahrt verschaffen mir ein Lächeln. Wer sich nicht traut, die entsprechenden Schulen wirklich transparent darzustellen, der hat erstens aus meiner Sicht etwas zu verbergen, weil sonst kann man das ja wohl entsprechend kommunizieren. Das Zweite ist, dass hier unterstellt wird, dass hier schon die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet werden, nein, wir wollen einmal die Sachen am Tisch haben, damit wirklich darüber nachgedacht werden kann und dass darüber Ideen erzeugt und generiert werden können gemeinsam, überfraktionell oder auch alleine und in einem gemeinsamen Dialog, wie man mit diesen Schulden und mit dieser Schuldenentwicklung, die aus meiner Sicht atemberaubend ist, wenn man den Schuldenstand planmäßig in sechs Jahren auf 40 % steigert, wie man damit umgeht. Ich denke, die Wahrheit ist zumutbar, die Wahrheit entspricht halt nicht dem Koalitionsabkommen, das ÖVP und die Grünen geschlossen haben. Ich denke, die Maßnahmen müssen jetzt greifen, weil sie noch viel, viel bitterer sind und das ist halt die falsche Schlussfolgerung der Koalition, so wie ich sie bisher vernommen habe, weil die Schlussfolgerungen viel, viel bitterer, die Einschnitte viel, viel härter sein werden, wenn wir ungenügend Zeit verstreichen lassen, Investitionen tätigen, die vielleicht in diesem Ausmaß, in dieser Art und Weise manchmal nicht erforderlich sind. Zwischenruf GR. Baumann: Schulen, Straßenbahnen. GR. Mag. Mariacher: Wir haben ja schon Beispiele gehabt, wo man sich für die teurere Lösung einer Kinderbetreuungseinrichtung entschlossen hat, wohl wissend, dass die gleiche Qualität zu einem geringeren Preis, zu einem geringeren Kostenansatz möglich gewesen wäre. Die Vernunft sollte Einzug halten, wenn nicht heute, so zumindest morgen oder übermorgen und ich bitte daher um Annahme dieses Antrages. Danke (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Dringendes Ersuchen, in exponierten und gefährdeten Hochwassergebieten in der Stadt Graz integrierte Zivilschutzübungen – unter Einbindung sämtlicher Blaulichtorganisationen, Stellen der Stadt Graz und möglichst auch Stellen der Steiermärkischen Landesregierung, die sich jeweils nützlich einzubringen haben, sowie insbesondere der örtlichen Bürgerinnen und Bürger – bis auf Weiteres regelmäßig abzuhalten GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse der Hochwassersituation in Graz der Jahre 2005 und 2009 haben wir mehrfach diskutiert. Wir wurden erst letzte Woche erinnert an die große Gefahr, die Hochwasser mit sich bringt, als der Schöckelbach in einem Teilbereich neuerlich auch in diesem Jahr über die Ufer getreten ist und sich in der Bevölkerung, die schon Hochwasser erlebt hat und die Schäden und das Leid und die Gefahr erlebt haben, sich ein sogenanntes Flashback erzeugt hat, eine Erinnerung wachgerufen worden ist, die an diese bittere Situation in ihrem Leben erinnert hat. Viele haben bis heute noch nicht ihre Schäden durch Versicherungen oder die Leistungen des Katastrophenschutzes entschädigt bekommen. Wirksamer Schutz, Zusammenarbeit und treffliche Hilfeleistung müssen aber geübt werden für solche Fälle, wir wissen es aus guten und praktikablen Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes, dass man sich hier nicht auf einfache Einsatzpläne verlassen kann, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Gerätschaften und Mannschaften parat stehen und die Gerätschaften schön säuberlich in einer Lagerhalle schlummern, nein, diese Übungen dieses hochkomplexen Systems der Schutzleistungen in Krisensituationen zwischen Blaulichtorganisationen, zwischen Abteilungen des Magistrates, Abteilungen der Steiermärkischen Landesregierung und den Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht ein bisschen scheuklappenmäßig in dieser schwierigen Situation ihres Lebens stehen und die wirklich Hilfe brauchen, geistige, psychische aber auch Hilfe in der logistischen Unterstützung, die gehört geübt. Und wir wissen es aus dem Bereich des Brandschutzes, dass hier immer wieder jährlich Übungen stattfinden müssen, um einfach zu sehen, welche Leistungen wirklich erbracht werden können, wo gibt es Schwierigkeiten, wo gibt es Gefahren, dass Pannen entstehen können, wo können Kommunikationsprobleme auftreten, die zu meistern sind. Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass diese Hochwasserschutzübungen einfach als besondere Form des Zivilschutzes notwendig sind und ich denke, das gerade laufende Projekte Sufri, an dem die Stadt Graz richtiger- und vernünftigerweise beteiligt ist, gemeinsam mit der Technischen Universität Graz ist auch ein Instrument, das in das Setting sozusagen, in die Planung und den Ablauf einer Hochwasserschutzübung sehr dienlich und zweckmäßig Eingang finden sollte. Die große Chance, der große Nutzen, der zu erwarten ist aufgrund dieser Hochwasserschutzübungen, sind einfach die Erfahrung, die Verbesserungsvorschläge, die dabei wirklich erzielt werden können und daher sehen wir es auch als absolut wichtig an, dass diese Einsatzberichte zu diesen Übungen entsprechend auch transparent kommuniziert werden gegenüber den Bürgern, gegenüber sämtlichen Stellen, die natürlich da eingebunden worden sind, um eben draufzukommen, wo kann man etwas besser, wo kann man etwas schneller machen, weil besonders der Faktor Zeit ist ja gerade bei der Rettung und Hilfeleistung im Hochwasserbereich besonders wichtig. Da geht es nicht um Stunden, da geht es um Viertelstunden, um zehn Minuten, um fünf Minuten, dass entsprechend Sandsäcke vor die Türe gestellt werden, um eine Überflutung ganzer Wohnungen etc. beispielhaft zu verhindern. Zur Hoffnung sind Erkenntnisse zum Beispiel, was kann man sich drunter vorstellen: Verstärkung, Verbesserung, Vernetzung der Strukturen der Einsatzkräfte, sinnvolle Verbesserungen, Erkenntnisse über notwendige Investitionen beim eingesetzten Equipment, Gerätschaften, Ausrüstungen, aber auch Verbrauchsmaterialien natürlich. Dann im Bereich der Ausbildung natürlich Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, was ist besonders darauf zu achten bei Verletzungen, bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, was kann da passieren, auf was müssen sich die Einsatzkräfte im worst Case einstellen und wie kann man auch sicherstellen schon präventiv, dass die Gesundheit der Personen, die in den gefährdeten Bereichen sich aufhalten, aber auch der Einsatzkräfte, so wie wir es letztens diskutiert haben, entsprechend geschützt werden kann. All dies, um wirklich stärker wirksam, schneller Hilfe zu leisten, um die Schäden an privatem aber auch an öffentlichem Gut und natürlich auch besonders am Gut der Stadt Graz im engeren Sinne zu verhindern, aber auch um die Wirtschaft, die Schäden in Wirtschaftsbetrieben zu mindern oder gar zu verhindern. Die Abhaltung solcher Hochwasserschutzübungen ist aber keineswegs eine Maßnahme, die die Stadt Graz aus der Pflicht oder gar der Verantwortung herausnimmt für allfällige Haftungsansprüche, die sich daraus ergeben, dass die Stadt Graz halt bis dato noch nicht sämtliche Pässe HQ 100-tauglich gemacht hat, so wie es als letztes Ziel im Raumordnungsgesetz 1972 vorgesehen ist. Wir sind auf dem Weg, es ist einiges erreicht, das möchte ich auch außer Streit stellen, aber es gibt noch viel zu tun und es gibt sehr vieles, und darauf möchte ich aufmerksam machen, was über die baulichen Maßnahmen hinausgeht, wo man wirklich in der Zusammenwirkung von Hilfsorganisationen, Abteilungen, Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz und anderes mit der Bevölkerung hier wirklich Vorsorge ergreifen muss, hier wirklich trainieren muss, hier wirklich an Tempo und Qualität des Miteinanders aufnehmen muss, um die Hochwassergefahr auch schon heute so minimal zu halten, wie es nur irgendwie möglich ist. In diesem Sinne stelle ich im Namen der BZÖ-Fraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Bürgermeister der Stadt Graz, Mag. Siegfried Nagl, wird ersucht, unter Einbindung sämtlicher Blaulichtorganisationen, insbesondere der Grazer Berufsfeuerwehr, die im Übrigen sehr positiv zu diesen Hochwasserschutzübungen steht, das wurde mir offiziell mitgeteilt, sowie der Freiwilligen Feuerwehr Graz und des Roten Kreuzes, selbstverständlich der stadtzugehörigen Stellen und möglichst auch der hierzu nützlichen Stellen der Steiermärkischen Landesregierung, in den immer wieder stark betroffenen Hochwassergebieten der Stadt Graz Hochwasserschutzübungen als besondere Form des Zivilschutzes unter Einbindung der örtlichen Grazer Bevölkerung anzuregen beziehungsweise zu initiieren. Ich glaube, es dient im Interesse der Menschen, ihres Gutes und vor allem ihrer Gesundheit und in diesem Sinne bitte ich um Annahme dieses Antrages. Danke (Applaus BZÖ). GR. Hohensinner zu Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat, lieber Gerhard! Genau zu diesem Anliegen haben wir uns erst kürzlich in Andritz unterhalten und zwar bei der letzten Hochwasserschutzinformationsveranstaltung und die Idee, solche Übungen abzuhalten, haben wir zuerst so nebeneinander ausgetauscht, dann hast du diese Idee dort laut gesagt, der Moderator diese Idee aufgenommen, der Bernd Chibici, und hat dann einmal die betroffene Bevölkerung gefragt, was sie davon hält. Die Bevölkerung hat dann gesagt, ja, zwar ein guter Ansatz, aber es ist leider so, dass wir jedes Jahr nicht nur eine Übung haben, sondern den Ernstfall. Also du wirst mir bestätigen, dass diese Idee jetzt nicht wirklich super begrüßt wurde. Es steht außer Frage, dass man genau solche Hilfen auch anbieten muss, um eine Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Ich habe mich einmal erkundigt bei der Feuerwehr, was es bereits gibt, lieber Gerhard, und zwar habe ich die Rückmeldung bekommen, seitens der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr wurden im vergangenen Jahr auf Wunsch von drei Siedlungsgemeinschaften Unterweisungen im Befüllen von Sandsäcken und im richtigen Justieren von Sandsäcken vorgenommen. Selbstverständlich ist die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr jederzeit bereit, auch zukünftig solche Unterweisungen vorzunehmen und ich glaube, das ist der richtige Ansatz, bei großen Übungen, die eben, wie gesagt, in Andritz nicht so jetzt von Anfang an mit Begeisterung aufgenommen wurden, ist auch eine weitere Frage des Versicherungsschutzes, ich hätte gesagt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), wenn da Bedarf, wenn das Interesse da ist, dann sollen wir diese Möglichkeiten, die es schon gibt, verstärkt anbieten und auch diese Möglichkeit in der BIG-Zeitung präsentieren und dann kommt es wirklich jenen zugute, die hier Bedarf haben. Deshalb werden wir der Dringlichkeit auch zustimmen, weil jedes Anliegen oder jede Initiativen, die hier Bürgerinnen und Bürger schützt, ist uns wichtig, aber wir hätten auch dazu einen Abänderungsantrag, der wie folgt lautet: Die zuständige Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr wird das bereits bestehende Angebot „Hilfe zur Selbsthilfe im Katastrophenfall“ wie beispielsweise zum Thema Hochwasserschutz verstärken und darüber in der BIG Bürgerinnen und Bürger informieren. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Korschelt: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Wir werden natürlich der Dringlichkeit zustimmen, weil es natürlich ein sehr dringliches Thema ist, wir erleben das ja fast jeden zweiten oder dritten Tag durch die Regenfälle. Zum Antrag, natürlich haben wir auch ein bisschen Bauchweh, muss ich ganz ehrlich sagen, lieber Kollege, weil es wird sehr viel geschrieben, vieles muss ja nicht bei null beginnen, muss man ganz ehrlich sagen, aber es ist natürlich sicher, die Intention ist verständlich, nur ich bin mir nicht ganz sicher, ob es den großen Widerhall bei der Bevölkerung finden wird, bin ich mir nicht sicher, aber nur der Kollege Hohensinner ist natürlich heraußen wieder einmal in der typischen Manie, du machst dem Kollegen Mayr jetzt schon Konkurrenz als Beschwichtigungshofrat, du spielst alles hinunter, es ist eh vorhanden und wir werden dann und zum Schluss… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic unverständlich. GR. Mag. Korschelt: Der Herr Hofrat regt sich jetzt auf, der Wirkliche Hofrat regt sich jetzt auf, du hast nur gehört Hofrat, dann bist wieder einmal aufgewacht. Aber nur, Kollege Hohensinner, dieser Abänderungsantrag, das ist natürlich schon ein Begräbnis fünfter Klasse, da bringst du überhaupt nichts zusammen, nur das in der BIG veröffentlichen, das ist schon schwach. Das ist überhaupt deine große Stärke, dass du da heraußen immer groß redest, Sicherheit und so und auch bei den Freiwilligen Feuerwehren dann auftrittst, aber wenn es dann zum Einsatz geht beziehungsweise wenn es dann zur Ausbildung geht, da hat man dich nie gesehen und so ist es da auch wieder. Kollegen Mariacher ist anzuerkennen, dass er sich da Gedanken gemacht hat, um was es geht eigentlich. Er hat natürlich versucht wieder, wir kennen ja den Kollegen Mariacher sehr lange schon, versucht hat, ein bisschen das Kind mit dem Bad auszugießen, das er es natürlich in einer epischen Breite abgehandelt hat, dass man zum Schluss eigentlich gar nicht mehr gewusst hat, um was es geht. Zwischenruf GRin. Binder: Worum geht es denn jetzt? GR. Mag. Korschelt: Das wissen Sie nicht oder haben Sie nicht aufgepasst? Da kann ich nichts machen, wenn Sie nicht mitkommen, das kommt noch öfter vor, dass Sie nicht mitkommen. Die Aussage ist nicht null, sondern die Aussage geht darum, dass wir der Dringlichkeit zustimmen, weil wir glauben, dass es dringlich ist, dass es viele Sachen gibt, die schon vorhanden sind, die im Antrag des Kollegen Mariacher drinnen stehen, vieles ist vorhanden, vieles kann man natürlich noch ändern, aufbauen zusätzlich, wobei ich persönlich glaube, dass manches von der Bevölkerung nicht unbedingt angenommen wird, weil wenn bei Ihnen nicht das Wasser beim Keller hineinrinnt, dann werden Sie wahrscheinlich, Kollegin, wir wissen soundso, dass Sie beim Wort Uniform soundso Hautausschlag kriegen, das wissen wir ja soundso. Zwischenruf GRin. Binder: Haben Sie mich schon mit Hautausschlag gesehen? GR. Mag. Korschelt: Nein, weil Sie noch nie eine Uniform angehabt haben, aber allein wenn Sie es haben, dann glaube ich, dass Sie da einen Hautausschlag bekommen, aber damit Sie auch die Punkte verstehen, darf ich es noch sehr langsam sagen. Jetzt wissen Sie es. Und das andere, zum Kollegen Hohensinner habe ich mir erlaubt zu sagen, dass ich den Kollegen ja kenne, aber immer… Zwischenruf GRin. Binder: Nicht noch einmal. GR. Mag. Korschelt: Es nutzt ja nichts, wenn Sie es nicht verstanden haben, muss ich es Ihnen ja noch einmal sagen. Sie haben ja gesagt, Sie haben es nicht verstanden, deswegen erkläre ich es Ihnen ja noch einmal. Sie müssen als Lehrerin wissen, Kinder muss man auch, wenn sie es nicht verstehen, muss man es ihnen noch einmal erklären. Zwischenruf GRin. Binder: Aber anders. GR. Mag. Korschelt: Dann erkläre ich es halt einmal anders, dann sage ich, dass der Kollege Hohensinner hier immer heraußen steht, nein, ist kein schlechter Mensch, ein guter, lieber Mensch, heraußen steht, aber immer wieder versucht, die ganze Sache zu beschwichtigen, immer sagt, na ja, zum Schluss gehen wir dann her und veröffentlichen in der BIG ein Ziel und damit hat es sich und das ist, glaube ich, unserer Ansicht nach zuwenig. Deswegen werden wir trotz allem Bauchweh, das wir haben, wenn Sie sagen, werden wir der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen. Ich hoffe, Frau Lehrerin, Sie haben es jetzt verstanden. Alles klar (Applaus FPÖ)? GRin. Bergmann: Also wir werden der Dringlichkeit auch zustimmen, weil wir glauben, die ersten Ansätze in diesem Jahr hat es ja schon wieder gegeben, dass es sehr wichtig ist. Zum Antrag selber, ich denke, verbessern kann man immer was, es wird immer wieder, auch bei den Einsatzkräften, denke ich mir, eine Verbesserung in der Zusammenarbeit möglich sein, um ganz einfach effektiver zu arbeiten. Wie weit das die Bevölkerung dann wirklich im Großen annimmt, das ist bei so einem Projekt immer fraglich, aber ich denke, nachdem ja auch in Bezirken Bautätigkeit wieder ist und neue Bevölkerungsgruppen in diese Gebiete ziehen, macht es vielleicht durchaus Sinn, in dieser Richtung etwas zu unternehmen und deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal zum Kollegen Harald Korschelt, ich kann dich beruhigen, natürlich gehe ich und gehen wir auch natürlich davon aus, dass natürlich schon sehr viel Know-how da ist in den einzelnen Organisationen, auch in den Stellen der Stadt Graz und des Landes, es geht hier darum, diese Kommunikation und Abstimmung, auf diese vielen Player einfach zu verbessern, zu justieren, weil es die Qualität zu steigern hilft. Wir sind in einem ständigen Verbesserungsprozess, es kommen auch immer wieder neue Gerätschaften, Materialien, neue Mannschaften dazu, die im Einsatz sind. Für die Kollegin Binder, ja wir möchten Hochwasserschutzübungen in Graz haben, vielleicht muss ich auch in Zukunft kürzere Sätze sprechen, damit noch mehr Kolleginnen und Kollegen mir folgen können. Zum Kollegen Hohensinner muss ich schon etwas sagen, diese Veranstaltung, die wir gemeinsam in Andritz besucht haben, war äußerst schlecht besucht von der Bevölkerung, aber nicht aufgrund dessen, weil das Interesse der Bevölkerung schlecht war, sondern weil es einfach sehr schlecht organisiert war die Veranstaltung und die Leute nicht informiert haben, was dort stattfindet, und wenn man einen Tag vorher den Termin zufälligerweise bekommt, weil ich bei der Technischen Universität war, um das Projekt Sufri mir dargestellt und gut dargestellt bekommen zu haben und sehr viele Andritzer überhaupt keine Erfahrung und überhaupt keine Information darüber gehabt haben, wie die Bürgerinitiative dies auch entsprechend belegen konnte, so denke ich mir, war man gar nicht daran interessiert, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger diese Information zukommen zu lassen. Ich denke, so eine Hochwasserschutzübung, wenn sie wirklich gut organisiert und vorbereitet ist und die Bürger auch vorab in die Kommunikation eingebunden sind, dann ist das ein enormer Erfahrungsschatz, der da lauert, ein enormes Verbesserungspotential, das Schutz und Hilfe verspricht über die baulichen Maßnahmen hinaus, die derzeit und in näherer Zukunft dann stattfinden. Deswegen bedanke ich mich vorab, die diesen Antrag unterstützen und hoffe, dass die anderen nie in die Situation kommen, Hochwasseropfer zu werden. Danke (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Wir kommen jetzt zur Diskussion des Antrages, da gibt es keine Diskussion mehr. Vorher zur Abstimmung des Abänderungsantrages, bevor wir den Antrag abstimmen. Der Abänderungsantrag wurde eingebracht vom Herrn Gemeinderat Hohensinner, ich versuche den jetzt zu lesen, der handschriftlich eingebracht wurde: Die zuständige Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr wird das bereits bestehende Angebot Hilfe zur Selbsthilfe im Katastrophenfall wie beispielsweise zum Thema Hochwasserschutz verstärken und darüber in der BIG BürgerInnen und Bürger informieren. Das ist der Abänderungsantrag, den bringen wir zuerst zur Abstimmung. Der Abänderungsantrag von GR. Hohensinner wurde mit Mehrheit angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Geschoßwohnbauförderungsprogramm 2011 und 2012 des Landes Steiermark GRin. Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder wird – und das durchaus zu Recht – bemängelt, dass in Graz ein Fehlbestand im Bereich der geförderten Wohnungen bestehe. Verwunderlich in diesem Zusammenhang ist, dass laut WohnbauexpertInnen Graz bei den bisherigen Geschoßwohnbauförderungsprogrammen des Landes nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Zur Erklärung: Besitzt eine Gemeinde ein adäquates zu bebauendes Grundstück, kann sie die Aufnahme in dieses Programm beantragen, verfügt ein Wohnbauträger über ein solches Grundstück, hat dieser die Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen. Nachdem das neue Geschoßwohnbauförderungsprogramm des Landes für 2011 und 2012 zur Zeit erstellt wird, durch das festgelegt wird, wie viele der 2800 förderbaren Wohneinheiten den jeweiligen Gemeinden zugeordnet werden, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie bereit sind, mitzuteilen, welche Wünsche seitens der Stadt Graz in dieser Hinsicht dem zuständigen Landesrat bekannt gegeben wurden, also konkret, für wie viele Wohnungen im eigenen sowie im Übertragungswohnbau um Aufnahme in das Geschoßwohnbauförderungsprogramm 2011 und 2012 angesucht wurde? Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 19.00 Uhr den Vorsitz. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Gemeinderatsantrag vom 24.4.2009/Oberflächenwasser Moosbrunnweg GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung vom 24. 4. 2009 habe ich für den Moosbrunnweg eine Lösung für die Entsorgung der Oberflächenwasser beantragt. Seit über 15 Jahren leiden BewohnerInnen entlang des Moosbrunnweges und der St.- Peter-Hauptstraße, Höhe Steiermark Tourismus / St.-Peter-Hauptstraße 247 unter Überschwemmungen der Grundstücke sowie Kellerräume. Sämtliche Oberflächen und Dachabflusswässer werden von den Äckern am Messendorferberg beginnend über die angrenzenden Liegenschaften des Moosbrunnweges auf diese abgeleitet. Der vorhandene Regenwasserkanal ist dadurch sofort überlastet und das Wasser rinnt wie ein Bach den Moosbrunnweg hinunter und in die angrenzenden Grundstücke. Schon in einer BürgerInnenversammlung im Oktober 2008 hatte es geheißen, die Arbeitsgruppe „Hangwasserprobleme“ werde sich dieser Problematik annehmen – geschehen ist bis dato aber nichts, die AnrainerInnen leiden nach wie vor unter den Folgen des Oberflächenwassers. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie bereit sind zu klären, bis wann mein Antrag vom 24. 4. 2009 betreffend eine Lösung der Oberflächenwasserproblematik am Moosbrunnweg einer Bearbeitung zugeführt wird und wann endlich die Arbeitsgruppe „Hangwasser“ Vorschläge vorlegt bzw. diese umgesetzt werden, damit die AnrainerInnen entlang des Moosbrunnweges und der St.-Peter-Hauptstraße, Höhe Steiermark Tourismus/St.- Peter-Hauptstraße 247 nicht länger unter Überschwemmungen der Grundstücke sowie Kellerräume leiden müssen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Beantwortung mündliche Anfrage vom 5. Juni 2008 in Sachen Regenwasserkanal Arnikaweg/St. Peter GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 5. Juni 2008 habe ich an Sie eine mündliche Anfrage mit dem Betreff „Regenwasserkanal Arnikaweg / keine Sanierung trotz Rüsch-Zusage“ gestellt. Mittlerweile sind zwei Jahre und viele Regenfälle verstrichen – nicht nur die Anfrage blieb unbeantwortet, auch die zugesagten und dringend notwendigen Verbesserungsarbeiten am Regenwasserkanal Arnikaweg wurden nicht eingeleitet. Und die AnrainerInnen stehen angesichts der starken Regenfälle der letzten Wochen und Monate wieder vor demselben Problem wie 2008. Daher stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , bis wann Sie bereit sind, die gestellte Anfrage vom 5. Juni 2008 zu beantworten, vor allem aber, bis wann endlich Entlastungsmaßnahmen im Bereich des Regenwasserkanals Arnikaweg gesetzt werden? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) BIG/Ausgabe Juni 2010/Blattlinie GR. Herper stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Mit der neugestalteten BIG verfügt die Stadt über ein durchaus attraktives Medium, das den BürgerInnen Informatives, Wissenswertes, aber auch Kurzweiliges zu bieten hat. Nun mögen vielleicht die schwarzgrünen Ressortverantwortlichen überrepräsentiert in Bild und Wort vorkommen, aber das ist nicht Thema. Was mich wirklich irritiert, sind in der Juni-Ausgabe zum Teil die Storys. Zum Beispiel • auf Seite 3 der Artikel Citybeach – denn, wer dem Link folgt, landet bei dem Verweis, dass dies eine Initiative der JVP ist: Dafür eine halbe Seite zu verwenden, ist wohl etwas zu viel des Guten; • oder der Artikel „Service für Hunde“: Darin wird „Hundeservice Graz“, also ein privates Unternehmen, beworben. Ich selbst bin kein Hundehalter – aber ich habe mir sagen lassen, dass es in Graz nicht nur einen Anbieter in diesem Bereich gibt; • oder die Buchpräsentation „Was Graz glaubt“ von Frau Dr. Anna Strobl, der eine halbe Seite gewidmet ist Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister die A n f r a g e , ob du bereit bist offenzulegen, welchen Kriterien Beiträge in der BIG unterliegen und wie die Auswahl der Beiträge erfolgt. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Schließung des Traditionscafés Erzherzog Johann GR. Schneider stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wie zu hören ist, plant das Hotel Erzherzog Johann, in der Sackstraße die Räumlichkeiten an der Vorderfont an die Firma Rewe zur Errichtung einer Billa-Filiale zu vermieten. Im Gebäude nebenan befindet sich ein Spar-Markt, in unmittelbarer Nähe am Hauptplatz selbst befindet sich bereits eine Billa-Filiale. Es ist sehr schade, dass an diesem zentralen Standort in der Innenstadt eines der wenigen Traditionscafés in Graz schließt, das seit 1930 besteht. Da ich weiß, dass Sie sehr an einer schön gestalteten und vielfältigen Innenstadt interessiert sind, stelle ich folgende A n f r a g e : Können Sie sich vorstellen, mit dem Eigentümer des Hotels Erzherzog Johann noch einmal das Gespräch zu suchen, um eine andere Lösung für den Standort zu finden? Bgm. Mag. Nagl: Dann haben wir eine Anfrage vom Herrn Gemeinderat Stefan Schneider betreffend die Schließung des Traditionscafès Erzherzog Johann. Gilt als eingebracht, ich möchte da vielleicht gleich antworten. Ich kenne den Herrn Dr. Reif-Breitwieser gut, aber ich nehme an, dass er seine unternehmerischen Entscheidungen auch persönlich trifft. Er hat sie scheinbar getroffen und wird da in Verträgen stecken und somit werde ich das einfach nicht mehr verändern können, davon gehe ich aus. Wenn ich ihn erreichen sollte, werde ich es ihm sagen, aber ich denke mir, dass er bereits Verträge unterfertigt hat, wenn das schon in den Medien ist. 6) Videowall vor der neuen Messehalle GRin. Bergmann stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Aufgrund meines Antrages bezüglich der Genehmigung der Reklame-Videowall vor der neuen Messehalle in der Gemeinderatssitzung vom 24.9.2009 haben Sie mir in der Beantwortung vom 22.3.2010 Folgendes mitgeteilt: Die Errichtung der Videowall wurde ohne Rücksicht auf die Verkehrssicherheit und ohne Kenntnis des Straßenamtes durchgeführt. Weiters hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nachträglich festgestellt, dass die Bedingungen nicht der Verkehrssicherheit entsprechen und es wurden entsprechende Blenden an der Verkehrssignalanlage an der Kreuzung Conrad-v.- Hötzendorf-Straße/Fröhlichgasse auf Kosten der Grazer Messe angebracht. Für weitere Maßnahmen gibt es laut Ihrem Antwortschreiben keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Unabhängig von der Verkehrssicherheit beklagen sich auch Anrainer über eine ständige bewegliche Lichtintensität in den Nachtstunden, da die Videowall die ganze Nacht über läuft. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ist die Errichtung einer Werbe-Videowall grundsätzlich genehmigungspflichtig? Wenn ja, nach welchen Richtlinien erfolgt eine solche Genehmigung in Graz und wer stellt diese Genehmigungen aus? Müssen auch städtische Unternehmen solch eine Genehmigung besitzen? Ist diese Genehmigung zeitlich begrenzt und wie hoch sind die Kosten dafür? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Sozialpass – Nägel mit Köpfen machen GRin. Bergmann stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2007 wurde ein dringlicher Antrag bezüglich der Einführung eines Sozialpasses in der Stadt Graz einstimmig beschlossen. In der Zwischenzeit sind 3 Jahre vergangen und wir sind einem Konzept, wie dieser Sozialpass (Aktiv-Card) aussehen könnte, noch keinen Schritt näher gekommen. Frau Stadträtin Edlinger hat zwar in einer Stadtregierungssitzung im Vorjahr einen kurzen Bericht über Gespräche dazu abgegeben, aber in Wirklichkeit wird der Ball nur hin- und hergeschoben. Momentan herrscht in dieser Frage wieder Stillschweigen. Auch die ÖVP und die SPÖ haben in ihren Forderungsprogrammen vor der GR-Wahl mit der Einführung eines Sozialpasses Werbung betrieben. Sie, Herr Bürgermeister, behaupten immer wieder (siehe Haus Graz), dass Sie für mehr Effizienz in der Verwaltung und für die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten sind. In Graz gibt es eine Vielzahl von Leistungen für die BürgerInnen, jedoch ist jede Leistung immer an einer anderen Stelle zu beantragen. So gibt es zum Beispiel eine SeniorInnencard mit verschiedenen Vergünstigungen, die im Seniorenreferat zu beantragen ist. Diese gilt allerdings nicht für die GVB, denn dafür gibt es wieder eine eigene GVB-Mobilitätscard, welche im Bezirksamt bzw. in den Servicestellen zu beantragen ist. Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen, die man in verschiedenen Bereichen findet. Wenn man schon neue Strukturen schafft, dann würde es auch Sinn machen, gleich die Einführung eines Sozialpasses mitzuüberlegen, da es mit Sicherheit auch hier Einsparungspotenzial geben würde. Es könnte nicht nur in der Verwaltung des Magistrats und bei den Beteiligungen eingespart werden, sondern auch der Weg für die BürgerInnen zu ihnen zustehenden Leistungen der Stadt wesentlich vereinfacht werden. Bereits unter Bürgermeister Stingl hat es sehr weit fortgeschrittene Vorbereitungsarbeiten für einen Sozialpass gegeben. Diese sind jedoch wieder in Schubladen verschwunden. Es wäre ein Armutszeugnis für Graz, wenn dies noch einmal passieren würde. Graz hinkt in der Frage des Sozialpasses vielen österreichischen und ausländischen Städten hinterher. So gibt es diese Cards (der Name ist nicht entscheidend) bereits in den Landeshauptstädten Wien, Linz und Salzburg, und in der Steiermark haben auch einige Bezirkshauptstädte, wie z.B. Kapfenberg, Judenburg und Mürzzuschlag, bereits einen Sozialpass. In dieser Frage ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit unbedingt notwendig. Zurzeit fühlt sich jedoch niemand wirklich zuständig dafür. Die KPÖ ist gerne bereit, aktiv an der Ausarbeitung und Realisierung des Konzeptes mitzuarbeiten. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass in der Sache des Sozialpasses endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden? Das bedeutet, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit einem verantwortlichen Ansprechpartner installiert wird. Die Arbeitsgruppe, der Vertreter aller Fraktionen mitangehören sollen, wird beauftragt, bis zur Dezember-Sitzung des Gemeinderates ein beschlussfähiges Konzept für die Einführung des Sozialpasses zu erarbeiten. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Hangsicherung Mantscha-Waldweg GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Abseits der großen Grazer Grabungsfestspiele findet derzeit nahezu unbemerkt im Bereich Mantscha-Waldweg das Bauvorhaben „Hangsicherung Mantscha-Waldweg“ statt. Das gegenständliche Bauvorhaben umfasst den Abbruch des nordseitigen Trockensteinmauerwerks, die Neuerrichtung einer Trockensteinschlichtung, eine teilweise Verbreiterung der Fahrbahn und die Sanierung der vorhandenen Fahrbahnfläche. Die Arbeiten werden voraussichtlich 6 Wochen in Anspruch nehmen, während der Zeit der Bauarbeiten wurde ein Fahrverbot eingerichtet. Nun nehmen jedoch vermehrt Befürchtungen der Anrainer zu, dass nach Fertigstellung des Bauvorhabens eine Zunahme des Pkw-Verkehrs zu erwarten sei. Schon vor den Arbeiten wurde der Mantscha-Waldweg als beliebter Schleichweg von auswärtigen Pkw-LenkerInnen als Verbindung zum Steinberg gewählt, was jedoch durch die Fahrbahnenge erschwert wurde. Nach der Sanierung und teilweisen Verbreiterung der Fahrbahn wird der Anreiz zur Frequentierung dieser beliebten Verbindung jedoch erwartungsgemäß größer werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich für die Anrainer und Bewohner des Mantscha-Waldweges einzusetzen und sicherzustellen, dass nach Fertigstellung der Straßensanierung der Mantscha-Waldweg nicht als Ausweichroute für auswärtige Pkws zwischen Steinberg und Graz dienen und der Verkehrsstrom dadurch stark zunehmen wird? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Rettung des Objektes Kolpinggasse 12-14/Jakob-Redtenbacher-Gasse GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wir Grazerinnen und Grazer sind aus gutem Grund stolz auf unsere Altstadt und ihre Baugeschichte und zeigen jene auch gerne unseren zahlreichen Gästen. In diesem sensiblen Bereich zählt historisches Bewusstsein mehr als bloße Profitkalkulation. Denn was einmal der Spitzhacke für einen gewinnbringenderen Neubau zum Opfer gefallen ist, ist für immer verloren. Ein wunderbares Beispiel unserer Stadtgeschichte ist das Haus Kolpinggasse 12-14/Jakob-Redtenbacher-Gasse, vor 100 Jahren schon Sitz der ersten Grazer Radfahrschule. Dieser wunderbare Bau ist seit drei Jahren zum Abbruch freigegeben. Nichtsdestotrotz formierte sich eine BürgerInneninitiative, die für seine Erhaltung kämpft. Immer mehr Menschen schließen sich ihr an, Unterstützung kommt ebenfalls vom Bezirksrat Jakomini.   Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit zu versuchen, gemeinsam mit dem Eigentümer und der BürgerInneninitiative eine Lösung in dieser Angelegenheit anzustreben, die auf eine Rettung des gesamten Objektes hinausläuft? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Postbriefkästen in der Triestersiedlung GRin. Schloffer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Seit die Postfiliale in der Triesterstraße geschlossen worden ist, gibt es im Bereich der Triestersiedlung keinen zentral gelegenen Briefkasten mehr. Die nächstgelegenen befinden sich beispielsweise am Citypark oder beim Zentralfriedhof. Es gibt gerade in dieser Gegend sehr viele ältere Personen, welche nicht mehr gut bei Fuß sind. Sie schreiben noch echte Briefe und Karten (dafür aber weniger E-Mails), können aber wegen ihrer körperlichen Verfassung keine weiten Fußwege mehr auf sich nehmen. Neben der Trafik Ecke Triesterstraße/Auf der Tändelwiese ist noch immer die Halterung eines ehemals montierten Briefkastens vorhanden. Genau dort sollte dringend wieder einer angebracht werden. Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, mit der zuständigen Abteilung der Post in Verbindung zu treten und die Wiederanbringung eines Briefkastens an der von mir genannten Stelle zu fordern? Bgm. Mag. Nagl: Ich habe Postbriefkästen in der Triestersiedlung. Frau Gemeinderätin Schloffer hat wieder einmal die Postkästen kontrolliert, geht es um die Wiederanbringung unseres beliebten Postkastens, auch da werden wir wieder der Post einen Brief schreiben und Sie werden dann informiert werden. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Schwimmkurse für SeniorInnen GRin. Schloffer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Es ist unbestritten, dass Bewegung, besonders das Schwimmen, für ältere Personen wichtig und gesund ist. Doch viele SeniorInnen haben - aus welchen Gründen auch immer - das Schwimmen nie gelernt beziehungsweise verlernt oder sie fühlen sich dabei so unsicher, dass sie nicht ins Wasser gehen, wie man volkstümlich sagt. Daher wäre es sinnvoll und wichtig, wenn die Stadt Graz über das Büro für SeniorInnen bzw. auch das Sportamt Schwimmkurse für SeniorInnen anbieten könnte. Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, Schwimmkurse für Seniorinnen und Senioren in das Programm des Büros für SeniorInnen aufzunehmen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Betreuungseinrichtung für Jugendliche GRin. Benedik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Wiener August-Aichhorn-Haus, eine Betreuungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit massiven psychischen Problemen, wurde in der jüngeren Vergangenheit zum Gegenstand trauriger Berichterstattung. Obwohl schon vor längerer Zeit schwere Vorwürfe, in denen es vor allem um Kindesmissbrauch ging, erhoben wurden, blieben Konsequenzen aus, weshalb weiterhin Kinder in diese Einrichtung nach Wien geschickt wurden. Gegenwärtig werden - ihren Angaben zufolge - acht Jugendliche aus Graz auf Veranlassung des städtischen Jugendamtes in dieser Einrichtung betreut. Aus diesem Umstand erwachsen der Stadt Graz Kosten in der Höhe von 563.560,-- Euro im Jahr. Eine Summe, für die man die bestmögliche Betreuung erwarten dürfte. Leider erhoben nun ehemalige Zöglinge erneut schwere Vorwürfe gegen diese Einrichtung, was wieder zu Ermittlungshandlungen führte. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch die Verantwortung der Stadt Graz, die durch das Jugendamt die ihr anvertrauten Kinder an eine Einrichtung zweifelhaften Rufes überstellt hat. Selbst wenn in unserer Stadt für die relevanten Fälle entsprechende Betreuungseinrichtungen fehlen, drängt sich doch der Verdacht einer gewissen Sorglosigkeit bei den entscheidungsbefugten Einrichtungen auf. Ich richte daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Nach welchen Kriterien werden Betreuungseinrichtungen für Jugendliche durch das Jugendamt ausgewählt bzw. werden diese in der Folge regelmäßig überprüft? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Pädagogisch geschultes Personal an Kinderspielplätzen GRin. Benedik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Zahlreiche Medienberichte zeigten in der jüngeren Vergangenheit auf, dass es in verschiedenen Grazer Stadtteilen - besonders in großen Siedlungsanlagen - gravierende Probleme gibt. Lärmbelästigungen, Beschimpfungen und gewalttätige Übergriffe sind leider keine Seltenheit mehr. Besonders betroffen sind bspw. im Bezirk Eggenberg die Wohnanlagen Franz-Steiner-Gasse/Georgigasse/Vinzenzgasse/Krausgasse sowie die Spielplätze in der Vinzenzgasse und in der Krausgasse. Da gerade in der Ferienzeit Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gesellschaftsschichten und verschiedener Herkunft und Muttersprache in großer Zahl und ohne Aufsicht an derartigen Punkten aufeinander treffen werden, besteht zu Recht die Befürchtung, dass es aufgrund kultureller und sprachlicher Probleme auch zu gewalttätigen Eskalationen kommen wird. In der Vergangenheit musste jedenfalls gerade in den Sommermonaten verstärkt die Polizei eingreifen. Ich richte daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Sind Sie bereit, während der Ferienzeit an den im Motivenbericht beschriebenen neuralgischen Standorten zumindest zweimal wöchentlich pädagogisch geschultes Personal wie zum Beispiel Mediatoren oder Kinderanimateure (Spielbusse etc.) zum Einsatz zu bringen und ergänzend auch das Einsatzgebiet der Ordnungswache verstärkt auf diese Örtlichkeit zu erweitern, um möglichen Eskalationen vorzubeugen? Bgm. Mag. Nagl: Pädagogisch geschultes Personal an Kinderspielplätzen, ebenso von Frau Benedik. Wir haben zum Teil ja schon Spielbusse, aber über den genauen Einsatz kann ich Ihnen jetzt ad hoc nichts sagen, auch Sie werden postalisch geschäftsordnungsgemäß von mir eine Antwort bekommen. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Grundstück Eggenberger Gürtel/Kärntner Straße/Stand der Dinge GR. Hötzl stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Zahlreichen Medienberichten war in der Vergangenheit zu entnehmen, dass Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf dem im Betreff angeführten Grundstück die Errichtung des größten Grazer Hochhauses, des Lyoness Tower, planen oder eine Errichtung desselben zumindest aktiv befürworten. Nunmehr ist es aber schon längere Zeit still um dieses Projekt. Gegenwärtig liegt das Grundstück brach, und die verwilderte Baustelle lässt eine sinnvolle Nutzung nicht erkennen. Da es sich hierbei aber um eine durchaus exponierte Örtlichkeit handelt, sieht man sich regelmäßig mit der Frage nach einer adäquaten Grundstücksnutzung konfrontiert. Daher richte ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Ist seitens des oben erwähnten Unternehmens die Errichtung eines Towers noch beabsichtigt bzw. bis zu welchem Zeitpunkt darf mit einer Realisierung gerechnet werden? Bgm. Mag. Nagl: Wir haben vom Herrn Gemeinderat Christoph Hötzl betreffend das Grundstück Eggenberger Gürtel/Kärntner Straße eine Anfrage, wie es weitergehen sollte mit dem Bau des Lyoness-Towers, hier kann ich nur sagen, es ist einmal im Planungsbereich alles auf Schiene, ob er dann tatsächlich realisiert wird, weiß ich nicht, aber die Planungsschritte gehen ordnungsgemäß über die Bühne. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Missstände im Universitätsviertel, unbeantwortete Bürgereingaben GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Die Anfrage an den Bürgermeister, weil das versprochen wurde. Warum blieben die an Sie gerichteten Eingaben bislang unbeantwortet, beziehungsweise wieso haben Sie noch keine Maßnahmen gesetzt, um den Zuständen im Grazer Universitätsviertel wirksam zu begegnen? Ist Ihnen das deutliche Ansteigen von Körperverletzungsdelikten im Universitätsviertel bekannt und welche Schritte sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang angedacht? Und ich darf dir da im Namen dieser Bürger noch einmal dieses Konvolut übergeben. Motivenbericht nur schriftlich: Die Zustände im Grazer Universitätsviertel waren in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Medienberichten sowie von Gemeinderatsinitiativen. Obwohl sich dem aufmerksamen Beobachter offenkundig alle Probleme dieses Viertels präsentieren, hat vor allem die ÖVP in diesem Zusammenhang das Hauptaugenmerk ihrer politischen Tätigkeit auf das Abschwächen und Schönfärben der Realität gelegt. Leider ist den Anrainern aber mit netten und beschwichtigenden Worten der Bürgermeisterpartei nur wenig geholfen. Nachdem zahllose E-Mails unbeantwortet blieben, wurden Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 16. März, eingeschrieben, 13 Bürgereingaben übermittelt, die Sie von gesetzeswidrigen Vorfällen an rund 50 (!) Tagen in Kenntnis setzen sollten. In gegenständlichem Schreiben, das auch an die Bau- und Anlagenbehörde sowie an die zuständigen Polizeidienstsstellen erging, baten die Verfasser um einen gesonderten Gesprächstermin. Leider bislang ohne Erfolg. Da sich aber in der schönen Jahreszeit sowohl die Besucherintensität als auch die Körperverletzungsdelikte im Universitätsviertel deutlich gesteigert haben, ist Handlungsbedarf dringend gegeben. Ich richte daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Warum blieben die an Sie gerichteten Eingaben bislang unbeantwortet bzw. wieso haben Sie noch keine Maßnahmen gesetzt, um den Zuständen im Grazer Universitätsviertel wirksam zu begegnen? Ist Ihnen das deutliche Ansteigen von Körperverletzungsdelikten im Universitätsviertel bekannt und welche Schritte sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang angedacht? Bgm. Mag. Nagl: Es ist uns mehr als bekannt, ich werde geschäftsordnungsgemäß dir das auch alles noch einmal mitteilen. Aber weil schon Flugzettel verteilt wurden und quasi immer wieder auch Sätze auftauchen, möchte ich nur noch einmal festhalten, dass wir uns alle hier herinnen sehr klar dazu bekannt haben, zumindest bislang, dass die Exekutive auch in der öffentlichen Hand bleibt und dass die Polizei jene Einrichtung ist, die für Ordnung und Sicherheit zu sorgen hat und dieser Polizei kann ich, weil wir auch eine Bundespolizeidirektion in Graz haben, keinen einzigen Befehl erteilen. Ich kann immer wieder, so wie jeder andere Politiker auch, mit unserer verantwortlichen Innenministerin und mit allen Sicherheitskräften ins Gespräch kommen, um eine Besserung zu erzielen. Und die zweite Stoßrichtung, die als Empfehlung von euch kommt, ist de facto immer wieder, schaut einmal gewerberechtlich, was man da tun kann. Da würde ich auch gerne einmal einladen, dass einmal wir wirklich drüber reden, was wir da wirklich tun können, denn gewerberechtlich spielen mit uns viele Katz’ und Maus, die Verfahren sind sehr, sehr lange, vor dem Abschluss wechselt oft wieder der Besitzer und es gibt einen neuen Pächter und es ist generell mit unserer Rechtslage sehr, sehr schwer, über die Gewerbeordnung irgendwelche Öffnungszeiten oder das Schließen von Lokalen zu bewegen und ich denke mir, dass ihr auch in euren Reihen einige Juristen habt, ich bin auch gerne bereit, mich mit diesen zusammenzusetzen. Im Übrigen tun ja auch sehr viele Lokalbetreiber mittlerweile schon sehr viel, um das zu verhindern, was dann auf der Straße auch über die Bühne geht, also das klare Zuordnen wer ist schuld an dem, was an einer solchen Meile oder im Uni-Viertel passiert, ist nicht ohne und wenn ich mir auch anschaue, was in Gebäuden passiert von Studentenverbindungen, die durchaus euch auch zuzurechnen sind, wo es auch Lokale gibt, dort gelten die gleichen Dinge. Vielleicht einmal auch dort ein bisschen nachfragen, wir haben einmal bei 42.000 Studierenden die Nacht zum Tag gemacht durch Jugendschutzgesetze, durch Möglichkeiten, die das Land geschaffen hat oder auch der Bund und man sollte auch sehr, sehr deutlich die Unterschriften jenen wieder übergeben, die wirklich auch einen Zuständigkeitsbereich haben. Im Bereich der Exekutive kann ich nur sagen, die Ordnungswache schicke ich und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Möglichkeiten, die sie haben, sicher nicht mehr um zwei Uhr in der Früh in die Elisabethstraße oder die Zinzendorfgasse, weil wir ja mittlerweile dort auch schon Körperverletzungen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehabt haben und selbst die Polizei ohne Hundestaffel zu zweit sehr ungern diesen vielen Alkoholisierten dort sich entgegenstellt, das muss man einfach einmal sagen, so wie es ist. Das heißt, entweder schaffen wir es einmal gemeinsam, dass die Polizei eine Überprüfung dort verstärkt, die meisten Lokale und ich bin ja des Öfteren auch dort und fahre vorbei und schaue mir das an, die meisten Lokale haben bereits ihre Security-Dienste, aber dieser Versuch zu sagen, Herr Bürgermeister kann über das Gewerbeamt dort einwirken, ich weiß nicht über die Schankanlage oder sonst was, das ist alles relativ kompliziert und ich bin gerne bereit, sowohl dir als auch allen in deiner Fraktion einmal Gelegenheit zu geben, mit uns drüber zu diskutieren, wie diese Gewerbeordnung dort welchen Effekt bringen soll. Meines Wissens nach und auch unserer Erfahrung nach, die wir im Amt haben, ist das eine sehr, sehr stumpfe und wirkungslose Möglichkeit (Applaus ÖVP). GR. Mag. Korschelt: Von den Bürgern steht ja die Bitte um einen Termin bei dir und der ist ja noch nicht erfolgt. Bgm. Mag. Nagl: Ich rede gerne mit allen Bürgern, aber mir ist immer nur recht, wenn nicht jemand Dinge im Vorfeld behauptet, so nach dem Motto und jetzt schaffen wir da eine Lösung, ich werde die natürlich gerne einladen, ich tu das immer, sobald eine Bürgerbewegung da ist, lade ich sie ein. Wir werden unsere Beamten dazuholen, wir werden auch einmal aufklären, was machbar ist und was nicht und dann werden wir vielleicht auch einmal die Zuständigkeiten wirklich zuordnen und dann kommt es vielleicht auch nicht zu diesen irrigen Meinungen, die zum Teil nicht nur von euch verbreitet werden (Applaus ÖVP). 16) Weltkulturerbe Eggenberg/Bauvorhaben Grundstück Nr. 191, KG Algersdorf GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Stadt Graz bemüht sich schon seit längerer Zeit darum, das UNESCO- Weltkulturerbe in der Stadt um das Schloss Eggenberg zu erweitern. Auf der stadteigenen Homepage rühmt man sich, in dieser Angelegenheit auch Expertenbeistand in der Person des berühmten englischen Landschaftsarchitekten Hal Moggridge, der auch für das englische Königshaus tätig war, bekommen zu haben. Auf einem durchaus gelungenen Foto dürfen wir Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in einem angeregten Gespräch mit nämlichem Meister der Gartenbaukunst betrachten. Derartiges stimmt den Betrachter äußerst zuversichtlich. Am 19. April fand jedoch zu der im Betreff angeführten Liegenschaft eine Bauverhandlung statt, in deren Rahmen eine gemeinnützige Bauvereinigung um eine Baubewilligung für ein viergeschossiges Wohnheim mit einer Tiefgarage ansuchte. Gegenständliches Bauvorhaben soll im direkten Umfeld des Schlosses stattfinden und hat somit auch entscheidende Auswirkungen auf das baulich-optische Erscheinungsbild dieses Stadtteils. Ich richte daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Könnte sich dieses Bauvorhaben kontraproduktiv auf die geplante Erweiterung des UNESCO-Welterbes in der Stadt um das Schloss Eggenberg auswirken, oder sehen Sie persönlich darin keine Gefährdung der diesbezüglichen Unternehmungen der Stadt Graz? Bgm. Mag. Nagl: Jetzt kommen wir zum Weltkulturerbe Eggenberg, Bauvorhaben Grundstück Nr. 191, Algersdorf. Könnte sich dieses Bauvorhaben, ist so quasi die Frage, kontraproduktiv auswirken auf die Erweiterung des UNESCO-Welterbes. Ich kann dir das, wenn du möchtest, auch gleich sagen. Die Gefahr besteht immer, wenn in der Nähe des Schlosses Eggenberg irgendwas gebaut wird, es handelt sich um eine uralte Widmung und Bebauungsmöglichkeit. Allerdings muss man auch wieder dazusagen, dass das im Vorfeld auch den Icomos- und Unesco-Vertretern bei der letzten Besichtigungstour, die sie gemacht haben, auch bekanntgegeben worden ist. Das heißt ganz konkret, es wird diesen Bau auch rechtlich gar niemand mehr verhindern können, weil diese Widmung besteht dort und ich hoffe, dass es keine Auswirkungen hat, weil wir auch sehr offen damit umgegangen sind. A N T R Ä G E 1) Audit familienfreundliche Gemeinde – Teilnahme GRin. Potzinger stellt namens von SPÖ, Grünen, KPÖ, FPÖ und BZÖ folgenden Antrag: GRin. Potzinger: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich namens aller Fraktionen im Hause den Antrag stellen darf, dass die Stadt Graz sich auditieren zu lassen als familienfreundliche Gemeinde, eine Initiative des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit dem Gemeindebund, und nütze gerne die Gelegenheit, ein Best-practice-Beispiel schon zu geben, das die Familienfreundlichkeit unserer Stadt untermauert. Vor einigen Monaten hat Herr Stadtrat Eiselsberg als Sofortmaßnahme Integrationsassistentinnen eingesetzt in Kindergärten mit hohem Anteil von Migrantenkindern und der Erfolg ist messbar gegeben. Herr Stadtrat, vielen Dank, es ist gelungen, dass mehrere Kinder, die eigentlich im Herbst noch nicht eingeschult hätten werden können wegen mangelnder Sprachkenntnisse durch diese Soforthilfe jetzt schulreif sind, ein Positivbeispiel. Viele mögen folgen, danke für die Unterstützung des Antrages (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Familienfreundliche Einrichtungen und Maßnahmen steigern die Attraktivität von Gemeinden und Städten signifikant. Die eigene Bevölkerung profitiert davon ebenso wie der Wirtschaftsstandort und die Tourismusdestination. Seit zehn Jahren beteiligen sich österreichische Gemeinden am Auditierungsprozess des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Familie und Beruf Gmbh in Kooperation mit dem Österreichischen Gemeindebund.   Das Audit "familienfreundliche Gemeinde" ist ein kommunalpolitischer Prozess, in dem die vorhandenen familienfreundlichen Maßnahmen festgestellt und umfassend dargestellt werden und unter Einbindung aller Generationen und Fraktionen neue Maßnahmen zur Erhöhung der Familienfreundlichkeit der Gemeinde entwickelt werden. Mit aktiver Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen werden auf Basis der vorhandenen familienfreundlichen Angebote weitere Verbesserungen gezielt entwickelt. Dies fördert auch die Identifikationen der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde als Lebensraum aller Generationen. Das Audit dient auch als effizientes Evaluierungs- und Controllinginstrument.  Nach Beschluss des Gemeinderates werden die Auditierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren umgesetzt. Die Gemeinde wird daraufhin für ihre Familienfreundlichkeit von der Republik Österreich mit dem Gütezeichen "familienfreundliche Gemeinde" ausgezeichnet und kann ein Zusatzschild zu den Ortstafeln führen.   Die Stadt Graz kann bereits mit zahlreichen familienfreundlichen Angeboten aufwarten und ist daher in hohem Maße prädestiniert, am Audit familienfreundliche Gemeinde teilzunehmen.    Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden   A n t r a g :   Der Gemeinderat wolle die Teilnahme am Audit familienfreundliche Gemeinde beschließen.  Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Grafffiti – Erzherzog-Johann-Brücke GR. Mag. Molnar stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Molnar: Graffiti auf der Erzherzog Johann Brücke. Seit längerer Zeit befindet sich ein unansehnliches Graffiti auf der Nordseite des Trägers der Erzherzog-Johann- Brücke und verunstaltet diesen von Fußgängern und Erholungssuchenden und Touristen die stark frequentierten Bereich der Muruferpromenade. Dafür stelle ich den Antrag des ÖVP-Clubs, der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, dieses Graffiti zu entfernen und zu prüfen, ob ihm Zuge von City of Design eine künstlerische Gestaltung des Trägers möglich wäre. Motivenbericht nur schriftlich: Seit längerer Zeit befindet sich ein unansehnliches Graffiti auf der Nordseite des Trägers der Erzherzog-Johann-Brücke und verunstaltet diesen von Fußgängern und Erholungssuchenden stark frequentierten Bereich der Muruferpromenade. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, dieses Graffiti zu entfernen und zu prüfen, ob ihm Zuge von City of Design eine künstlerische Gestaltung des Trägers möglich wäre. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Kürzung der Bäume auf der Liegenschaft des Schülerhortes Kloiberweg (im Bereich der Straße „Am Mühlgraben“) in Graz-Liebenau GR. Mag. Kvas stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Kvas: Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen, dass die zuständige Magistratsabteilung die Bäume auf der Liegenschaft „Kindergarten beziehungsweise SchülerInnenhort Kloiberweg“ im Bereich der Straße „Am Mühlgraben“ der Höhe nach soweit kürzen, dass auch im Falle des Umfallens der Bäume durch einen Sturm weder Sachgüter noch Menschenleben gefährdet werden können. Danke. Motivenbericht nur schriftlich: Wälder bzw. Bäume sind auf unserer Erde ein unverzichtbares Gut, weil sie das Klima wesentlich beeinflussen. Viele Grundstückseigentümer bzw. -besitzer in Graz pflanzen Bäume und hegen sowie pflegen diese vorbildlich. Auch die Stadt Graz besitzt zahlreiche Liegenschaften, auf denen zahlreiche Bäume wachsen. Die im Eigentum der Stadt Graz stehende Liegenschaft des Kindergartens bzw. SchülerInnenhortes Kloiberweg in Graz-Liebenau wird teilweise von der Straße „Am Mühlgraben“ begrenzt. In diesem Bereich der Liegenschaft wachsen entlang der Grundgrenze Bäume, die ungefähr 25 Meter hoch sind und im Falle eines schweren Sturmes umfallen könnten und in diesem Falle den angrenzenden Häusern schweren Sachschaden zufügen würden bzw. das Leben der in den Einfamilienhäusern wohnenden Personen gefährden würde. Damit die Gefährdung von Sachgütern und Menschenleben in diesem Bereich im Vorfeld ausgeschlossen werden kann, müssten die dort wachsenden Bäume in der Höhe einer adäquaten Kürzung unterzogen werden. Ich stelle daher im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen, dass die zuständige Magistratsabteilung die Bäume auf der Liegenschaft „Kindergarten bzw. SchülerInnenhort Kloiberweg“ im Bereich der Straße „Am Mühlgraben“ der Höhe nach soweit kürzen, dass auch im Falle des Umfallens der Bäume durch einen Sturm weder Sachgüter noch Menschenleben gefährdet werden können. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Fortbestand des Behindertenbeirates GR. Mag. Kowald stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Kowald: Geschätzte Damen und Herren! Der Behindertenbeirat hat sich in den vergangenen Jahren, wir sind ja auch Stadt der Menschenrechte, zur wichtigsten Schnittstelle zwischen der Politik, Menschen mit Behinderungen, also Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppierungen und der Verwaltung herauskristallisiert. Dient auch zum Informationsaustausch mit Firmen, die sich um das Behindertenwesen kümmern. Seit Beginn dieses Jahres sprechen mich sehr viele darauf an, mich einzusetzen, dass der Behindertenbeirat wieder regelmäßiger stattfindet und es werden regelmäßig auch Beschwerden geäußert. Ich habe selbst recherchiert, kam zum Erkenntnis, dass die Verträge immer nur befristet auf wenige Monate vergeben wurden und dass sehr oft die Behindertenbeauftragte im vertragslosen Zustand tätig war. Es wurden auch sehr viele Beschwerden gegenüber dem Sozialamt geäußert, ich möchte aber nicht ad personam eine Schuld aussprechen, das steht mir in der Situation heute nicht zu. Ich stelle daher namens der ÖVP-Gemeinderatsfratkion folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die für Soziales zuständige Stadträtin Edlinger wird beauftragt, den Behindertenbeirat als regelmäßig tagende Einrichtung weiter am Leben zu erhalten und sich im Vorhinein bereits um Themenschwerpunkte für die nächsten Sitzungen zu kümmern. Besten Dank. Motivenbericht nur schriftlich: Der Behindertenbeirat stellte sich in den vergangenen Jahren als die wertvollste Schnittstelle zwischen Menschen mit Behinderung, der Politik und der öffentlichen Verwaltung heraus und führte in regelmäßigen Abständen vier- bis fünfmal jährlich Sitzungen im Stadtsenatssitzungssaal durch, die von rund 20 bis 40 Personen besucht wurden. Der Behindertenbeirat diente auch zum Informationsaustausch zwischen Behindertenverbänden, Organisationen und Firmen, die für Menschen mit Behinderung gerade eine Neuheit entwickelten. Im vergangenen Jahr fanden die Sitzungen seltener statt, und oft werde ich als Behindertensprecher mit der Bitte konfrontiert, mich um diesen wertvollen Beirat für Menschen mit Behinderung in unserer „Stadt der Menschenrechte“ einzusetzen. Wir möchten diesem Namen auch gerecht werden. Es ist notwendig, im Vorhinein für die kommenden Sitzungen jeweils ein Schwerpunktthema festzulegen, damit sich die TeilnehmerInnen nach einem allgemeinen Teil in jeder Sitzung auf unterschiedliche Themen vorbereiten können. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die für Soziales zuständige Stadträtin Elke Edlinger wird aufgefordert, den Behindertenbeirat als regelmäßig tagende Einrichtung weiter am Leben zu erhalten und sich im Vorhinein um Themenschwerpunkte für das kommende Jahr zu bemühen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Evaluierung der Fahrplanintervalle und Auslastung bei sämtlichen Tangentiallinien GR. de Montmorency und GR. Hohensinner stellen folgenden Antrag: GR. de Montmorency: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Evaluierung der Fahrplanintervalle und Auslastung bei den Tangentialbuslinien der GVB. Diese Linien 41, 62, 64 etc. sind bestens ausgelastet und verkehren in einem 15-Minuten-Takt grundsätzlich auch in den Spitzenzeiten. Und ich stelle daher den Antrag: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen an die GVB mit dem Ersuchen herantreten, den Bedarf auf den Tangentiallinien zu evaluieren, die Kosten aufzulisten, um so eine weitere Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung, dieser Evaluierung mögen bei den Verhandlungen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt werden. Dankeschön. Motivenbericht nur schriftlich: Die seit Jahren bestens angenommenen Tangentiallinien verkehren seit Jahren in einem – überwiegend – 15-Minuten-Intervall. Dies führt vor allem während der Stoßzeiten zu Kapazitätsengpässen und ist auch die Wartezeit für die Fahrgäste relativ lange. Im Hinblick auf die weitere Attraktivierung des Angebots der GVB ist die Prüfung einer Intervallverdichtung auf zumindest 10 Minuten bzw. je nach Bedarf - unter Einbeziehung der entsprechenden Anschlüsse - zu veranlassen. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen an die GVB mit dem Ersuchen herantreten, den Bedarf auf den Tangentiallinien zu evaluieren, die Kosten aufzulisten, um so eine weitere Attraktivierung des ÖV zu ermöglichen. Die Ergebnisse mögen bei den Verhandlungen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Gesundheitsvorsorge MigrantInnen GRin. Mag.a Ennemoser stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Ennemoser: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Gesundheitsversorgung von MigrantInnen ist oftmals nicht ausreichend. Aus diesem Grund stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den Antrag, dass das Gesundheitsamt beauftragt wird, zur Verbesserung beziehungsweise Erleichterung der Kommunikation einfache Informationen über Gesundheitsvorsorge und allgemeine Information des Gesundheitssystems - ähnlich wie die der Impfinformation - in die in Graz gängigsten Sprachen zu übersetzen und den MigrantInnen zur Verfügung zu stellen. Motivenbericht nur schriftlich: Die Gesundheitsversorgung von MigrantInnen ist oftmals nicht ausreichend. Ein Grund hierfür sind Verständigungsprobleme zwischen Arzt und Patient mit Migrationshintergrund. MigrantInnen mit unzureichenden Deutschkenntnissen fällt es oft schwer, ihre Beschwerden und ihre Krankheitsgeschichte präzise zu beschreiben. Dies wiederum erschwert die Diagnose und dementsprechend die Verordnung einer angemessenen Therapie. Ein einfaches Mittel, die Kommunikation zu erleichtern, wäre, allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem und zur Gesundheitsvorsorge für MigrantInnen zu übersetzen. Dies muss nicht ein teurer Hochglanzfolder sein, sondern kann ähnlich der Impfinformation einfach gestaltet sein. Aus diesem Grund stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , das Gesundheitsamt wird beauftragt, zur Verbesserung bzw. Erleichterung der Kommunikation einfache Informationen über Gesundheitsvorsorge und allgemeine Information des Gesundheitssystems - ähnlich wie die der Impfinformation - in die in Graz gängigsten Sprachen zu übersetzen und den MigrantInnen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Erstellung einer Statistikplattform GRin. Mag.a Ennemoser stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Ennemoser: Aufgrund der großen Nachfrage statistischer Daten zu allen Bereichen der Stadt Graz besteht die Notwendigkeit, diese zusammenzustellen, harmonisieren und bereitzustellen. Aus diesem Grund stelle ich den Antrag: Das Präsidialamt der Stadt Graz soll mit dem Projekt „Statistikplattform“ beauftragt werden und in Kooperation mit den betroffenen Abteilungen einen Umsetzungsvorschlag bis zum Herbst dieses Jahres dem Gemeinderat vorlegen (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Aufgrund der großen Nachfrage statistischer Daten zu allen Bereichen der Stadt Graz, besteht die Notwendigkeit, diese zusammenzustellen, zu harmonisieren und Interessierten bereitzustellen. Dies ist am einfachsten mittels einer Statistikplattform möglich. Zentrales Ziel dieser Statistikplattform besteht darin, die Struktur der Stadt sowie ihre Entwicklungschancen anhand verschiedener Themenbereiche und Indikatoren herauszuarbeiten. Die Ergebnisse sollen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern sowie weiteren interessierten Personen und Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Im Mittelpunkt sollte die Zusammenstellung und Analyse aktueller statistischer Daten zu verschiedenen Themenfeldern wie etwa Demographie, Tourismus und Bildung stehen. Soweit wie möglich sollte die Harmonisierung des national verfügbaren Datenmaterials, respektive die Bereitstellung von Informationen, zur Vergleichbarkeit des Materials erfolgen. Idealerweise sollte die Bereitstellung der Resultate auf der Homepage der Stadt Graz und in Form von Printpublikationen erfolgen. Daher stelle ich im namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Das Präsidialamt der Stadt Graz soll mit dem Projekt „Statistikplattform“ beauftragt werden und in Kooperation mit den betroffenen Abteilungen einen Umsetzungsvorschlag bis zum Herbst des heurigen Jahres ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Hundewiesen GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In letzter Zeit häufen sich Klagen über unzumutbare Lärmbelästigungen, die durch konzentriertes Hundegebell auf den sogenannten Hundewiesen hervorgerufen werden. Diese Situation betrifft die Hundewiese im Augarten, wo sich vor allem die BewohnerInnen der angrenzenden Neuholdaugasse in ihrer Ruhe gestört fühlen und sich eine Verlegung dieser Hundewiese an die Mur wünschen. Ähnliche Beschwerden dieser Art gibt es auch rund um den St.-Johannes-Park im Bezirk Gries. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den A n t r a g , die zuständige Magistratsabteilung möge in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksräten nicht nur die beiden genannten Hundewiesen, sondern alle Hundewiesen hinsichtlich ihrer „Tauglichkeit“ bzw. Absiedlung begutachten bzw. einer neuerlichen Prüfung unterziehen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Raschere Bestellung einer Sachwalterschaft GRin. Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der höheren Lebenserwartung gibt es immer mehr ältere Menschen, die an Demenz erkrankt sind oder Multimorbid sind und dadurch ist es sehr oft erforderlich, eine Sachwalterschaft zu beantragen. Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie rechnet mit einem jährlichen Zuwachs von 20 % an Sachwalterinnen und Sachwaltern. Daher stelle ich namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs den Antrag: Die Stadt Graz möge im Wege einer Petition an die Bundesregierung herantreten mit der Aufforderung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer rascheren Bestellung von SachwalterInnen führen. Weil derzeit beträgt die Wartezeit fünf bis sechs Monate. Motivenbericht nur schriftlich: In unserer Gesellschaft, die sich durch eine steigende Lebenserwartung auszeichnet, ist die Betreuung von alten und/oder betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen besonders wichtig. Wenn diese psychisch krank oder geistig behindert und daher nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich wahrzunehmen, wird bei Gericht ein/e Sachwalter/in bestellt. Sie/er übernimmt dann die gesetzliche Vertretung der Person und die Besorgung aller oder einzelner Angelegenheiten der betroffenen Person. Diese gesetzliche Vertretung ist seit 1984 im Rahmen der Sachwalterschaft geregelt. Die Hauptgruppe jener Personen, für die ein Sachwalterverfahren angeregt wird, ist über 70 Jahre alt und es handelt sich dabei bei zwei Dritteln um alleinstehende Personen. Die Studien des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie rechnen mit einem weiteren jährlichen Wachstum von mindestens 20 % bei den Neubestellungen in den kommenden Jahren. Gerade auch im stationären Bereich ist ein größerer Bedarf durch psychisch-geistige Behinderungen und der zunehmenden Multimorbidität erkennbar. Ein steigender Bedarf ist auf Grund der steigenden Lebenserwartung und dem Anstieg im Bereich der Hochaltrigkeit und dem damit verbundenen Risiko einer Demenzerkrankung weiter zu erwarten. Bereits heute müssen Menschen durchschnittlich 3 - 4 Monate warten, bis es zu einer Bestellung einer/s Sachwalterin/s kommt, in Einzelfällen dauert das Bestellungsverfahren sechs Monate und länger. Diese langen Wartezeiten bis zur Vertretung ihrer Interessen führen gerade bei den älteren und dementen Menschen sehr oft zu schwerwiegenden Problemstellungen, teils auch zu einer Gefährdung in der Versorgungssicherheit und zu kritischen Betreuungssituationen, da die mangelnde Selbstbestimmung gegenüber notwendigen Betreuungserfordernissen oft in Konkurrenz steht. Daher stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die Stadt Graz möge im Wege einer Petition an die Bundesregierung herantreten, mit der Aufforderung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer rascheren Bestellung von SachwalterInnen führen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Einführung Einwegpfand zur Reduzierung von Abfällen im öffentlichen Raum – Petition an den Bundesgesetzgeber GRin. Mag.a Grabe stellt namens von Grünen und KPÖ folgenden Antrag: GRin. Mag.a Grabe: Der erster Antrag ist ein gemeinsamer Antrag von uns und dem KPÖ-Gemeinderatsklub betreffend Littering, also dem achtlosen Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Es gibt in einigen Ländern, wie etwa auch in Deutschland, schon gut funktionierend ein Pfandsystem auch für Einweggetränkeverpackungen, die einen Großteil dieses weggeworfenen Abfalls ja darstellen, daher stelle ich den Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Graz möge auf dem Petitionsweg an die österreichische Bundesregierung herantreten, diesem "Littering" durch spezielle Einkauf-Pfandregelungen für Einweg-Getränkeverpackungen - in Anlehnung an entsprechende bewährte vergleichbare Regelungen entgegenzutreten (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: "Littering", also das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum, stellt eine der besonders ärgerlichen, da an sich leicht vermeidbaren "Zivilisationskrankheiten" unserer Gesellschaft, insbesondere in stark frequentierten Ballungsräumen, dar. "Litterung", so der Fachbegriff, ist keinesfalls ein „Kavaliersdelikt“, sondern ruft zu Recht den Unmut von AnrainerInnen hervor. Auch in Graz häufen sich die Beschwerden über achtlos weggeworfenen Abfall, insbesondere im Universitäts-viertel und im Stadtpark. Abfall fügt Flora und Fauna – speziell an schwerer zugänglichen Stellen – einen immensen ökologischen Schaden zu und belastet die Natur über Jahre und Jahrzehnte, bei Plastikflaschen und Aludosen sogar über Jahrhunderte (Zigarettenstummel und Kaugummi: ca. 5 Jahre, Tetrapack: 50 Jahre, Plastikflaschen: 300 Jahre, Aludosen: 500 Jahre). Ein Großteil dieser Schäden wird also durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Verpackungsgebinde verursacht, speziell durch Plastikflaschen und andere Getränkeverpackungen. Sinkende Mehrwegquoten bei Behältnissen dieser Art bestätigen diesen Befund. Für die Kommunen bedeutet diese Entwicklung durch den steigenden Aufwand für Reinigung eine zusätzliche finanzielle Belastung. Andere Länder – wie etwa die Bundesrepublik Deutschland (seit dem 1.1.2003), aber auch Norwegen, Schweden, Dänemark und Estland treten dem Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum durch spezielle Einkauf-Pfandregelungen für Getränkeverpackungen entgegen ("Dosenpfand", also Pfand auf Einwegverpackungen von Getränken, die üblicherweise auch in Mehrwegflaschen angeboten werden), mit denen über einen sanften finanziellen Druck die Bevölkerung dazu gebracht wird, entleerte Getränkeverpackungen wieder in die Herkunftsgeschäfte zurückzubringen, damit sie von dort aus einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Wiederverwertung zugeführt werden können. Eine solche Regelung ist auch sozial verträglich, steuern doch die KonsumentInnen ihre Kosten selbstbestimmt: Diejenigen, die ihre Getränkeverpackungen zurückbringen, zahlen netto nichts, die anderen verlieren – beispielsweise in Deutschland - 25 Cent pro Flasche oder Dose. Daher wäre eine solche Regelung für Österreich in höchstem Maße zu begrüßen und über eine entsprechende gesetzliche Maßnahme auf Bundesebene zu realisieren. Daher stelle ich hiermit im Namen der Grünen - Alternative Liste Graz und der KPÖ den A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge auf dem Petitionsweg an die österreichische Bundesregierung mit dem Ersuchen herantreten, dem achtlosen die Umwelt schädigenden und die Kommunen finanziell belastenden Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum ("Littering") durch spezielle Einkauf-Pfandregelungen für Einweg-Getränkeverpackungen – in Anlehnung an entsprechende bewährte vergleichbare Regelungen wie etwa in Deutschland oder im skandinavischen Raum – entgegenzutreten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Kunst von Frauen im öffentlichen Raum – Kunst am Bau von Frauen GRin. Mag.a Grabe stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Grabe: Der zweite Antrag bezieht sich auf Kunst von Frauen im öffentlichen Raum beziehungsweise Kunst am Bau. Es hat hier schon Anfragen von mir dazu gegeben, die darauf hingewiesen haben, dass der Zustand von einzelnen Kunstwerken sehr bedauerlich ist. Teilweise sind sie nicht gut erhalten, teilweise sind sie ganz weggeräumt worden oder wie auch diese Woment-Tafeln nicht mehr alle zugänglich sind, und daher stelle ich den Antrag: Der Kulturstadtrat, den wir heute gewählt haben, wird ersucht, das Kulturamt der Stadt Graz zu beauftragen: 1. Die erfreulicherweise bereits begonnenen Bemühungen, die "WOMENT!"-Erinnerungstafeln vollständig wieder herzustellen bzw. neu anbringen zu lassen, fortzusetzen. 2. Gesprächsrunden mit KünstlerInnen und ArchitektInnen zu initiieren, um Kunst von Frauen im öffentlichen Raum und am Bau, speziell in den von der Stadt Graz in Auftrag gegebenen Bauten, zu fördern. 3. Ein Konzept für die Einrichtung einer Gebietskörperschaften übergreifenden Stelle zu erarbeiten, die den Bestand von Kunstwerken im öffentlichen Raum erfasst, sowie deren Zustand, die Aufstellungsorte und Wartungsbedarf dokumentiert. Der Kulturstadtrat möge bis Oktober 2010 dem Gemeinderat darüber berichten. Motivenbericht nur schriftlich: Kunst von Frauen im öffentlichen Raum ist - teilweise aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeiten - unterrepräsentiert. So gibt es auch in Graz nur sehr wenige Werke von Frauen, denen durch Präsentation im öffentlichen Raum eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen kann. Umso bedauerlicher ist es, dass auch diese wenigen Kunstwerke nur teilweise gut gewartet sind und sich sogar langjährig bestehende Objekte in einem desolaten Zustand befinden oder „einfach“ aus dem öffentlichen Raum entfernt wurden. Manche Objekte werden nur deshalb gewartet, weil sich die Künstlerin selbst laufend darum bemüht. Ein Beispiel für diesen unwürdigen und unachtsamen Umgang mit Kunst von Frauen im öffentlichen Raum ist etwa die Frauennotruf-Skulptur von Veronika Dreier. Diese wurde im Jahr 2000 im Zuge einer Spielplatzerrichtung ohne jegliche Vorinformation in ein städtisches Depot verräumt. Weitere Beispiele sind das, sich allerdings in Landeszuständigkeit befindliche, Ehrenring-Denkmal von Barbara Baur-Edlinger für Oktavia Aigner-Rollett, die erste Frau, die ein Medizinstudium an der Grazer Universität absolvieren durfte oder auch einzelne der im Kulturstadtjahr 2003 errichteten "WOMENT!"-Erinnerungstafeln zur Sichtbarmachung von Frauen in, aus und um Graz der InitiatorInnen Bettina Behr, Ilse Wieser und Brigitte Dorfer. Dass Kunstwerke verräumt und Tafeln entfernt werden, ohne dass mit der jeweiligen Künstlerin über das künstlerische Gesamtkonzept, einen Ersatzstandort oder sonstige, ihrem Kreativ-Eigentum angemessene Adaptionsmöglichkeiten gesprochen wurde, widerspricht dem Respekt vor den Künstlerinnen und der Qualität ihrer Arbeiten. Daher stelle ich folgenden A n t r a g : Der Kulturstadtrat wird ersucht, das Kulturamt der Stadt Graz zu beauftragen: 1. Die erfreulicherweise bereits begonnenen Bemühungen, die "WOMENT!"-Erinnerungstafeln vollständig wiederherzustellen bzw. neu anbringen zu lassen, fortzusetzen. 2. Gesprächsrunden mit KünstlerInnen und ArchitektInnen zu initiieren, um Kunst von Frauen im öffentlichen Raum und am Bau, speziell in den von der Stadt Graz in Auftrag gegebenen Bauten, zu fördern. 3. Ein Konzept für die Einrichtung einer Gebietskörperschaftenübergreifenden Stelle zu erarbeiten, die den Bestand von Kunstwerken im öffentlichen Raum erfasst, sowie deren Zustand, Aufstellungsorte und Wartungsbedarf dokumentiert und bis Oktober 2010 dem Gemeinderat darüber zu berichten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Interkulturelle Öffnung des Hauses Graz GRin. Binder stellt folgenden Antrag: GRin. Binder: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr gerne hätte ich den vorliegenden Antrag als dringlichen Antrag eingebracht, aber das konnte natürlich nicht geschehen, weil in der Geschäftsordnung § 18 steht, dass Anträge, die Organisations- oder Personalangelegenheiten betreffen, nicht als dringliche Anträge eingebracht werden dürfen. Daher nur ein einfacher Antrag. Mein Antrag beschäftigt sich mit der interkulturellen Öffnung des Hauses Graz. Ein Fünftel der Grazerinnen und Grazer hat Migrationshintergrund, das ist eine Tatsache, eine zweite Tatsache ist, dass dieses Fünftel in keiner Weise repräsentiert ist im Magistrat, im Haus Graz, in allen Beteiligungen und es ist auch eine Tatsache, dass eine gute Integration auch läuft über die Schiene, wie weit Menschen mit Migrationshintergrund hier auch Arbeit finden, auch gemäß ihren Qualifikationen. Daher stelle ich hier im Gemeinderat den Antrag, der für das Personal und die städtischen Beteiligungen zuständige Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch wird ersucht, die zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur interkulturellen Öffnung des Magistrats Graz und seiner Beteiligungen bis Oktober 2010 zu erstellen. Bei der Erstellung dieses Konzeptes sind das Integrationsreferat sowie der MigrantInnenbeirat der Stadt Graz einzubeziehen. Dankeschön (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Graz ist eine Einwanderungsstadt, dieser Befund steht außer Frage. Der Bevölkerungszuwachs ist in Graz, wie auch im übrigen Österreich, vorrangig auf Zuwanderung zurückzuführen. Rund ein Fünftel aller Grazerinnen und Grazer haben einen Migrationshintergrund (ausländische StaatsbürgerInnen und Eingebürgerte). Das Integrationsthema ist nicht erst seit heute eine der zentralsten kommunalen Herausforderungen, die sich in folgenden Fragestellungen umreißen lässt: 1) Was trägt die Stadt Graz bei, um die Chancen aller hier lebenden Menschen auf Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Beteiligung zu erhöhen? 2) Wie können die Qualifikationen und Erfahrungen von Menschen mit Migrationshintergrund besser eingesetzt und genutzt werden? 3) Wie muss sich die Stadtverwaltung verändern, um den Herausforderungen einer sich wandelnden, vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden? Integration ist nicht nur ein Thema für NGOs und Integrationsvereine, die gesamte Stadtverwaltung ist gefordert, sich den Herausforderungen einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft zu stellen. Um erfolgreich zu sein, braucht die Stadt die Qualifikationen und Erfahrungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Die derzeitige Rechtslage erlaubt zwar nur in Ausnahmefällen die Aufnahme von ausländischen StaatsbürgerInnen in den öffentlichen Dienst, jedoch leben in Graz viele Menschen mit Migrationshintergrund, die schon eingebürgert sind und daher die gleichen Zugangsvoraussetzungen haben. Menschen mit Migrationshintergrund bringen wesentliche Kompetenzen mit, die für die Stadtverwaltung wichtig sind, wie etwa die Kenntnisse von Sprachen der migrantischen Bevölkerung in Graz oder den Zugang zu Menschen aus anderen Kulturkreisen. In vielen Bereichen könnte durch die Aufnahme von Personen mit Migrationshintergrund mit entsprechenden Sprachkenntnissen das Service für Bürger und Bürgerinnen verbessert und die Arbeit der Stadtverwaltung weiter professionalisiert werden. Beispiele dafür sind die Angebote im BürgerInnenamt, aber auch die sozialarbeiterischen Tätigkeiten im Bereich des Sozialamtes oder des Jugendamtes. Für die interkulturelle Öffnung des Hauses Graz bedarf es einer gezielten Strategie, die entsprechende Konzepte im Bereich der Personalaquirierung, Personalaufnahme und Personalentwicklung enthält. Interkulturelle Öffnung stellt eine Leitungsaufgabe in den jeweiligen Abteilungen des Magistrats bzw. in den städtischen Betrieben und Beteiligungen dar. Sie kann nicht an Beauftragte ohne Durchsetzungsmacht oder an einzelne Fachstellen delegiert werden. Deshalb stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : Der für das Personal und die städtischen Beteiligungen zuständige Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch wird ersucht, die zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur interkulturellen Öffnung des Magistrats Graz und seiner Beteiligungen bis Oktober 2010 zu erstellen. Bei der Erstellung dieses Konzeptes sind das Integrationsreferat sowie der MigrantInnenbeirat der Stadt Graz einzubeziehen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 19.40 Uhr den Vorsitz. 13) Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Eckertstraße/Kreuzung Absengerstraße GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: Es geht bei diesem Antrag wieder um einen Fußgängerübergang, aber ich habe mich in der Zwischenzeit natürlich auch bei den zuständigen Ämtern schon schlau gemacht und nachgefragt, ob wir eventuell einen Antrag im Gemeinderat umgehen können, das war leider nicht möglich. Es geht hier um die Eckertstraße, die generalsaniert wurde in Eggenberg und die seit vielen Monaten jetzt zwar eine schöne Straße ist, aber leider die Fußgängerübergänge total weggefallen sind. Jetzt sind Senioren/Seniorinnen eines nahe liegenden Seniorenheimes an uns herangetreten, dass im Bereich der Eckertstraße/Absengerstraße wieder ein Fußgängerübergang angebracht wird, denn gerade SeniorInnen können oftmals nicht sehr schnell über die Straße laufen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den Antrag, die zuständigen Stellen der Stadt Graz wie auch die dafür zuständige Stadtsenatsreferentin werden beauftragt, die Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Eckertstraße/Kreuzung Absengerstraße nochmals zu prüfen und eine Möglichkeit zu finden, diesen zu installieren. Sollte keine andere Möglichkeit bestehen, ist dafür Vorsorge zu treffen, dass dort ein gesicherter Übergang mit einer Signallichtanlage errichtet wird. Dankeschön (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Vor einigen Monaten wurde die Eckertstraße in Eggenberg einer umfassenden Sanierung unterzogen. Die Bauarbeiten sind bereits seit einiger Zeit abgeschlossen, doch leider wurde der Fußgängerübergang im Bereich der oben genannten Kreuzung nicht wieder errichtet. Da an dieser Stelle auch die Haltestellen der Straßenbahnlinie 7 angesiedelt sind, überqueren dort viele ältere Menschen aus dem nahe gelegenen Seniorenheim die Eckertstraße. Gerade von älteren BürgerInnen, welche die Straße nicht so schnell queren können, wurde die Bitte nach Wiedererrichtung des Fußgängerüberganges an uns herangetragen. Aufgrund von Nachfragen bei den zuständigen Ämtern und Stellen der Stadt Graz wurde uns mitgeteilt, dass in diesem Bereich wegen der Haltestellen aus Sicherheitsgründen kein Fußgängerübergang ohne Signallichtanlage mehr errichtet werden kann. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz wie auch die dafür zuständige Stadtsenatsreferentin werden beauftragt, die Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Eckertstraße/Kreuzung Absengerstraße nochmals zu prüfen und eine Möglichkeit zu finden, diesen zu installieren. Sollte keine andere Möglichkeit bestehen, ist dafür Vorsorge zu treffen, dass solch ein gesicherter Übergang einschließlich Signallichtanlage errichtet wird. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Keine weiteren Verkäufe von Gemeindewohnungen GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Liebe Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein erster Antrag bezieht sich auf die Gemeindewohnungen, und zwar auf die erfolgten Verkäufe seit dem Jahr 1992, und ich stelle aus diesem Grund namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, bis zur Fertigstellung der im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen 500 Gemeindewohnungen werden keine weiteren Gemeindewohnungen mehr veräußert (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: 498 Wohnobjekte mit 4.172 Wohnungen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadt Graz. Im Jahr 1989 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Gemeindewohnungen an deren MieterInnen auch verkauft werden können. Daraufhin wurden 106 Objekte parifiziert und an 1072 Wohnungen Wohnungseigentum begründet. Seit Beginn der Wohnungsverkäufe an GemeindemieterInnen im Jahr 1992 hat die Stadt Graz mittlerweile 127 Wohnungen veräußert. Mit Stand 23.6.2010 sind im Amt für Wohnungsangelegenheiten 1694 WohnungswerberInnen vorgemerkt. Dieser Zahl stehen 53 freie Wohnungen gegenüber. Im aktuellen Regierungsübereinkommen wurde zwar festgelegt, dass bis zum Ende der Funktionsperiode 2013 500 neue Gemeindewohnungen entstehen sollen. Dennoch ist es aufgrund des eklatanten Missverhältnisses zwischen WohnungswerberInnen und freien Wohnungen von enormer Wichtigkeit, dass bis auf weiteres keine Wohnungen mehr veräußert werden. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, bis zur Fertigstellung der im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen 500 Gemeindewohnungen werden keine weiteren Gemeindewohnungen mehr veräußert. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Subvention für den Verein „Die Schwalbe“ GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Mein zweiter Antrag bezieht sich auf eine Subvention für den Verein „Die Schwalbe“, und zwar stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Verein „Die Schwalbe“ eine kontinuierliche Subvention durch die Stadt Graz zur Unterstützung der Arbeit mit Frauen in Lebenskrisen erhält. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Der Verein „Die Schwalbe“ in Graz ist eine Wohn- und Beschäftigungsinitiative für Frauen in Lebenskrisen, der im Herbst 2008 von zwei selbst Betroffenen gegründet wurde. Dank einer Startförderung des Gesundheitsressorts des Landes Steiermark konnte das Wohnhaus „Die Schwalbe“ im Juni 2009 eröffnet werden. Seit Beginn dieses Jahres finanziert sich der Verein allerdings ausschließlich aus Spendengeldern. Aus diesem Grund ist der Weiterbestand des Vereins und seiner wichtigen Arbeit ziemlich gefährdet. Ziel des Vereins ist es, maximal 7 Frauen, die insbesondere vom LSF oder LKH/Psychiatrie zugewiesen werden, im Haus aufzunehmen, um ihnen in einer schwierigen Lebenssituation eine Stabilisierungsphase und Hilfestellungen bezüglich gewünschter Veränderungen in ihrem Leben zu ermöglichen. Die Frauen können dort wohnen, den Garten bewirtschaften oder sich beim Süßspeisen- und Fingerfoodcatering beteiligen. Außerdem wird im Bedarfsfall Sozialbegleitung angeboten, um die Frauen bei allen Belangen in Bezug auf Ämter und Behörden zu unterstützen und sie Schritt für Schritt wieder an ein selbstbestimmtes Leben heranzuführen. Das schließt mit ein, die Wohnfähigkeit zu erreichen, die Rückkehr an einen Arbeitsplatz zu ermöglichen oder die Teilnahme an einer Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme zu beginnen. Die Aufenthaltsdauer der Frauen liegt bei einem Jahr und kann gegebenenfalls auch verlängert werden. Die Wohn- und Beschäftigungsinitiative für Frauen hat sich seit ihrem Bestehen als wichtige Anlaufstelle für Frauen mit psychischen Erkrankungen herausentwickelt und leistet ausgezeichnete Arbeit, die insbesondere durch eine Subvention der Stadt abgesichert werden muss. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Verein „Die Schwalbe“ eine kontinuierliche Subvention durch die Stadt Graz zur Unterstützung der Arbeit mit Frauen in Lebenskrisen erhält. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Areal der Hummelkaserne nicht teilen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: GR. Sikora: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Antrag behandelt das Thema „Areal der Hummelkaserne nicht teilen“ und zwar sollen die Stadt Graz und die GBG ersucht werden, das Areal der Hummelkaserne nach Möglichkeit zur Gänze zu erwerben oder aber – wenn dies nicht möglich sein sollte – darauf zu dringen, dass die an Private verkaufte Teilfläche nicht durch einen Zaun von den angrenzenden Flächen der Hummelkaserne und der Reininghausgründe abgetrennt wird (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Betreffend das Areal der Hummelkaserne (ca. 6,25 ha) hat sich die Grazer KPÖ immer wieder für den Ankauf und die Verwirklichung in öffentlichen Diensten und sozialem Wohnbau eingesetzt. Mehrere Anträge haben in der Folge zu einstimmigen Beschlüssen im Grazer Gemeinderat und Vorstelligwerden beim Eigentümer, der Republik Österreich/ Verteidigungsressort geführt, das Areal zu erwerben. Jetzt sieht es so aus, dass die Immobiliengesellschaft des Bundesheeres SIVBEG und in der Kontrollverantwortung die Finanzprokuratur nur die eine Hälfte an die Stadt Graz für die öffentlichen Aufgabe des sozialen Wohnbaus verkaufen wollen, die andere Hälfte soll an Private verkauft werden, um offenbar höhere Erlöse zu erzielen. Da aber auch nördlich davon für das Areal Reininghaus einerseits höhere Preise bezahlt werden und andererseits für notwendige Ergänzungseinrichtungen Flächen zur Verfügung stehen müssen, darunter • Feuerwehrzufahrt von der Pfitznergasse, • Straßenbahn-Umkehrschleife durch eine Straßenbahn-Linie durch die Reininghausgründe zum Netzschluss mit den Haltestellen der Buslinien 31 und einer Nord-Süd-Busverbindung durch das Reininghaus-Areal, • Kinderkrippe/Kindergarten • ein notwendiger Stadtplatz wegen der sonst zu dichten Verbauungen, müssen Ergänzungsflächen im Städtebau zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigste Entscheidung liegt aber darin, dass die Hummelkaserne gemeinsam mit Reininghaus als EIN GEBIET betrachtet werden und ein ZAUN zwischen den beiden Teilflächen des Hummelkasernenareals von Westen nach Osten auf einer Länge von praktisch 150 Metern unbedingt vermieden werden muss. Es gibt private Mitinteressenten für das Areal, von denen ein solches Vorgehen zu erwarten ist. Es geht vielmehr darum, die Einheit des Gebietes zu gewährleisten sowie notwendige Einrichtungen für Infrastrukturen und eine städtebauliche Ergänzung für den sozialen Wohnbau im Norden zu garantieren. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz und die GBG werden ersucht, das Areal der Hummelkaserne nach Möglichkeit zur Gänze zu erwerben oder aber – wenn dies nicht möglich sein sollte – darauf zu dringen, dass die an Private verkaufte Teilfläche nicht durch einen Zaun von den angrenzenden Flächen der Hummelkaserne und der Reininghausgründe abgetrennt wird. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Ferienticket – Sofortige Rücknahme der Tariferhöhung GR. Sikora stellt folgenden Antrag: GR. Sikora: Der zweite Antrag, da geht es um das Ferienticket, um die Verteuerung des Ferientickets und zwar um die sofortige Rücknahme dieser Tariferhöhung und da stelle ich den Antrag, dass die dafür zuständige Stelle des Magistrats, Sie, Frau Verkehrsreferentin, und die Sozialstadträtin ersucht werden, aufgrund der oben aufgezählten Gründe zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die eklatante unsoziale Preiserhöhung beim Ferienticket noch vor Beginn der Ferienzeit zurückzunehmen. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Keine große Freude macht sozial schwächeren Eltern von Kindern und Jugendlichen die negative Preisgestaltung beim „neuen“ Ferienticket. Das Ferienticket gilt heuer zwar erstmals in den Ferienmonaten ohne Zeitbegrenzung – statt erst ab 8.30 Uhr wie in den vergangenen Jahren – und ist auch für Jugendliche bis 20 Jahre gültig, doch dafür gibt’s eine saftige Preiserhöhung. Kostete das Ferienticket voriges Jahr noch € 19,90, so sind für das heurige Jahr dafür € 39,90 zu berappen. Des Weiteren ist der Erwerb eines Ferientickets für Fahrten mit der Bahn nur in Verbindung mit der ÖBB-Vorteilscard möglich, für welche nochmals € 19,90 auf den Tisch zu legen sind. Das macht in Summe eine finanzielle Belastung von € 59,80 für den Erwerb eines einzigen Ferientickets. Die wenigen neuen Vorteile rechtfertigen jedoch auf keinen Fall eine Preissteigerung von ca. 100 %. Gerade sind es Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen, die vermehrt Ferialjobs zur Aufbesserung des Familieneinkommens in Anspruch nehmen. Für diese bedeutet die Preiserhöhung eine neuerliche eklatante finanzielle Belastung und sie sind somit wieder einmal benachteiligt. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stellen des Magistrats, die Verkehrsreferentin und die Sozialstadträtin, werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die eklatante unsoziale Preiserhöhung beim Ferienticket noch vor Beginn der Ferienzeit zurückzunehmen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Fixe Errichtung einer digitalen Geschwindigkeits-Messanlage bei der Waldorfschule in der St.-Peter-Hauptstraße GR. Hötzl stellt folgenden Antrag: GR. Hötzl: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! In meinem Antrag geht es um die fixe Errichtung einer digitalen Geschwindigkeits-Messanlage bei der Waldorfschule, also Höhe Waldorfschule in der St.-Peter-Hauptstraße. Aufgrund meines Antrages in der Gemeinderatssitzung vom 25. März diesen Jahres wurde an der im Betreff erwähnten Örtlichkeit umgehend eine mobile Geschwindigkeits-Messanlage aufgestellt. Ich konnte mittlerweile mehrmals vor Ort feststellen, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer aufgrund der angezeigten Geschwindigkeit ihr Tempo tatsächlich reduzieren, weshalb das verkehrstechnische Gefahrenpotential vor der Waldorfschule gesunken ist. Eine derartige Anlage zielt nicht darauf ab, zu bestrafen und zu kassieren, sondern dient speziell vor Schulen direkt der Vermeidung von Unfällen, verursacht durch erhöhte Geschwindigkeit. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Im Zuge der Generalsanierung der St.-Peter-Hauptstraße soll die mobile Geschwindigkeits-Messanlage vor der Waldorfschule in der St.-Peter-Hauptstraße ortsfest montiert werden. Motivenbericht nur schriftlich: Aufgrund meines Antrages in der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2010 wurde an der im Betreff erwähnten Örtlichkeit umgehend eine mobile Geschwindigkeits-Messanlage aufgestellt. Ich konnte mittlerweile mehrmals vor Ort feststellen, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer aufgrund der angezeigten Geschwindigkeit ihr Tempo tatsächlich reduzieren, weshalb das verkehrstechnische Gefahrenpotential vor der Waldorfschule gesunken ist. Eine derartige Anlage zielt nicht darauf ab, zu bestrafen und zu kassieren, sondern dient speziell vor Schulen direkt der Vermeidung von Unfällen, verursacht durch erhöhte Geschwindigkeit. Daher stelle ich nun namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Im Zuge der Generalsanierung der St.-Peter-Hauptstraße soll die mobile Geschwindigkeits-Messanlage vor der Waldorfschule in der St.-Peter-Hauptstraße ortsfest montiert werden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Verlegung der Beginnzeit für die Straßenreinigung GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, liebe Kollegen! In meinem Antrag geht es um die Grazer Wirtschaftsbetriebe, die sind im Frühjahr jetzt fleißig unterwegs, um die Rückstände des Winterdienstes zu beseitigen. Die fleißigen Mitarbeiter sind hier mitunter bereits um 7.00 Uhr unterwegs, was im Herz-Jesu-Viertel zu großen Stauungen geführt hat. Um die Situation zu verbessern, stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden ersucht, die Beginnzeiten für Straßenreinigungsarbeiten auf eine spätere Uhrzeit zu verlegen. Motivenbericht nur schriftlich: Gerade im Frühling ist die Straßenreinigung eine verantwortungsvolle Leistung der Stadt Graz, um die Rückstände des Winterdienstes zu beseitigen. Die fleißigen Mitarbeiter der Grazer Wirtschaftsbetriebe beginnen mit dieser Tätigkeit mitunter bereits um 7.00 Uhr. Besonders an Montagen herrscht aber um diese Zeit reger Verkehr, da zahlreiche Verkehrsteilnehmer zur Schule oder Arbeit anfahren. Die Straßensäuberungen erzeugen dann zusätzliche Stauungen, die Radfahrer, Autofahrer und GVB-Fahrgäste ärgern. Auch die Arbeiter der Wirtschaftsbetriebe sind beim Reinigen einer größeren Stressbelastung ausgesetzt und sind mit zahlreichen Unmutsäußerungen konfrontiert. Beobachtet wurde Derartiges wiederholt bei Reinigungsarbeiten im Herz-Jesu-Viertel an einem Montagmorgen im Mai. Zähflüssiger Verkehr war die Folge. Besser wäre es, den Beginn der Reinigungsarbeiten auf 9.30 Uhr zu verschieben, da sich die Verkehrsströme dann wieder beruhigt haben. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden ersucht, die Beginnzeiten für Straßenreinigungsarbeiten auf eine spätere Uhrzeit zu verlegen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Müllkübel bzw. Müllbehälter in der Elisabethstraße GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Frau Vorsitzende, es geht noch einmal um die Elisabethstraße beziehungsweise um das Univiertel. Nachdem die Bewohner dort nicht nur von Lärm geplagt werden, sondern auch Müll, stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz, insbesondere der Wirtschaftshof, werden aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, auf beiden Seiten der Elisabethstraße je drei Mülltonnen aufzustellen und diese in den Morgenstunden zu entleeren. Wobei mir bewusst ist, dass die Mülltonnen fixiert werden müssen, um ein „Verstellen“ zu vermeiden. Motivenbericht nur schriftlich: Über die Lärmbelästigung aus Sicht der Bewohner in der Elisabethstraße wurde an dieser Stelle schon oft diskutiert bzw. berichtet. Auch bei der heutigen GR-Sitzung wird dieses Problem Lärm noch Thema sein. Über das Problem der Lärmbelästigung hinaus gleicht die Elisabethstraße vor allem an Samstagen und Sonntagen in den frühen Morgenstunden einer Müllhalde. Immer mehr Besucher der verschiedenen Lokale konsumieren „vor der Tür“ Selbstmitgebrachtes oder in der Umgebung gekauftes Essen und Trinken. Die Reste wie Flaschen, Papier und Pizzaschachteln werden einfach am Boden entsorgt. Zurzeit besteht auch keine andere Möglichkeit, da es nicht zu erwarten ist, dass die „nächtlichen Gäste“ des Univiertels ihren Müll wieder mit nach Hause nehmen. Im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz, insbesondere der Wirtschaftshof, werden aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, auf beiden Seiten der Elisabethstraße je drei Mülltonnen aufzustellen und diese in den Morgenstunden zu entleeren. Wobei mir bewusst ist, dass die Mülltonnen fixiert werden müssen, um ein „Verstellen“ zu vermeiden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Freifahrten der öffentlichen Grazer Verkehrsmittel vor und nach Veranstaltungen GR. Schröck stellt folgenden Antrag: GR. Schröck: Der erste Antrag behandelt Freifahrten der öffentlichen Grazer Verkehrsmittel vor und nach Veranstaltungen. Der Antragstext lautet: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen, die zuständigen Ämter zu beauftragen, mit den Betreibern der wesentlichen Grazer Veranstaltungsorte und Spielstätten und den Vertretern der Grazer Verkehrsbetriebe ein Modell zu entwickeln, dass die jeweiligen Eintrittskarten für Veranstaltungen auch als Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel, inklusive Schloßbergbahn und Schloßberglift, zum Veranstaltungsort hin und retour akzeptiert werden. Der Zeitraum für diese Fahrten ist mit jeweils zwei Stunden vor und nach der Veranstaltung zu beschränken. Motivenbericht nur schriftlich: Auch in diesem Sommer steht den Grazerinnen und Grazern sowie den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern unserer Stadt ein vielfältiges Angebot an kulturellen Events und an Konzerten internationaler „Topacts“, vom beliebten Jazzsommer in den Schloßbergkasematten bis zu den weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannten Kulturfestivals, zur Auswahl. Die Kulturhauptstadt Graz hat aber leider noch immer nicht jene Erfolgsrezepte übernommen, die hierzu in anderen erfolgreichen Städten schon längst gang und gäbe sind. In diesen Vergleichsstädten dient nämlich die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung gleichzeitig als Ticket für das kommunale öffentliche Verkehrsmittel, das damit in einem bestimmten Zeitraum vor und nach der betreffenden Veranstaltung benützt werden kann. Die bisherige und in jedem Belang unfaire Lösung in Graz bezieht sich hingegen nur auf einen Veranstaltungsort und kommt nur dann zur Wirkung, wenn der Veranstalter einen entsprechenden Mehrpreis für die Eintrittskarten verrechnet. In Zeiten vermehrter Feinstaub- und Verkehrsbelastung muss die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs oberstes Ziel der Stadtverkehrsplaner sein. Es gilt also, Angebote wie das dargestellte zu schaffen, um das Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern oder sogar „selbstverständlich“ zu machen. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen, die zuständigen Ämter zu beauftragen, mit den Betreibern der wesentlichen Grazer Veranstaltungsorte und Spielstätten und den Vertretern der Grazer Verkehrsbetriebe ein Modell zu entwickeln, dass die jeweiligen Eintrittskarten für Veranstaltungen auch als Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel (inklusive Schloßbergbahn und Schloßberglift) zum Veranstaltungsort hin und retour akzeptiert werden. Der Zeitraum für diese Fahrten ist mit jeweils zwei Stunden vor und nach der Veranstaltung zu beschränken. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 22) Behebung einer eklatanten Gefahrenerhöhung für Radfahrer am Murradweg GR. Schröck stellt folgenden Antrag: GR. Schröck: Den nächsten Antrag möchte ich ganz speziell dem lieben Kollegen Kvas widmen, sozusagen der Christian-Kvas-Gedächtnisantrag, der durfte ja leider Gottes diesen Antrag nicht stellen, das hat seine Fraktion aus unerfindlichen Gründen verboten. Er wird bei uns immer Asyl finden für solche wichtigen und dringenden Anträge, aber es ist halt schade, dass ein Gemeinderat, der fleißig ist, das nicht machen darf, damit seine Kollegen da herinnen nicht noch negativer als Requisiten mit Pulsschlag auffallen. Also, lieber Christian, du kannst dich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Der Antrag: Die zuständigen Behörden der Stadt Graz mögen mit dem Leiter des Wasserbauhofs der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Manfred Gollner, das Gespräch suchen, um ihn zur Behebung der im Antragstext beschriebenen Gefährdung zu bewegen. Dankeschön (Applaus BZÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Der Wasserbauhof der Baubezirksleitung Graz-Umgebung hat im Sommer 2008 einen hohen Holzzaun entlang eines Teilstückes seiner Liegenschaft errichtet und dadurch für die Radfahrer in diesem Bereich eine uneinsehbare, lebensgefährliche Gefahrenstelle geschaffen. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: „Die zuständigen Behörden der Stadt Graz mögen mit dem Leiter des Wasserbauhofs der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Herrn Hofrat DI Manfred Gollner, das Gespräch suchen, um ihn zur Behebung der im Antragstext beschriebenen Gefährdung zu bewegen.“ Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 23) Errichtung eines StVO-konformen zumindest einseitigen Geh- und Radweges in der Alten Poststraße zur Sanierung einer gegebenen Gefahrenstelle GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Mariacher: Frau Vizebürgermeister! Last but not least Antrag des BZÖ betreffend Errichtung einer straßenverkehrsordnungskonformen zumindest einseitigen Geh- und Radweges in der Alten Poststraße zur Sanierung einer gegebenen Gefahrenstelle. Der Antragstext lautet: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die Bürgermeisterstellvertreterin der Stadt Graz, Frau Lisa Rücker, wird aufgefordert, die Errichtung eines Geh- und Radweges an zumindest einer Seite der Alten Poststraße unter Berücksichtigung der Erfordernisse der örtlichen Wohnbevölkerung und der Einsatzkräfte der Feuerwache Süd, Kollege Hohensinner, und in wirtschaftlicher sinnvoller Umsetzung zu prüfen und darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzes der Fußgänger und Radfahrer in diesem Streckenabschnitt zu setzen. Auch ist zur Eindämmung von Schnellfahrern ein bei Tag und Nacht umfassend ausgewiesener und markierter beziehungsweise beleuchteter Fußgängerübergang gefahrenmindernd anzudenken. Ich hoffe auf baldige Umsetzung. Danke. Motivenbericht nur schriftlich: Mehrfache Bürgerurgenzen wiesen auf eine massive Fußgänger-Problematik in der Alten Poststraße, südlich des Zentralfriedhofs, insbesondere im Bereich zwischen der Hans-Groß-Straße und der Plachelhofstraße, aber auch weiter südlich, hin. Aufgrund einer persönlichen Vor-Ort-Begehung zusammen mit dem Bezirksvorsteher-Stv. des Bezirkes Puntigam, Herrn Karl Kapper, war festzustellen, dass insbesondere zu Tagesrandzeiten und nächtens sowie auch an Sonn- und Feiertagen beidseitig umfassende Verparkungen insbesondere durch LKWs stattfinden. Dies schränkt die übrig verbleibende Fahrbahn massiv ein und führt speziell in Verbindung mit Alarmfahrten der in der Nähe befindlichen Feuerwache Süd zu einem sehr erheblichen Gefahrenpotential. Ganz besonders aber ist festzustellen, dass Fußgänger und Radfahrer vom Bankett in diesen „Restfahrweg“ gezwungen werden – was in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Gerade mit deren großen Einsatzfahrzeugen hat die Feuerwehr der Feuerwache Süd oftmals ihre liebe Not, zwischen den beidseitig parkenden Lkw-Kolonnen - speziell bei Lkw-Gegenverkehr - durchzukommen, was zu Gefährdung und Zeitverlust führt. Aufgrund offenkundiger Stadtplanungsfehler aus der Vergangenheit existiert in diesem Bereich eine Reihe hausgemachter Probleme, die die Sicherheit der ortsansässigen Bevölkerung gefährdet, den Verkehrsfluss und insbesondere die Einsatzkräfte der Feuerwehr behindert und die Wohnbevölkerung unter zunehmendem Verkehrslärm leiden lässt. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die Bürgermeister-Stvin. der Stadt Graz, Frau Lisa Rücker, wird aufgefordert, die Errichtung eines Geh- und Radweges an zumindest einer Seite der Alten Poststraße unter Berücksichtigung der Erfordernisse der örtlichen Wohnbevölkerung und der Einsatzkräfte der Feuerwache Süd und in wirtschaftspolitisch sinnvoller Umsetzung zu prüfen und darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzes der Fußgänger und Radfahrer in diesem Streckenabschnitt zu setzen. Auch ist zur Eindämmung von Schnellfahrern ein bei Tag und Nacht umfassend ausgewiesener und markierter bzw. beleuchteter Fußgängerübergang gefahrmindernd anzudenken. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm.-Stvin. Rücker: Wir kommen jetzt wieder zur Tagesordnung. Ich ersuche auch um entsprechende Anwesenheiten, jetzt kommen nämlich als übernächstes Stück wieder Stücke mit erhöhten Mehrheiten. Berichterstatter: GR. Rajakovics NT 52) StRH – 19038/2009 Stellungnahme Teil 2 betreffend die Prüfung von Soll- und Folgekosten-berechnung für das Projekt Neuerrichtung einer fünfgruppigen Kinderkrippe in der Schönbrunngasse und einer viergruppigen Kinderkrippe in der Prochaskagasse einschließlich der Stellungnahme Teil 3 über die vertiefte Prüfung zum Thema „Betriebsführung/Folgekosten“ GR. Rajakovics: Die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Neuerrichtung einer fünfgruppigen Kindergruppe in der Schönbrunngasse und einer viergruppigen Kinderkrippe in der Prochaskagasse. Wir haben über dieses Stück lange diskutiert im Kontrollausschuss, vor allem auch deshalb, weil neben der eigentlich sehr positiven Kontrolle dessen, was dort errichtet wurde, und das alles seine Ordnung hatte in Bezug auf die geplanten Kosten der Errichtung, ist es im Kontrollausschuss vor allem darum gegangen, die Führung und die Folgekosten entsprechend zu beleuchten und der Herr Stadtrechnungshofdirektor hat sehr deutlich ausgeführt, dass ein Betrieb des Kindergartens und der Krippe aus Sicht der Kosten eigentlich an einen Privaten zu vergeben wäre. Wir wissen, wir haben das im letzten Gemeinderat beschlossen, dass wir eine andere Entscheidung getroffen haben, eine politisch andere Entscheidung, gleichzeitig hat der Stadtrechnungshofdirektor uns empfohlen, den Anlassfall zu nehmen, strategische Argumente zu suchen, die für die Zukunft auch stichhaltig sind in der Betriebsführung. Inzwischen gibt es einen Auftrag an das Haus Graz, an den Magistratsdirektor und an die Gruppe, die dieses Haus Graz zur Zeit neu ordnet, genau diesen Bereich Kinderbetreuung, Kinderkrippen sich genau anzuschauen und eventuell neue Lösungen auf den Tisch zu bringen beziehungsweise einen Bericht dazu abzugeben, wie in Zukunft die Kinderbetreuung, Kinderkrippen und Kindergärten geführt werden sollen. Die Stellungnahme zum Bau selbst war eine durchaus positive, deshalb ersuche ich, diesen Kontrollausschussbericht seiner Zustimmung zu geben. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Bergmann NT 53) StRH – 30398/2009 Bericht betreffend die Prüfung Sachprogramm Grazer Bäche 2009-2013 Projektkontrolle (§ 6 GO-StRH) GRin. Bergmann: Bei diesem Prüfbericht zum Sachprogramm Grazer Bäche 2009 bis 2013 liegt eine Projektkontrolle vor. Es wurde hier eine Bedarfsprüfung, eine Sollkosten- und Folgekostenprüfung und eine Prüfung der voraussichtlichen Finanzierung getätigt. Der erforderliche Umfang und der Bedarf wurden vom Stadtrechnungshof aus fachlicher Sicht also nachvollziehbar dargestellt. Zu den Sollkostenberechnungen hält der Stadtrechnungshof jedoch fest, dass aufgrund keines hohen Detaillierungsgrades durchaus mit Abweichungen bei den Kosten zu rechnen ist, also es können sowohl Einsparungen als auch Kostenüberschreitungen auf uns zukommen. Bei den Berechnungen also des Finanzierungsanteils der Stadt Graz wurden die angenommenen Förderschlüssel nachvollziehbar hier herangezogen. Allerdings wurde kritisch festgestellt, dass der Finanzierungsbedarf der Stadt Graz vorwiegend unter Annahme einer optimalen Förderung errechnet wurde und es ist aber davon auszugehen, dass der geschätzte Finanzierungsanteil der Stadt Graz deutlich höher als 12,1 Millionen Euro ausfallen kann. Der Kontrollausschuss hat sich in einer Sitzung ausführlich damit beschäftigt und nimmt den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zur Kenntnis. Bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mayr NT 54) StRH – 11222/2010 Bericht betreffend die Prüfung „Asset One“ Reininghaus – Entwurf für einen Grundsatzbeschluss GR. Mayr: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Rechnungshofbericht betreffend die Prüfung auf Antrag des Gemeinderatsstückes aus der Fassung April und Beschluss Mai, wo es um die Beauftragung zu den weiteren Verhandlungen für den Ankauf des Gebietes ging. Zunächst einmal wurde im Rechnungshofbericht kurz dargestellt, um welches Volumen und um welche Art des Ankaufes es sich handeln würde, es wäre hier ein Share deal, das heißt, Gegenstand der Transaktion wäre der Anteilskauf der Projektgesellschaft um einen Euro. Die Projektgesellschaft selber ist mit verzinslichem und zu tilgendem Fremdkapital finanziert. Es würde wahrscheinlich ohne eine weitere Haftung der Stadt Graz für die Gesellschaftsschulden machbar sein, dazu wäre es notwendig, dass das nachrangige Kapital des Verkäufers entsprechend auch dotiert wird von zirka 25 Millionen Euro. Es bliebe dann ein über die Bankenfinanzierung weiter verbleibendes Fremdkapital von 60 Millionen, das gesamte Volumen liegt bei 85 bis 90 Millionen. Sukzessive sollten dann nach Jahren nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile die Verwertungs- und Entwicklungsschritte passieren, die natürlich nur im Zuge einer entsprechenden Infrastrukturinvestition möglich wären und auch sinnvoll wären. Die geschätzte Größe für die Infrastrukturfinanzierungskosten beläuft sich auf zirka 106 Millionen Euro. Die Darstellung dieser Finanzierung wird errechnet aus den zu erwartenden zusätzlichen Ertragsanteilen für jenen Bevölkerungsanteil, der sich im Bereich von Asset One dann auch niederlassen würde. Während des Zeitraums der Entwicklung und der Verwertung fallen natürlich Zinsen und Tilgungsbelastungen für das Fremdkapital sowie auch natürlich für die Gesellschaft selber an. Die könnten natürlich nur teilweise aus zeitsynchronen Verwertungserträgen abgedeckt werden. Es ergäbe sich daher natürlich ein Zuschussbedarf aus städtischen Mitteln. Den laufenden Zuschüssen der Stadt Graz stehen die langfristigen Erträge aus der Verwertung und eben die Annahme der zusätzlichen Ertragsanteile des Bundes gegenüber. Die Zusatzfinanzierung aus dem Budget würde man natürlich trotzdem zu einer Belastung führen. Die Entscheidung und das Fazit beziehungsweise die Darstellung der Chancen und Risken aus der Entscheidung wären insofern auch auf den Punkt gebracht, dass auf der einen Seite es positive Argumente gibt, wie die Chancen auf Aufwertungsgewinne, die ungefähr mit 15 Millionen beziffert werden, die Chancen auf die städteplanerische Akzentsetzung, die man über die raumordnungsgemäßen Instrumente hinaus natürlich viel stärker durchführen könnte und die darüber hinaus entstehenden Umweltrentabilitäten, wie Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandortes, die Möglichkeit für Wohnbau, städtischen Wohnbau etc. Zu den Bedrohungsbildern auf der anderen Seite gehören natürlich die auch zeitliche Komponente bei den Verwertungserträgen, dass die Stadt Graz auf Grund des Verwertungsdruckes allenfalls gezwungen wird, Kompromisse zu machen in ihren städteplanerischen Überlegungen und dass der Zuzug in die Stadt nicht in diesem Umfang erfolgt, wie vermutet wird. Insgesamt lässt sich der Kauf über das Budget im Prinzip sehr gut darstellen, auch die Finanzierung der Infrastrukturanteile im Vergleich mit den zu erwartenden zusätzlichen Ertragsanteilen. Jedenfalls entstehen bei Durchführung des städtischen Ankaufs in der mittleren Frist allerdings Belastungen im Ausmaß eines geschätzten Barwertes von 40 Millionen Euro, beide Werte natürlich abhängig von Zinssituation und Verwertungserträgen. Der Kontrollausschuss hat dann diesen Bericht sehr genau beraten, nimmt die Feststellungen zur Kenntnis und hat dem Bericht des Rechnungshofes mehrheitlich zugestimmt. Ich bitte um Kenntnisnahme des Rechnungshofberichtes und der Stellungnahme des Kontrollausschusses. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Korschelt NT 55) StRH – 13538/2009 Bericht über die Prüfung betreffend Beschaffung und Einsatz von 45 Nieder-flurstraßenbahnen für den Fuhrpark der Grazer Verkehrsbetriebe GR. Mag. Korschelt: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Bei diesem Stück handelt es sich doch um eine Investition über 40 Millionen Euro und deswegen war auch dieses Stück sehr eingehend im Kontrollausschuss beraten und zwar in den Sitzungen am 2. März, am 12. April, 27. April, 25. Mai und 15. Juni. Es ist auch sehr umfangreich, dafür einmal herzlichen Dank den Kollegen vom Stadtrechnungshof für die Arbeit, die Sie sich angetan haben, ich möchte nur ein paar Highlights herausgreifen. Es geht um diese Anschaffung von 45 Verlängerungsmodulen, wobei eben hier die Bandbreite von der Anschaffung bis zum vollkommenen Verzicht auf diese Anschaffungen im Raum steht. Die Kommentierung durch den Rechnungshof auch in ein paar Worten nur, die Einschätzung über die verstärkte Auslastung auf den Linien 6 und 7 im Gefolge der geplanten Schaffung der Nahverkehrsdrehscheibe am Hauptbahnhof ist dem Grund nach plausibel und kann seitens der GVB vertretene Einschätzung über steigende Auslastung schwerlich etwas entgegengesetzt werden, zumal die Befragung des magistratsinternen Leiters der Verkehrsplanung diese Einschätzung bestätigt. Die Annahme jedoch, dass der allgemeine Trend oberhalb von 1,5 % per anno liegen wird, da geht es um die Fahrgaststeigerung, ist durch Expertenschätzung nicht eindeutig unterstützt. Ein Gutachten, Prof. Sammer, besagt, dass das Steigerungsszenario von 1,5 per anno wahrscheinlich sei. Die Finanzierung von 45 Verlängerungsmodulen einschließlich der Gebäudeinvestitionen ist für den Zeitraum 2017 im geltenden Finanzierungsvertrag nicht abgedeckt. Und der Rechnungshof kommt unter anderem zu dem Schluss: „Aus heutiger Sicht ist daher, aufgrund der von GVB und Stadtplanung vorgebrachten Argumente, zwar die Investition einer Verstärkung der Linien 6 und 7 zu unterstützen, nicht jedoch aber die generelle Freigabe der Mittel für den Vollausbau von 45 Verlängerungsmodulen. So gesehen scheint es angeraten zuerst nur die bis 2020 unbedingt für nötig erachtete Stückzahl abzurufen und die Skaleneffekte nicht voll auszuschöpfen. Mit dem Lieferanten sollte auf dieser Basis ein bestmögliches Arrangement über die Modalitäten eines etwaigen späteren Zukaufs weiterer Mittelteile ausverhandelt werden. Zu bedenken ist dabei auch, dass durch die Anschaffung von Verlängerungsmodulen weitere Folgekosten, Finanzierung und Betrieb, ausgelöst werden, was es wirtschaftlich erscheinen lässt, die Kapazitätserweiterung schrittweise durchzuführen.“ Der Kontrollausschuss stimmt den Feststellungen des Rechnungshofes zu und stellt gemäß § 67 a in Verbindung mit § 45 des Statutes der Landeshauptstadt Graz in der geltenden Fassung den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Ich darf ersuchen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und da auch der Vollständigkeit halber erwähnen, dass es sich hier um kein einstimmiges Ergebnis gehandelt hat. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Rajakovics NT 56) StRH – 37685/2009 Bericht über die Prüfung betreffend Bestellvorgang im Magistrat Graz GR. Rajakovics: Ich werde versuchen, es zusammenzufassen. Es gibt im Magistrat ein SAP-Programm, in dem Bestellvorgänge abgewickelt werden und auch Rechnungen eingetragen werden. Es gibt eine elektronische Rechnungsbearbeitung, es gibt grundsätzlich ein 4-Augen-Prinzip, das einzuhalten ist, wenn es um Bestellvorgänge innerhalb des Magistrates geht. Faktum ist, dass bei der Kontrolle des Rechnungshofes insgesamt 660 Bestellvorgänge im vergangenen Jahr nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurden, was nicht heißt, dass sie automatisch nicht in Ordnung waren, dass sie aber sachlich nicht richtig abgewickelt wurden. Das heißt, bei uns geht es darum, dass zuerst auch eingetragen wird, was bestellt wurde und dass letztlich dann eine Rechnung kommt, die kann durchaus drüber oder drunter liegen kann, aber dass es irgendwo eine starke Kontrolle darüber gibt, ob das, was man bestellt, in irgendeinem Rahmen im Budget auch vorgesehen ist und dass es letztlich dann eine Rechnung gibt, die halbwegs zu dem dazupasst. Um sich das zu erleichtern, warten manche ab, bis die Rechnung da ist, um gleich den richtigen Betrag einzutragen und diese Zusatzarbeit nicht zu haben, das ist von Seiten des Rechnungshofes nicht vorgesehen und daher hat der Rechnungshof einige Dinge auch aufgelistet, die er meint, die notwendig wären, um magistratsintern entsprechend die Bestellscheinerfassungen ordentlich zu regeln. Ich erspare mir, das jetzt genau vorzulesen, wer es möchte, das Stück liegt ja auf. Es gibt im Grundsatz keine Lieferung oder Leistung ohne schriftlichen Antrag mit entsprechender Kontrolle durch einen Zweiten und ich gehe davon aus, dass sich Magistratsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter diesen Empfehlungen natürlich anschließen werden und das entsprechend ordentlich in Zukunft handhaben werde. Ich bitte um Annahme dieses Berichtes. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Kolar 30) A 8/4-23102/2008 Neuholdaugasse 32/V/18, Liegenschaft EZ 423, KG 63106 Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung GR. Kolar: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um einen Verkauf einer Liegenschaft in Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung. Die Wohnung im Haus Nummer 18, Neuholdaugasse 32/V, bestehend aus zwei Zimmern, Küche Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Balkon und Kellerabteil weist eine Nutzfläche von 60,01 m2 auf. Diese Wohnung soll veräußert werden zu einem Kaufpreis von 48.300 Euro. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der Verkauf der unter B-LNR 38 – 58/1932-Anteil an der EZ 423, KG 63106 Jakomini, an Frau Ruth Mashi, Neuholdaugasse 32/V, zu einem Kaufpreis von € 48.300,00 wird zu den Bedingungen der beiliegenden Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. Der Kaufpreis in der Höhe von € 48.300,00 ist im Sine des Entwurfes der Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung zu entrichten und zweckgebunden für die Beschaffung von neuen Wohnbauflächen bzw. Revitalisierungsobjekten auf der Fipos 2.84000.010200 zu vereinnahmen und zu verwenden. Sämtliche mit der Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des zu errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Käuferin. Die Kaufvertragserrichtung und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch und auf Kosten der Käuferin. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Müller 32) A 14-038816/2009-14 3.10 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz 10. Änderung 2010 GR. Müller: Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat, sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenates! Es geht hier um zwei Punkte, einmal um den Bereich Straßgang und einmal um den Bereich Puntigam. Bitte daher um getrennte Abstimmung. Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen, das 3.10 Stadtentwicklungskonzept 10, Änderung 2010, der Landeshauptstadt Graz gemäß dem in der Verordnung, den graphischen Darstellungen und den Erläuterungsberichten angegebenen zwei Punkten, zweitens die Einwendungserledigungen im Sinne des Gemeinderatsberichtes zu beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. das 3.10 Stadtentwicklungskonzept – 10. Änderung 2010 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen zwei Punkten. 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Bgm.-Stvin. Rücker: Es geht um zwei Punkte und es ist auch gewollt worden, dass wir eine gesonderte Abstimmung machen. Bitte um die zwei Punkte. GR. Müller: Erstens geht es um den Bereich Ankerstraße/Straßganger Straße in allgemeines Wohngebiet. Der Punkt 1) wurde mit Mehrheit angenommen (47 : 5). GR. Müller: Beim zweiten Punkt handelt es sich um einen Antrag der GBG, im Bereich Puntigam ein Stadtteilzentrum zu errichten. Der Punkt 2) wurde einstimmig angenommen (52 : 0). Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 33) A 14-038811/2009-31 3.16 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 16. Änderung 2010 GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Erlauben Sie mir, vor der Sommerpause zu den vielen Stücken der Stadtplanung, der Stadtbaudirektion ein ganz einfaches, aber schlichtes Danke auch an den Stadtbaudirektor, aber insbesondere auch an den interimistischen Leiter des Stadtplanungsamtes auszusprechen. Sie sehen schon in der Fülle der zu berichtenden Stücke, dass hier eine sehr großartige Arbeit geleistet wurde über alle Ämter hinweg, die hier natürlich miteingebunden sind. Federführend selbstverständlich die Stadtplanung, aber auch das Umweltamt. Ich nenne die Verkehrsplanung, das Kanalbauamt, alle Ämter, die hier wertvolle Arbeit im Hinblick auf die Stadtentwicklung beziehungsweise auch auf die Stadtplanung und den Fortschritt in baulichen Angelegenheiten bewerkstelligen. Ich danke aber auch ganz besonders der konstruktiven Arbeit in unserem Ausschuss, ich möchte das bewusst hervorstreichen, dass wir sehr konstruktiv hier unterwegs sind, darf ich das durchaus so sagen, ich sehe auch Kopfnicken der Raumordnungs- und Verkehrssprecher, aber auch der Umweltsprecher, es ist sehr angenehm, in diesem Ausschuss den Vorsitz zu führen und ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die konstruktive Arbeit gemeinsam mit den Ämtern. Dankeschön (allgemeiner Applaus). Nun es geht bei dem 3.16 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz um die 16. Änderung 2010, um insgesamt 11 Punkte. Die getrennte Abstimmung wurde seitens der KPÖ auch im Ausschuss gefordert und ich darf jetzt punktweise diese Anträge zur Abstimmung bringen. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. Den 3.16 Flächenwidmungsplan – 16. Änderung 2010 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen Punkten, 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich beginne mit dem Punkt 1, das ist der Bereich Diözese Graz-Seckau und Mariatrost, hier geht es darum, dass ein Freiland bisher jetzt in einer Freiland Sondernutzung Sport abgeändert werden sollte. Ich bitte um Annahme. Der Punkt 1) wurde einstimmig angenommen (52 . 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Hier geht es um die Medizinische Universität, um einen Kindergarten am Hahnhofweg. Hier wird die Freiland-Sondernutzung Krankenhaus einer Freilandnutzung angegliedert. Es geht zusätzlich um Waldflächenaktualisierung und Ersatzaufforstung, und diese Ersatzaufforstung soll auch entsprechend nach Freiland Wald ausgewiesen werden. Ich ersuche auch hier um Annahme. Der Punkt 2) wurde einstimmig angenommen (52 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Das dritte Stück ist Kohlbacher – Messendorfer Straße. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet mit Bebauungsdichte 0,2 bis 0,6 ausgewiesen, ebenso ganz wichtig, eine Verkehrsfläche als öffentlicher Interessentenweg. Ich ersuche auch hier um Annahme. Der Punkt 3) wurde mit Mehrheit angenommen (47 : 5). GR. Dipl.-Ing. Topf: In dem Stück geht es um ein Stück der GBG, eingebracht von der GBG Eichbachgasse. Hier geht es darum, dass ein Bereich im Zusammenhang mit dem Kraftwerksausbau in eine Freiland-Sondernutzung Spiel/Sport/öffentliche Parkanlage ausgewiesen werden sollte. Auch ein Stück Wald wird hier ersichtlich gemacht, die Diskussion hat sich um Lärmschutzmaßnahmen gehandelt, es wurde sehr ausführlich darüber diskutiert. Ich bitte auch hier um Annahme. Der Punkt 4) wurde mit Mehrheit angenommen (41 : 11). GR. Dipl.-Ing. Topf: Dann geht es weiter mit dem Stück fünf, das ist heute schon kurz vorher als Punkt im Stadtentwicklungskonzept auch angesprochen worden. Es geht um das Stück Leykam, Immorent Süd, Leder und Schuh/Ankerstraße – Straßganger Straße. Hier geht es um die Ausweisung allgemeines Wohngebiet/ Aufschließungsgebiet, das geändert werden sollte, ebenso um die zeitliche Nachfolgenutzung allgemeines Wohngebiet/Aufschließungsgebiet, Bebauungsdichte 0,2 bis 0,8. Auch hier ersuche ich um Annahme. Der Punkt 5) wurde mit Mehrheit angenommen (47 : 5). GR. Dipl.-Ing. Topf: Sechs betrifft den Josefhof – Haideggerweg. Hier geht es darum, dass eine bisher als Freiland landwirtschaftlich genutzte Fläche in Freilandzonen Sondernutzung Krankenhaus übergeführt werden sollte. Ich bitte um Annahme. Der Punkt 6) wurde einstimmig angenommen (52 : 0). GR. Dipl.-Ing. Topf: Dieser Punkt betrifft den Technopark Graz West in der Alten Poststraße. Hier wird eine bestehende Nutzung Einkaufszentrum II, in ein Gewerbegebiet, Bebauungsdichte 0,2 bis 1,5, geändert. Ich ersuche auch beim Punkt sieben um Annahme. Der Punkt 7) wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich bitte dich, die nächsten Punkte gemeinsam zu berichten, weil mir ist jetzt einmal keine Gegenstimme bekannt. GR. Dipl.-Ing. Topf: Der Punkt 8 ist GBG – Puntigam, das ist also die Fortsetzung der Änderung im Stadtentwicklungskonzept, Ausweisung Kerngebiet ausgenommen Einkaufszentrum, Aufschließungsgebiet, Bebauungsdicht 0,5 bis 2,5, ist der Punkt 8). Der Punkt 9) betrifft GBG – Max-Mell-Allee. Hier wird eine Freiland-Sondernutzung Hochschule/Universität neu ausgewiesen oder übergeführt in diese Nutzung. Der Punkt 10) betrifft die Schönbrunngasse, hier geht es darum, Freiland-Sondernutzung Kindergarten/Volksschule/Hochschule/Universität auszuweisen, und beim letzten Punkt geht es um das Refektorium Freiland Sondernutzung Hochschule/Universität. Ich bitte um Annahme der Stücke, die ich jetzt vorgetragen habe, es waren die Stücke 8) bis 11). Die Punkte 8), 9), 10) und 11) wurden einstimmig angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 20.20 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Müller 34) A 14-006371/2010-10 3.17 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz; 17. Änderung 2010 GR. Müller: Es geht dabei um das Stück Augartenbad, um die Umwidmung in Freifläche Sauna und Kinderbetreuung. Ist im Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung einstimmig angenommen. Bitte um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. Den 3.17 Flächenwidmungsplan – 17. Änderung 2010 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem im Erläuterungsbericht angegebenen Punkt, 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (48 : 6). Berichterstatter: GR. Mayr 35) A 14-902/2005-22 07.12.0 Bebauungsplan Herbert-Boeckl-Gasse – Esserweg VII. Bez., KG Engelsdorf GR. Mayr: Lieber Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um einen Bebauungsplan in Liebenau. Darüber hinaus ist es ein Aufschließungsgebiet, das wir aufheben möchten. Das Stück war entsprechend in Auflage, es gab auch einen Informationsabend. Die Einwendungen bezogen sich einerseits auf die Oberflächenentwässerung, dazu gab es dann eine entsprechende Übereinkunft auch mit der Abteilung für Grünraum und Gewässer. Darüber hinaus gab es zahlreiche Einwendungen zum Thema Verkehr. Die Verkehrsplanung hat eine möglichste Gleichverteilung zwischen den Gassen, die sozusagen aus dem Bebauungsplangebiet zu den übergeordneten Straßen führen, eine Verkehrsführung vorgesehen. Ich bitte daher, folgenden Antrag anzunehmen: Das sind auf der einen Seite die Aufhebung des Aufschließungsgebiets, zweitens die Genehmigung des Bebauungsplanes inklusive Verordnung und planmäßiger Darstellung und die Erledigung der Einwendungen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes Nr. 14.06 2. den Bebauungsplan 07.12.0 Herbert-Boeckl-Gasse – Esserweg, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (45 : 7). Berichterstatter: GR. Mag. Spath 36) A 14-04310/2008 8.11.0 Bebauungsplan – Teil B Sternäckerweg – Johann-Weitzer-Weg VIII. Bez., KG St. Peter GR. Mag. Spath: Hier geht es um einen Bebauungsplan Sternäckerweg – Johann-Weitzer-Weg, Teil B. Teil A wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.5.2010 beschlossen. Teil B in der Größe von 5.568 m2 liegt uns jetzt zur Beschlussfassung vor. Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung wurden in der Sitzung vom 24.6.2009 über den Inhalt der beabsichtigten Auflage informiert. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 9.7.2009 bis zum 23.9.2009 öffentlich aufgelegt. Die Eigentümer und Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke wurden angehört. Eine öffentliche Informationsveranstaltung wurde am 17.9.2009 durchgeführt, eine teilweise Berücksichtigung von Einwendungen des Eigentümervertreters machte eine erste Teilanhörung erforderlich, eine zweite Teilanhörung aufgrund der Einwendungen der Anrainer wurde ebenfalls abgehalten und wurde in die vorliegende Beschlussfassung eingearbeitet. So stelle ich daher im Namen des Gemeindeumweltausschusses und Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung folgenden Antrag: erstens, die Aufhebung des Aufschließungsgebietes Teil von Nummer 12.06, zweitens den Bebauungsplan Sternäckerweg – Johann-Weitzer-Weg, Teil B, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planungserklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen zu beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes Teil von Nr. 12.06 2. den 8.11.0 Bebauungsplan Sternäckerwegs – Johann-Weitzer-Weg – Teil B, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (52 : 0). Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Linhart 41) WB-MS-002844/2010-05 Investition Abfall-Sammelfahrzeuge GR. Dipl.-Ing. Linhart: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschäftsführung der Wirtschaftsbetriebe stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Anschaffung von drei Müllfahrzeugen als Ersatzinvestition zum voraussichtlichen Preis von je € 204.000,- ergänzend zum Investitionsprogramm 2010 der Wirtschaftsbetriebe beschließen. Die Finanzierung der Anschaffung kann über die Nutzungsdauer aus der Einsparung an Betriebs- und Reparaturkosten finanziert werden, sodass keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Verwaltungsausschusses für die Wirtschaftsbetriebe den Antrag, der Gemeinderat möge die Anschaffung von drei Müllfahrzeugen als Ersatzinvestition zum voraussichtlichen Preis von je ca. € 204.000,- ergänzend zum Investitionsprogramm 2010 der Wirtschaftsbetriebe beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Dr. Sprachmann 42) A 5 – Res. 1570/04-76 Rezeptgebührenbefreiung für in Pflegeheimen untergebrachte Personen; Petition an den Bundesgesetzgeber GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Es handelt sich bei der Rezeptgebührenbefreiung, bei diesem Stück, um einen Antrag, den Frau Gemeinderätin Haas-Wippel in der Gemeinderatssitzung am 22. 10. 2009 eingebracht hat. Dieser Antrag wurde ausgiebig besprochen im Sozialausschuss, und ich stelle nunmehr im Namen von diesem Ausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, folgende Petition an den Bundesgesetzgeber zu richten: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Rezeptgebührenbefreiung für alle BewohnerInnen von Pflegeheimen zu erwirken, da für die BewohnerInnen nur mehr ein 20%-iger Betrag ihrer Nettopension als sogenanntes Taschengeld zur Verfügung steht und bis zur Wirksamkeit der Obergrenze der Rezeptgebührenbefreiung meist der Großteil dieses Taschengeldes zum Kauf von Medikamenten, Heilmitteln und Heilbehelfen aufgewendet werden muss. Ich ersuche um Annahme des Antrages. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, folgende Petition an den Bundesgesetzgeber zu richten: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Rezeptgebührenbefreiung für alle BewohnerInnen von Pflegeheimen zu erwirken, da für die BewohnerInnen nur mehr ein 20%-iger Betrag ihrer Nettopension als sogenanntes Taschengeld zur Verfügung steht und bis zur Wirksamkeit der Obergrenze der Rezeptgebührenbefreiung meist der Großteil des Taschengeldes zum Kauf von Medikamenten, Heilmitteln und Heilbehelfen aufgewendet werden muss. GR. Baumann: Der Bericht an den Gemeinderat, den wir im Ausschuss diskutiert haben, wie du gesagt hast, beschreibt sehr gut die derzeitigen Personengruppen, denen eine Befreiung der Rezeptgebühr von Seiten des Gesetzgebers zugestanden wird. Wir Grüne unterstützen selbstverständlich auch jenen Teil der Petition, der Menschen betrifft, die auf Grund ihrer Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim untergebracht werden und einen 80-%-igen Anteil ihrer Pension für die Pflegeheimkosten zur Verfügung stellen. Bei sogenannten SelbstzahlerInnen kann jedoch per se nicht davon ausgegangen werden, dass sie durch die Bezahlung der Rezeptgebühr von Armut bedroht sind. Die Forderung in der Petition nach einer Rezeptgebührenbefreiung für alle Pflegebedürftigen, die in Pflegeheimen wohnen, ist sozial unausgewogen und verzerrt die Notwendigkeit der Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen. Wir können bei der Verfassung dieser Petition nicht nur von den BewohnerInnen der städtischen GGZ ausgehen, denen jedenfalls auf Grund von geringen frei verfügbaren Mitteln eine Befreiung von der Rezeptgebühr zuzustehen ist. Die Forderung nach einer generellen Rezeptgebührbefreiung von BewohnerInnen von Pflegeheimen ist aber keine notwendige und zielgerichtete Maßnahme gegen Altersarmut. Es ist weiters nicht einzusehen, dass Pensionisten und Pensionistinnen mit einer überdurchschnittlichen Pension in den Genuss dieser Leistung kommen sollen. Diese Zugangsweise ist undifferenziert und verkennt den tatsächlichen Handlungsbedarf in der Vermeidung von Armut. Natürlich muss aber darauf geachtet werden, dass SelbstzahlerInnen jedoch ein ausreichend hoher Betrag zur persönlichen Verfügung bleibt. Ich stelle daher den Abänderungsantrag, der Gemeinderat möge die Petition an den Bundesgesetzgeber mit folgendem Wortlaut richten: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Rezeptgebührenbefreiung für alle BewohnerInnen von Pflegeheimen zu erwirken, denen nicht mehr als ein 20-%iger Betrag ihrer Nettopension als sogenanntes Taschengeld zur Verfügung steht beziehungsweise für jene BewohnerInnen, die aus ihrem Einkommen die Pflegeheimkosten zur Gänze selbst bezahlen und die eine Nettopension unter der ASVG-Höchstgrenze beziehen. Ich ersuche um Annahme dieses Abänderungsantrages. Danke Der Abänderungsantrag von GR. Baumann wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 43) A 8 – 41290/2009-55 Katastrophenschutz und Feuerwehr, Katastrophen-Schutzgeräte, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 275.000,- in der AOG 2010 GR. Mag. Frölich: Es geht um die Feuerwehr. Vor dem Hintergrund der heute ja schon Thema gewesenen Veränderung der Umwelteinflüsse wurden ja schon Maßnahmen insoweit getroffen, als die Mannschaftsstärke der Feuerwehr verbessert wurde, ein Katastrophenschutzdienst eingerichtet wurde. Jetzt ist mit diesem Stück die Erhöhung des Einsatzgerätestandes ein Thema, es sollen eine haushaltsplanmäßige Vorsorge über 275.000 Euro in der AOG 2010 getroffen werden, um sogenannte K-Schutzgeräte, Katastrophenschutzgeräte, um diesen Schutzgerätestand zu verbessern, um an mehreren Orten gleichzeitig schwerere Unwetterschäden und Einsätze bei Sturmschäden, Hagelschäden, Hochwassersituationen bekämpfen zu können. Das Konzept, das dem zugrunde liegt, ist das sogenannte K-20-Konzept, Konzept, das 20 wahrscheinliche Katastrophenszenarien zeichnet und als Hintergrund für diese Anschaffung genommen wird. Es wird also hier mit diesem Stück beantragt, dass 100.000 Sandsäcke und noch viel mehr angeschafft werden. Der Antrag lautet, der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Finanzpositionen Maschinen und maschinelle Anlagen, Katastrophenschutz mit 217.000 Euro und Amtsausstattung, Katastrophenschutz mit 24.000 Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Katastrophenschutz mit 34.000 Euro neu geschaffen wird und die Finanzposition Investitionsdarlehen von Kreditinstituten um 275.000 Euro erhöht wird. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG 2010 werden die Fiposse 5.16200.020000 „Maschinen und maschinelle Anlagen, Katastrophenschutz“ (AOB: FW00; DR FW 100) mit € 217.000,- 5.16200.042100 „Amtsausstattung, Katastrophenschutz“ (AOB: FW00; R. FW100) mit € 24.000,- 5.16200.400200 „Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Katastrophenschutz“ (AOB: FW00; DR: FW100) mit € 34.000,- neu geschaffen und die Fipos 6.16200.34600 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um € 275.000,- erhöht. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstattern: GRin. Mag.a Grabe 45) A 8 – 22283/06-26 Grazer Parkraummanagement GmbH; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; 1. Änderung des Firmenwortlautes 2. Änderung des Gesellschaftervertrages GRin. Mag.a Grabe: Dieses Stück ist eine Fortsetzung eines Stücks, das wir in der letzten Gemeinderatssitzung schon zum Thema hatten, nämlich betreffend die IT-Gesellschaft, die für die Abteilungen und Töchter die IT-Serviceleistungen zu erbringen hat. Es geht hier darum, wie im Ausschuss auch schon ausgeführt, dass von der Grazer Parkraummanagement GmbH praktisch die rechtliche Hülle herangezogen wird aus Kostenersparnisgründen, um diese für die IT-Gesellschaft zu verwenden. Konkret hat der Antrag zwei Punkte, zwei Inhaltspunkte, erstens die Umbenennung der GBG in „ITG Informationstechnik Graz GmbH“ und zu zweitens die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der im Ausschuss auch schon kurz erläutert wurde. Ich bitte um Annahme dieses Stückes. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Grazer Parkraummanagement GmbH, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt in der Generalversammlung, der Termin ist noch nicht bekannt, folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Umbenennung der Grazer Parkraummanagement GmbH in „ITG Informationstechnik Graz GmbH“ 2. Änderung des Gesellschaftervertrages. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (31 : 13). Berichterstattern: GRin. Mag.a Grabe 48) A 8 – 20081/06-40 GRAZ AG – Stadtwerke für kommunale Dienste; Richtlinien für die 50. ordentliche Hauptversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 GRin. Mag.a Grabe: Dieses Stück betrifft die Umwandlung der Graz AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was inhaltlich ja schon öfter auch hier diskutiert wurde. Die ersten Punkte dieses Stückes betreffen die üblichen Jahresabschluss, Konzernjahresabschlusses, die dazugehörigen Lageberichte, Verwendung des Bilanzgewinnes, der zur Gänze an die Stadt Graz ausgeschüttet werden soll, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers und die Bewilligung der Aufsichtsratsentschädigungen. Ein zweiter Bereich ist die Bestellung der derzeitigen Vorstände bis Ende des Jahres beziehungsweise bis neue Geschäftsführungen nach dem Hearing begonnen haben und der dritte größere Punkt ist die Umwandlung von der Aktiengesellschaft in die GmbH, wo dem Stück der Gesellschaftsvertrag, der für diese GmbH jetzt entwickelt worden ist, auch beiliegt. Ich bitte ebenfalls um Annahme dieses Stücks. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 41/2008, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der 50. ordentlichen Hauptversammlung der Graz AG am 29.6.2010, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 sowie Vorlage des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2009 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 5. Entschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der Graz AG – Stadtwerke für kommunale Dienste in Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Beschlussfassung über den Gesellschaftsvertrag für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 7. Bestellung der Vorstände der Graz Holding – Kommunale Dienstleistungen GmbH Bgm. Mag. Nagl: Punkt 1. Vorlage des Jahresabschlusses. Der Punkt 1. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2009. Der Punkt 2. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2009. Der Punkt 3. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010. Der Punkt 4. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Entschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Punkt 5. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Formwechselnde Umwandlung der Graz AG in eine GmbH. Der Punkt 6. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Punkt Nummer 7: Bestellung der Vorstände der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bis Ende dieses Jahres. Der Punkt 7. wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Wer ist für den Punkt Allfälliges? Bitte um ein Zeichen mit der Hand. Sonst wird der nicht behandelt. Der Punkt 8. wurde mit Mehrheit angenommen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 20.35 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Stefan Schneider Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 1 Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2010